Gesundheits und Krankenpflege (Fach) / Tag 3 (Lektion)

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  • Pflegediagnosen Ist die klinische Beurteilung der Reaktion eines Individuums, auf akute oder potentielle Gesundheitsprobleme/Lebensprozesse. Sie bilden die Grundlage um Pflegeinterventionen auszuwählen und Ergebnisse zu erreichen. Entwickelt nach NANDA (North America Nursediagnosis Association) aktuelle: PÄS - Pfegeproblem Ätiologie Symptome  potentielle: PR - Problem, Risikofaktor; Wellnessdiagnosen: Gesundheitsfördernde Maßnahmen + Strukturierung ihrer Beobachtung, Richtlinie für Durchführung Diagnostik, konsequente Verwendung fundierten Wissens, Verbesserte Qualität der Pflegedokumentation, Hilfe beim Beschreiben und Benennen, einheitliche Pflegesprache, Vergleichbarkeit von Daten, Nachweis von Leistungen  - nicht individuelle Texterfassung, Kostenfaktor bei EDV
  • Transfusionsgesetz - eine dem Arzt vorbehaltene Tätigkeit, nicht auf Pflegepersonen deligierbar! Bedside Test, Kreuzprobe, Anhängen Pflege kann überwachen und beobachten Transfusionsbeauftragter muss im Krankenhaus existent sein Qualitätsbeauftragter Transfusionskomission bei: Akutbehandlung, Spendeeinrichtung, Institut f. Transusionsmedizin Qualitätssicherungssystem: Anwendung von Blut, Dokumentation, Überwachung der Anwendung, Wirkung und Nebenwirkung, erforderlich therapeutische Maßnahmen
  • konstruktive Konfliktlösung nach Gordon Identifikation Lösungen suchen Lösungen bewerten beste Lösung raussuchen Durchführung Überprüfung
  • Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg 4 Schritte Beobachtung (objektiv beschreiben) Gefühl ausdrücken (bei sich bleiben) Bedürfnis hinter dem Gefühl suchen Konkrete Bitte formulieren z.B. Wenn A dann fühl ich mich B weil ich C brauche. Deshalb möchte ich gerne D.
  • Pflegestufen erhebliche Pflegebedüftigkeit (1x tgl Hilfebedarf bei 2 Verrichtungen - Körperpflege Ernährung Mobi UND mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung; 90 min) schwer PB schwerst PB
  • Patientenverfügung - vorsorglich, schriftliche Erklärung, durch die ein einwilligungsfähiger Patient erklärt, welche medizinischen Maßnahmen er wünscht, wenn er in einer lebensbedrohlichen Situation ist, wenn er dann nicht mehr äußern kann, was sein Wille ist. Vorraussetzungen: nicht mehr einwilligungsfäig lebensbedrohliche Erkrankung soll auf eine mgl. Behandlung verzichtet werden? Ziel: Wünsche und Werte respektieren und mutmaßlichen Willen berücksichtigen Inhalte Persönliche Daten: Name, Geboren, Anschrift Persönliche Festsetzungen: Verfügung und Feststellung, Lebensverlängerung usw. Hinweise zur Gültigkeit immer wieder aktualisieren, Gültigkeit festlegen Regelung ohne Patientenverfügung: mutmaßlicher Wille des Betroffenen wie frühere mdl. oder schriftl. Äußerungen, Wertvorstellungen, Religiöse Einstellung, nahe Angehörige und Vertrauenspersonen miteinbeziehen Begriffsklärung: Vorsorgevollmacht - vom Pat. selbst ausgewählter und mglst. schriftl. eingesetzte Person - dieser kann Entscheidungen wie der Betreuer treffen Betreuer - vom Vormundschaftsgericht eingesetzte Person die Entscheidungen trifft (Heilbehandlung, Aufenthalt, Finanzen) Betreuungsverfügung - Möglichkeit, f.d. Fall der Anordnung einer Betreuung - Vorschläge hinsichtlich der Person des Betreuers und zu welchem Ressort
  • Krankenpflegegesetz Inhalte Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Ausbildung (Fehlzeiten: 210 Theorie, 250 Praxis) Erbringen von Dienstleistungen Bußgeldvorschriften Zuständigkeiten