Arbeitsleistung:
Der AN ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Beschäfigung:
Der AN muss mit der vertraglich festgelegten Arbeitszeit beschäftigt werden. Er kann z.B. nicht gegen sein Willen nicht vereinbarte andere Tätigkeiten aufgetragen bekommen oder für 2 Monate in unbezahlten Urlaub geschickt werden.
Fürsorge:
Der AG ist verpflichtet alles zu tun um die Gesundheit und das Leben seines AN zu schützen und damit verbundende Ausgaben zu tätigen.
Gehorsamspflicht::
Die Anweisungen des AG müssen befolgt werden.
Sorgfaltspflicht:
Die übertragenden Arbeiten müssen sorgfältig, das heißt nach besten Wissen und Können erledigt werden.
Treuepflicht:
Unter Treuepflicht ist die Schweigepflicht und das Wettbewerbsverbot zu verstehen.
Vergütung:
Der AG muss für die geleistete Arbeit das vereinbarte Entgeld zahlen.
Wettbewerbsverbot?
Der AN darf den AG keine konkurrenz machen.