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Grundrechte (Fach) / Die einzelnen Grundrechte (Lektion)
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- Was spricht für die Auffassung, die für das Vorliegen einer Versammlung einen kommunikativen Zweck für erforderlich, aber auch ausreichend hält? Versammlungsfreiheit ist die Meinungsfreiheit in der Gruppe, Art. 5 I 1 GG.
- Ist eine Gruppe von Menschen, die wegen eines Unfalls zusammenkommt, eine Versammlung? Nein, es fehlt an der Gemeinsamkeit des Zwecks. Gemeinsamkeit ist Voraussetzung für den Zweck nach allen Ansichten.
- Welche Auffassungen werden zu dem Merkmal "Himmel" in Art. 8 II GG vertreten? - aA: vertikal- hM: horizontal
- Was spricht für die Auffassung, die "Himmel" im vertikalen Sinne versteht? Der Wortlaut ("Himmel").
- Was spricht für die Auffassung, die Himmel im horizontalen Sinne versteht? Sinn und Zweck der Unterscheidung in Art. 8 I, II GG.
- Was ist das Problem bei den Spontan- und Eilversammlungen? In beiden Fällen wird die Anmeldefrist des § 14 VersG nicht eingehalten.
- Was ist eine "Spontanversammlung"? Eine Versammlung, die ohne Veranstalter stattfindet.
- Wie lässt sich die Zulässigkeit von Spontanversammlungen begründen? Durch verfassungskonforme Auslegung und Anwendung der §§ 15,14 VersG. Die Anmeldepflicht gilt für Veranstalter, eine Spontanversammlung hat keinen Veranstalter.
- Was ist eine "Eilversammlung"? Eine Versammlung, die mit einem Veranstalter erfolgt, aber die Einhaltung der 48-Stunden-Anmeldefrist würde den Versammlungszweck gefährden.
- Wie lässt sich die Zulässigkeit von Eilversammlungen begründen? Durch verfassungskonforme Auslegung und Anwendung der §§ 15,14 VersG. Eine Anmeldung nach der 48-Stunden-Frist ist nur erforderlich, wenn keine Gefährdung des Versammlungszwecks der Eilversammlung in Betracht kommt.
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- Wen schützt Art. 9 I GG? Nur Deutsche.
- Welche Zusammenschlüsse werden von dem Merkmal "Vereinigung" in Art. 9 I GG erfasst? - Vereine- Gesellschaften
- Welche Verhaltensweisen sind vom sachlichen Schutzbereich des Art. 9 I GG erfasst? - Gründung einer Vereinigung- Beitritt zu einer Vereinigung- Betätigung in einer Vereinigung- Verbleib in der Vereinigung
- Was ist unter "negativer Vereinigungsfreiheit" zu verstehen? Das Recht,- keine Vereinigung gründen zu müssen- keiner Vereinigung beitreten zu müssen- sich nicht in einer Vereinigung betätigen zu müssen- nicht in einer Vereinigung verbleiben zu müssen
- Welches Problem ist bei der (negativen) Vereinigungsfreiheit angesiedelt? Das Problem der Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlichen Vereinigungen.
- Welche Schranken gelten für Art. 9 I GG? Qualifizierter Gesetzesvorbehalt, Art. 9 II GG.
- Welche qualifizierenden Anforderung stellt Art. 9 II GG an die Rechtsgrundlage? - Das Gesetz muss ein Strafgesetz sein.- Das Gesetz muss der verfassungsmäßigen Ordnung dienen. Oder:- Das Gesetz muss der Völkerverständigung dienen.
- Welche Besonderheit ergibt sich bei der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Einzelaktes bei Art. 9 I GG? Es sind die Anforderungen des Art. 9 II GG unmittelbar in Bezug auf den Einzelakt zu prüfen.
- Nenne ein Beispiel für eine Zwangsmitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Vereinigungen. Anwaltskammer
- Welche Auffassungen werden zu der Frage vertreten, ob Art. 9 I GG auch vor einer Zwangsmitgliedschaft in öffentlich-rechtlich Vereinigungen schützt? - aA: (+)- hM: (-), aber Art. 2 I GG
- Was spricht für die die Ansicht, die Art. 9 I GG auch bei Zwangsmitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Vereinigungen für anwendbar hält? - Abwehrfunktion der Grundrechte- Schutzbedürftigkeit des Betroffenen
- Was spricht für die Meinung, die bei Zwangsmitgliedschaften in öffentlich-rechtlichen Vereinigung Art. 9 I GG nicht für anwendbar hält? Spiegelbild, d.h. hat man nicht selbst das Recht, eine öffentlich-rechtliche Vereinigung zu gründen, kann man ihnen umgekehrt auch nicht fern bleiben.
- Wen schützt Art. 10 GG? Jeden.
- Was schützt das Briefgeheimnis gem. Art. 10 GG? Alle individuellen schriftlichen Mitteilungen.
- Was genau wird durch das Briefgeheimnis in Art. 10 GG geschützt? - Inhalt- Absender- Empfänger- Umstände
- Was schützt das Postgeheimnis gem. Art. 10 GG? Alle postalisch beförderte Sendungen.
- Was umfasst das Fernmeldegeheimnis gem. Art. 10 GG? Alle unkörperlichen Übermittlungen von Informationen an individuelle Empfänger.
- Sind auch gespeicherte Emails von dem Schutz des Fernmeldegeheimnises erfasst? Nein.
- Welche Schranken gelten für das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG? Einfacher Gesetzesvorbehalt.
- Wen schützt Art. 12 I GG? Nur Deutsche.
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- Aus welchen beiden Elementen setzt sich das einheitliche Grundrecht der Berufsfreiheit zusammen? - Berufswahlfreiheit- Berufsausübungfreiheit
- Definiere "Beruf"! Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung oder dem Erhalt einer Lebensgrundlage dient.
- Welches Problem ist bei der Berufsdefinition angesiedelt? Umstritten ist, ob die Tätigkeit der Definition des Berufs nach erlaubt sein muss.
- Worauf ist (spätestens) bei der Verhältnismäßigkeit der Rechtsgrundlage einzugehen? Auf die Drei-Stufen-Theorie.
- Wie grenzt man die Berufsfreiheit von der Eigentumsgarantie i.S.v. Art. 14 I GG ab? Die Berufsfreiheit schützt den Erwerb, die Eigentumsgarantie das bereits Erworbene.
- Welche Schranke gilt für die Berufsfreiheit? Ein einheitlicher einfacher Gesetzesvorbehalt.
- Wie lässt sich der einheitliche einfache Gesetzesvorbehalt begründen? - Einheitliches Verständnis bereits des Schutzbereiches- Korrektur über die Verhältnismäßigkeit
- Was spricht für die Auffassung, die schlechthin sozialschädliche Tätigkeiten von dem Schutzbereich ausnimmt, und zugleich gegen die Auffassung, die einfach-gesetzliche Verbote für beachtlich hält? Systematik (dem einfachen Gesetzgeber darf es nicht überlassen sein, die Reichweite des Schutzbereichs des Art. 12 I GG zu bestimmen).
- Was spricht gegen die Auffassung, die einfach-gesetzliche Verbote für unbeachtlich hält? Wertungswiderspruch.
- Welche Auffassungen werden zu der Frage vertreten, ob die Tätigkeit auch erlaubt sein muss, um in den Schutzbereich der Berufsfreiheit zu fallen? - aA: einfach-gesetzliches Verbot beachtlich- aA: einfach gesetzliches Verbot unbeachtlich- hM: nicht schlechthin sozialschädliche Tätigkeiten
- Was spricht für die Auffassung, die schlechthin sozialschädliche Tätigkeiten von dem Schutzbereich ausnimmt, und zugleich gegen die Auffassung, die einfach-gesetzliche Verbote für beachtlich hält? Systematik (dem einfachen Gesetzgeber darf es nicht überlassen sein, die Reichweite des Schutzbereichs des Art. 12 I GG zu bestimmen).
- Was spricht gegen die Auffassung, die einfach-gesetzliche Verbote für unbeachtlich hält? Wertungswiderspruch.
- Nenne ein Beispiel für eine Berufsausübungsregel! Ladenschlussgesetz - man kann seinen Beruf ausüben, aber nicht wie man will.
- Nenne ein Beispiel für eine subjektive Zulassungsbeschränkung! Das erste Examen - ohne das Examen kann man bestimmte juristische Berufe nicht ausüben. Das hängt aber von der eigenen Person und den individuellen Leistungsfähigkeiten ab.
- Nenne ein Beispiel für eine objektive Zulassungsbeschränkung! Kontingentregelung, d.h. pro Jahr wird nur eine bestimmte Anzahl an Berufstätigen eines bestimmten Berufes zugelassen.
- Welche Anforderungen sind an die Rechtfertigung einer Berufsausübungsregel zu stellen? Vernünftige Gründe des Gemeinwohls.
- Welche Anforderungen sind an die Rechtfertigung einer subjektiven Zulassungsbeschränkung zu stellen? Wichtige Gründe des Gemeinwohls.
- Welche Anforderungen sind an die Rechtfertigung einer objektiven Zulassungsbeschränkung zu stellen? Überragend wichtige Gründe des Gemeinwohls.
- Welche drei Stufen sind nach der "Drei-Stufen-Theorie" zu unterscheiden? - Erste Stufe, Berufsausübungsregeln ("Wie")- Zweite Stufe, subjektive Zulassungsbeschränkungen ("Ob", personenbezogen)- Dritte Stufe, objektive Zulassungsbeschränkungen ("Ob", personenunabhängig)
- Wen schützt Art. 13 I GG? Jeden, d.h. jeden Inhaber der geschützten Räumlichkeiten.