Informations- und Prozesstechnologie (Fach) / Controlling (Lektion)
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Operative Planung 2
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- Das außerordentliche Ergebnis besteht in der Regel aus den außerordentlichen Erträgen. -
- Der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ist stets größer als das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. -
- Das Finanzergebnis kann nicht größer als das Betriebsergebnis sein. - außerordentliche Erträge1 außerordentliche Aufwendungen2 Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sonstige Steuern (alle anderen erfolgswirksamen Steuern3) Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (letzter Posten der GuV)
- Die Herstellkosten eines Produktes werden in vielen Fällen durch zu hohe Vertriebskosten verursacht. -
- Im Rahmen der Zuschlagskalkulation wird auf die Herstellkosten ein Gewinnaufschlag festgelegt, um den (Netto-) Verkaufspreis zu ermitteln. +
