Arbeitsrecht (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
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Arbeitsrecht
Diese Lektion wurde von betty3004 erstellt.
- Nennen sie die VSS für einen Arbeitsvertrag auf Grund einer privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet
- Was ist der wesentliche Unterschied des Arbeitsvertrages im Verhältnis zu einem Dienstvertrag? unselbständige Dienste in persönlicher Abhängigkeit
- Welche Pflichten hat ein AN im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch zu beachten? Integritätsinteresse des Vertragspartners, Pflicht zur Beachtung von Sorgfalts- und Obhutspflichten, Gegenstände des AG
- Haftet der AN auch für durch einfache Fahrlässigkeit dem AG entstandene Schäden? Erläutern Sie die anderen Varianten der Haftungsprivilegierung! nein, wenn betrieblich veranlasste Tätigkeit. mittlere Fahrlässigkeit Aufteilung Grobe Fahrlässigkeit (Ausnahme: Sehr hoher Wert, unbillig) , Vorsatz volle Haftung
- Woraus wird die Haftungsprivilegierung abgeleitet und wo wird sie geprüft? § 254 BGB Haftungsausfüllend
- Hat eine vom AN abgeschlossene Haftpflichtversicherung Einfluss auf die Haftungsprivilegierung? nein, wenn sie freiwliig abgeschlossen wurde
- Gilt die Haftungsprivilegierung des AN nur bei vertraglichen Ansprüchen? auch bei gesetzlichen da sonst unterlaufen
- Gilt die Haftungsprivilegierung auch im Verhältnis zwischen dem AN und einem Drittgeschädigten? Erläutern Sie das Ergebnis! (-) nur Innenverhältnis AN und AG nicht ggü Dritten AN aber § 670 BGB analog von AG fordern, wenn diesem ggü VSS erfüllt
- Erläutern sie die Begriffe arbeitsadäquate und arbeitsinadäquate Schäden! arbeitsadäquat: durch gesondertes Entgelt abgegolten, mit Schäden ist zu rechnen mit allgemeinen Lohn abgegolten, persönlicher Lebensbereich AN arbeitsinadäquat: außergewöhnliche Sachschäden, nicht mit zu rechnen
- Ist § 254 BGB im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches anwendbar und welche Besonderheit ist bei der Kürzung ggü einem AN zu berücksichtigen? analog anwendbar weil Aufwand, muss eine betribelich veranlasste Tätigkeit sein
- Welche Haftungsprivilegierung besteht zugunsten des AG bei der Verletzung des AN und wie wird diese begründet? § 104 SGB VII Unfallversicherung haftet AG zahlt Beitrag Unfallversicherung, Betriebsfrieden (Schmerzensgeld Sühne/Genugtuungsfunktion), solventer Schuldner
- Inwiefern erfasst die AG-Privilegierung auch Schmerzensgeldansprüche? neben § 104 SGB VII kein Schmerzensgeld wegen Betriebsfrieden (Sühne/Genugtuungsfunktion)
- Erläutern Sie die Haftungsprivilegierung des AN bei Schädigungen ggü einem Arbeitskollegen! § 105 SGB VII Unfallversicherung kein Schmerzensgeld Betriebsfrieden
- Wie werden nicht Lehrer arbeitsrechtlich eingeordnet und welchen Einfluss hat dies auf eventuelle Ansprüche bei einer Erkrankung? Allgemeinbildende Schule -> AN auch wenn nur Teizeit (an Lerhplan/zeiten gebunden) Volkshochschule, andere Lehrgänge -> können auch selbständig sein
- Was ist eine arbeitnehmerähnliche Person und welche Bedeutung hat dies? Einkünfte Existenzgrundlage, Dienste nicht beliebig frei auf dem Markt anbieten, Maß an Abhängigkeit mit AN vergleichbar Zuständigkeit Arbeitsgericht AGG
- Erläutern Sie, ob Anfechtung und Kündigung eines Arbeitsvertrages nebeneinander möglich sind! nebeneinander möglich (+) Gestaltungsrechte Willensfreiheit vs. Bereich der Leistungsstörung Rechtsfolgen SchE § 122 I § 628 II BGB
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- Woraus ergibt sich dass auch eine arglistige Täuschung widerrechtlich sein muss? Arglist enthält eine rechtswidrigkeitskomponente, grds indiziert Ausnahme wenn Recht zur Lüge, Notstand
- Was verbirgt sich hinter dem notstandsähnlichen Recht zur Lüge? (AN § 123 BGB) § 123 BGB Widerrechtlichkeit entfällt, wenn AG unzulässige Frage stellt, wenn AG kein berechtigtes, billgenswertes und schutzwürdiges Interesse an wahrheitsgemäßer Beantwortung Frage
- AGL Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall § 611 I Var. 2 i.V.m. Arbeitsvertrag i.V.m. § 3 EFZG
- Welche Auswirkungen hat die Invollzugsetzung eines Arbeitsvertrages für die Anfechtung? nur für Zukunft
- Erläutern sie ob die Frage nach der Schwangerschaft zulässig ist nie, egal ob vollzeit teilzeit berets berufsunfähig
- Was versteht man unter einer betrieblichen Übung? tatsächliche gleichförmige Übung (jährliche Zahlung min. 3 mal) freiwillige Leistungen AG bestimmte Verhaltensweise Inhalt des Arbeitsvertrages geworden oder zu dessen Auslegung herangezogen.
- Erläutern Sie, inwieweit eine betriebliche Übung auch bei Zahlungen in verschiedener Höhe entstehen kann! Wenn Zahlung Vergütungscharakter hat, wenn vom Betriebsergebnis abhängt, keine weiteren AnspruchsVSS vereinbart, wesentlicher Anteil Gesamtvergütung, verfolgt AG andere Zwecke sollte er dies möglichst in vertraglicher Vereinbarung festhalten
- Wie wird die betriebliche Übung zum Vertragsbestandteil? BAG Vertragstheorie: Vertragsangebot AG Annahme AN Verzicht Zugang Annahmeerklärung § 151 BGB Literatur Vertrauenshaftungstheorie:Vertrauen durch Wiederhougn geschaffen, Abbrechen Übung Verstoß gegen Treu und Glauben § 242 BGB
- Welche Möglichkeiten bestehen, sich von einer betrieblichen Übung wieder zu lösen? Einvernehmen mit AN oder Änderungkündigung nicht durch einseitigen Widerruf
- Wasbedeutet das Direktionsrecht des AG und wo ist es verankert? § 106 GewO Recht des AG die idR nur generell beschriebene Arbeitspflicht des AN nach Zeit, Art und Ort zu konkretisieren und diesem bestimmte Arbeiten zuzuweisen.
- Nennen Sie die Grenzen, innerhalb derer das Direktionsrecht nur ausgeübt werden darf! im Rahmen des Arbeitsvertrages und der Billigkeit und nicht gegen Gesetz oder Kollektivvereinbarung (Bsp: lagerverwalter muss wegen kranken Lagerarbeiter seine Aufgaben teilweise übernehmen: ist billig (+))
- Inwieweit sind die AGB-Regeln der §§ 305 ff. BGB auch auf Arbeitsverträge anwendbar? anwendbar aber arbeitsrechtliche Besonderheiten beachten, Unternehmer-Verbraucher-Vertrag
- AGB: Was gilt hinsichtlich der Einbeziehung in den Vertrag? Unternehmer-Verbraucher: Fiktion einseitig vorfumuliert, auch nru bei einmaliger Verwendung Arbeitsvertrag (+) entspricht Anforderung nach dem NachweisG
- Erläutern Sie welchen Zweck Grafikationen haben können! Grafikation = Sonderzuwendung Synallagma erbrachter Arbeitsleistung, bereits verdient Treueprämie oder Halteprämie sonstige Zwecke
- Welche Auswirkungen haben die verschiedenen möglichen zwecke einer Grafikation auf die Möglichkeit des AG, die Zahlung von weiteren Bedingungen als der bloßen Betriebszugehörigkeit abhängig zu machen? Synallagma zur erbrachten Arbeitsleistung: kann nicht von weiteren VSS abhängig gemacht werden, Vermutung andere Zwecke: muss AG vertraglich vereinbaren Treueprämie: An bestimmten Stichtag ungekündigt Halteprämie: über bestimmten Stichtag hinaus, Rückzahlung durch AN wenn Auflösung Arbeitsverhätlnis Inhaltskontrolle §§ 307 ff. BGB
- AGB Grafikation: Unangemessene Benachteiligung AN wenn Ausschlussklausel unabhängig davon greift warum Arbeitsverhältnis beendet wurde? nicht unangemessen. steht § 162 BGB nicht entgegen, nur wenn AG tatsächlich treuwidrig handelt
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- AGB, Grafikation: Erläutern Sie die Zulässigkeit formularmäßiger Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, insbesondere in Hinblick auf das Benachteiligungsverbot gem. § 307 II, I BGB Sonderzahlung jedenfalls auch Vergütung für bereits erbrachte Arbeitsleistungen kann in AGB nicht vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses außerhalb des Jahres abhängig gemacht werden
- Geltungserhaltene Reduktion bei AGB Im Bereich der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist eine geltungserhaltende Reduktion grundsätzlich ausgeschlossen. Ist bei der Verwendung von AGB eine Klausel unwirksam, so wird sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweicht. Die Ratio dahinter ist, dass der Verwender der AGB den anderen Vertragspartner ohnehin schon dadurch benachteiligt, dass er die AGB einseitig stellt. Dies soll ihm nur zum Vorteil gereichen, wenn er sich darauf beschränkt, wirksame Klauseln zu vereinbaren. Geht er über das zulässige Maß hinaus, hätte eine geltungserhaltende Reduktion zur Folge, dass die Klauseln lediglich auf das gesetzlich zulässige Maß zurückgeführt würden, was ihm erlauben würde, extreme Klauseln aufzunehmen in der Gewissheit, dass jedenfalls das gesetzlich zulässige Maximum damit vereinbart ist. Dies widerspricht zum einen dem Benachteiligungsverbot und zum anderen dem Transparenzgebot, weil nunmehr der andere Teil nicht wissen kann, welche Klauseln nun als vereinbart gelten.[2]
- Was bedeutet der Blue-Pencil-Test? Als blue-pencil-test wird eine Methode bezeichnet, mit der die Trennbarkeit von Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen wirksamen und unwirksamen Teil festgestellt wird. Trennbarkeit liegt nach dem blue pencil test vor, wenn nach Streichung der unwirksamen Teile die verbleibende Klausel verständlich bleibt
- Nach welchen Vorschriften ist der Annahmeverzug gem. § 615 S. 1 BGB zu prüfen, nennen Sie dessen VSS! 1. Dienstvertrag 2. Verzug §§ 293 ff. BGB a) erfüllbarer Anspruch (Problem § 275 BGB § 326 BGB Lösung § 615 lex specialis) b) Angebot (§ 296 BGB entbehrlich bei Kündigung) c) bereit und im stande, Leistungswille und fähigkeit d) Leistung nicht angenommen
- Was versteht man unter Fixschuldcharakter der Arbeitsleistung? Arbeitsleistung ist in der dafür vorgesehenen Arbeitszeit zu erbringen, sonst unmöglich § 275 BGB
- In welchem Verhältnis stehen Annahmeverzug und Unmöglichkeit? Schließen sich aus, Annahmeverzug nur anwendbar wenn Leistung erfüllbar
- Erläutern Sie die verschiedenen Auffassungen warum ein wörtliches Angebot des AN bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den AG nicht erforderlich ist. e.A.: Mitwirkungspflicht des AG Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen ist Vorleistungspflicht des AN § 614 BGB vorgelagert a.A.: AG erst Arbeitsplatz anbieten wenn AN im Betrieb erscheint. aber § 242 teleologische Reduktion § 295 BGB unwirksame Kündigung AG verhält sich nicht rechtstreu.
- Welcher Verschuldensmaßstab ist bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit für den Anspruchsausschluss zu berücksichtigen und was bedeutet in diesem Zshg das Prinzip der Monokausalität? grobe Fahrlässigkeit gegen sich selbst Prinzip Monokausalität: muss alleinige Ursache für Arbeitsausfall sein ( nicht zB Betriebsferien)
- Welche zwei unterschiedlichen Mitteilungspflichten hat der AN im Krankheitsfall ggü dem AG? Arbeitsunfähigkeit und vorausschtliche Dauer
- Bedarf es für den Annahmeverzug des AG bei der Wiedergenesung des AN eines erneuten Angebots? Mitwirkungspflicht des AG (Gläubigers) setzt keine Kenntnis der Leistungsfähigkeit des Schuldners voraus (-)
- Was versteht man unter einer zweistufigen Ausschlussfrist? zweite Stufe gerichtliche Geltendmachung wenn in erster Stufe Ablehnung
- Was genügt zur Einhaltung der ersten Stufe? in Frist der ersten Stufe gerichtliche Geltendmachung
- Reicht Kündigungsschutzklage für die Fristeinhaltung für die zweite Stufe Bezüge. "gerichtlicher Geltendmachung" aus? ja extensives Verständnis des Begriffs gerichtliche Geltendmachung ist anderer Streitgegenstand aber unschädlich
- Was versteht man unter dem Begriff der Betriebsrisikolehre und wo ist sie gesetzlich verankert? § 615 S. 3 BGB beiderseits unverschudete Betriebsstörung betriebliche Sphäre durch äußere Umstände wird Betriebsablauf unmittlebar beeinträchtigt
- Welche Konsequenzen hat das Betriebsrisiko für den Entgeltanspruch des AN? geht nicht unter § 326 I BGB
- Wovon ist das Betriebsrisiko zu unterscheiden? Wegerisiko liegt im Verantwortungsbereich des AN
- Was versteht man unter einem Prozessarbeitsverhältnis? AG bietet AN an unter gleichen Verhältnissen während Kündigungsprozess für ihn weiter zu arbeiten
- Wonach richtet sich die Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts bei (außerordentlichen) Kündigungen? § 2 I Nr. 3 b) ArbGG
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