Definition Vernehmung
Amtlich erkennbare Befragung von Beschuldigten und Zeugen zu einem Sachverhalt durch Strafverfolgungsbehörden
Ziel der Vernehmung
Mit der Befragung von Beschuldigten und Zeugen durch die Polizei (polizeiliche Vernehmung) Staatsanwalt (staatsanwaltliche Vernehmung) Richter (richterliche Vernehmung) soll die Erforschung eines bestimmten straftatverdächtigen Sachverhaltens erreicht werden.
-Informatorische Befragung-
Klärung des vorliegenden Sachverhaltes Klärung der Art der Beteiligung
-Spontanäußerungen-
Bei der Spontanäußerung geht die Initiative zur Äußerung alleine von der Aussageperson aus
-Kontaktgespräch-
Hinführung zu einer vorteilhaften Vernehmungsatmosphäre
Teil der Vernehmung
-Vorgespräch-
Belehrung vorher erforderlich! schriftliche oder anderweitige Fixierung einer Aussage Vernehmungsablauf wird besprochen
Beschuldigtenbelehrung
Eröffnung des Tatvorwurfes Aussageverweigerungsrecht Angaben zur Person (§111 OwiG) Verteidigerkonsultation Beweiserhebungsanträge Die Belehrung muss verständlich und individuell erfolgen! Verständnis abfragen
Zeugenbelehrung
Grund der Vernehmung Person der Beschuldigten Zeugnisverweigerungsrecht Auskunftsverweigerungsrecht Ggf. Angaben zur Person gem. § 111 OwiG Ggf. Ermahung zur wahrheitsgemäßen Auskunft