Rechtswissenschaft (Fach) / Objektive Zurechung (Lektion)

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Die objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich relevante Gefahr schafft und diese sich in typischer Weise im Erfolg niederschlägt

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  • Objektive Zurechnung Die objektive Zurechnung liegt vor, wenn der Täter eine rechtlich relvante Gefahr schafft und diese sich in typischer Weise im Erfolg niederschlägt