Gesundheits und Krankenpflege (Fach) / Tag 3 (Lektion)
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- Telefonische Anordnung Nur im äußersten Notfall Dem Arzt gegenüber wiederholen vermerken mit "TA" Unterschrift umgehend nachholen
- Was ist Evidence Based Nursing Pflege unter Integration aktueller bester wissenschaftlicher Erkenntnisse und Berücksichtigung von pflegerischer Erfahrung und theoretischem Wissen, sowie Patientenvorstellungen und Ressourcen. = auf Beweisen basierende Pflege
- Schweigepflicht Privatgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden Regelung im Strafgesetzbuch - Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Kurven usw dürfen nicht sichtbar im Zimmer liegen Belegungspläne usw dürfen nicht frei sichtbar hängen Die Verwaltung darf Informationen nur codiert erhalten Ausnahmefälle wenn: jemand eine Straftat plant - Weiterleitung an Polizei, bedrohte Person meldepflichtiger Krankheit (lt. Infektionsschutzgesetz) - an Gesundheitsamt Zustimmung des Betroffenen
- Freiheitsentzug - Sicherung - Maßnahmen - Ausnahmen Gesichert in GG Art 2 und 1 = Menschenwürde und Freiheit der Person, Freiheitsberaubung: StGB §239 Maßnahmen, die einem Freiheitsentzug entsprechen: Einschließen, Angurten Sedieren Angurten Bettgitter Time Out Wegnehmen von Gehstützen Ausnahmen: Fixierung vom Pat. gewünscht bzw. eingewilligt zum Eigenschutz des Pat. max 24h mit AVO - danach Richter muss entscheiden rechtfertigender Notstand - Eigengefährdung, Flucht nacht richterl. Einweisung (§34 StGB) Notwehr (§32 StGB) - Fremdgefährdung bei Gefahr im Verzug ohne AVO!!! Unterbringung nach PsychKG längere Fixierungen müssen durch Vormundschaftsgericht genehmigt werden
- Phasen der Einarbeitung 4 Phasen Adaptionsphase Eingewöhnungsphase Orientierung in Bezug auf Räumlichkeiten, Personal, eigene Fachkompetenz, zeitliche Abläufe Pate/Mentor/Anleiter begleitet diese Phase zeigen, rumführen, erklären Profilierungsphase ▪ Beweisphase▪ Mitarbeiter führt Tätigkeiten teilweise Selbstständig durchführe▪ Zugehörigkeitsgefühl, Anerkennung Qualitätsphase ▪ eigenständiges Arbeiten▪ Unsicherheiten abbauen Reifephase ▪ kann/muss Aufgaben selbstständig durchführen▪ Spezialisierung
- Verantwortungsebenen Arzt - Anordnungsverantwortung Pflege - Durchführungs-/Übernahmeverantwortung - Remonstrationsrecht wenn sie sich nicht fachlich qualifiziert fühlt
- CIRS 1. Definition 2. Ziele Meldesystem für Beinahefehler Element des QM im Krankenhaus Kritische Ereignisse bewusst wahrnehmen Ursachen aufdecken Schäden für zukünftige ähnliche Eriegnisse abwenden daraus Lernen Strategien zur Vermeidung entwickeln
- Arbeitszeit tgl. max. 10h max wöchentl. 60h im Durchschnitt von 24 Wochen - nicht mehr als 48h/woche
- Arbeitszeit 1. Regelung 2. Zeit 3. Pausenzeiten 4. Schichtpausen 5. Wochenendarbeit im Arbeitszeitgesetz max 10h 6-9h Arbeit - 30 min Pause, >9h Arbeit - 45 min Pause, spätestens nach 6h Pause machen min. 11h bis zur nächsten Schicht, im Krankenhaus min. 10 Stunden (Dafür andere Ruhepause 12h innerhalb eines Kalendermonats Für jeden gearbeiteten WE-Tag muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden pro Jahr 15 arbeitsfreie Sonntage
- Maßnahmen des QM im Krankenhaus 1. intern 2. extern Interne Qualitätssicherung PflegeplanungPflegedokumentationPflegevisite 1mal wöchentlichPflegeübergabePflegestandardsParagraphen GesprächeBeratung und Überprüfung der PflegestufeFort- und WeiterbildungQualitätsbeauftragter Fallbesprechungen Externe QualitätssicherungBeschwerdemanagement durch Angehörige und Klienten schriftlich wiemündlichExpertenstandards DNQP
- Überlastungsanzeige 1. Funktion 2. Merkmale 1. Anzeigen der Situation für den Arbeitgeber Information über Situation bei der AN oder Pat. zu Schaden kommen könnten Möglichkeit der Strafmilderung Sicherheit und Gesundheitsschtutz von MA und Pat. soll gewährleistet werden Schutz des MA vor Haftungsansprüchen die vom AG verursacht sind 2. Schriftlich an zuständigen Vorgesetzten (Dienstweg) Konkrete Situation beschreiben (nachvollziehbar formulieren) nicht mehr ordnungsgemäß durchführbaren Tätigkeiten aufzeigen eingeleitete Maßnahmen benennen Anzeige als Nachricht an MAV persönliche Angaben (Uhrzeit, Unterschrift, Datum)
- Mitarbeitervertretungsrecht Inititativrecht - alle Maßnahmen die der MAV obliegen Mitberatungsrecht - wenn Leitung Aktionen plant und die MAV informiert Mitbestimmungsrecht - Uneingeschränkt (Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitszeiten, Urlaub) Eingeschränkt (Einstellung, Kündigung, Eingruppierung, Versetzung, Nebentätigkeiten) Dienstvereinbarung - Fort- und Weiterbildungen
- Aufgaben der MAV und Voraussetzung Vertretung der Mitarbeiterinteressen und Beratung (beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der MA fördern) Auf Behandlung der MA nach Recht und Billigkeit achten Vorraussetzung: Wahl Grundlage: Mitarbeitervertretungsgesetz Beteiligungsrechte Mitbestimmung (Einstellung) Mitberatung (Umbau) - schwächster Beteiligungsmechanismus Initiativrecht - Antrag an Leitung über Maßnahmen, Bestimmung, Vorschläge Dienstvereinbarungen (Fort- und Weiterbildungen über den Arbeitsvertrag hinaus)
- MDK 1. Aufgaben 2. Ziele 3. Prüfkriterien 1. Begutachtung von Pflegeleistungen für Kranken- und Pflegeversicherung Empfehlungen zu Art und Umfang der Pflegeleistungen Einschätzung der Pflegebedürftigkeit Begutachtung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung Begutachtung der Angemessenheit der Behandlung Qualtitätssicherung in der stat. und amb. Versorgung Qualitätsprüfung von Pflegeeinrichtungen 2. Bestmögliche Versorgung der Versicherten Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Behandlungs- und Pflegemaßnahmen Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität Vermeidung von stat. Fehlbelegung (amb. vor stat.) 3. Körperpflege Ernährung Mobilität
- Behandlungsvertrag 1. Zustandekommen 2. Art 3. Gegenstand 1. Stationäre Krankenhausaufnahme Arztbesuch Arztanmeldung - muss nicht schriftl. sein, Erscheinen in NA ist stillschweigende Erklärung 2. Dienstvertrag - Dienstleistung muss erbracht werden (Erfolg nicht garantiert) lt. BGB Totaler BV / Gesplitteter BV --> BV zw. Pat und Krhaus. / Vertrag zw. Arzt und Pat. (Chefarztbehandlung usw.), Krhaus schuldet nur Nebenpflichten 3. Pflichten des Krhauses Hauptpflicht: Diagnosestellung, Durchführung Therapie, Aufklärung, Unterbringung und Verpflegung, Pfl. Versorgung Nebenpflichten: Organisation des Krh.betriebes, Bereitstellung von ausgebildetem Personal, Dokumentation, Datenschutz Pflichten des Pat. /Krankenkasse Haupt: Endgeldzahlung Neben: Mitwirkung an Behandlung, Info des Arztes über Symptome, Bevolgung ärztl. Anweisung
- Merkmale einer Profession Professionellen Handelns zentralbezogene Leistungen universelles Wissen Autonom in Entscheidung und institutionell organisiert nach Övermann Merkmale des P. Handelns Autonomie der Lebenspraxis der Patienten Subjektive Betroffenheit des Patienten Zusammenhang von Regelwissen und Fallverstehen keine vollständigen Handlungsstandards Wechselseitigkeit von Begründungs und Entscheidungszwängen Analytische Distanz des Professionellen
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- Berufliche Interessenvertretungen in der Pflege (Ziele, Instrumente) Berufsverbände (DBFK), (DPR - Zusammenschluss führender Pflegeverbände) - freiwilliger Zusammenschluss von Angehörigen eines Berufes zur Durchsetzung berufspolitischer Interessen Aufgaben: Mitarbeit an Gesetzen Politische Eingaben bei Landes und Bundesministerien Fort und Weiterbildungen Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz) Fachzeitschriften Gewerkschaften (Verdi) - Demokratische Vereinigung von Arbeitnehmern (keine Selbstständigen) - freiwilliger Zusammenschluss zur Wahrung gemeinsamer Interessen der Arbeitnehmer Aufgaben Fragen im Arbeitsrecht Tarifrecht und Tarifverträge Arbeitssicherheit Arbeitsbelastungsfragen (Urlaub, Arbeitszeit - aushandeln) Rechtsschutz Beratung und Schulung von Personalräten oder MAV Instrumente: Streik(Abstimmung der Mehrheit der Mitglieder), politische Ebene - Mitwirkung Pflegekammern (Landesrechtliche Aufgabe) nach Landesrecht eingerichtete Institution der bestimmte hoheitliche Rechte im Rahmen einer beruflichen Selbstverwaltung übertragen werden Ziel: Sicherstellung einer sachgerechten, professionellen Pflege Aufgaben: Berufsaufsicht (Überwachung von Standards, Weiterbildungen usw.) Vertretung auf politischer Ebene des Gesamtinteresses Förderung des Berufsstandes durch Berufsausbildung, Fortbildung Regelung, Prüfung, Überwachung der Zulassung zum Beruf Aushandeln von Gebührenordnungen zur Abrechnung erbrachter Leistungen
- DRG Entgeldsystem für Krankenhäuser, welches sich an Diagnosen, durchgeführten Maßnahmen, Nebendiagnosen, pflegerelevante Diagnosen, Komplikationen, Beatmungszeiten und Patientenmerkmalen orientiert
- Krankenhauseinteilung: Akutkrankenhaus - Akute Erkrankungen Sonderkrankenhaus - nur bestimmte Patientengruppen (Psych, chronisch) Langzeitkrankenhäuser - Schwerpunkt Reha (Querschnitt o.ä.) Krankenhausergänzende Einrichtungen - Tages oder Nachtkliniken mit Teilstationärer Behandlung
- Krankenhausdirektorium Pflegedienstleiter Verwaltungsleiter ärztlicher Leiter - gemeinsame Verantwortung für: Sicherung der Qulität, humanität und wirtschaftlichkeit
- Case Management Fallbezogene Arbeitsweise die hilft, die notwendigen Unterstützungen festzustellen, zu orgnanisieren, zu koordinieren und ihre Ergebnisse oder Folge zu beurteilen Im Vordergrund steht die Bewältigung der individuellen Situation in Pflege, Krankheit und Versorgung; klassisches Instrument der sozialen Arbeit Koordinieren Versorgungsleistung im Einzelfall Optimieren Prozessabläufe Informieren, Beraten, Vernetzen alle an der Versorgung Beteiligten
- Pflegeorganisationssysteme Primary Nursing (Jeder Pat. ist einer PP fest zugeordnet von Anfang bis Ende) + Funktionspflege (teilt in Arbeitsschritte, die von PP ausgeführt werden, Arbeitsteilung, Gruppenleitung plant und organisiert) + Wirtschaftlichkeit, Zeit - Hierarchie, eiingeschränkte Verantwortung und kein Überblick, Tunnelblick, Unterforderung, erhöhter Koordinationsbedarf Bereichspflege (Jede PP ist für best. Pat.gruppe zuständig) + Pflege als Einheit, Zergliederung ausgeschlossen, kontinuierlicher und fester Ansprechpartner/Vertrauensverhältnis, Überblick und Verantwortung, Berufszufriedenheit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Stationsleitung kann eigene Aufgabenbereich machen,
- Pflegeorganisationssysteme Primary Nursing (Jeder Pat. ist einer PP fest zugeordnet von Anfang bis Ende) Pflegeplan verbindlich für alle PP, Bewertung des Erfolgs, gleichzeitige Übernahme anderer Pat als Associate Nurse + große Kontinuität der Pflege, Wirkung der Maßnahmen besser, bessere Beurteilbarkeit, fester Ansprechpartner, umfassende Autonomie, klare Verantwortungsbereiche, ähnliche Vorteile wie Bereichspflege - sehr anspruchsvoll, nimmt viel Zeit in Anspruch, schnelle Frustration wenn Rahmenbedingungen schlecht, Überforderung durch Nähe Funktionspflege (teilt in Arbeitsschritte, die von PP ausgeführt werden, Arbeitsteilung, Gruppenleitung plant und organisiert) + Wirtschaftlichkeit, Zeit - Hierarchie, eiingeschränkte Verantwortung und kein Überblick, Tunnelblick, Unterforderung, erhöhter Koordinationsbedarf Bereichspflege (Jede PP ist für best. Pat.gruppe zuständig) + Pflege als Einheit, Zergliederung ausgeschlossen, kontinuierlicher und fester Ansprechpartner/Vertrauensverhältnis, Überblick und Verantwortung, Berufszufriedenheit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Stationsleitung kann eigene Aufgabenbereich machen
- Entlassungsmanagement alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entlassung oder Verlegung aus einer Klinik in eine weiterversorgende Einrichtung oder Nachhause um das Risiko von Versorgungsproblemen und den Pflegebedarf des Patienten frühzeitig festzustellen, die weitere Versorgung zu planen und zu organisieren. Grundlage Expertenstandard! Assesment (Infosammlung) - Planung - Durchführung - Evaluation ( Evaluation - 24h vor E Evaluation ob Maßnahmen wirksam, 24-48h nach E - Telefonat mit Pat. bzw. Einrichtung
- Folgen von Schichtarbeit Biologische Desynchronisation soziale Desynchronisation Schlafstörungen Fehlleistungen und Unfälle (Leistungstief) Gesundheitsbeschwerden
- Sterbehilfe Aktive SH - gezieltes und tätiges herbeiführen des Todes (durch Verabreichung einer tödlichen AM Menge) Passive SH - Unterlassen oder Beenden von lebensverlängernden Maßnahmen bei Krh. die vorraussichtlich zum Tode führen, Therapieabbruch, Therapieverzicht Indirekte Sterbehilfe - Verabreichung von AM zur Leidenslinderung die als UW den Tod beschleunigen Recht: Selbsttötung und Beihilfe sind straffrei Pro Recht auf Selbstbestimmung nur Tod kann Leiden beenden Grenzen der med. Symptomlinderung Con letzte menschliche Entwicklung darf nicht verhindert werden Depression, Angst, Schmerzen könnten überwunden werden angemessene Schmerzbehandlung führt zu Aufhebung des Wunsches gesellschaftspolitisch - Gefahr von Minderversorgung von Kranken/Sterben Sterbende mit unzureichend wirtschaftl. Versorgung nehmen das als Ausweg Unter Druck setzen von schwerkranken und Alten Missbrauchsgefahr göttliches Gebot - du sollst nicht töten!!!!!!!!!!!!!
- Infektionsschutzgesetz Zweck: Übertragung von Infektionskrankheiten vorbeugen, Infektionswellen frühzeitig erkennen und Weiterverbreitung zu verhindern Inhalt: Meldepflicht - unverzüglich innerhalb von 24h an Gesundheitsamt das meldet (innerhalb nochmal 24h) an RKI: BMW VG - Wasser, Meldewesen, Bekämpfung Inf.krh., Vermeidung von Inf.Krh, Gesundheitl. Anforderungen an Arbeitende mit Lebensmitteln, Spezielle Anforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen namentlich bei Verdacht, Krankheit und Tod: Botulismus, Cholera, Diphterie, Akute Virushepatitis, Hämorrhagisches Fieber, Masern, Milzbrand, Pest, Tollwut, Typhus, Tuberkulose(Verweigerung und Abbruch der Behandlung), nicht namentlich: angehäuft auftretende nosokomiale Infektionen, HIV Agierende Personen: Arzt muss Infektion melden, Pflege wenn ein Arzt nicht vorhanden
- Körperverletzung im Krankenhaus Ist lt. StGB strafbar; Grundlage medizinischen Handelns ist immer eine schriftliche Einwilligung (Behandlungsvertrag, Aufklärungsgespräche)
- Not-/Testament Testament: Letztwillige Verfügung eines Menschen, muss öffentlich, beim Notar niedergelegt oder eigenhändig schriftlich verfasst sein. öffentliches Testament - in Anwesenheit eines Notars eigenhändiges Testament - vom Sterbenden handschriftlich geschrieben und unterschrieben - kann leichter angefochten werden Testierfähigkeit: ab 16 Jahren ohne Bewusstseinstörung Nottestament (3ZeugenTestament) nur wenn direkt im Sterben liegend Bedingungen: Zeugen nicht mit Erblasser verwand Zeugen sind volljährig Zeugen während der ganzen Zeit anwesend und unterzeichnen eigenhändig Sind der Testamentsprache mächtig Erblasser ist bei Bewusstsein und Geschäftsfähig (ab 18) Erblasser in Todesgefahr Erblasser unterschreibt eigenhändig oder Verweis auf nicht in der Lage dazu Datum, Ort, Zeit ab dem Tag seiner Errichtung 3 Monate gültig
- Arzneimittelgesetz (AMG) Ziel: Schutz der Bevölkerung, Inhalt: Begriffsbestimmungen (Was ist ein AM) Qualitätskriterien für die Herstellung Zulassung Registrierung Kennzeichnung Abgabe, Verschreibung Bestimmung für das Zulassungsverfahren Regeln für Verpackungen, Informationen der Verbrauchen und der Fachpersonen Werbung für AM Vorschriften zur Haftung bei UW Strafvorschriften für Fälle von Zuwiderhandlungen
- Betäubungsmittelgesetz (BTM) Umgang mit AM die suchtpotential besitzen Rechtliche Grundlage für: Verwahrung, Dokumentation und Abgabe von Betäubungsmitteln
- Patientenverfügung Festlegung, welche ärztl. Maßnahmen und Heilbehandlungen der Pat. wünscht und welche er untersagt. Anforderungen: schriftlich eigenhändig unterschrieben notariell beglaubigt am besten Aktualisiert und beim Hausarzt hinterlegen, konkrete Benennung (ärztl. Beratung) grundsätzlich gültig aber auf Behandlungsfall anwendbar! Problem: Komplexe med. SItuation ist oft nicht abschätzbar - Schiedstelle vom DRS
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- Vorsorgevollmacht und Betreungsverfügung Alternativ zur Patientenverfügung können Personen bevollmächtigt werden, die die medizinisch-ethnischen Vorstellungen kennen und seinen Willen vertreten Möglichkeiten: Einsichtnahme (Arzt ist Schweigepflicht entbunden) Patientenwillen sagen für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten Betreuungsverfügung: Pat. schlägt Betreuungsgericht vor Person als Betreuer zu bestellen; dieser untersteht der Kontrolle durch das Vormundschaftsgericht; Unstimmigkeit zw. Arzt und Betreuer - Vormundschaftsgericht entscheidet über Maßnahmen
- QM 1. Definition 2. Dimensionen 3. Instrumente 4. QMSysteme 5. Aufgaben QM 1. Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bzgl. Qualität (z.B. Qualitätspolitik, Qualitätsziele, Qulitätsplanung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung) festgeschrieben in SGB V und SGB XI Qualitätsdimensionen nach Donabedian: Strukturqualität (Bedingungen unter denen Leistungen erbracht werden z.B. Personelle Ausstattung und Qualifikation des Personals, Größe der Pflegeeinheiten, Organisationsformen/Pflegesystem, Dokusystem, Ausstattung mit Lifter, Betten usw.; Ausstattung mit EDV), Prozessqualität (beschreibt die Abläufe einzelner Arbeitsprozesse des Betriebes, an denen meist mehrere Abteilungen beteiligt sind z.B. Entlassung, Pflegestandards wie VW, Standardpflegepläne) Ergebnissqualität (beschreibt die Leistungen einer Einrichtung in form von quantitativen und qualitätiven Ergebnissen in Abhängigkeit der anderen beiden Qualitäten z.B. Zahl der Patienten in der NA/Jahr, Zahl der erfolgreichen Rehas, Einhaltung der vorhandenen Standards, Nutzungen des Dokusystems, Grad der Kundenzufriedenheit) -- Sicherung über Qualitätsbeauftragten Aufgaben des QM Vorhandene Qualität erfassen und im Qualtiätsbericht darzustellen Vorhandene Qualität sichern und kontinuierlich zu verbessernim Krankenhaus u.a. Qualität der Kundenaufnahme, des Dokusystems, der EntlassungQualitätssicherung nach den Qualitätsdimensionen Donabedians PDCA-Zyklus - zur Überprüfung der Prozesse Plan Do Check Act 4. Qualitätsmanagementsysteme --> Jeder Mitarbeiter sollte sich mit Qualitätsmanagement identifizieren Kostenstrukturen analysieren, Fehler systematisch erfassen und bearbeiten, Möglichkeiten zu suchen Prozessen und damit die Qualität von Leistungen kontinuierlich zu verbessern. z.B. ISO Normen (Veröffentlicht internationale Anforderungen die Betriebe freiwillig umsetzen können - mithilfe der Normreihe kann das QMSystem aufgebaut, dargelegt und zertifiziert werden), EFQM, KTQ 5. Instrumente Ablaufbezogene: Benchmark, Qualitätszirkel, Pat.falkonferenz, Pflegeprozess, Pflegedoku, Pflegestandards, Pflegevisite, Beschwerdemanagement, Pflegeleitbild, Ausrichtung an nem Pflegemodell, Pflegeforschung)
- Standards 1. Expertenstandards 2. Pflegestandards 1. Expertenstandards Internationale Handlungsleitlinien unter Berücksichtigung von Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkentnissen Dekubitusprophylaxe Entlassungsmanagement Schmerzmanagement Sturzprophylaxe Kontinenzförderung chronische Wunden Ernährungsmangement 2. Pflegestandards erleichtern die Abrechnung, Professionalisierung der Pflege, Objektivierung von Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen, für alle MA verbindlich, garantieren Mindestmaß an Pflegequalität Kritik: Individuelle Probleme werden nicht erkannt/berücksichtigt - trügerisches Gefühl der Sicherheit
- Coping Strategien 1. Einteilung 2. Ways of Coping Maßnahmen zur Bewältigung von Lebenskrisen und Herausforderungen des Lebens (Positives sowie Negatives) Einteilung von Copingstrategien internales Coping - Bewältigung mit Blick auf die eigene Person (ich bin schuld, ich muss mich ändern) externales Coping - Bewältigung mit Blick in die Umwelt, durch Veränderung der Umgebung/ der Anderen emotional orientiertes Coping (ich kann es zwar nicht lösen, aber lernen damit umzugehen) Problemorientiertes Coping - zielt auf die Lösung des Copings Ways of Coping Konfrontierendes Coping - aggressives Verhalten zur Situationsänderung Distanzierung - Rückzug bzw. Bedeutung eines Stressoren minimieren Selbstkontrolle - Kontrolle eigener Gefühle und Aktionen Suche nach sozialer Unterstützung - erreichbare emotionale Unterstützung bzw. Information Selbstbeschuldigung - Ereigniss als Strafe für Verhalten Wunschdenken/Vermeidung - Problem zu umgehen zu versuchen indem man Vermeidungsmöglichkeit herbeisehnt Geplantes Problemlösen - Annahme es gibt eine Lösung Positive Umdeutung - Das Gute im Bösen - Alles hat auch sein Gutes
- Modelle der Krankheitsbewältigung 1. nach Strehler 2. nach Mutney 1. Strehler Informationssuche - Pat. entscheiden selbst, welches Maß an Information sie zur Krh.bewältigung benötigen Suche nach Sinn und konstruktiven Aktivitäten - Pat. setzen oft neue Schwerpunkte im Leben infolge der Erkrankung Suche nach sozialer Unterstützung - Familie, Freundeskreis, Selbsthilfegruppen Willensleistungen - Beinhaltet die entstandene Beeinträchtigung zu meistern und für sein Leben zu kämpfen 2. Mutney Selbstermutigung MItwikrung und Arztvertrauen Relativierung durch Vergleich Regressive Tendenzen Gefühlskontrolle und sozialer Rückzug Ablenkung und Selbstaufwertung Kognitive Vermeidung und bewusste Verheimlichung der Symptome Misstrauen und Pessismismus Religiösität und Sinn suche Hedonismus Depressive Verarbeitung Problemanalyse und Lösungsverhalten
- Kommunikationsmodell nach Watzlawick Grundsätze: man kann nicht nicht kommunizieren jede Kommunikation enthält einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt zwischenmenschliche Beziehungen sind durch Interpunktionen von Kommunikationsabläufen geprägt Kommunikation bezieht sich digitaler und analoger Modalitäten (Analog: Mimik, Gestik, Digital: Sprache) Kommunikation kann auf symmetrischen und komplementären Beziehungen beruhen (sich gegenseitig ergänzend bzw, Gemeinsamkeiten beziehende)
- Erbrecht 1. gesetzliche Erbfolge - gillt nur wenn keine Willkürliche EF vorliegt 2. Willkürliche Erbfolge Wirksamkeitsanforderungen: Erbvertrag muss erlassen worden sein Zeit und Ort der Errichtung handschriftlich Unterschrift klare Bennung von Erblasser und Erbenden Einschränkungen: Enterbung, Pflichtanteilentzug, Erbvertrag - regelt Erbfolge, Testament - ordentliches oder öffentliches geregelt im BGB Gesetzliche Erbfolge: Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel Zweite Ordnung: Eltern, und Onkel usw. Dritte Ordnung: Großeltern -- ist eine Erbordnung besetzt ist die nächste ausgeschlossen; innerhalb einer Ordnung erben alle gleich; Ehepartner: erben neben erster Ordnung nur 1/4, zweiter Ordnung 1/2; keine Erben --> Staat erbt --> Wer die Erbschaft annimmt nimmt auch Schulden an: außer man haftet nur mit Aktivvermögen oder lehnt ab Pflichtteil: Mindestbeteiligung am Erbe: Wert der Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist auf Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages gerichtet
- Mobbing 1. Phasen nach Leimann 1. Phasen nach Leimann Konflikte am Arbeitsplatz Konflikte werden nicht zufriedenstellend gelöst und führen zu feindlichen Attacken gegen eine Person die sich nicht wehren kann Vorgesetzte oder Personalleiter können oder wollen die Attacken nicht abstellen (nicht informiert, kein Interesse, kein Mut, keine Fürsorge, Mobbing unterstützen) Aussonderung der Gemobbten
- Gewalt/Aggressionen 1. Patientenbezogene Gewalt 2. Strukturelle 3. Eskalationsspirale 1. Patientenbezogen Patienten befinden sich in Ausnahmesituation - Angst und Hilflosigkeit; fördernde Krankheitsbilder z.B. Demenz, psych. Erkrankungen, Meds., Sucht 2. Strukturelle starre Hausordnung oder Strukturen schränken Autonomie der Pat. ein, Stress oder Überforderungen, Burnout Symptome durch Mängel Strukturqualität Eskalationsspirale von Aggressionen: Aggressives Verhalten des Pat. -> Bewertung des Mitarbeiters auf persönlicher Ebene --> Gedanken des MA Machtdemonstration -> Dominantes und aggressives Verhalten des Mitarbeiters --> Gefühl Pat. nicht ernstgenommen zu werden Grundsätze für Umgang mit aggressiven Patienten: Aktives Zuhören, aktive Gespräche, Verhalten nicht persönlich nehmen, Drohgebärden hektische Bewegungen unterlassen, keine dominante Körpersprache, den gegenüber dezent bepbachten und nicht fixieren, in angemessener Lautsprache sprechen, den Pat. aussprechen lassen und Verständnis signalisieren, kurze prägnante und verständliche Anweisungen geben, nicht den mutigen spielen - Kollegen zur Hilfe suchen, Sicheren Abstand wahre, - Fluchtweg?, ruhig umsichtig und gelassen reagieren
- Gesundheitsförderung und Prävention 1. Maßnahmen der Pflege 2. Ziele Prävention - Maßnahmen krankmachendes zu vermeiden und Ges. erhalten 1. Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung und -förderung zugeordnete Maßnahmen sind Prophylaxen wie Patientenberatung und -schulung Patitentenempowerment nach Ottawacharta - Ressourcen und adäquates Coping fördern, Gesundheitsförderliches Verhalten aufrecht erhalten, Gesundheitsrelevante Verhaltensweisen ggf. verändern, Erkrankungen vorzubeugen, weitgehende Unabhängigkeit zu sichern Enabling - Hilfe zur Selbsthilfe; Partizipation - mündige Teilhabe an Entscheidungen und Pflegeprozessen 2. Ziele der pfl. Gesundheitsförderung Patienten können aufgeklärt, informiert, und selbstbewusst ihr gesundheitsförderndes Verhalten steuern Pat. knnen Versorgungsentscheidungen mitbeeinflussen Pat. können die verbliebenden Ges.potentiale erhalten und neue entdecken Gesundheitsbezogene Veränderungen können in ihr Leben integriert werden
- Schwangerschaftsabbruch nach §218 StGB Voraussetzungen: Schwangere muss Abbruch verlangen Arzt muss Bescheinigung nach §219 und Schwangerschaftskonflikt gemäßBeratung vorlegen mindestens 3 Tage vor Eingriff Aufklärung Beratung muss staatlich anerkannt sein Beratung muss getrennt sein von wirtschaftlichen und organisatorischenEinrichtungen, die solche Eingriffe vornehmen Abbruch wird von einem anderen Arzt durchgeführt seit der Empfängnis sind nicht mehr als 12 Wochen vergangen §218 a (2) medizinisch soziale Indikation: Gefahr für Leben der Schwangeren Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit Abbruch bis zu den Wehen möglich §218 a Abs. 3 kriminologische Indikation: nicht mehr als 12 Wochen Schwangerschaft Schwangere muss einwilligen nach ärztlicher Erkenntnis ist an der Schwangeren eine Straftat begangen worden, mit dringenden Gründen, dass die Schwangerschaft auf dieser Tat beruht es besteht keine Beratungspflicht Finanzierung über die Krankenkasse (3 Monate - medikamentös, danach Vakuumaspiration mit Injektion), und Staat bei kriminiologischer Indikation
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) Arbeitgeber darf nach bekanntwerden der Schwangerschaft nicht kündigen Schwangere kann kündigen Schwangere darf in den letzten 6 Wochen der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten S. darf Schichtdienste machen aber keine Nachtdienste Mutterschutzfrist 6 Wochen vor errechnetem Entbindungstermin bis 8 Wochen nach Entbindung 4 Monate nach Mutterschutzfrist endet Kündigungsschutz Zahlung erfolgt durch Krankenkasse und Bund generelles Beschäftigungsverbot: Gefährdung Mutter und Kind, regelmäßiges heben von mindestens 5 Kilo, gelegentliches heben von 10 Kilo Beschäftigungsverbot ab 5 Monat: ständig sitzen, ständig stehen, strecken, beugen, hocken muss Schwangerschaft dem Arbeitgeber gemeldet werden? Ja Beschäftigungsverbot nach Entbindung noch weitere 8 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen Anspruch auf Stillzeit: 2*tgl. ½ h, 1*tgl. 1H keine Nachtdienste in der Stillzeit keine Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit wenn einmal die Woche 24h nach Nachtruhe frei gewährt wird
- Burn Out 1. Definition 2. Phasen 3. Burnoutprophylaxe 1. Verlust der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit eines Helfers, der nicht mehr in der Lage ist, diese Leistungsfähigkeit zu regenerieren. Gekennzeichnet durch: abgegrenzte Art emotionale Erschöpfung Verlust positiver Empfindungen wirken Gefühlslos und abgestumpft 2. Phasen Anfangsphase/Idealismus - erstes Signal Überengagement (Arbeiten nachezu pausenlos)- Idealisierung, Verzicht auf Erholungspausen, Überaktiv, verleugnen eigene Bedürfnisse Einbruchsphase/Stagnation - Leistungsfassade bröckelt, Anspruch und Erfolg klaffen auseinander: Chronische Müdigkeit, Unlust, Distanz von den Menschen und eigenen Aufgaben, unpersönliche und zynische Ausdrücke, Aggressionen gegen eigene Person oder Kollegen und Patienten Abbauphase/Frustration - Periode verminderter Zufriedenheit, Leistungsabbau, gehäuft Flüchtigkeitsfehler, Gleichgültigkeit, Engagement schwindet, körperliche Leiden (chr. Rücken, Infektionen, Alkoholismus), vereinsamen kompensierter Burnout/Apathie - Berufstätige die inneren Ausstieg aus Beruf haben, Dienst nach Vorschrift, schieben andere Probleme vor, Burnoutprophylaxe: Supervisionen (so früh wie mgl) soziale Unterstützung Meditation Rückkehrergespräche
- Reha 1. Definition ist die Wiederherstellung der physichen/ und oder psychischen Fähigkeiten im Anschluss an eine Erkrankung oder Traumaals Sekundärziel soll eine Wiedereingliederung in das sozial- und Arbeitsleben erreicht werden 2. Phasen Merke: Rehabilitation beginnt mit den ersten Maßnahmen im Krankenhaus! Akutbehandlung ( Maßnahmen die man sofort bei einer Diagnostizierten Erkrankung ergreift) Frührehabilitation (Patient wirde passiv aktiviert durch Therapiemaßnahmen, der Patient ist nicht in der Lage aktiv am Therapieprogramm teilzunehmen) weiterführende Rehabilitatin (Pat. ist in der Lage teilweise an der Therapie teilzunehmen) Anschlussheilbehandlung (Pat. ist in der Lage aktiv an allen Therapien selbstständig mitzuarbeiten) Nachsorge (Kontrolle des Pat. bei abgeschlossener Behandlung im Krankenhaus) 3. Finanzierung (Träger und Leistungen) Träger: GKV (Leistungen der med. Reha), Gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfeträger, Jugendhilfeträger, Träger der sozialen Versorgung und Entschädigung 4. Ziele Vorbeugung drohender Beeinträchtigung Wiederherstellung von Gesundheit Wiedereingliederung in die Gesellschaft Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess Veränderungen der sozialen Situation und Perspektive Behandlung und Bewältigung von Krankheit 5. Rechtliche Grundlage - SGB IX; Grundsätze: Benachteiligungsverebot Prinzip der Subsidiarität ambulant vor stationär Prävention Vorrang der der Reha vor anderen Sozialleistungen 6. Was macht Pflege ärztliche Maßnahmen mitwirken therapeutische Maßnahmen aus- und weiterführen Kommunikation zw. den Beteiligten 24h Anwesenheit - Pat.beobachtung Beraten und Begleiten, Dokumentieren Orientiert sich an der Selbstständigkeit des Pat. ganzen Menschen im Blick Unterstützt Pat. und Angehörigen mit Zurechtkommen Laienpflege einbeziehen Hoher Anteil an Pat.edukation zielt auf Aufbau und Erhalt von Lebensqualität Kooperation mit anderen Institutionen Casemanagementsystem (PDCA)
- Phasen im Sterbeprozess Rehaphase - Pat. kann weitgehend normales Leben führen - Mobilität und aktive Lebensgestaltung verbessern Präterminale Phase - Wochen bis Monate - Aktivität nimmt ab, Beschwerdelinderung gewinnt an Bedeutung Terminale Phase - gekennzeichnet durch Schwäche, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Dyspnoe - wenig Belastung des Pat Finalphase - eigentliche Sterbephase (letzten 72h des Lebens)
- Maßnahmen nach dem Tod 1. Leichenschauschein - Personalien des Toten, Todeszeitpunkt und Todesart, Angaben zum feststellenden Arzt, Übertragbare Krh., Todesursache, Zusatzangaben Leichenschau durch zwei Ärzte jeweils direkt und nach 2h
- Pflegeprozess 4-Schritt Assesment Planing Intervention Evaluation 5-Schritt nach Bropst Einschätzung Pflegediagnose Planung Umsetzung Auswertung 6-Schritt nach Fichter/Meier Infosammlung Probleme und Ressourcen erfassen und Pfl.diagnose stellen Ziele festlegen Maßnahmen planen Maßnahmen durchführen Überprüfung und Verbesserung
- Trajectory Modell nach Cobin Strauss Das Corbin-Strauss-Modell trägt den grundlegenden Gedanken, dass jede chronische Krankheit individuell in zahlreiche Stadien verläuft. In den jeweiligen Phasen muss der Patient den richtigen Grad der Unterstützung erfahren. Vorphase (präklinische Phase) - keine Symptome vorhanden, präventives Handeln möglich Diagnostische Phase Diagnose und Beginn der Krankheitsverlaufskurve und Pflegeverlauf Akute Phase - Krankheit führt zu einer lebensbedrohlichen Situation Kritische Phase - Krankenhausaufenthalte aufgrund von Komplikationen und Krankheitszustand Stabile Phase - Kontrolle des Krankheitsverlaufs durch therapeutische und pflegerische Interventionen Unstabile Phase - Kontrolle des Krankheitsverlaufs durch therapeutische und pflegerische Interventionen ist vermindert Verschlechterungsphase - Krankheit führt zu einer weiteren Verschlechterung des geistigen und körperlichen Zustands Sterbephase - Zeitraum unmittelbar vor dem Tod Vorgehen: Assessment des Patienten und seiner Familie (aktuelle Phase der Pflege- und Krankheitsverlaufskurve, Einschätzung des Erfolgs der Krankheitsbewältigung ) Einschätzung von Bedingungen, welche die Behandlung beeinflussen (Ressourcen, frühere Erfahrungen, Setting der Pflege, Gesetzgebung...) Formulierung, Festlegung von Zielen (angepasst an aktuelle Phase) Pflegeintervention Evaluation der Effektivität von Pflegeinterventionen (schrittweise Realisierung einer Veränderung)
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