Sozialkunde (Fach) / Rechte und Pflichten des AN und AG (Lektion)
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Rechte und Pflichten
Diese Lektion wurde von Kat erstellt.
- Arbeitsleistung: Der AN ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
- Beschäfigung: Der AN muss mit der vertraglich festgelegten Arbeitszeit beschäftigt werden. Er kann z.B. nicht gegen sein Willen nicht vereinbarte andere Tätigkeiten aufgetragen bekommen oder für 2 Monate in unbezahlten Urlaub geschickt werden.
- Fürsorge: Der AG ist verpflichtet alles zu tun um die Gesundheit und das Leben seines AN zu schützen und damit verbundende Ausgaben zu tätigen.
- Gehorsamspflicht:: Die Anweisungen des AG müssen befolgt werden.
- Sorgfaltspflicht: Die übertragenden Arbeiten müssen sorgfältig, das heißt nach besten Wissen und Können erledigt werden.
- Treuepflicht: Unter Treuepflicht ist die Schweigepflicht und das Wettbewerbsverbot zu verstehen.
- Vergütung: Der AG muss für die geleistete Arbeit das vereinbarte Entgeld zahlen.
- Wettbewerbsverbot? Der AN darf den AG keine konkurrenz machen.