Europarecht (Fach) / Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch (Lektion)
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- Wie wird der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch hergeleitet? - Art. 288 AEUV, Art. 4 III EUV- Art. 340 II AEUV
- Was sind die Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs? 1. Verleihung subjektiver Rechte2. Hinreichend qualifizierter Verstoß3. Kausalität
- Wann liegt ein "hinreichend qualifizierter Verstoß" i.S.d. gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs vor? Wenn der Mitgliedstaat bei der Rechtsetzung seine Befugnisse offenkundig und erheblich überschreitet (Irrtumsmarge).
- Nenne zwei Beispiele für einen "hinreichend qualifizierten Verstoß" i.S.d. gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs! - Nichtumsetzung einer Richtlinie- Nichtanpassung des nationalen Rechts an EU-Recht
- Was bedeutet "Kausalität" i.S.d. gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs? Kausal-adäquater Schaden.
- Setzt der gemeinschaftsrechtliche Staatshaftungsanspruch einen Verstoß gegen eine drittbezogene Pflicht voraus? Nein.
- Welche Gerichte sind zuständig für den gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch? Die ordentlichen Gerichte, § 40 II VwGO.