SOZIALRECHT (Fach) / internationales Sozialversicherungsrecht (Lektion)
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Prüfung 2015
Diese Lektion wurde von anna_schramm erstellt.
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- von welchem Prinzip ist das Sozialversicherungsrecht geprägt? was besagt dieses? vom Territorialitätsprinzip gem. §3 ASVG (Allgemeines Sozialversicherunggesetz) gelten folgende als im Innland beschäftigt: unselbstständig Erwerbstätige, deren Beschäftigungsort im Innland gelegen ist selbstständig Erwerbstätige, wenn der Sitz ihres Betriebes im Inland gelgen ist typischerweise grenzüberschreitend tätige Berufsgruppen (Luftfahrt..), wenn der Wohnsitz des DN oder der Sitz des Unternehmens im Inland ist Entwicklungshelfer österreichische DN, die bei amtlichen Vertretungen der Rep. Ö. im Ausland beschäftigt sind. vorübergehende Entsendungen ins Ausland, bis 5 Jahre, schaden der Sozialverischerungspflicht im Inland nicht (Ausstrahlungsprinzip)
- Was versteht man unter dem Ausstrahlungsprinzip? obwohl man in Ausland tätig ist, ist man in Österreich Sozialversichert
- Was versteht man unter Einstrahlungsfälle? was sind Bsp. dafür? trotz Beschäftigung auf österreichischem Territorium, kommt es zu keiner Sozialversicherungspflicht in Österreich. als im Inland beschäftigt gelten: DN eines ausländischen Betriebes, der im Inland keine Betriebsstätte hat, wenn sie ihre Tätigkeit von einem inländischen Wohnsitz aus ausüben und sie nicht aufgrund einer Beschäftigung einem System der sozialen Sicherheit im Ausland unterliegen. als im Inland beschäftigt gelten nicht: Dienstnehmer inländischer Betriebe, für die Zeit ihrer dauernden Beschäftigung im Ausland die ausschließlich für den Dienst im Ausland bestellten Reisenden, die Wohnsitz im Ausland haben. Dienstnehmer, die sich in Begleitung eines DG, der im Inland keinen wohnsitz hat, nur vorübergehend im Inland aufhalten
- was haben zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen zum Gegenstand? gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten Regelung zur aushelfenden Sachleistungserbringung im Krankheitsfall
- was gilt im Rahmen der europäischen Union? es gilt eine einheitliche Sozialrechtskoordinierung
- was soll eine einheitliche Sozialrechtskoordinierung ersetzen? sie soll die verschiedenen, heterogenen zwischenstaatlichen Abkommen ersetzen. außerdem ergänzt das Unionsrecht die nationalen Rechtsordnungen, indem es Regelungen für grenzüberschreitende Sachverhalte trifft.
- nennen sie die 4 Grundfreiheiten des Binnenmarktes! Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 45 AEUV) Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV) Dienstleisungsfreiheit (Art 56 AEUV) freier Kapital- u. Zahlungsverkehr (Art 63 AEUV) (Warenverkehrsfreiheit)
- was soll die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewährleisten? sie umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstigen Arbeitsbedingungen. sie gibt den AN das Recht: sich um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der MS frei zu bewegen sich in einem MS aufzuhalten, um dort nach den für die AN dieses Staates geltenden Rechts- u. Verwaltungsvorschriften eine Beschäftigung auszuüben.
- was enthält Art 48 AEUV (System zur Sicherung der Ansprüche und Leistungen? System, das zu- und abwandernden AN u. Selbständigen sowie deren anspruchsberechtigten Angehörigen Folgendes sichert: die Zusammenrechung aller nach den verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften berücksichtigten Zeiten für den Erwerb u. die Aufrechterhaltung des Leistungsanspruchs sowie für die Berechnung der Leistungen die Zahlung der Leistungen an Personen, die in den Hoheitsgebieten der MS wohnen.
- was koordiniert die Sozialrechts- Koordinierungsverordnung VO883/2004? sie koordiniert alle Rechtsvorschriften, die für Leistungen: der Krankheit u. Mutterschaft (Vaterschaft) Invalidität Alter Tod Arbeitsunfall Arbeitslosigkeit und Familienleistungen gelten. Sie gilt nicht für Leistungen der Sozialhilfe und für Kriegsopfer
- Auf welchen Prinzipien beruht die Koorinierung der Sozialversicherungsordnung? Gleichbehandlung Leistungsexport Zusammenrechnung von Leistungen bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt soll nur eine einzige Rechtsordnung für das anzuwendende Sozialversicherungsrecht maßgeblich sein.
- Bezüglich der Sozialrechtskoordinierungsverordnung gilt grundsätzlich welches Prinzip? es gilt das Prinzip des Beschäftigungsstaates: D.h. eine Person, die in einem MS eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses MS. auch für die Dauer einer vorübergehenden Entsendung (höchstens 24 Monate) wenn in mehreren MS gleichzeitig tätig, dann ist der MS zuständig indem auch der Wohnsitz des AN liegt (auch wenn bei mehreren AG tätig ist) wenn AN nicht auch im Wohnsitzstaat tätig, dann unterliegt er der Rechtsordnung des Sitzstaates des AG. Bei Selbstsändigen stellt man ebenfalls auf den Wohnsitz ab, wenn er von dort eine wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausübt. Ansonsten stellt man auf den Mittelpunkt seiner Tätigkeit ab.
- was regelt die Sozialrechts- Koordinierungsverordnung in Ergänzung zum allg. Diskriminierungsverbot auf Grund der Staatsangehörigkeit noch? sie regelt die Gleichstellung von: Leistungen Einkünften Sachverhalten oder Ereignissen egal in welchem MS sie eingetreten sein mögen.
- was bedeutet die Verpflichtung zum Leistungsexport insbesonder? die Unzulässigkeit von Wohnortklauseln: Geldleistungen dürfen nicht deswegen gemindert oder entzogen werden, weil der Berechtigte nicht im Staat des zuständigen Versicherungsträgers wohnt.
- Wo spielt das Prinzip der Zusammenrechnen von Zeiten eine besondere Rolle? in der Pensionsversicherung: jeder Träger, bei dem ein Erwerbstätiger Anwartschaften erworben hat, hat zunächst eine Gesamtpension auf der Grundlage sämtlicher in Europa zurückgelgter Zeiten zu berechnen. dann im aliqouten Ausmaß der im eigenen Staat zurückgelgten Zeit eine Teilpension zu leisten hat (pro rata temporis) ein Versicherter erhält dann mehrere Teilpensionen (in dem Ausmaß als hätte er ausschließlich in einem Staat gearbeitet)
- was besagt das Prinzip der aushelfenden Sachleistungserbringung? Benötigt ein Versicherter aufgrund eines Krankheitsfalles Sachleistungen aus der Krankenversicherung und hält sich der Versicherte aber nicht im zuständigen Staat auf, dann erhält er diese Leistungen vom Versicherungsträger des Aufenhaltsortes/ Wohnortes. die Leistungen werden auf Rechnung des zuständigen Trägers erbracht. die Träger verrechnen die Kosten intern. Voraussetzung: der Versicherte muss eine Bescheinigung vorlegen, dass er Anspruch auf Sachleistung hat: EKVK= Europäische Krankenversicherungskarte= Rückseite der e-card
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- wann bedarf es einer Genhemigung des VTr beim aushelfenden Sachleistungsprinzip? bei vorübergehenden Aufenthalt im Ausland besteht allerdings nur Anspruch auf jene Leistungen, die sich aufgrund des Zustandes des Versicherten als medizinisch notwendig erweisen. bei einer gezielten Krankenbehandlung im Ausland. es steht jeden Versicherten offen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit zunächst auf eigene Kosten die Auslandsbehandlung in Anspruch zu nehmen und in der Folge beim eigenen KVTr Kostenersatz zu verlangen.
- welcher Staat ist im Fall der Arbeitslosigkeit zuständig? der Staat der letzen Beschäftigung ist der zuständige Staat
- wann behält ein Arbeitsloser den Leistungsanspruch aus seiner Arbeitslosenversicherung wenn er in einen anderen MS geht? er muss sich mit dem Grund in einem anderen MS aufhalten, um dort Beschäftigung zu suchen der Arbeitslose muss der zuständigen Arbeitsmarktverwaltung mind. 4 Wochen vor seiner Abreise zur Verfügung gestanden haben er muss ich bei der Arbeitsverwaltung des MS, in den er sich begibt, als Arbeitssuchender melden und sich der dortigen Kontrolle unterwerfen somit hat er höchstens Anspruch für 6 Monate Arbeitslosengeld. Modifizierung des Grundsatzes des Exportverbotes
- was zählt zum Kernbereich der Familienleistungen? Zahlungen an Eltern zum Ausgleich ihrer durch den Unterhalt von Kindern ausgelösten Zusatzbelastungen. Österreich: Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld.
- wer/ welcher Staat ist für die Gewährung der Familienleistungen zuständig? der Beschäftigungsstaat ist zuständig der Anspruch besteht auch für Familienangehörige, die im Gebiet eines anderen MS wohnen, so als ob diese im eibet des zuständigen Staates wohnten. (Export)
- wann kann es zu Doppelbezüge von Familienleistungen kommen, nach welchem Prinzip können diese vermieden werden? Doppelbezüge: Beschäftigungsstaates und aufgrund des Wohnsitzes Doppelbezüge müssen durch die Prioritätsregelungen vermieden werden: prioritär sind jene Leistungen zu gewähren, die durch eine Beschäftigung ausgelöst werden an 2. Stelle folgen die durch den Bezug einer Rente ausgelösten Ansprüche zuletzt durch den Wohnsitz ausgelösten Ansprüch sind beide Eltern in unerschiedlichen MS beschäftigt, entstehen aufgrund der doppelten Beschäftigung eien doppelte Leistungsberechtigung: jener Staat ist vorrangig leistungspflichtig, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat.
- was muss geschehen, wenn die Leistung des Beschäftigungsstaates höherist als die Leistung des Wohnsitzstaates des Familienangehörigen? der Träger des Beschäftigungsstaates hat die Differenz zu leisten
