rechttswssschaften (Fach) / erbrecht K/W (Lektion)
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erbrechtliche karten
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- welche rechte werden nicht vererbt durch nachlass vor allem höchstpersönliche rechte (§531) weiters sind die meisten offentlichen rechte unvererblich darunter:wahlrecht, bestimmte akademische grade führen, einen best. beruf ausüben persönlichkeitsrechte und familienrechte, auch auftrag und vollmacht erlöschen mit tod
- unterhalt und erbrecht grundsätzlich sind unterhaltsansprüche/unterhaltsschulden unvererblich, bereits fällige forderungen belasten allerdings den nachlass. sonderregeln gelten für kinder und ehegattenunterhalt kindunterhalt: geht immer auf die erben über aber nur auf den wert der verlassenschaft, ausserdem ist alles anrechnen zu lassen was er erhalten hat öffentlichrechtlich oder von todes wegen ehegattenunterhalt: §796 solange er sich nicht wiederverehelicht. er hat gegen erben wie bei aufrechter ehe unterhalt. es ist alles einzurechnen von todes wegen oder öffentlich rechtlich, sowie eigenes vermögen/erträgnisse und (potenzielle) erwerbstätigkeit der geschiedene ehegatte hat kein anspruch nach §796
- erbrecht und versicherungen ansprüche aus lebens oder unfallversicherungen können kraft versicherungsvertrag dem bezugsbrechtigten zustehen, ohne dass sie den erbweg gehen. es kann so also die gläubiger umgangen werden oder auch andere noterben
- was ist die kommorientenpräsumtion ist nicht beweisbar das von mehreren gestorbenen der eine früher als der andere gestorben ist, wird vermutet das beide gleichzeitig gestorben sind egal ob sie aus der gleichen gefahr gestorben sind oder nicht
- welche erbunwüdrigkeitsgründe gibt es und welche wirkung hat es auf die nachkommen §540-542 die erbunwürdigkeit muss nicht geltend gemacht werden sondern gilt wegen gesetz. einem pflichtteilsberechtigten gebührt auf jedenfall ein unentziehbarer "notwendiger unterhalt" (§795) wäre der erbunwürdige gesetzlicher erbe gewesen, erben seine nachkommen kraft eintrittsrecht (§541) §540: dies setzt schuldfähigkeit voraus, nach der lehre auch solche die sein gefühlsleben schwer verletzt. (nach rsprs nur strafrechtliche) und nur zu lebzeiten möglich. §542: ausgenommen sind fälle wo der wahre wille zum durchbruch verholfen werden sollte. dritten ist durch vereitlung entstandener schaden zu ersetzen.
- was ist transmission + engeren sinne und weiteren sinne transmission ist die vererbung des erbrechts. im weiteren sinne: tod nach abgbabe einer erbantrittserklärung. im engeren sinne: tod vor abgabe einer erbantrittserklärung. unterschied: eine ersatzerbschaft erlischt erst wenn der erstberufene die erbschaft angetreten hat (§ 615 abs 1) bei einer im engeren sinne gehen ersatzerben also vor. hM: der transmittent muss gegenüber dem erblasser erbfähig sein, der transmissare gegenüber dem transmittenten. (transmissar ggü dem erblasser ist strittig aber eher zu bejahen)
- wie wirkt ein erbverzicht und formerfordernisse der erbverzicht (§551) bedarf des notariatsaktes oder gerichtlichen protokolls. er erstreckt sich im zweifel auch auf den pflichtteil. im zweifel erstreckt sich der verzicht auch auf die nachkommen (§551)
- wo ist die gesetzliche erbfolge geregelt parentelensstem ist in den §§ 730ff geregelt. repräsentationsrecht §733
- erbrecht und adoption annehmender und nachkomen und angenommene und mi zeitpunkt der adoption minderjährige nachkommen beerben sich wie verwandte. trotzdem bleubt das erbrecht zwischen den leiblichen eltern aufrecht (§182b abs 1) die wahleltern (und repräsentanten) gehen aber den entsprechenden leiblichen vor (§182b abs 2)
- wie ist das ehegattenerbrecht ausgestaltet §757 neben erster parentel ein drittel neben zweiter und dritter parentel zwei drittel, ausserdem alles von kindern der geschwister und kinder der großeltern. neben vierter parentel alles.
- was ist das vorausvermächtnis der ehegatte hat ein vorausvermächtnis das nur durch rechtmäßige enterbung entzogen werden kann §758 und pflichtteilscharakter hat. (nicht in den allfälligen erbteil einzurechnen) es umfasst alle zum ehelichen haushalt gehörenden beweglichen sachen (er kann über sie von todes wegen nicht mehr verfügen) und das recht in der ehewohnung weiter zu wohnen. nicht dazu gehören bloß als wertanlage angeschaffte sachen und solche die in erster linie der berufsausübung des erblassers dienten.
- erbrecht und scheidung geschiedene ehegatten haben kein erbrecht (§1266 letzet satz) das erbrecht erlischt weiters wenn die ehe geschieden geworden wäre §759 abs 2 analog. ein unterhaltsanspruch aus scheidung richtet sich gegen die erben wird aber nach billigkeit herabgesetzt (§78 abs 1 und 2 EheG) einrechnung analog §796
- kodizille und testamente §552 testament, §553 kodizill. auf kodizille sind die vorschriften über testamente anzuwenden, insbesondere gültigkeit auslegung und widerruf. §§713ff behandeln abweichend davon aber kodizille und testamente unterschiedlich.
- voraussetzungen für eine letztwillige verfügung Testierfähigkeit Testierabsicht freiheit von willensmängeln möglichkeit und erlaubtheit einhaltung der formvorschriften
- voraussetzungen für testierfähigkeit alter: ab 18 voll testierfähig (§569) mündige minderjährige (ab 14) können nur mündlich vor gericht oder notar. geisteszustand: bewusstseinstörungen oder kein gebrauch der vernunft haben können nicht testieren (§566) bestimmte geistige störungen reichen wenn sie schon tangieren (partielle testierunfähigkeit) es genügt die möglichkeit der beeinflussung. lucidum intervallum heilen.
- willensmängel im erbrecht list und zwang (§565) ohne rücksicht auf ihren urheber oder berechtigunganfechtbar. jeder wesentliche irrtum anfechtbar ohne weitere voraussetzungen (§570) wesentlich sind inhalts oder erklärungsirrtümer gemeint bei der der erblasser in kenntnis der sachlage von der verfügung abgehalten hätte. unwesentlich sind solche die auf nebensachen bezieht (befristung oder termins zb) auch motivirrtümer sind erheblich (§572) und müssen nicht im testament auftauchen. müssen auch kausal sein. falsa demonstratio schadet aber nicht (§571) schwierige abgrenzung
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- irrtümliche übergehung von kindern §777 gilt sowohl für nichtwissen über physische existenz als auch über die familienrechtliche stellung (und für spätere adoption) §778 ist testamentum ruptum: dasselbe wie oben nur wenn er sein einziges kind überging. zusätzlich noch wenn nachher ein kinderloser ein kind bekommt. es sind bloße zweifelsregeln die widerlegt werden können wenn zb nicht geirrt hat oder wenn er bei kenntnis genauso verfügt hätte.
- bedingungen und befristungen im erbrecht eine auflösende unmögliche oder unerlaubte bedingung wird bloß als nicht beigesetzt angesehen. dasselbe gilt für unverständliche vorschriften (§697) eine aufschiebende unmögliche oder unerlaubte bedingung macht eine letztwillige anordnung ungültig (§698) unwirksam sind grundsätzlich bedingungen eines volljährigen nicht zu heiraten. nur bei witwen die mind 1 kind hat gilt es (§700) und analog für geschiedene. gültig ist aber eine ganz bestimmte person nicht zu heiraten oder vor volljährigkeit nicht zu heiraten (§700 letzter satz)
- was ist eine kassatorische klausel auch bestreitungsverbot genannt. ein verbot unter androhung der entziehung eines vorteils den letzten willen zu bestreiten. dies ist nur dann ungültig wenn es die bekämpfung der echtheit oder die ermittlung des sinnes verbietet (§720)
- folgen der mangelhaftigkeit eines testamtens ist entgegen dem wortlaut vom abgb (ungültigkeit) nur anfechtbar. sie ist aber ganz ungültig wenn nichtmal inhalt und äußere form eine letztwillige verfügung darstellt.
- was ist konversion im erbrecht auch "umdeutung" genannt. ist die verfügung unwirksam weil gültigkeitsvoraussetzungen fehlen, wird es in ein anderes geschäft umgedeutet wenn es dessen voraussetzungen erfüllt sofern dies eher dem willen entspricht als ungültigkeit.
- was ist die andeutungstheorie grundsätzlich ist der wahre wille des erblassers genüge zu tun. allerdings darf dies nur gefolgt werden wenn der wille noch irgendein anhaltspunkt im wortlaut des letzten willens selbst findet weil sonst die formvorschriften umgangen würden.
- was ist das favor testamenti im zweifel muss eine letztwillige verfügung so ausgelegt werden dass sei aufrecht bleiben kann. ferner ist im zweifel anzunehmen dass die unwirksamkeit einer einzelnen verfügung nicht die ungültigkeit der übrigen zur folge hat. dies ist aber schon der fall wenn ein unlösbarer zusammenhang zwischen ihnen besteht.
- was ist die stillschweigende ersatzerbenberufung §779 stirbt ein eingesetztes kind vor dem erblasser und hat aber nachkommen, so treten diese an die stelle des gestorbenen. analog gilt dies auch bei erbunwürdigkeit und erbsentschlagung. ähnlich §681 der auch kinder eines anderen erfasst
- was ist ein negatives testament eine letztwillie verfügung die niemand zum erben einsetzt, sondern nur gesetzliche erben ganz oder teilweise ausschließt. nach §553 ist es ein kodizill ein tesamtent muss mimer mindestens eine erbseinsetzung enthalten.
- wie kann die bestimmung des erben erfolgen grundsätzlich muss er selbst bestimmen und nicht ein dritter (§564) bestimmt ist schon wenn der erbe bestimmbar ist zulässig ist aber die auswahl eines dritten unter mehreren personen nach sachlichen gesichtspunkten
- was ist eine auflage eine auflage gebietet oder verbietet dem empfänger einer bestimmten zuwendung ein bestimmtes verhalten (§709) bei sonstiger sanktion. erzwingbar durch testamentsvollstrecker oder miterben, aber nicht der begünstigte eine annähernde erfüllung genügt wenn die genaue befolgung unmöglich ist (§710) die verschuldete nichterfüllung wirkt als auflösende bedingung, ausser der erblasser wollte nicht das er die zuwendung verliert (§710)
- formungültige testamente beim privaten testament zieht jeder verstoß gegen formvorschriften ungültigkeit nach sich. ein formungültiges testament ist trotzdem wirksam wenn es von allen beteiligten anerkannt wird.
- voraussetzung eigenhändiges testament muss selbst geschrieben und selbst unterschrieben werden §578, alle weiteren voraussetzungen wie datum sind ratsam aber nicht gültigkeitserfordernis
- voraussetzung fremdhändiges testamentn §§579-581 eine niederschrift plus unterschrift des erblassers 3 fähige zeugen erklärung vor den zeugen (wobei mindestens 2 gleichzeitig anwesend sein müssen) das dies sein letzter wille ist (bekräftigung) eine fremdhändige änderung bedarf wieder der form, eine eigenhändige streichungen sind ohne unterschrift gültig, eigenhändige ergänzungen nur wenn die voraussetzungen des eigenhändigen testaments erfüllt sind.
- was ist das testamentum mysticum §582, wird in einer verfügung auf ein anderes schriftstück verwiesen muss dieses den erfordernissen eines letzten willens entsprechen.
- voraussetzungen nottestamente §597 mündlich oder schriftlich unter beiziehung zweier fähiger zeugen es muss unmittelbar die gefahr drohen dass er stirbt oder die fähigkeit zu testieren verliert. die gefahr muss objektiv nachvollziehbar zu befürchten sein (§§568,569) dieses steht auch minderjährigen und unter sachwalterschaft stehenden personen zu verliert gültigkeit 3 monate nach wegfall der gefahr
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- öffentliche testament können sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen gerichtliches testament: ein richter plus eine zusätzliche beeidete gerichtsperson/zwei zeugen notarielles testament: mitwirkung zweier notare oder eines notars und zweier zeugen.
- was ist das gemeinschaftliche testament §1248 zwei ehegattten setzen einander oder dritte personen zu erben ein. es gibt 3 ausformungen. es ist kein ehepakt weil ihm der vertragscharakter fehlt. jeder kann seinen teil einseitig widerrufen. gemeinsam: wenn sie eine dritte person bedenken wechselseitig: wenn sie sich gegenseitig bedenken wechselbezüglich: wenn eine verfügung nur unter der bedingung gilt das auch jene des partners wirksam ist. (nicht zu vermuten)
- welche voraussetzungen müssen testamentszeugen erfüllen grundsätzlich über achtzehn jahre §591 absolut unfähig: von jeder zeugenschaft ausgeschlossen sind unter 18 jahre alle, und leute denen die fähigkeit den letzten willen des erblassers zu bezeugen (§591) relativ unfähig: nur für eine bestimmte verfügung untauglich sind personen die die sprache des erblassers nicht verstehen und befangene zeugen.
- wann ist ein zeuge befangen §594 der bedachte der ehegatte, die eltern und die kinder sowie geschwister und verschwägerte personen und die besoldeten hausgenossen des bedachten. auch uneheliche und wahlkinder sind kinder, auch halbgeschwister sind geschwister. besoldete hausgenossen müssen im haushalt wohnen.
- folge der befangenheit eines zeugen die befangenheit bezieht sich nur auf begünstigungen aber nicht auf belastungen. die ungültigkeit der verfügung erfasst nur die zuwendung auf die sich die befangenheit bezieht.
- was ist eine derogatorische klausel eine klausel in einer letztwilligen verfügung die besagt dass jede spätere anordnung überhaupt nichtig ist, oder nichtig ist wenn sie nicht mit einem bestimmten merkmal bezeichnet ist. solch eine klausel gilt als nicht beigesetzt §716
- welche arten des widerrufs gibt es ausdrücklicher widerruf: erklärung des erblassers das eine bestimmte oder alle früheren verfügungen aufgehoben sind. bedarf irgendeiner testamentsform ein neues testament hebt im zweifel eine älteres testament ganz auf.(§713) es hebt ältere kodizille nur auf (hM) wenn das kodizill zum testament mitgehörte, nicht wenn es bloß erbfolge ergänzte. ein neues kodizill frühere testamente oder kodizille nur insoweit als das sie unvereinbar sind (§714) bei unklarheit welches vorher oder nachher war gelten beide soweit sie nebeneinander bestehen können (§715)
- wie sind einwirkungen auf die urkunde zu beurteilen §721 stillschweigende widerruf die vernichtungshandlungen sind demonstrativ. ist von mehreren gleichlautenden urkunden nur eine vertilgt ist daraus kein widerruf zu schließen hat der erblasser eine spätere anordnung vernichtet, eine frühere schriftliche aber unversehrt gelassen kommt die frühere wieder zu kraft. dies gilt nur bei stillschweigendem widerruf.
- was ist unter einer substitution im weiteren sinn im abgb zu verstehen es gibt zwei arten die ersatzerbschaft §§604ff (auch gemeine substitution) und die nacherbschaft im engeren sinn (auch fideikommissarische substitution) §§608ff die fideikommissarische substition beinhaltet stillschweigend die gemeine dazu besondere auslegungsregel §614: im zweifel gilt die substitution gemeint die die freiheit des eigentums weniger einschränkt. die regeln der substitution sind auch auf vermächtnisse anwendbar.
- wie ist die ersatzerbscahft ausgestaltet der ersatzerbe kommt zum zuge wenn der ersteingesetzte nicht erben kann oder will den ersatzerben treffen im zweifel die dem ersteingesetzten lasten (§606) aber nicht bedingungen (§702) stillschweigende substitution: §779 abs 1: die nachkommen eines letztwillig bedachten kindes sind ersatzerben
- wie ist die nacherbschaft im engeren sinne ausgestaltet der nacherbe soll bei eintritt des substitutionsfalles nach dem vorerben den nachlass erhalten (§608) beschränkung: aus seinen zeitgenossen (bei der testamentserrichtung geborene, nicht jur personen) unbegrenzt viele nacherben, ansonsten bei beweglichen sachen höchstens 2 und bei unebweglichen höchstens ein nacherbe (§612) pflichtteile dürfen nicht beschränkt werden nur vom erblasser herstammendes vermögen kann gegenstandsein. eine substitution die einem kinderlosen kind gemacht wurde erlischt wenn es selbst nachkommen bekommt. (§617)
- was ist konstruktive nacherbfolge befristete oder bedingte einsetzung der erben ohne zu bestimmen wer vorerbe oder nacherbe sein soll oder wer zwischen vorerbe und nacherbe erben soll nehmen die gesetzliche erben diese position ein (§707) bei einsetzung ungeborener sind genauso die gesetzlichen erben zu vorerben berufen oder bei einer auflage (709) die wenn sie bei nichterfüllung wie eine auflösende bedingung wirkt
- welche stellung haben vorerben und nacherben der vorerbe kann die erbschaft unbeschränkt nutzen aber hat die substanz zu schonen, ähnlich die eines fruchtnießers. daher sind weitehend die vorschriften über den ususfructus anzuwenden (§613) nach und vorerbe haben gemeinsam funktionell geteiltes eigentum beide zusammen haben die rechte ienes freien eigentümers und können substitution aufheben.
- voraussetzung für erbvertrag notariatsakt da ehepakt zuziehung eines notars und zweier zeugen oder zwei notare der einsetzende im zeitpunkt der errichtung testierfähig und der eingesetzte erbfähig. nur zwischen ehegatten oder brautleute unter der bedingung der verehelichung. sie können einander oder nur einer den anderen einsetzen
- was ist anwachsung setzt der erblasser mehrere erben und gelangen einzelne von ihnen nicht zur erbschaft und hat der erblasser nichts anderes verfügt kommt es zur anwachsung. die anwachsung geht der gesetzlichen erbfolge vor, der berechtigte kann auch nur den anwachsungsteil ausschlagen dann kommt es zu gesetzlichen erbfolge. anwachsungsregeln: bestimmte quote soll zugleich höchstanteil sein, unbestimmte quoten können anwachsungsberechtigt sein. auslegung geht diesen regeln immer vor
- welche arten von anrechnung auf den erbteil gibt es bei der anrechnugn zum erbteil kommen solche zulasten der kinder und zulasten des ehegatten in betracht. bei der gewillkürten erbfolge kommt es nur zur anrechnung wenn sie der erblasser verfügt. bei der gesetzlichen erbfolge sind gewisse zuwendungen von gesetzes wegen anzurechnen aber die anrechnung kann erlassen oder weitere anrechnung angeordnet werden.
- was ist alles in den gesetzlichen erbteil der kinder anzurechnen §§790f heiratsgut, ausstattung das zum antritt eines amtes oder gewerbe gegebene das zur bezahlung von schulden eines volljährigen kindes aufgewendete alle vorschüsse unter lebenden bewertung nach §794: unbewegliche sachen nach zeitpunkt des empfanges. aber rspr wendet trotzdem den zeitpunkt des erbanfalls an. wertveränderungen die auf tätigkeiten des empfängers zurückgehen blieben aber unberücksichtigt. bewegliche nach zeitpunkt des erbanfalles.
- berechnungsmethode für vorempfänge "OGH in JB 114" zunächst werden entsprechende empfänge dem nachlass hinzugeschlagen, davon die werte der erbteile ermittelt und von deiesem anrechnungspflichtige empfänge abgezogen.
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