Rechtswissenschaft (Fach) / Arten des Rechtsgeschäftes (Lektion)

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einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte, Verpflichtungs - und Verfügungsgeschäft ( Abstraktionsprinzip )

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  • Rechtsgeschäft Ein rechtlicher Vorgang, der aus einer oder mehreren Willenserklärungen besteht, die eine Rechtsfolge bezwecken
  • Arten von Rechtsgeschäften Einseitgige Rechtsgeschäfte : = die Willenserklärung einer Person reicht schon fürdie Rechtsfolge aus ( Beispiel : Kündigung, Testament, Vollmachterteilung )  Zweiseitige ( Bsp : Verträge zwischen zwei Vertragsparteien ) oder Mehrseitige Rechtsgeschäfte 
  • Verpflichtungsgeschäfte ( kausale Geschäfte ) = Parteien verpflichten sich zu Leistungen und Gegenleistungen " kausal ", weil sie der Grund ( = " causa " ) für ein Verfügungsgeschäft sind.  Bsp : Kaufvertrag als Grund und Eigentumsvertrag
  • Verfügungsgeschäfte ( abstrakte Geschäfte ) = Rechtsgeschäfte, die ein Recht übertragen, belasten, ändern aufheben " Abstrakt ", weil sie rechtlich unabhänig ( " losgelöst " )vom Verpflichtungsgeschäft als Rechtsgrund wirksam sind ( = Abstraktionsprinzip )