Rechtswissenschaft (Fach) / Geschäfte nicht voll Geschäftsfähiger (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 3 Karteikarten

Geschäftsunfähige können keine wirksamen Rechtsgeschäfte vornehmen

Diese Lektion wurde von Danilino erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Geschäftsunfähigkeit Geschäftsunfähige können keine wirksamen Rechtsgeschäfte vornehmen  Vorraussetzungen : wegen des Alters ( mind. 7 Jahre ) wegen krankhafter Störung 
  • beschränkte Geschäftsfähigkeit Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig ( § 2 ) sind
  • Teilgeschäftsfähigkeit Beschränkt Geschäftsfähige, sind für die in den §§ 112, 113 geregelten Rechtsgeschäfte voll geschäftsfähig Für alle übrigen Rechhtsgeschäfte fehlt ihnen dagegen weiterhin die volle Geschäftsfähigkeit