BWL (Fach) / Grundlagen BWL (Lektion)

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Grundlagen

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  • Personengesellschaft Träger der Personengesellschaften sind mehrere Personen, die entweder unbeschränkt – z. B. Offene Handelsgesellschaft (OHG) – oder teilweise beschränkt – z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) –haften. Weitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Typisch: Die voll haftenden Gesellschafter leiten das Unternehmen als Geschäftsführer.
  • Wahl der Rechtsform - Vorentscheidungen Mitbestimmung im Unternehmen die Haftung die steuerlich-rechtliche Behandlung
  • Unternehmenszusammenschluss Als Unternehmenszusammenschluss bezeichnet man die freiwillige Vereinigung mehrerer Unternehmen zu größeren Wirtschaftseinheiten. Der Zusammenschluss erfolgt entwe der durch vertragliche Vereinbarung oder durch eine kapitalmäßige Verflechtung (Beteiligung). Entscheidend dabei ist, wie sehr die Entscheidungsfreiheit der beteiligen Unternehmen davon betroffen ist.
  • Konzern Definition: Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst, so bilden sie einen Konzern. Ziel: Rationalisierung des technischen Produktionsablaufs, nicht Marktbeherrschung oder Zentralisierung der Finanzierung. Das gegenseitige Interesse an der Wirtschaftlichkeitssteigerung und Rationalisierung wird durch Gewinnpoolung oder gegenseitige Dividendenzusage gesichert.
  • Formulierung der Ziele Zielinhalt Zielausmaß Zieltermin