Rechtskunde (Fach) / GFK III Nr. 4 (Lektion)

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Haupteinsatzgebiete und Wirkungsspektren wichtiger Stoffgruppen der Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel

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  • III 4 51 Pyrethroide Wirkstoffe werden verwendet als a Kontaktherbizide. b Vergrämungsmittel für Hunde. c Insektizide im Pflanzenschutz. d Sonnenschutzmittel. c Insektizide im Pflanzenschutz.
  • III 4 52 Pyrethrine und Pyrethroide werden nach Biozidprodukte-Recht eingesetzt als a Insektizide. b Repellentien. c Rodentizide d Holzschutzmittel a Insektizide. b Repellentien.
  • III 4 53 Was sind Pyrethrine im Sinne des Pflanzenschutzrechts bzw. im Sinne des Biozidprodukte-Rechts? a Kontakt- und Fraßgifte gegen Insekten und Milben b aus Blüten einer Chrysanthemenart gewonnene Pflanzenschutzmittel oder deren Derivate c Desinfektionsmittel bei Schweinepest d Pentachlorphenolderivate a Kontakt- und Fraßgifte gegen Insekten und Milbenb aus Blüten einer Chrysanthemenart gewonnene Pflanzenschutzmittel oder deren   Derivate
  • III 4 54 Pyrethroide Wirkstoffe im Pflanzenschutz bzw. im Biozidprodukte-Recht werden verwendet a zur Bekämpfung von Küchenschaben. b als Rodentizide. c als Insektizide im Pflanzenschutz. d als Konservierungsmittel. a zur Bekämpfung von Küchenschaben.c als Insektizide im Pflanzenschutz.
  • III 4 55 Welche Aussage trifft auf die Stoffgruppe der Pyrethrine zu? a Sie wirken als Kontakt- und Fraßgifte. b Sie stehen in Verdacht, bei empfindlichen Personen Allergien auszulösen. c Sie werden aus Chrysanthemenarten gewonnen. d Dieser Wirkstoff wird oft in Fliegenbekämpfungsmitteln verwendet. a Sie wirken als Kontakt- und Fraßgifte.b Sie stehen in Verdacht, bei empfindlichen Personen Allergien auszulösen.c Sie werden aus Chrysanthemenarten gewonnen.d Dieser Wirkstoff wird oft in Fliegenbekämpfungsmitteln verwendet.
  • III 4 56 Welche Aussage trifft auf Pyrethrine und ihre Synergisten zu? a Durch Zusatz von Synergisten wird die Giftwirkung der Pyrethrine erhöht. b Die orale Toxizität für Menschen und Warmblüter ist gering, etwa 1-2 g/kg Körpergewicht. c Ein wichtiger Vertreter ist das Parathion. d Ein wichtiger Vertreter ist das Warfarin a Durch Zusatz von Synergisten wird die Giftwirkung der Pyrethrine erhöht.b Die orale Toxizität für Menschen und Warmblüter ist gering, etwa 1-2 g/kg Körpergewicht.
  • III 4 57 Wie wirkt Cumarin bei Ratten? a Es erzeugt Atemnot. b Es verätzt die Schleimhäute. c Es erhöht die Neigung zu Blutungen. d Es wirkt blutgerinnend. c Es erhöht die Neigung zu Blutungen.
  • III 4 58 Was versteht man im Pflanzenschutz unter synergistischer Wirkung? a Kontaktwirkung. b Systemische Wirkung. c Zwei Wirkstoffe sind zusammen wirksamer als es der Wirksamkeit der Summe der Einzelwirkstoffe entspricht. d Zwei Wirkstoffe blockieren sich in ihrer Wirkung. c Zwei Wirkstoffe sind zusammen wirksamer als es der Wirksamkeit der Summe der    Einzelwirkstoffe entspricht.
  • III 4 59 Welche Aussage trifft auf Carbamate zu? a Es handelt sich um chlorierte Kohlenwasserstoffe. b Ein wichtiger Vertreter ist das Dichlorvos (DDVP). c Es sind Fraß- und Berührungsgifte, z.B. gegen beißende Insekten (Kartoffelkäfer). d Ein wichtiger Vertreter ist das Methiocarb. c Es sind Fraß- und Berührungsgifte, z.B. gegen beißende Insekten (Kartoffelkäfer). d Ein wichtiger Vertreter ist das Methiocarb.
  • III 4 60 Welche Aussage zu im Pflanzenschutz verwendeten Carbamaten ist richtig? a Carbamate entsprechen in ihrer Wirkungssymptomatik den Phosphorsäureestern. b Carbamate dienen wegen ihrer die Blutgerinnung hemmenden Wirkung („Antikoagulantien") zur Nagetierbekämpfung. c Carbamate sind für den Menschen weitgehend ungefährlich. d Carbamate dienen fast ausschließlich als Insektizide. a Carbamate entsprechen in ihrer Wirkungssymptomatik den Phosphorsäureestern. d Carbamate dienen fast ausschließlich als Insektizide.
  • III 4 61 Was versteht man unter Repellents? a Abschreckungs-, Vergrämungsmittel b akustische Abwehrmaßnahmen gegen Singvögel c Mittel zur Unkrautbekämpfung d Mittel zur Bekämpfung von Milben a Abschreckungs-, Vergrämungsmittel
  • III 4 62 Die Biozidproduktart 21 (Antifouling-Produkte) schützt a Toilettendesinfektionsreiniger vor Fäulnis. b Weintrauben am Stock vor der fälschlich so bezeichneten „Edelfäule". c Obst in Kisten vor Fäulnisbakterien. d Schiffe vor Algenbewuchs. d Schiffe vor Algenbewuchs.
  • III 4 63 Was sind Antifoulingfarben? a Farben, mit denen Giftweizen gefärbt werden muss. b wachshaltige Farben, die Südfrüchte vor Fäulnis schützen sollen. c Stoffe und Gemische, die den Bewuchs von Schiffskörpern und Wasserbauten durch Mikroorganismen usw. verhindern sollen. d farbige Holzschutzmittel (Oberbegriff) c Stoffe und Gemische, die den Bewuchs von Schiffskörpern und Wasserbauten durch   Mikroorganismen usw. verhindern sollen.
  • III 4 64 Unter Antifoulingfarben versteht man Farben, die a in der Lebensmittelindustrie, z.B. zum Einfärben von Bonbons, verwendet werden. b als Tapetenfarbe sofort antrocknen. c durch ihren Wachsgehalt das Faulen von Obst verhindern. d zur Verhinderung von Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere auf Teile von Schiffskörpern und Wasserbauten aufgetragen werden. d zur Verhinderung von Bewuchs durch Mikroorganismen, Pflanzen oder Tiere auf Teile  von Schiffskörpern und Wasserbauten aufgetragen werden.
  • III 4 65 Was versteht man im Pflanzenschutz unter einem Beizmittel? a ein Mittel zum chemischen Abbinden von Giften b ein Mittel zum Haltbarmachen von Gemüse c ein Mittel zur Behandlung von Saatgut d ein Mittel zum Binden von Öl (z.B. durch die Feuerwehr) c ein Mittel zur Behandlung von Saatgut
  • III 4 66 Was versteht man im Pflanzenschutz unter dem Begriff Wachstumsregulatoren? a Fremdorganismen, die zur Veränderung des normalen Pflanzenwachstums führen. b Stoffe zur Beeinflussung der Lebensvorgänge der Pflanzen, die nicht direkt der Ernährung dienen. c Genetisch bedingte Sortenmerkmale, die sich auf das Pflanzenwachstum positiv auswirken. d Stoffe, die dazu dienen, die Widerstandskraft der Pflanzen zu erhöhen, ohne ihrer Ernährung zu dienen. b Stoffe zur Beeinflussung der Lebensvorgänge der Pflanzen, die nicht direkt der   Ernährung dienen.
  • III 4 67 Was beinhaltet der Begriff Breitenwirkung eines Pflanzenschutzmittels? a Das Präparat muss breitflächig ausgebracht werden. b Das Mittel ist besonders abdriftgefährdet. c Das Mittel wirkt gegen eine größere Anzahl von verschiedenen Schadorganismen. d Das Mittel hat einen hohen Bekanntheitsgrad. c Das Mittel wirkt gegen eine größere Anzahl von verschiedenen Schadorganismen.
  • III 4 68 Was versteht man unter der selektiven Wirkung eines Pflanzenschutzmittels? a vorbeugende Wirkung bei noch nicht erkrankten Pflanzen b heilende Wirkung bei bereits erkrankten Pflanzen c gezielte Wirkung gegen einzelne Schadorganismen d gleichzeitige Breitenwirkung gegen verschiedene Krankheitserreger c gezielte Wirkung gegen einzelne Schadorganismen
  • III 4 69 Was versteht man unter einer kurativen Wirkung im Pflanzenschutz? a schnelle Anfangswirkung b heilende Wirkung c sehr breite Wirkung d Wirkung, die erst etwa eine Woche nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels einsetzt b heilende Wirkung
  • III 4 70 Was sind Repellentien? a Hormone zur Beeinflussung der Fruchtbarkeit von Schädlingen b Blutgerinnungshemmende Mittel c Lockstoffe für Schädlinge d Produkte zur Fernhaltung von Schadorganismen d Produkte zur Fernhaltung von Schadorganismen
  • III 4 71 Wie nennt man die (schon in sehr geringen Konzentrationen wirksamen) Stoffe, die der Verständigung zwischen Organismen einer Art, beispielsweise zwischen Insekten, dienen und die daher unter anderem als Lockstoffe zur Schädlingsbekämpfung verwendet werden? a Phytohormone b Insektizide c Pheromone d Repellents c Pheromone
  • III 4 72 Wirkstoffe in Biozidprodukten unterliegen derzeit einem europäischen Überprüfungsprogramm. Wo informieren Sie sich, ob Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide) mit dem Wirkstoff „Dichlorvos“ noch verkehrsfähig sind? a in der konsolidierten Liste der EU über die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen für die entsprechenden Biozidproduktarten, die z.B. über die Seiten der BAuA (Biozide) zugänglich ist b im Anhang VI Tabelle 3.2 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] c in der TRGS 510 d im Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) a in der konsolidierten Liste der EU über die Durchführungsbeschlüsse der Kommission    zur Nichtgenehmigung von Wirkstoffen für die entsprechenden Biozidproduktarten, die z.B. über die Seiten der BAuA (Biozide) zugänglich ist  d im Verzeichnis der gemeldeten Biozidprodukte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)