Arbeitsrecht (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
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Arbeitsrecht
Diese Lektion wurde von betty3004 erstellt.
- Um was für eine Klageart handelt es sich bei der Kündigungsschutzklage? Feststellungsklage, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beseitigt wurde
- Woraus ergibt sich das Feststellungsinteresse für die Kündigungsschutzklage? § 7 KSchG Feststellungsinteresse resultiert daraus, dass Kündigung sonst als von Anfang an rechtswirksam gilt
- Was ist bei der Kündigungserklärung hinsichtlich der Form und bei Kündigung durch einen Vertreter zu beachten? § 623 BGB Kündigungen bedürfen immer der Schriftform § 174 BGB einseitige Erklärung Vollmachtsurkunde muss vorgelegt werden. Jedoch nicht anwendbar, wenn Pokurist handelt, Vertretungsmacht § 48, 49 HGB, als wäre Vollmachtsurkunde zugegangen
- Muss die außerordentliche Kündigung begründet werden? § 626 II S. 3 BGB UKS "auf Verlangen muss Kündigungsgrund unverzüglich mitteilen" d.h. muss nich sofort begründet werden
- Welche Fristen gelten für die Betriebsratsanhörung bei Kündigungen, können diese verkürzt werden? § 102 II BetrVG bei außerordentlicher "unverzüglich spätestens 3 Tage" Wortlaut kann verkürzt werden
- Wann liegt ein wichtiger Grund i.S.v. § 626 I BGB vor? siehe Gesetzeswortlaut, insbesondere alle Umstände des Einzelfalls und Abwägung, keine absoluten Gründe Zweistufenprüfung
- In welchen zwei Stufen wird eine außerordentliche Kündigung geprüft, was wird geprüft? Erste Stufe: Gründe müssen an sich geeignet sein eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, muss sich konkret auf das Vertragsverhältnis auswirken, insbesondere Leistungs oder Vertrauensbereich. Prognoseprinzip, § 241 II BGB, Grundrechte AG/AN, Argumente AG/AN. Zweite Stufe: Umstände des Einzelfalls (Dauer Arbeitsverhältnis, Schwere der Pflichtverletzung, Rechtfertigung/Erklärung für Pflichtverletzung, aus Affekt gehandelt? Provokation?), Abwägung der beiderseitigen Interessen, ultima ratio (Abmahnung?)
- Inwiefern kann eine Beleidigung ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 BGB sein? Abgrenzen zur sachlichen kritik! § 241 II BGB Nebenpflicht Ehrverletzung, massiv, nicht von Art. 5 GG geschützt, diffamierend und ehrveltzend, keine objektive Kritik mehr oder Meinung
- Was bedeutet das ultima ratio prinzip? (außerordentliche Kündigung § 626 BGB) zweite Prüfungsschritt letzte Maßnahme, Abwägung, Schwere
- Wann beginnt die Kündigungserklärungsfrist zu laufen? Wenn AG von allen Umständen erfahren hat, grds erst nach Anhörung AN § 187 BGB
- Welche Auswirkungen kann es haben, wenn die Kündigung dem AN nicht unmittelbar selbst übergeben wurde? Empfnagsvertreter, Empfangsbote, Risikosphäre. Empfnagsbote Machtbereich des Empfängers, wenn damit gerechnet werden kann, dass an Empfänger weitergegeben. Wie Briefkasten.
- Welche Auswirkung hat die Nichteinhaltung dieser Frist? (§626 Kündigung) Fiktion, dass kein wichtiger Grund vorliegt
- Wonach richtet sich die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte? § 1, 48 ArbGG Die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ist eine Rechtswegzuständigkeit --> § 2 ArbGG
- Um was für eine Klageart handelt es sich bei der Kündigungsschutzklage und was wird mit ihr geltend gemacht? Besondere Form der Feststellungsklage (Bestehen/Nichtbestehen eines Rechtsverhältnis, andere Klagearten: Leistungsklage (Tun/Unterlassen), Gestaltungsklage) dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die konkret angegriffene Kündigung aufgelöst wurde
- Welcher neue Gerichtsstand für die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist zu beachten? § 48 Abs. 1a ArbGG wo Arbeitnehmer für gewöhnlich seine Arbeiten verrichtet. Vereinfachung insbesondere für Leiharbeitnehmer
- Unter welchen VSS genießt der AN den allgemeinen Kündigungsschutz des KSchG? § 1 KSchG Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate § 23 Abs. 1 S. 2,3 KSchG Mehr als 5 Altarbeitnehmer oder mehr als 10 Arbeitnehmer
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- Wann ist eine ordentliche Kündigung im Anwendungsbereich des KSchG sozial gerechtfertigt? Gründe § 1 Abs. 2 KSchG. sozial gerechtfertigt, wenn Gründe in Person oder Verhalten des AN oder dringende betriebliche Erfordernisse. Kündigung Verstoß gegen § 95 BetrVerfG, Weiterbeschäftigung des AN im Betrieb oder Unternehmen möglich auf einem anderen Posten bei Kündigung aus betrieblichen Gründen muss vertretbare und nachvollziehbare Sozialauswahl erfolgt sein.
- Erläutern Sie den Grundsatz der freien Unternehmerentscheidung und seine Auswirkungen für das Klageverfahren! (ordentliche Kündigung) bei Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, Art. 12, 14 GG unternehmerische Gestaltungsfreiheit wird inhaltlich nicht überprüft, nur Prüfung ob offensichtlich unsachlich, willkürlich oder missbräuchlich, unabhängig davon ob tatsächlich Rationalisierungseffekt eingetreten
- Was muss der AG bei der betriebsbedingten Kündigung neben dem dringenden betrieblichen Erfordernis noch beachten, welche Kriterien spielen dabei eine Rolle? Weiterbeschäftigung im selben Betrieb, Unternehmen möglich? fehlerhafte Sozialauswahl § 1 Abs. 3 KSchG
- Inwiefern kann ein AG einen AN aus der Sozialauswahl ausnehmen? § 1 Abs. 3 S. 2 KSchG AN mit besonderen Fähigkeiten/Kenntnissen, muss AG darlegen. Darlegungs/Beweislast AG, muss etwas genauer begründen.
- Welches Problem ergibt sich hinsichtlich des Merkmals "Alter" und dem AGG? AGG bei Kündigungen anwendar? Problem: § 2 Abs. 4 KSchG grds gelten für Kündigungen nur Bestimmungen zum KSchG e.A.: AGG nicht auf KSchG anwendbar a.A./h.M.: § 2 Abs. 4 AGG europarechtskonform auszulegen Europarechtsargument (Richtlinie nicht nur für AGG) Gesetzesgeschichte: nationalwer Gestzgeber wollte EU Richtlinie umsetzen systematische Stellung nur innerhalb § 2 KSchG Teleos
- Welche Frist muss der AN bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage beachten und welche Bedeutung hat die Nichteinhaltung für die Begründetheit seiner Klage? § 4 S. 1 KSchG 3 Wochen Klagefrist, ansonsten Fiktion § 7 KSchG Kündigung wirkt als von Anfang an wirksam -> materielle Wirksamkeitsfiktion
- Erläutern Sie, welche Möglichkeiten der AN hat, wenn er schuldlos die Klagefrist versäumt hat § 5 KSchG Antrag auf nachträgliche Zulassung, mit Klageantrag verbinden und Gründen warum verhindert
- Hat das Verschulden eines Rechtsanwalts bei der Klageerhebung Auswirkungen auf die Klage? Erläutern Sie den diesbezüglich Streitstand! § 46 Abs. 2 S. 1 ZPO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO Vershulden des Bevollmächtigten steht Vershulden der Partei gleich frühere Aufassung: (-) es kommt nur auf Verschulden AN selbst an, da sonst Zugang zu ArbG erschwert würde, würde mit Zielsetzung KSchG nicht im Einklang stehen h.M.: § 85 Abs. 2 ZPO wegen verweisung anwendbar Beachte jedoch: wenn Angestellter Rechtsanwalt Fehler macht nur Verschuldenszurechnung, wenn RA diesen nicht ordnungsgemäß eingestellt/überwacht
- Inwiefern genießt der AN auch außerhalb des KSchG einen allgemeinen Kündigungsschutz? - § 138 BGB sittenwidrige Kündigung (ergibt sich aus § 13 KSchG): besonders krasse Fälle -§ 242 BGB Treu und Glauben (wird im Anwendungsbereich KSchG durch dieses speziellere Gesetz verdrängt): Kleinbetrieben Kündigung eher zuzumuten, aber trotzdem grundrechtsschützende Belange AG/AN abwägen, Mindestmaß an sozialer Rücksichtsmaßnahme, nicht völlig schutzlos stellen.
- Hat der AN im Falle einer Kündigung durch den AG nach Ablauf der Kündigungsfrist einen Weiterbeschäftigungsanspruch? - § 102 Abs. 5 BetrVG wenn Betriebsrat Kündigung widersprochen & AN Klage erhoben - § 611 BGB i.V.m. Arbeitsvertrag a) Beschätigungsnaspruch ergibt sich aus §§ 611, 613 (in Person leisten), 242 BGB. Art 2 I i.V.m. Art. 1 I GG freie Entfaltung Persönlichkeit, Würde. Außer wenn überwiegende Interessen AG entgegenstehen während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses: Grds AG Interesse an Nichtbeschäftigung wegen Ungewissheit über Ausgang Verfahren. Sobald 1. Urteil erlassen, dass Kündigung unwirksam, Weiterbeschäftigungsanspruch, außer wenn besondere Interessen AG entgegenstehen. Auch wenn AG noch Berufung eingelegt hat, 1. Urteil entscheidend
- Erläutern Sie den Begriff des punktuellen Streitgegenstands! KSchG nur gegen eine Kündigung gerichtet, wenn AG nochmal kündigt muss auch hiergegen Klage eingereicht kann aber mit einem zusätzlich allgemeinen Feststellungsantrag i.S.v. § 256 ZPO kombiniert werden, wenn schon eine Kündigungsschutzklae erhoben.
- Was bedeutet die subjektive Determination bei der Betriebsratanhörung? AG Gründe für Kündigung
- Welche Daten muss der AG dem BR für eine ordnungsgemäße BR-Anhörung mitteilen? - Personalien AN einschließlich Dauer Betriebszugehörigkeit - Art der Kündigung - Kündigungsfrist & -termin - Gründe AG für Kündigung, einschlißelich Gründe für AN und Sozialauswahl
- Wie ist das Risiko einer fehlerhaften BR-Anhörung verteilt? - Anhörung ordnungsemäß einleiten AG - innerhalb Anhörungsverfahen Betriebsrat
- Woraus wird der Beschäftigungsanspruch des AN hergeleitet, wann besteht er? § 611 I S. 1 Var. 1, 613 S. 1, 242 BGB Art. 2 I i.V.m. 1 I GG Besteht bei einem wirksamen Arbeitsverhältnis
- Was versteht man unter einem Betrieb und was unter einem Betriebsteil i.S.v. § 613a BGB? Betrieb: organisatorisch abgeschlossen, Zweck Betriebsteil: organisatorisch abgeschlossen, abtrennbar, Teilzweck
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- Nennen Sie die VSS wonach in tatsächlich Hinsicht ein Betrieb/Betriebsteil übergeht! Gesamtbetrachtung! wesentliche Betriebsgrundlagen oder Personal (wenn Betriebsmittelarmer Betrieb, umso niedriger qualifiziert umso mehr von der Belegschaft muss übergehen)
- Was ist unter einem rechtsgeschäftlichen Übergang i.S.d. § 613a BGB zu verstehen? keine Gesamtrechtsnachfolge oder Umwandlung Rechtsträgerwechsel durch Rechtsgeschäft tatsächliche Fortführung des Betriebs, neuer Inahber die tatsächliche Leitung
- Was versteht man unter einem betriebsmittelarmen Betrieb? überwiegend Personal, kaum materielle Aktiva. zu erbringende Dienstleistungen stehen im Vordergrund
- Woraus ergibt sich das Widerspruchsrecht des AN gegen den Betriebsübergang und wie wird dieses begründet? § 613a VI BGB Privatautonomie und Relativität der Schuldverhältnisse, zwanghaft neuen Schuldner aufgezwängt, kann sich seinen AG selbst aussuchen
- Was muss der AN in formaler und zeitlicher Hinsicht beachten beim Widerspruch gem. § 613a BGB? siehe § 613a VI BGB schriftlich innerhalb eines Monats ggü Alt- oder Neu-AG
- Welche Folge ergibt sich bei einem Verstoß gegen formale/zeitliche Anforderung Widerspruch gem. § 613a VI BGB? AN muss neuen AG akzeptieren Beachtet der Arbeitnehmer die Anforderungen des § 126 nicht, widerspricht er zB innerhalb der Widerspruchsfrist nur mündlich oder per Telefax, ist dieser Widerspruch unwirksam und kann nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht nachgeholt werden. Es besteht dann ein Arbeitsverhältnis zum neuen Inhaber, das der Arbeitnehmer nur nach allg. Grundsätzen lösen kann. Doch hat sich der Arbeitnehmer schriftlich erklärt, ist bei der Ermittlung des Erklärungsinhalts die Andeutungstheorie zu beachten.607 Danach genügt es, wenn der fragliche Erklärungssinn in der formgerechten Erklärung seinen Ausdruck gefunden hat, wenn auch nur einen unvollkommenen oder versteckten.
- Zwischen welchen Arten von von Befristungen wird in § 14 TzBfG unterschieden? mit sachlichen § 14 Abs. 1 TzBfG und ohne sachlichen Grund § 14 Abs. 2 TzBfG
- Wie lange kann ein Arbeitsverhältnis mit bzw. ohne sachlichen Grund befristet werden? ohne sachlichen Grund 2 Jahre maximal mit sachlichen Grund keine Grenze, aber § 242 BGB Rechtsmissbrauch, hieran aber hohe Anforderungen stellen
- Welcher gesetzgeberische Zweck wird mit § 14 II 2 TzBfG verfolgt? Vermeidung von sachgrundlosen Befristungsketten
- Erläutern Sie, warum ein zeitlich unbeschränktes Verbot einer Vorbeschäftigung nicht erforderlich ist, um diesen Zweck zu erreichen! Vermeidung von Befristungsketten Schutz AN. zeitlich unbeschränktes Verbot würde Normzweck widersprechen, AN soll geschützt werden aber könnte dadurch benachteiligt werden, wenn statt ihm andere eingestellt werden.
- Begründen Sie warum eine dreijährige Zeitspanne zwischen End und Neubeginn eines Arbeitsverhältnis als ausreichend angesehen wird § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG Orintierung an Verjährungsfrist, dient Interesse Rechtssicherheit und Vertauen
- Welche Wartezeit besteht für den vollen Urlaubsanspruch? § 4 BUrlG nach 6 monatigen Bestehens des Arbeitsverhältnisses
- Bis wann kann der Urlaub noch genommen werden, wenn er in dem Urlaubsjahr nicht genommen werden konnte? § 7 III BurlG durch in der Person des AN liegenden Grundes Übetragung Folgejahr bis 31.03 möglich zB durch Krankheit, das folgende Jahr wieder krank, Übetragung der Urlaub auf das darauffolgende Jahr, Urluabsanspruch wächst somit an. Kann aber erlöschen wenn der AN sobald er gesund ist bis 31.03 nicht nimmt da sonst Schlechterstellung anderer AN
- Wann verfällt der Urlaub? § 7 Abs. 3 BUrlG Gründe AN bis 31.03 in diesen 3 Monaten wieder entschuldigtes Fehlen, dann wieder bis 31.03
- Inwiefern ist der Anspruch auf Urlaub vererbbar? BAG früher nicht vererbbar, höchstpersönlich, § 613 BGB EUGH sagt ist vererbar, Schwerpunkt Anspruch Vergütung, unabsehbares plötzliches Ereignis Tod geht auf Erben über
