Politische Bildung (Fach) / Definition (Lektion)

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  • FDGO Die FDGO ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen ...
  • Wohnung im Sinne des Grundgesetzes Die Wohnung stellt als Hauptzweck die Unterkunft eines Menschen dar (Persönliche Bleibe). Als Wohnung sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung ...
  • Freiheitsbeschränkung Art. 104 (1) GG ...ist die teilweise oder kurzfristig überschaubare Einschränkung der Bewegungsfreiheit, indem der Betroffene durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen ihm zugänglichen ...
  • Freiheitsentziehung Art. 104 (2) GG ...ist die allseitige Beschränkung der Bewegungsfreiheit, indem der Betroffene gegen seinen Willen von der öffentlichen Gewalt, an einen bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten wird. (es muss ...
  • Schrankentrias - verfassungsunmittelbar Art. 2 (1) GG nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung nicht gegen die Rechte Anderer nicht gegen das Sittengesetz Art. 5 (2) GG nicht gegen die allgemeinen Gesetze Gesetze zum Schutz der Jugend ...
  • Beschränkung von Grundrechten Gesetzesvorbehalt  Qualifizierter Gesetzesvorbehalt (Art. 104 GG) Verfassungsunmittelbare Schranke Verfassungsimmanente Schranke
  • Staat ...ist die rechtlich politische Organisationsform einer (Nationalstaat) oder mehrerer Nationen (Nationalitätenstaat) zur Sicherung und Regelung des dauerhaften Zusammenlebens... ...der Menschen (Staatsvolk) ...
  • Staatsvolk ...ist die Gesamtheit der Staatsangehörigen (und Gleichgestellten), also ein Volk im rechtlichen Sinne. Im Unterschied dazu ist die Nation das Volk im natürlichen Sinne.
  • Staatsgebiet ...ist der räumlich begrenzte Teil der Erde, rechtlich gegenüber dem Ausland durch Staatsgrenzen abgesichert.
  • Staatsgewalt ...ist die ordnende Willensmacht für das Staatsgebiet und Staatsvolk. Ihr Wesen bestimmt die Staatsform, die Herrschaftsform und Gesellschaftsform.