Kriminalistik (Fach) / Vernehmung (Lektion)
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Thema: Vernehmung
Diese Lektion wurde von timo86 erstellt.
- Definition Vernehmung Amtlich erkennbare Befragung von Beschuldigten und Zeugen zu einem Sachverhalt durch Strafverfolgungsbehörden
- Ziel der Vernehmung Mit der Befragung von Beschuldigten und Zeugen durch die Polizei (polizeiliche Vernehmung) Staatsanwalt (staatsanwaltliche Vernehmung) Richter (richterliche Vernehmung) soll die Erforschung eines bestimmten straftatverdächtigen Sachverhaltens erreicht werden.
- -Informatorische Befragung- Klärung des vorliegenden Sachverhaltes Klärung der Art der Beteiligung
- -Spontanäußerungen- Bei der Spontanäußerung geht die Initiative zur Äußerung alleine von der Aussageperson aus
- -Kontaktgespräch- Hinführung zu einer vorteilhaften Vernehmungsatmosphäre
- Teil der Vernehmung -Vorgespräch- Belehrung vorher erforderlich! schriftliche oder anderweitige Fixierung einer Aussage Vernehmungsablauf wird besprochen
- Beschuldigtenbelehrung Eröffnung des Tatvorwurfes Aussageverweigerungsrecht Angaben zur Person (§111 OwiG) Verteidigerkonsultation Beweiserhebungsanträge Die Belehrung muss verständlich und individuell erfolgen! Verständnis abfragen
- Zeugenbelehrung Grund der Vernehmung Person der Beschuldigten Zeugnisverweigerungsrecht Auskunftsverweigerungsrecht Ggf. Angaben zur Person gem. § 111 OwiG Ggf. Ermahung zur wahrheitsgemäßen Auskunft