Recht (Fach) / 6. Kapitel (Lektion)
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Verwaltungsgerichte
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- Grundsätzte der Verwaltungsgerichte? Es gibt insgesammt 11 Verwaltungsgerichte pro Bundesland 1 Landesverwaltungsgericht 1 Bundesverwaltungsgericht 1 Bundesfinanzgericht sind in 2 Instanz zuständig Lediglich im eigenem Wirkungsbereich ...
- VWG Zuständigkeit? In Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständig Materiengesetze können zuständikeit übernehmen
- Grundsätze Beschwerde? Beschwerdefrist 4 Wochen rechtsmittel gegen erstinstanzlicher Bescheide Arten Säumnisbeschwerde: wird dann auf Verwaltungsgerichte überegeben Vollzugsbeschwerde: Möglichkeit sich egen Akte zu wehren ...
- Beschwerde Fristen? 4 Wochen einzubringen bei der Behörde, die den Beschwerde erlassen hat Beschwerdevorentscheidung möglich
- Beschwerdevorentscheidung? Behörde kann die Beschwerde binne 2 Monaten wieder zurückgenommen oder geändert werden. binne zweiwochen kann ein Volageantrag gestellt werden ist dann dem Verwaltungsgericht vorzulegen zur Entscheidung. ...
- Verfahren VWG? Entscheidung erfolgt durch Erledigung Rechtsmittel gegen Erledigung ist die Revision
- Revision Grundsätze? ist ein Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht.
- Berufung Grundsätze? nur im eigenen Wirkungsberiech möglich einzubringen binne 14 Tage schriftlcih oder per Fax oder per email Berufungsvorentscheidung: bescheiderlassende Behörde kann Bescheid unter bestimmten Vorausetzungen ...
- Außerordentliche Rechtsmittel? Wiederaufnahem des Verfahrens: Hervorkommen gewichtiger Gründe nach dem Verfahren Wiedereinsetzung in den vorigegen Stand: zur nachholung unverschuldeter Versäumungn und Fristen Geltendmachtung der ...
- Bauverfahren Grundsätze? Zuständigkeit : Gemeinde, Magistrat Ansuchung um Baubewilligung mit erforderlichen Unterlagen Bauverhandlungen: bautechnische Sachversändige, Anrainer... Baubewilligung(Bescheid): Baubeginn innerhalb ...
- Bauverfahren: Rechtsgrundlagen: Bauordnung, Algemeines VerwaltungsverfahrensGesetz zuständige Behörde in Wien: MA 37 Baupolizei