BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)

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Grundlagen

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  • Markt(allg.) - abstrakter Ort des Tausches- Ort an dem Transaktionsbeziehungen statt finden
  • Wirtschaftlichkeit   ist ein Wertverhältnis, Ertrag dividiert durch Aufwand.
  • Liquidität   ist die Fähigkeit, fällige Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllen zu können.
  • Produktivität   ist das mengenmäßige Verhältnis zwischen Output und Input im Produktionsprozess.
  • Wirtschaft   Alle Institutionen und Prozesse, die direkt oder indirekt der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse nach knappen Gütern dienen.
  • menschliche Bedürfnisse werden unterteilt nach..   1. nach Art der Befriedigung 2. nach ihrer Dringlichkeit 3. nach der Konkretheit (materielle/immaterielle Bedürfnisse) 4. nach der Bewusstheit
  • Input   Betriebsmittel, menschliche Arbeitsleistung, Werkstoffe
  • Output   Erzeugnisse, Produkte
  • Produktionsplanung   Die Produktionsplanung befasst sich mit der zeitgerechten Bereitsstellung von Materialien und dem Einsatz der in der Fabrik verfügbaren Ressourcen, um geplante Mengen von Endprodukten rechtzeitig für den Vertrieb herstellen zu können.
  • Produktionssteuerung In der Produktionssteuerung werden die für die Realisierung der Pläne notwendigen Aufträge schrittweise für die Produktion freigegeben. Die Produktionsfortschritte werden laufend überprüft, und bei Planabweichungen werden Korrekturmassnahmen eingeleitet. Werden die in der Produktionsplanung erarbeiteten Planvorgaben in konkrete Aktivitäten umgesetzt, wird die Phase der Produktionssteuerung erreicht. Sie ist die letzte Ebene der PPS-Systeme und besteht aus den Bereichen Auftragsfreigabe, Maschinenbelegung/Feinterminierung, Betriebsdatenerfassung.
  • Make-or-Buy Kriterien   - Kosten -Produkt -Produktionskapazität - Finanzielle Mittel - LieferantUnabhängigkeit - Mitarbeiter - Marktentwicklung -Know-How
  • Just-in-Time-Produktion   Produzieren auf Abruf ohne Lagerung gleich zur Produktion weiterleiten
  • Terminierung des Fertigungsablaufs (Ziel)   Ziel ist es, die Anfangs- und Endtermine der Arbeitsgänge so aufeinander abzustimmen, dass die Terminvorgaben der Kunden eingehalten werden können.
  • Betrieb   Wirtschaftseinheit, die Güter für andere Produziert, öffentliche und private Unternehmen
  • wirtschaften   Streben zur Deckung von Bedürfnissen (im Rahmen von Marktprozessen)
  • Maslow-Pyramide 1. Stufe Grundbedürfnisse dazu zählen:Trinken, Essen, Schlafen, Sexualität 2. Stufe Sicherheit dazu zählen abstrakt: materielle und berufliche Sicherheit, Lebenssicherheit,und konkret:ein Dach übern Kopf, Versicherungen, Kündigungsschutz, ein Zaun, usw 3. Stufe Soziale Bedürfnisse dazu zählen: Kommunikation, Partnerschaft, Liebe, Freundschaft, Gruppenzugehörigkeit 4. Stufe Soziale Anerkennung dazu zählen: "ich-Bedürfnisse" sammeln, wie Anerkennung, Geltung (Macht und Einfluß), Selbstachtung 5. Stufe Selbstverwirklichung dazu zählen: Individualität, Güte, Gerechtigkeit, Selbstlosigkeit (anderen etwas geben)
  • Unternehmen   Herstellung von Sachgüter oder Dienstleistungen
  • Geschäftsprozesse   Handlungen, durch die mittels Einsatz von Ressourcen die Unternehmensziele erreicht werden sollen (i.S.v. Wirtschaften), und zwar sowohl im Unternehmen (zB. Einsatz von Rohstoffen in der Produktherstellung) als auch mit Beteiligten Außerhalb (zB. Einkauf von Rohstoffen).
  • Supply-Chain-Management Versorgungskette Konzept zum Management der Versorgungskette vom Lieferanten über die Industriestufe, den Handel bis zum Endverbraucher. Durch die ganzheitliche Betrachtung sollen Optimierungen bei Zeiten und Beständen möglich werden.  
  • Operationalisierung Entwicklung operationaler Definitionen, Präzisierung, Standardisierung von Begriffen durch Angabe der Operationen, die zur Erfassung des durch den Begriff bezeichneten Sachverhaltes notwendig sind (Operationalisierung im ursprünglichen Sinne), oder durch Angabe der messbaren Ereignisse, die das Vorliegen dieses Sachverhaltes anzeigen (Indikatoren). Die Operationalisierung erfolgt also nicht, indem man Eigenschaften oder Gebrauchsweisen definiert, sondern durch Festsetzung der Regeln, wie Begriffe und Daten zu verknüpfen sind. Diese Regeln können je nach Problemstellung für denselben Begriff verschieden sein, wichtig ist ihre Zweckmässigkeit.  (Ziele werden durch die richtige Wirkung von Maßnahmen erreicht).
  • Privatisierung Verlagerung bestimmter bisher staatlicher Aktivitäten in den privaten Sektor der Volkswirtschaft. Gewinnorientiert, wird nicht vom Steuerzahlen subventioniert
  • Gütermarkt - Betriebe offerieren Konsum-, Investitionsgüter, Dienstleistungen - Nachfrager: private Haushalte (Konsumenten), andere Betriebe - gegen  Kaufpreis
  • Betriebe planvoll organisierte Wirtschaftseinheit in der Sachgüter produziert,  Dienstleistungen bereitgestellt und an Nachfrager abgesetzt werden
  • öffentliche Betriebe - wesentlicher Eigentümer: öffentliche Hand - Kostendeckungsprinzip             > städtische Versorgungsbetriebe
  • gemeinnützige Betriebe - non- profit- Organisationen - keine Gewinnerzielung - streben nach langfristiger Kostendeckung
  • Ziele der BWL - Beschreibungsziel - Erklärungsziel - Gestaltungsziel
  • Beschreibungsziel - Terminologie für betriebswirtschaftliche Sachverhalte             > Systematisierung durch:                                               - Klassifizierung                                               - Typenbildung
  • Gestaltungsziel - Formulierung von Handlungsempfehlungen - Entscheidungsorientierter Ansatz der BWL       - Optimierung der betriebswirtschaftlichen Prozesse und          Entscheidungsfindung
  • Management- Fünfklang - Planung: Zielfestlegung, Analyse des Ist-zustandes, Treffen von Entscheidungen - Organisation: Realisierung der getroffenen Entscheidungen - Kontrolle: Überprüfung, Fehlererkennung, Ursachenanalyse - Dokumentation: ReWe, Informationsgrundlage für Plannung - Verwaltung
  • Kriterien zur Rechtswahl Leitungs- und Kontrollbefugnis Haftung (Haftungsrisiko) Mindestkapitaleinlagen Gewinn- und Verlustbeteiligung Rechnungslegung-, Publizitätsvorschriften Steuerliche Belastung Fungibilität (Trennung des Gesellschafters von seiner Unternehmensbeteiligung)
  • Einzelunternehmen Einzelkaufmann ohne Gesellschafter alleinige Geschäftsführung keine Mindestkapitaleinlage zur Gründung erforderlich Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen steht ges. Gewinn zu  im Unternehmen belassen (thesaurieren) Ausschüttung (in Privatvermögen transferieren) unbeschränkte Haftung mit gesamten Privatvermögen kann über Vollmachten Geschäftsführungsbefugnisse an Mitarbeiter delegieren
  • Personengesellschaften mindestens 2 Personen betreiben gemeinschaftlich vollkaufmännisch Handelsgewerbe Gesellschaftsvertrag regelt gegenseitige Rechte und Pflichten Vermögensgegenstände als Eigenkapital eingebracht beim aus Ausscheiden eins Gesellschafters wird ausgezahlt besitzen bedingt Rechtsfähigkeit ( können Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen- verklagt werden) -------> OHG, KG
  • OHG mind. 2 Gesellschafter Geschäftsführung unterliegt allen Gesellschaftern (Arbeitsteilung) Eigenkapitalbeschaffung durch Privatvermögen Aufnahme/ Ausscheiden eines Gesellschafters benötigt Zustimmung aller Gesellschafter jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten (Privat)Vermögen Gesamtschuldnerische Haftung Gewinnverteilung: 4% Zinsen auf jeweiligen Einlagen der Gesellschafter, der Rest wird nach Köpfen gleichmäßig aufgeteilt Wettbewerbsverbot
  • KG mind. 1 Komplementär und 1 Kommanditisten Geschäftsführung unterliegt dem Komplementär Kontrollrecht unterliegt dem Kommanditisten Haftung: Komplementäre haften uneingeschränkt und der Kommanditist haftet mit seiner Eigenkapitaleinlage Eigenkapitaleinlagen --> Kapitalbeschaffung  Aufnahme/ Austritt von Gesellschaftern braucht Zustimmung aller Komplementär unterliegt Wettbewerbsverbot Gewinnverteilung: Einlagen werden 4% verzinst und Rest Gewinn soll angemessen verteilt werden
  • Kapitallgesellschaft sind juristische Personen selbstständige Steuersubjekte (Körperschaftssteuer) stärkere Trennung von Eigentum am Unternehmen und Leitung der Geschäfte (Gesellschafter & Geschäftsführer) beim Ausscheiden muss Gesellschafter seine Anteile an Dritte veräußern ---> keine Verringerung des Eigenkapitals   AG, GmbH, SE, Ltd., Amerikanische Board-Verfassung
  • AG durch HGB und AktG. modifiziert Gründung durch mind. 5 Aktionäre (juristische oder natürliche Personen) ---> seit 1994 auch "kleine AG" möglich mit 1 Person gründbar mind. Kapitaleinlage 50.000 € (gestückelt in Aktien) Gewinnverteilung: Dividenden (Ausschüttung an Aktionäre) und Thesaurieren sind Rücklagen Kapitalerhöhung durch Aktienausgabe beschränkte Haftung des Aktionärs (haftet nur mit Kapitalanteil) Geschäftsführung durch drei Organe:  Vorstand Aufsichtsrat Hauptversammlung
  • Sperrminorität (Hauptversammlung der AG) Beschlüsse zur Veränderung im Eigenkapital oder Zusammenschlüssen bedürfen mind. 75% Zustimmung ein Anteil von mehr als 25 %  wird als Sperrminorität bezeichnet
  • GmbH keine Mindestpersonenzahl Kapitaleinlage (Stammkapital) von 25.000 € erschwerte Fungibilität (nur durch notariell beurkundete Abtretung übertragbar) Haftung nur mit Stammeinlage Gewinnverteilung anteilig nach Kapitaleinlage der Gesellschafter Nachschusspflicht kann vereinbart werden (beschränkt/ unbeschränkt) Abadonrecht bei unbeschränkter Nachschusspflicht: Recht auf Austritt--> Anteile werden an Gesellschafter versteigert zwei Organe : Gesellschafterversammlung (wie Hauptversammlung der AG) wählt Geschäftsführer Geschäftsführung Aufsichtsrat bei mehr als 500 Mitarbeitern
  • Vergeich: Personen- und Kapitalgesellschaften Personengesellschaften: natürliche Personen kein Mind.kapital unbeschränkte Haftung(≠ KG) Einkommenssteuerpflichtig keine Publizitätsvorschriften beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird dieser ausgezahlt(EK↓) Kapitalgeber und Geschäftsführer meist Personalunion Kapitalgesellschaft: natürliche und juristische Person mind.kap. beschr.Haftung Körperschaftsteuer publizitätsvorschriften beim Ausscheiden eines Gesellschafters wird sein Anteil an Dritte veräußert(=EK)  stärkere Trennung zw. Gesellschafter und Geschäftsführung besserer Kapitalmarktzugang
  • Joint- Venture zwei von einander unabhängige Unternehmen gründen gemeinsam rechtlich eigenständiges Unternehmen > Joint- Venture gemeinsame Leitung gleiche Verteilung der Kapitalanteile und Kontrollrechte > Equity- Joint- Venture ein Unternehmen hat Mehrheit > Majority- Joint- Venture ein Unternehmen hat Minderheit > Minority- Joint- Venture
  • Kartell (durch GWB verboten) Unternehmen gleicher Wertschöpfungsstufen treffen Absprachen um Konkurrenz zu mindern Preisabsprachen Quotenkartell: künstliche Verknappung der Angebotsmenge Normenkartell: einheitliche Einzelteile / Endprodukte Gebietskartell: Absatzgebiete werden aufgeteilt
  • Entstehung von Konzernstrukturen Ausgliederung: Betriebsteile werden heraus gelöst, in neu gegründetes, selbstständiges Unternehmen eingebracht Unternehmenskauf: Unternehmen erwirbt Mehrheit von anderem
  • Fusion (2 Varianten) A schluckt B, d.h. B gibts es danach nicht mehr (verliert somit sowohl die rechtliche Selbstständigkeit als auch die wirtschaftliche Selbstständigkeit) A und B werden aufgelöst und ein neues Unternehmen C entsteht, z.B. Daimler + Chrysler = DaimlerChrysler
  • Unternehmensverbindung, warum? Wettbewerb mindern/verhindern Stärkung der Markt(macht)position Know How erwerben Synergie-Effekt (Kosten min.) Risikominderung Kapitalanlage
  • wirtschaftliche Selbstständigkeit Kooperation: bleibt bestehen Konzentration: geht bei min. einem Unternehmen verloren
  • Produzieren heißt, Arbeitsleistungen, natürliche Hilfsmittel und Güter so einzusetzen, dass neue oder veränderte Güter oder Dienstleistungen entstehen. Der technische Vorgang wird Produktionsprozess genannt.
  • Aufbauorganisation In der Aufbauorganisation werden die Aufgaben des Betriebs auf die verschiedenen Stellen, Instanzen und Abteilungen aufgeteilt und die Zusammenarbeit und Zuständigkeit dieser Institution geregeltl.
  • Ablauforganisation Die organisationalen Elemente (Handlungsträger, Aufgaben, Sachmittel etc.) sind hinsichtlich des zeitlichen und des räumlichen Ablaufs so zu gestalten, dass alle Arbeitsgänge lückenlos aufeinander abgestimmt sind.
  • 3 Voraussetzungen für Gründung einer Firma Gegenstand Standort Rechtsform
  • Einzelunternehmung Träger der Einzelunternehmung ist eine einzige natürliche Person. Kapital und Leitung sind in einer Hand vereinigt. Wichtig: Der Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen in vollem Umfang für die Verbindlichkeiten der Unternehmung.