bilanzen (Fach) / vorräte (Lektion)

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  • Teilwert =  = Reduzierter Verkaufserlös * (1 / (1 + Rohgewinnaufschlag))
  • Gängigkeitsabschläge können bei folgenden Wertminderungsgründen wie  wie Beschädigung und Qualitätsminderung, Kosten der Lagerhaltung und Zinsverluste, technisch-wirtschaftliche Risiken sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen vorgenommen werden.
  • . Mit Ausnahme der Kosten für Lagerhaltung Lagerhaltung von Zinskosten wird alles im Steuerrecht anerkannt.
  • Zukunftswertabschreibungen erfassen  am Bilanzstichtag das anhaftende Wertminderungsrisiko und sollen spätere Niederstwertabschreibungen vermeiden. Das Imparitätsprinzip wird überbetont und das Stichtagsprinzip durchbrochen. Voraussetzungen sind, dass Wertschwankungen erwartet werden, die die nahe Zukunft betreffen (§253 Abs.3 S.3 HGB). Sie sind in der Steuerbilanz unzulässig.