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Versicherungen (Fach) / Vorsorge (Lektion)

private Vorsorge (Lebens und Rentenversicherungen) Gesetzliche Rentenversicherung Grundzüge der BAV

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  • Was beinhaltet / bedeutet eine sofort beginnende Rente Gegen Zahlung eines Einmalbeitrages erwirbt der Versicherte einesofort beginnende lebenslängliche Rente. Um zu verhindern, dass beieinem frühen Ableben des (versicherten) Rentenempfängers nur eingeringer Teil dieses Einmalbeitrages verbraucht ist, kann auch hiereine "Rentengarantiezeit" vereinbart werden. Sie stellt sicher, dassdie Rente auf jeden Fall bis zum Ablauf des garantierten Zeitraumeszur Auszahlung kommt. Alternativ ist es möglich, die noch innerhalbder "Rentengarantiezeit" ausstehenden Zahlungen durch eine entsprechendeKapitalabfindung abgelten zu lassen.In diesem Zusammenhang ist auf eine weitere Gestaltungsmöglichkeithinzuweisen: Für den Todesfall des versicherten Rentenempfängerskann auch die Zahlung eines Kapitals vertraglich eingeschlossen werden.Seine Höhe bemisst sich nach dem eingezahlten Einmalbeitrag,abzüglich der vom Versicherer bereits geleisteten Rentenzahlungen.Falls die bereits gezahlten Rentenbeiträge den Einmalbeitrag über steigen, fällt beim Tod der versicherten Person keinerlei Leistungmehr an.Die sofort beginnende Altersrente ist insbesondere für die Personeninteressant, die über Geldmittel verfügen, die sie verrenten möchten.
  • Welche Zuatzversicherungen kann ich in eine Kapital- oder Rentenversicherung einbauen? Die Zusatzversicherungen haben vornehmlich die Aufgabe, die Leistungenaus Kapital- und Rentenversicherung zu ergänzen. Hier sindinsbesondere zu nennen: Unfall-Zusatzversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Pflegerenten-Zusatzversicherung Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung
  • Was ist eine Unfall-Zusatzversicherung (UZV) Mit dieser Zusatzversicherung wird der unfallbedingte Todesfall versichert.Die vereinbarte UZV-Leistung wird fällig, wenn der Versicherte nach Inkrafttreten der Zusatzversicherung einen Unfall erleidetund der Tod während der Dauer der Zusatzversicherung innerhalbeines Jahres nach dem Unfall und vor dem Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versichertez.B. sein 75. (unternehmensindividuell) Lebensjahr vollendet hateingetreten ist.Ergänzt die Unfall-Zusatzversicherung eine Kapitalversicherung "aufzwei verbundene Leben", müssen je nach Versicherungsunternehmenunterschiedliche Regelungen beachtet werden:Haben beide Personen eine UZV abgeschlossen, werden die Leistungen für jeden Versicherten gezahlt, wenn sie gleichzeitigdurch denselben Unfall sterben oder die Leistungen der UZV nur einmal gezahlt, selbst wenn die Versichertendurch den Unfall gleichzeitig sterben.Wie bei der privaten Unfallversicherung sind auch bei der Unfall-Zusatzversicherung Ausschlüsse zu beachten.Hinweis:Die Unfall-Zusatzversicherung ist eine echte Ergänzung der Hauptversicherung;sie kann nicht unabhängig von ihr abgeschlossen bzw.fortgeführt werden.
  • Was ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Wird die versicherte Person während der Vertragsdauer der Zusatzversicherungzu einem bestimmten Grad berufsunfähig – die Versicherungsunternehmenlegen die exakte Höhe in ihren Bedingungenfest (z.B. 50%) – erbringt der Versicherer folgende Leistungen: BeitragsbefreiungDie Haupt- und Zusatzversicherung werden für die Dauer der Berufsunfähigkeitbeitragsfrei gestellt. Zahlung einer RenteNeben der Beitragsbefreiung leistet der Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente.Die Höhe kann individuell vereinbart werdenund differiert je nach Unternehmen.Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erlischt, wenn der Gradder Berufsunfähigkeit unter den festgelegten Prozentsatz sinkt.In die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird zunehmend auchdas Risiko der Pflegebedürftigkeit aufgenommen. Dadurch werden diebereits genannten Leistungen "Beitragsbefreiung" und "Rente" auchdann fällig, wenn die versicherte Person infolge einer Pflegebedürftigkeit berufsunfähigwird und die Berufsunfähigkeit unter einem von den einzelnen Versicherernvorgegebenen Prozentsatz liegt.Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt von der Einstufung in diePflegeklassen I, II oder III ab.Bei einer Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit entfällt der Anspruchauf die vereinbarten Leistungen spätestens dann, wenn diePflegebedürftigkeit unter das Ausmaß der Pflegestufe I fällt.Beachten Sie:Hauptversicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bilden
  • Was ist eine Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ) Nach einer mehrjährigen Diskussion über den richtigen Weg zur Absicherungdes Pflegerisikos trat am 01.01.1995 das Pflegeversicherungsgesetzin Kraft. Ergänzend zu dieser gesetzlichen Regelung bietendie Versicherungsunternehmen auch eine (private) Pflegerenten-Zusatzversicherung an. Beitragsfreistellung und Zahlung einer lebenslangen Pflegerente.Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person durchKrankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich aufDauer so hilflos ist, dass sie trotz des Einsatzes technischer und medizinischerHilfsmittel täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.Die Art der täglichen Hilfe wird mit Punkten bewertet und führt so zueiner Einstufung in die Pflegeklassen I, II und III. Die Höhe der Pflegerenterichtet sich nach dieser Einstufung.Hinweis:Die Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherung werden auchals selbstständige Hauptversicherung angeboten. Dabei ist anzumerken,dass die Berufsunfähigkeits-Versicherung erstmals ins (neue)VVG aufgenommen wurde.Dabei sind im Wesentlichen die Regelungen der aktuellen Versicherungsbedingungenzur Berufsunfähigkeitszusatzversicherung übernommenworden, wobei der Verbraucherschutz - wie stets im neuenVVG - hinreichend berücksichtigt wird.Das Gesetz gibt mit dem § 172 VVG sozusagen ein „Leitbild“ diesesVersicherungsproduktes vor, indem es u. a. auch den Begriff der „Berufsunfähigkeit“definiert.
  • Was ist eine Hinterbliebenen Zusatzversicherung? Diese (Zusatz-)Versicherung ist ein optionaler Zusatzbaustein zurRentenversicherung zugunsten der Hinterbliebenen: Im Todesfall desVersicherungsnehmers entfällt normalerweise die Rentenzahlungdurch den Versicherer. Durch den Einschluss einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung in die Hauptversicherung erhält eine vertraglichfestgesetzte Person lebenslange Rentenzahlungen, deren Höheprozentual oder als festgelegter Betrag vereinbart wird.Diese Zusatzversicherung bildet mit der Hauptversicherung eine Einheit;singuläre Kündigung ist also ausgeschlossen.
  • Was beinhaltet bewirkt eine Dynamik bei der LV? Beim Abschluss einer Kapital- oder Rentenversicherung sollte die Versicherungsleistungso festgelegt werden, dass sie der zu erwartendenVersorgungslücke (bzw. den Vorsorgebedürfnissen) entspricht. DerVersorgungsbedarf wird allerdings durch verschiedene Faktoren undProzesse beeinflusst - z.B. durch Einkommensentwicklung, Lebensstandard,Lebenshaltungskosten, Geldentwertung.Dies berücksichtigend, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit,den Vertrag veränderten Rahmenbedingungen anzupassen - zu dynamisieren.Er vereinbart, den Beitrag (und damit die Versicherungssumme)jährlich und ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen(siehe auch Besondere Bedingungen für die Lebensversicherungmit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohneerneute Gesundheitsprüfung).Für diese Dynamisierung kann der Versicherungsnehmer die o.g. besonderenBedingungen vereinbaren – mit den Folgen gem. § 1 Abs.1: Die Anpassung erfolgt jeweils im selben Verhältnis wie der amWohnort geltende Höchstbeitrag in der GRV. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungssummeohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Erhöhungen erfolgen längstens 3 Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer- jedoch nicht länger, als bis die versichertePerson das (rechnungsmäßige) Alter von 65 Jahren erreicht hat.Trotz der vereinbarten Dynamik steht dem Versicherungsnehmer dasRecht zu, einer Beitragserhöhung zu widersprechen – dieser Widerspruchmuss bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungsterminerfolgen oder der erste erhöhte Beitrag wird nicht innerhalbvon 2 Monaten nach der Anpassung gezahlt (§ 5 Abs.1).Sollte der Versicherungsnehmer mehr als dreimal hintereinander anBeitragserhöhungen nicht teilnehmen, erlischt die vereinbarte Dynamisierung– sie kann aber mit Zustimmung des VR neu begründetwerden (§ 5 Abs. 3).
  • Was muss durch die Invormfationspflichtverordnung übergeben werden? Welche Informationen der Versicherer dem VN vor Vertragserklärung(und während der Vertragslaufzeit) zu erteilen hat, legt der Gesetzgeberin der sog. Informationspflichtenverordnung fest (VVGInfoV)- sie hat damit eine besondere Bedeutung für Inhalt und Gestaltungder Vertragsunterlagen – u. a.: Auch für die Lebensversicherung muss eine umfassende Aufklärungüber das Widerrufsrecht gegeben werden. Darüber hinaus sind in der LV die Abschluss- und Vertriebskostensowie die sonstigen Kosten in Euro-Beträgen auszuweisen. Die Verordnung schreibt auch normierte Modellrechnungen mitdrei Zinssätzen vor: 2,75, 3,75 und 4,75%.
  • Was ist ein Antragsmodell? Der alternative Vertragsschluss in Form des so genannten Antragsmodellswird hingegen den gesetzlichen Vorgaben gerecht, da hierbereits bei Antragstellung alle relevanten Informationen vorliegen.
  • Was ist eine Anfrage- bzw. Invitationsmodell Davon unterscheidet sich wiederum das vornehmlich in der LebensundKrankenversicherung praktizierte Anfrage- bzw. Invitationsmodell.Kennzeichnend für dieses Modell ist, dass der Interessent ineinem ersten Schritt eine Angebotsanfrage an den Versicherer richtet,auf die der VR ein Vertragsangebot erstellt. Erst dann gibt der Versicherersein Angebot ab – das er wiederum mit den Versicherungsbedingungenund allen vertragsrelevanten Informationen an den Kundenversendet.Möchte der Interessent dieses Angebot annehmen, hat er seine Annahmenunmehr ausdrücklich zu erklären – er muss also seine Annahmeerklärungper Post oder Fax an den VR zurückzusenden. Eineschlüssige (konkludente) Annahme - etwa durch Zahlung des Beitrages- wird allenfalls bei einer aktiven Überweisung (als Rechnungszahler)unterstellt werden können; andererseits ist die widerspruchsloseDuldung des Lastschrifteinzuges als Annahmeerklärung nichtausreichend.Mit dem Antrag wurden bislang auch alle wesentlichen Auskünfte undErklärungen erfragt, die es dem Versicherer ermöglichten, das zuübernehmende Risiko einzuschätzen. Das neue Recht hat auch hier zueiner wesentlichen Änderung geführt: War der Antragsteller stets gehalten,bei Vertragsschluss alle für die Übernahme des Risikos erheblichenUmstände anzuzeigen, muss er nunmehr bis zur Abgabe derVertragserklärung nur die Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer(in Textform) gefragt hat. Diese Verschärfung zu Lasten derVersicherer wird sicher dazu führen, dass die Unternehmen künftigdetaillierter und präziser nach den für die Übernahme des Risikos relevantenUmständen fragen werden; nahe liegend ist auch eine Zunahmean entsprechenden Fragen.
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  • Was muss man bei einer LV beim VN berücksichtigen? VersicherungsnehmerDer Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherungsunternehmensund damit Träger der sich aus dem Vertrag ergebendenRechte und Pflichten. Zu den Rechten gehört u. a. die Befugnis, denVersicherungsvertrag zu kündigen oder z.B. durch Verpfändung oderBeleihung zu gestalten. Zu seinen Pflichten gehört wiederum, die fälligenBeiträge zu entrichten.Versicherungsnehmer kann eine Person, eine Personengesamtheitoder eine juristische Person sein. Damit der Versicherungsvertragrechtswirksam zustande kommt, muss der Antragsteller bzw. Versicherungsnehmergeschäftsfähig sein.Versicherungsfachwissen IHK© 01/2014, VIWIS GmbH, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München Seite 33Soll der Vertrag mit einem Minderjährigen geschlossen werden undläuft er länger als 1 Jahr über dessen 18. Lebensjahr hinaus, bedarfes zu dessen Wirksamkeit der Genehmigung durch das Familiengericht;die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Eltern) reicht nichtaus.Liegen die Genehmigungen nicht vor, ist der Vertrag zunächst schwebend
  • Wer kann alles eine VP sein und was ist hier zu berücksichtigen? Versicherte Person ist diejenige, auf dessen Leben die Versicherungabgeschlossen wird. Treten die versicherten Ereignisse (z.B. Tod oderBerufsunfähigkeit) ein, werden die vertraglich vereinbarten Leistungenfällig.Wenn die versicherte Person nicht mit dem VN identisch ist, müssennach § 150 VVG folgende Besonderheiten beachtet werden: Zur Wirksamkeit des Vertrages ist die Einwilligung der versichertenPerson erforderlich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder imAlter von 7 – 17 Jahren. Diese Einwilligung kann entfallen, wenn die vereinbarte Todesfallleistungnicht über dem Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskostenliegt (die ggf. von der Aufsichtsbehörde festgelegt wirdund dann bindend ist). Die versicherte Person erwirbt keinerlei Rechte bzw. Ansprücheaus dem Versicherungsvertrag.
  • Was ist bei einem Bezugsberechtigen zu berücksichtigen und was für besonderheiten gibt es? Im Zusammenhang mit der Person des Versicherungsnehmers ist bereitsdarauf hingewiesen worden, dass sie Träger vertraglicher Rechteund Pflichten ist.Es ist aber auch möglich, dass Außenstehende an dem Vertrag Rechtegeltend machen bzw. erwerben können – entweder durch freiwilligeVerfügung des Versicherungsnehmers oder zwangsweise (durch Gerichtsbeschluss).Von besonderer Relevanz ist dabei das Bezugsrecht:Indem der Versicherungsnehmer das Bezugsrecht gem. § 159VVG ausübt, legt er fest, wer im Versicherungsfall Leistungsempfängerist; diese Entscheidung trifft er bereits bei Antragstellung (sieheauch § 13 Abs.1 und 2 AVB KLV).Das Bezugsrecht kann widerruflich oder unwiderruflich eingeräumtwerden: Widerruflich bedeutet zunächst, dass der Bezugsberechtigte dieLeistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalles erwirbt. Dasheißt aber auch, dass es der Versicherungsnehmer jederzeit ändernkann. Damit erhält der Berechtigte somit nur eine Anwartschaft- sollte er sterben, erlischt auch die Bezugsberechtigung. Im Gegensatz dazu führt das unwiderrufliche Bezugsrecht zueinem unmittelbaren Rechtsanspruch des Begünstigten auf alleVersicherungsleistungen; insofern kann dieses Bezugsrecht auchnur mit dem Einverständnis des Berechtigten geändert werden.Stirbt er, geht sein Recht auf die Erben über.Beachten Sie:Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sind nur underst dann wirksam, wenn sie dem Versicherer vom bisherigen Berechtigtenschriftlich angezeigt werden (§ 13 Abs.4 AVB KLV).
  • Welche Versicherungsfälle können bei einer LV passieren? Nach § 30 VVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versichererden Eintritt des Versicherungsfalles anzuzeigen. Als Versicherungsfallgilt der Eintritt versicherter Ereignisse, die eine Leistungspflichtauslösen - z.B. Todesfall, Unfalltod und Berufsunfähigkeit. Umdie vereinbarte Leistung zu erhalten, muss der Anspruchsteller imVersicherungsfall gem. § 11 AVB KLV bestimmte Unterlagen einreichen: VertragsablaufVersicherungsscheinggf. Nachweis der letzten Beitragszahlung Tod des VersichertenVersicherungsscheinggf. Nachweis der letzten Beitragszahlungamtliche Sterbeurkundeärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursacheggf. weitere Nachweise BerufsunfähigkeitVersicherungsscheinggf. Nachweis der letzten BeitragszahlungDarstellung der Ursache für den Eintritt der BerufsunfähigkeitArztbericht u. a. über die Ursache bzw. den Grad der Berufsunfähigkeitbzw. PflegebedürftigkeitUnterlagen über Beruf, Stellung und Tätigkeit des Versicherten
  • Mit wieviel % sind die Kunden an den Nettoerträgen aus den Kapitalerträgen beteiligt? An den Nettoerträgen derjenigen Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungenvorgesehen sind, werden die Versicherungsnehmermindestens zu 90% beteiligt.
  • Was sind Bewertungsreserven? Bewertungsreserven entstehen dann, wenn der Marktwert der Kapitalanlageden in der Unternehmensbilanz ausgewiesenen Buchwertübersteigt (siehe auch unten).
  • Was sind Risikoüberschüsse? Risikoüberschüsse stellen sich dann ein, wenn die tatsächlichenSterblichkeiten günstiger verlaufen als seinerzeit bei der Beitragskalkulationfür die Risikoversicherung und der anteiligen Risikobeiträgefür die kapitalbildende Lebensversicherung angenommen - es tretenmithin weniger Versicherungsfälle ein als geschätzt.
  • Was sind Zinsüberschüsse? Der Sparanteil des Beitrages zu einer gemischten Lebensversicherungwird mit einem Rechnungszins von zurzeit 1,75% kalkuliert. Durcheine professionelle Anlagepolitik können die Unternehmen aber einehöhere Verzinsung erzielen, was zu Zinsüberschüssen führt.
  • Was sind Kostenüberschüsse? Insbesondere durch Modernisierungs- bzw. Rationalisierungsmaßnahmenkönnen die tatsächlichen Verwaltungskosten unter den kalkuliertenliegen - damit entstehen Verwaltungskostenüberschüsse.
  • Wie werden die erbrachten Überschüsse verteilt? Nach § 2 Abs.6 AVB KLV werden die Erträge aus Kapitalanlagen zunächstzur Finanzierung der garantierten Versicherungsleistungenverwendet, die verbleibenden Mittel für die Überschussbeteiligung derVersicherungsnehmer.Wie bereits erwähnt wurde die Beteiligung des Versicherungsnehmersauch an den noch nicht realisierten Gewinnen (den sog. Bewertungsreserven)erstmals als gesetzlicher Anspruch festgeschrieben(§ 153 Abs.1 VVG). Der Versicherer entspricht dieser gesetzlichenRegelung durch eine entsprechende Festlegung im § 2 Abs. 8AVB KLV.Diese stillen Reserven hat der Versicherer offen zu legen und denVersicherungsnehmer über den auf seinen Vertrag entfallenden Teilzu unterrichten; die Hälfte der Bewertungsreserven ist bei Beendigungdes Vertrages auszuzahlen.Der Versicherer ist ferner gehalten, die Überschüsse spätestens zweiJahre nach deren Ermittlung zuzuteilen und den Versicherungsnehmerjährlich über die Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehungder Überschussbeteiligung zu unterrichten (§ 155 VVG); derMindestinhalt dieser Information wird durch eine Rechtsverordnungfestgelegt.
  • Welche Verwendungen von Überschüssen gibt es= In der Lebensversicherung können die gutgeschriebenen Überschüsseunterschiedlich verwendet werden – die AVB nennen im § 2 Abs. 13AVB KLV ausdrücklich die „verzinsliche Ansammlung“ (siehe unten);darüber hinaus gibt es weitere Verwendungsformen: verzinsliche AnsammlungBonussystemBeitragsverrechnung mit den FolgebeiträgenAbkürzung der VersicherungsdauerBarauszahlung
  • Überschüsse - Beschreiben Sie die Überschussverwendung "Bonussystem" Bei dieser Verwendungsform wird der jährliche Anteil an den Überschüssenals Einmalbeitrag angesehen und - entsprechend dem zugrundeliegenden Tarif - für den Erwerb einer zusätzlichen Versicherungssummeeingesetzt; dies führt dazu, dass sich die Todesfallleistungwährend der Laufzeit erhöht. Das Bonussystem empfiehlt sichmithin für Kunden, die auf einen hohen Todesfallschutz besonderenWert legen.
  • Überschüsse - Beschreiben Sie die Überschussverwendung "verzinsliche Ansammlung" Nach dieser Methode werden die Überschüsse Jahr für Jahr angesammeltund verzinst. Das so entstehende Sparguthaben wird beiVertragsablauf und bei Beendigung der Versicherung bzw. bei Fälligkeit- zusätzlich zur vereinbarten Versicherungssumme - ausgezahlt.Beachten Sie: Die verzinsliche Ansammlung führt im Vergleich zumBonussystem zu einer höheren Ablaufleistung und einer verbessertenRendite. Diese Verwendungsart ist somit jenen Kunden zu empfehlen,die eine höchstmögliche Ablaufleistung anstreben
  • Überschüsse - Beschreiben Sie die Überschussverwendung "Betriagsverrechnung mit dem Folgebeitrag" Der Versicherer verrechnet die Überschüsse mit den laufenden Beiträgen,was - bei gleich bleibender Versicherungssumme - zu einemniedrigeren Beitrag führt. Diese Verwendungsform kann insbesonderebei einer Risikoversicherung vorteilhaft sein, denn sie ermöglicht einehohe Todesfallabsicherung zu einem günstigen Beitrag.
  • Überschüsse - Beschreiben Sie die Überschussverwendung "Abkürzung der Versicherungsdauer" Die jährlichen Überschussanteile können auch zur Abkürzung der vereinbartenVersicherungsdauer herangezogen werden. Indem dieÜberschüsse dem Deckungskapital zugeführt werden, wächst diesesKapital schneller als vereinbart auf die festgelegte Versicherungssummean. Wird sie erreicht bzw. überschritten und wurde eine sog.eingeschränkte Abbruchklausel bei Vertragsabschluss vereinbart, endetder Vertrag; der Versicherungsnehmer kann die Auszahlung derVersicherungssumme verlangen.Diese Verwendungsform eignet sich insbesondere für Kunden, dieeine lebenslängliche Todesfallversicherung abgeschlossen haben, diesich durch die Verkürzung der Versicherungsdauer in eine Todes- undErlebensfallversicherung wandelt. Im Falle der Vereinbarung eineruneingeschränkten Abbruchklausel (der Abbruchtermin ist zeitlichfixiert), kann der endgültige Ablauf beispielsweise mit dem Beginndes Altersruhestandes verbunden werden.
  • Überschüsse - Beschreiben Sie die Überschussverwendung "Barauszahlung" Die Möglichkeit, die Überschüsse jährlich auszahlen zu lassen, trittzunehmend in den Hintergrund, da die Beträge kapitalertragsteuerpflichtigsind.
  • Überschüsse - Beschreiben Sie die Überschussverwendung "reinvestition in Fonds" Andererseits besteht natürlich auch die Möglichkeit, diese verfügbarenMittel in Fonds(-versicherungen) zu reinvestieren.
  • Welche Möglichkeiten haben wir bei Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten StundungRisikozwischenbeitragVerrechnung mit ÜberschussguthabenVorauszahlung auf die Versicherungssumme
  • Welche Möglichkeiten haben wir bei Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten# Bitte erläutern Sie den Begriff "Stundung" Durch eine Stundung wird die Zahlungsfrist schriftlich verlängert, ohnedass der Versicherungsschutz während dieser Zeit erlischt. NachAblauf der Frist können die ausstehenden Beiträge in einer Summenachgezahlt werden; möglich ist u. a. auch ein Zuschlag auf denkünftig zu zahlenden Beitrag oder die Verringerung der Versicherungssumme.
  • Welche Möglichkeiten haben wir bei Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten# Bitte erläutern Sie den Begriff "Risikozwischenbeitrag" Bei dieser Vorgehensweise zahlt der Versicherungsnehmer lediglichden Risiko- und Kostenanteil; der Sparanteil kann z.B. für 12 Monateausgesetzt werden. Die nicht geleisteten Sparanteile zum Beitragkönnen später auf die Restlaufzeit umgelegt werden und erhöhen somitdie Folgebeiträge.
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  • Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten Bitte erläutern Sie die Begriff Verrechnung mit Überschussguthaben Ein Beitragsrückstand kann z.B. bei einer gemischten Lebensversicherungmit einem vorhandenen Überschussguthaben verrechnet werden.Wurde der Beitragsrückstand zu Lasten des Deckungskapitalsfinanziert, muss der Versicherungsnehmer einen höheren Beitrag entrichten.
  • Vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten Bitte erläutern Sie die Begriff Vorauszahlung auf die Versicherungssumme Der Versicherer kann eine zu verzinsende Vorauszahlung auf die späterfällige Versicherungsleistung gewähren (sog. Policendarlehen).Der Versicherungsnehmer lässt diese Vorauszahlung während derVertragslaufzeit oder mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnen.
  • Welche Möglichkeiten habe ich bei Dauernde Zahlungsschwierigkeiten Bei dauernden (langfristigen) Zahlungsschwierigkeiten bestehen folgendeMöglichkeiten, den Vertrag aufrechtzuerhalten: Verlängerung der Laufzeit bzw. Reduzierung der Versicherungssumme- was zu einer Beitragsminderung führt Ausschluss von Zusatzversicherungen BeitragsfreistellungDer Versicherungsnehmer ist gesetzlich und vertraglich (anstelle einerKündigung) jederzeit berechtigt, seine Lebensversicherung zumSchluss der laufenden Versicherungsperiode in eine vollständige oderteilweise beitragsfreie Versicherung umzuwandeln (§ 9 Abs.4 AVB KLVin Verbindung mit § 165 Abs.1 VVG).Dieses Recht setzt voraus, dass die dafür vereinbarte Mindestversicherungsleistungerreicht wird. Ergibt sich dadurch eine beitragsfreieVersicherungssumme von weniger als 500 Euro, hat der Versichererden Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile zu zahlen.Wünscht der Versicherungsnehmer lediglich eine teilweise Beitragsfreistellung,muss der weiterzuzahlende Beitrag mindestens 240 Eurojährlich betragen (§ 9 Abs.4 AVB KLV).
  • Welche Anbietermöglichkeitet gibt es bei der Riester-Rente  Lebensversicherungsunternehmen Kreditinstitute Finanzdienstleistungsunternehmen Kapitalanlagegesellschaften nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften(KAAG) Bausparkassen und bestimmte Genossenschaften
  • Was ist bei Riester der Berufseinsteiger Bonus Seit 2008 erhalten Förderberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahresdas 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einmalig eine um200 EUR höhere Grundzulage – der so genannte Berufseinsteiger-Bonus. Dieser Bonus soll insbesondere junge Menschen motivieren,frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen.
  • Wie ist die Frist für eine Riester-Kapitalübertragung Dem Anleger ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase das Rechteinzuräumen, den Vertrag ruhen zu lassen oder mit einer 3-monatigen Frist zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen,um das aufgelaufene Kapital auf einem anderen Altersvorsorgevertragübertragen zu können. Durch dieses Recht soll derAnleger während der Ansparphase die Möglichkeit haben, sich füreine andere Anlagemöglichkeit zu entscheiden.
  • Welche Konsequenzen ziehen durch eine schädliche Riester Verwendung mit sich Die „schädliche Verwendung“ zieht folgende (grundsätzliche) Konsequenzennach sich: Rückzahlung aller Zulagen Rückzahlung der Steuervorteile aus einem Sonderausgabenabzug. Im Falle einer Auszahlung des gesamten Altersvermögens unterliegtdas ausgezahlte Kapital als „sonstige Einkünfte“ der vollenSteuerpflicht; Eigenbeiträge und Zulagen werden allerdings abgezogen.
  • Warum wurde zum 1.4.2009 wieder ein Mindesttodesfallschutz eingeführt. Durch das Alterseinkünftegesetz war es ab dem Jahre 2005 bei neuenLebensversicherungsverträgen nicht mehr erforderlich, eine Mindestsummefür den Todesfall zu vereinbaren. Dies führt(e) u. a. zu Verträgen,bei denen im Todesfall nur ein Prozent über dem zu diesemZeitpunkt angesammelten Vermögen ausgezahlt wird – die klassischeLV wird damit sozusagen als Rentenversicherung missbraucht, um inden Genuss der für die RV geltenden Steuervorteile der hälftigen Besteuerungzu gelangen. Diese Lücke hat der Gesetzgeber nunmehrgeschlossen:Bei Vertragsabschlüssen ab dem 01.04.2009 ist erneut ein Mindesttodesfallschutzvorgeschrieben, damit nach einer Vertragslaufzeitvon mindestens 12 Jahren und bei Fälligkeit nach dem 62. Lebensjahrder Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung und Beitragssummenur zur Hälfte versteuert werden muss: Kapitallebensversicherungen mit laufender BeitragszahlungDer Todesfallschutz beträgt hier mindestens 50% der Beitragssummeüber die gesamte Laufzeit (vor 2005 waren 60% der Beitragssummeerforderlich). Die neue Regelung stellt darauf ab, dass die Beitragszahlungbis zum Laufzeitende erfolgt.13.4.2 Kapitalversicherungen gegen Einmalbeitrag oder mitabgekürzter BeitragszahlungBei dieser Variante muss der Todesfallschutz das Deckungskapital ummindestens 10% übersteigen. Dieser Prozentsatz darf bis zum Endeder Vertragslaufzeit in jährlich gleichen Schritten gegen Null gehen.13.4.3 Fondsgebundene LebensversicherungBei der fondsgebundenen LV ist vorgegeben, dass der Todesfallschutzden Zeitwert des Vertrages nach 5 Jahren um mindestens 10% übersteigenmuss. Da der Zeitwert auf Grund der Wertentwicklung derunterlegten Kapitalanteile regelmäßig schwankt, kann sich stattdessendie zusätzlich auszuzahlende Todesfallleistung auch auf die Beitragssummebeziehen.Beachten Sie:Falls seit dem 01.04.2009 ein Neuvertrag ohne diesen Mindesttodesfallschutzabgeschlossen wird, entfällt zwar die hälftige Besteuerungam Vertragsende, nicht jedoch die Steuerfreiheit der laufenden Erträgewährend der Vertragslaufzeit. Der Steuerstundungseffekt bis zurFälligkeit bleibt also erhalten.Für Verträge, die vor dem 01.04.2009 abgeschlossen wurden, bleibtes bei der bisherigen Regelung, wonach es auf den Mindesttodesfallschutzals Bedingung für die hälftige Besteuerung nicht ankommt.
  • Was fällt unter sonstige Vorsorgeaufwendungen? Neben den Altersvorsorgeaufwendungen regelt das Einkommensteuerrechtauch die Abzugsfähigkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen.Sie gehören steuerlich nicht zu den Aufwendungen für die Altersvorsorgeund beinhalten die Beiträge zu folgenden Versicherungen: Kranken- und Pflegeversicherung Arbeitslosenversicherung (private) Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung Unfall- und Haftpflichtversicherung RisikolebensversicherungDie Beiträge zu diesen „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ sind bis zueinem Höchstbetrag von 2.800 EUR pro Jahr steuerlich absetzbar. DieHöchstgrenze von 2.800 EUR gilt allerdings nur für den Fall, dass derSteuerpflichtige seine Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfangselber trägt – also zum Beispiel keinen steuerfreien Arbeitgeberanteiloder Zuschuss zu einer Krankenversicherung erhält – ist diesnicht der Fall beträgt die Höchstgrenze 1.900 EUR (= für Arbeitnehmerund Beihilfeberechtigte).
  • Was ist eine vorzeitige Wartzeiterfüllung? Ob über die vorzeitige Wartezeiterfüllung Versicherungsschutz besteht, hängt von drei Faktoren ab: Welche sind das? Um Versicherten, die rechnerisch die kleine Wartezeit (60 Beitragsmonate) nicht erfüllen können, insbesondere Azubis, Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung gewähren zu können, gibt es die vorzeitige Wartezeiterfüllung. Ob über die vorzeitige Wartezeiterfüllung Versicherungsschutz besteht, hängt von drei Faktoren ab: 1. Auslöser der Erwerbsminderung2. Schwere der Erwerbsminderung3. Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung
  • Ob über die vorzeitige Wartezeiterfüllung Versicherungsschutz besteht, hängt von drei Faktoren ab: Wann gibt es die volle Erwerbsminunderungsrente und wann die halbe? VOLLE EM-Rente:Freizeitunfall/  Krankheit ab dem 13. Monate Arbeitsunfall/Wegeunfall/Berufskrankheit ab dem 1. Tag Halbe EM-RenteFreizeitunfall/ Krankheit (Schutz erst nach 60 Beitragsmonaten und 36 Pflichtbeiträgen) Arbeitsunfall/Wegeunfall/Berufskrankheit ab dem 1. Tag
  • Welche Vorteile hat der Arbeitgeber bei einer BAV? Arbeitgeberleistungen zur bAV führen zu einer höheren Mitarbeitermotivationund können sich somit auch positiv auf Betriebsklimaund Produktivität auswirken.  Die betriebliche Altersversorgung fördert die Verbundenheit zumUnternehmen, was Fluktuationsrate und Fluktuationskosten senkenkann.  Die Leistungen des Arbeitgebers erhöhen die Unternehmensattraktivitätfür potenzielle Arbeitskräfte.  Die Beiträge zur bAV werden meist geringer besteuert und sindnur teilweise sozialversicherungspflichtig - das reduziert die Lohnnebenkostenund erhöht die Liquidität.
  • Welche Durchführugnswege gibt es bei der BAV? Direktzusage/Pensionszusage Pensionskasse Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionsfonds
  • Was ist eine Direktzusage/Pensionszusage? Direktzusage/PensionszusageDurch eine "Direktzusage" - auch Pensions- oder unmittelbareVersorgungszusage genannt - verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüberseinem Arbeitnehmer, bei Eintritt des Versorgungsfalleseine Betriebsrente zu zahlen. Der Berechtigte erwirbt also einenunmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber seinem Unternehmen,den der Arbeitgeber aus seinem Betriebsvermögen befriedigt. Wieder Arbeitgeber die Gelder (für den Arbeitnehmer) anlegt, ist ihmüberlassen; die Ansprüche und Anwartschaften sind durch denPensions-Sicherungs-Verein (s. u.) gesichert.
  • Was ist eine Pensionskasse? PensionskasseFür den Fall, dass der Arbeitgeber nicht als Träger der bAV auftretenwill, hat er die Möglichkeit, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungenzu gründen bzw. ihnen beizutreten: Nach demBetrAVG sind solche "Pensionskassen" rechtsfähige Einrichtungen,die dem Arbeitnehmer oder den Hinterbliebenen einen Rechtsansprucheinräumen. Die Pensionskasse ist also eine externe, rechtsfähigeVersorgungseinrichtung, über die der Arbeitgeber mittelbarebetriebliche Versorgungszusagen erteilen kann. Sie werden bishervornehmlich in der Rechtsform eines Versicherungsvereins aufGegenseitigkeit (VVaG) betrieben und unterliegen der Versicherungsaufsichtdurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin). Mitglieder dieses Vereins sind die versorgungsberechtigtenArbeitnehmer und deren Arbeitgeber.
  • Was ist eine Unterstützungskasse? UnterstützungskasseAuch "Unterstützungskassen" sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen- meist als eingetragener Verein. Träger einer Unterstützungskassekönnen ein einzelnes oder mehrere Unternehmensein. Sie räumen allerdings keinen Rechtsanspruch auf bAV einund unterliegen mithin keiner Versicherungsaufsicht. Die Unterstützungskassen finanzieren sich aus den Zuwendungen ihrer Trägerunternehmen sowie aus der Anlage ihres Vermögens.
  • Was ist eine Direktversicherung? Wird die betriebliche Altersversorgung im Wege einer Direktversicherungdurchgeführt, schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherungauf das Leben des Arbeitnehmers ab. Anders ausgedrückt:Ein außerhalb des Betriebes stehender Versorgungsträgerübernimmt sämtliche Risiken der betrieblichen Altersversorgung;dieser Variante der bAV ist ein gesondertes Kapitel gewidmet.
  • Wa ist ein Pensionsfonds? Dieser - im Zusammenhang mit der Riester-Gesetzgebung neu geschaffene– Durchführungsweg ist eine rechtlich selbstständigeVersorgungseinrichtung, die für einen oder mehrere Arbeitgeberdie Leistungen der bAV zugunsten deren Arbeitnehmer erbringen.Der Arbeitgeber gewährt also die Zusage nicht selber, sondernschaltet dafür einen Dritten – den Pensionsfonds – ein. Ein Pensionsfondswird grundsätzlich in der Rechtsform einer Aktiengesellschaftoder eines Pensionsfonds-Verein auf Gegenseitigkeit betrieben.Mit einer größeren Freiheit bei der Vermögensanlage kannder Pensionsfonds verstärkt am Aktienmarkt anlegen, was einehöhere Rendite ermöglicht; wegen dieses (erhöhten) Risikos unterliegtder Pensionsfonds auch der Versicherungsaufsicht durchdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Wer entscheidet den Durchführungsweg bei einer BAV? Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Nach § 1a Abs. 1 BetrAVG können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerauf einen dieser Durchführungswege verständigen. Der Arbeitgeberhat aber das Recht, die Wahl des Pensionsfonds oder der -kasse durchzusetzen, wenn er diese Versorgungsträger (für die Entgeltumwandlung)anbietet. Andererseits kann der Arbeitnehmer nach§ 1a Abs. 3 BetrAVG verlangen, dass bei einer Durchführung in Formeines Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder Direktversicherung dieVoraussetzungen einer Riester-Förderung geschaffen werden.
  • Wer ist berechtiger Personenkreis einer Betriebsrente? Der persönliche Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes beziehtsich ausdrücklich auf "Arbeitnehmer". Nach § 17 Abs. 1 BetrAVG sinddies Arbeiter und Angestellte einschließlich der zur BerufsausbildungBeschäftigten.Die gesetzlichen Regelungen gelten entsprechend auch für Personen,die nicht Arbeitnehmer sind, denen aber Leistungen der Alters-, Invaliditäts-oder Hinterbliebenenversorgung "aus Anlass ihrer Tätigkeitfür ein Unternehmen zugesagt worden sind". Dazu gehören z.B. Handelsvertreter,AG-Vorstandsmitglieder, Rechtsanwälte, Architektenund andere Freiberufler.