Finanzierung und Investition (Fach) / Klausur (Lektion)

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Klausur

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  • Ausfallbürgschaft -erweiterte Vollstreckungs- und Verwertungspflicht Gläubiger muss auch ohne EDV die erfolglose ZV nachweisen und zwar in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Hauptschuldners. Ausfallbürge bezahlt den offenen Betrag
  • Pfandrecht Belastung beweglicher Sachen  zwecks Sicherung einer Forderung
  • Vorausstzungen für Pfandrecht Forderung (akzessorisch) einigung, dass das Pfandrecht dem Gläubiger zustehen soll Abtretung des Pfandes (Faustpfandprinzip)
  • Voraussetzung für Verwertung des Pfandes Pfandreife:Forderung muss fällig sein Androhung der Verwertung Wartefristen einhalten öffentliche Versteigerung
  • fiduzarisch treuhänderisch losgelöst von der Forderung zb SÜ
  • Sicherungsübereignung Einigung Besitzkonstitut Sicherungsabrede (verbindet Sicherheit mit Kredit) 3 Rechtsgeschäfte Kreditvertrag dingl. SÜ schuldrechtliche Sicherungsabrede
  • Einzelübereignung, Raumübereignung, Mantelübereignung einzel. konkrete Sache Raum. alle Sachen in einem Raum Mantel: Liste mit Gegenständen
  • Sicherungsabtretung Zession, Zedent=Kreditnehmer  Zesiionar = Bank; Abtretungsvertrag offene und stílle Zession Mantelzession: Abtretung lfd. Forderung einer bestimmten Gesamthöhe; Rgn. + Deb.listen Globalzession: bestimmter Kundenkreis
  • Grundpfandrecht Kreditsicherheit durch Verpfändung unbeweglichen Vermögens
  • Grundbuch beim Amtsgericht geführtes VZ aller Grundstücke eines Bezirkes
  • Inhalt Grundbuch Grundakte=Schriftstücke, die zur Eintragung geführt haben Aufschrift: Bezirk, Name, Band, Grundbuchblat Bestandsverzeichnis: Lage, Art, Größe, Rechte I: Eigentümer II: Lasten und Beschränkungen III: Grundpfandrechte
  • Briefgrundschuld nur eine Grundschuld wird eingetragen, Änderungen auf Briefen im Safe aufbewahrt
  • Buchgrundschuld alle Änderungen werden im Grundbuch eingetragen
  • Hypothek akzessorisch dinglicher und persönlicher Anspruch
  • Grundschuld fiduziarisches Grundpfandrecht dinglicher Anspruch Kredit und Grundschuld durch Sicherungsabrede verbunden
  • Kundenkredit und Lieferantenkredit Kundenkredit: Ware wird vor Lieferung bezahlt Lieferantenkredit: Ware wird nach Lieferung bezahlt.
  • emissionsfähiges UN börsenorientiert
  • Außen-Eigenfinanzierung von emissionsfähigen UN Ausgabe von Aktien und so hohe EK-beträge aufbringen
  • Rechte des Aktionärs Recht auf Anteil am Bilanzgewinn Teilnahme HV Rederecht Stimmrecht Anfechtung der HB Auskunft Antragstellung Anteil am Liquidationserlös Bezugsrecht auf junge Aktien
  • klasssiche Theorie Finanzierung als lfr. Kapitalbeshaffung nur untergeordnete Rolle
  • neoklassische Theorie Nutzenoptimierung der Wirtschaftsobjkte Kapitalmarkt= zenrale Insitution, vollkommen vollkommen = keine Eintrittsbarrieren, einhetlicher Zins, keine TAK, vollständige Trasparenz Real.: nicht vollkommen; Probelem identifiieren
  • Kernaussage Basel 2 Risikogewichtung wirkt sich auf die EK-Hinterlegung aus
  • fiduziarisch losgelöst von einer Forderung, treuhänderisch
  • vorteile Finanzierung Aktien auftilugn grundkapital in viele Kleinbeträge Verkehrsfähigkeit der Anteile große Anzahl von Eigenümern (Trennung von Management und Eigentum) kann auch Nachteil sein genaue rechtliiche Ausgestaltung
  • Nachteil Aktien Finanzierung Kosten Transparnzvorschriften große Anzahl Eigentümer
  • Rechte eines Aktionärs Anteil am Bilanzgewinn Teilnahme HV Rederecht Stimmrecht Auskunft Anfechtung von HB Bezugsrecht auf junge Aktien Anteil am Liquidationserlös
  • Systematisierung der Aktienarten nach ... Übertragung: Inhaber, Namensaktie Rechte: Stamm, Vorzug Wertstellung: Nennwert, Stück, Quote Verfügung: eigene Aktien, Vorratsaktien Ausgabezeitpunkt: alt, jung
  • Inhaberaktie kein Name, Inhaber ist berechtigt Inhaber ist, wer die Aktie rechtmäßig erworben hat Ausgabe nur, wenn Nennbetrag voll eingezahlt ist Übertragung: Einigung und Übergabe
  • Namensaktie lauten auf den Namen des Aktionärs Ausgabe: wenn 25% des Nennbetrages + Agio eingezahlt ist Übertragung: Indossament + Umschreibung im Aktienbuch SONDERFALL: vinkulierte Aktie: bedarf Zustimmung der AG
  • Rechte bei Stammaktie Teilnahme Hauptversammlung Stimmrecht Auskunft Dividende Liquidationserlös Bezugsrecht
  • Vorzugsaktie Vorrechte bezüglich: Dividende Stimmrecht Bezugsrecht Liquidationserlös absolute Vorrechte: zusätzliche Rechte relative Vorrechte: mehr Divdende, dafür weniger Stimmrecht ; Vorteil aber auch Nachteil
  • Nennwertaktie Nennwert mind 1 Euro Ziffernmäßig ausgewiesenen Betrag
  • Stückaktie nennwertlose Aktie alle in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt ateilger Betrag darf nicht unter 1 Euro sein o.N. = unechte Stückaktie
  • Quotenaktie Anteil am UN (auch Stimmrechtsanteil) =echte Stückaktie