Recht (Subject) / 6. Kapitel (Lesson)

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Verwaltungsgerichte

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  • Grundsätzte der Verwaltungsgerichte? Es gibt insgesammt 11 Verwaltungsgerichte pro Bundesland 1 Landesverwaltungsgericht 1 Bundesverwaltungsgericht 1 Bundesfinanzgericht sind in 2 Instanz zuständig Lediglich im eigenem Wirkungsbereich der Gemeinde gibt es weiterhin einen INstanzenzug innerhalb der Gemeinden
  • VWG Zuständigkeit? In Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung zuständig Materiengesetze können zuständikeit übernehmen
  • Grundsätze Beschwerde? Beschwerdefrist 4 Wochen rechtsmittel gegen erstinstanzlicher Bescheide Arten Säumnisbeschwerde: wird dann auf Verwaltungsgerichte überegeben Vollzugsbeschwerde: Möglichkeit sich egen Akte zu wehren
  • Beschwerde Fristen? 4 Wochen einzubringen bei der Behörde, die den Beschwerde erlassen hat Beschwerdevorentscheidung möglich
  • Beschwerdevorentscheidung? Behörde kann die Beschwerde binne 2 Monaten wieder zurückgenommen oder geändert werden. binne zweiwochen kann ein Volageantrag gestellt werden ist dann dem Verwaltungsgericht vorzulegen zur Entscheidung.
  • Verfahren VWG? Entscheidung erfolgt durch Erledigung Rechtsmittel gegen Erledigung ist die Revision
  • Revision Grundsätze? ist ein Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht.
  • Berufung Grundsätze? nur im eigenen Wirkungsberiech möglich einzubringen binne 14 Tage schriftlcih oder per Fax oder per email Berufungsvorentscheidung: bescheiderlassende Behörde kann Bescheid unter bestimmten Vorausetzungen zurücknehem oder ändern es kann wieder ein Vorlageantrag gestellt werden Berufungsbehörde 2 Instanz kann Bescheid nach jeder richtung abändern
  • Außerordentliche Rechtsmittel? Wiederaufnahem des Verfahrens: Hervorkommen gewichtiger Gründe nach dem Verfahren Wiedereinsetzung in den vorigegen Stand: zur nachholung unverschuldeter Versäumungn und Fristen Geltendmachtung der Entscheidungspflicht der Behörde binne 6Monaten wen nicht Devolutionsantrag fall dieser auch nichts entscheidet -> Säumnisbeschwerde
  • Bauverfahren Grundsätze? Zuständigkeit : Gemeinde, Magistrat Ansuchung um Baubewilligung mit erforderlichen Unterlagen Bauverhandlungen: bautechnische Sachversändige, Anrainer... Baubewilligung(Bescheid): Baubeginn innerhalb einer bestimmten Frist Fertigstellungsanzeige
  • Bauverfahren: Rechtsgrundlagen: Bauordnung, Algemeines VerwaltungsverfahrensGesetz zuständige Behörde in Wien: MA 37 Baupolizei