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Versicherungen (Fach) / Vorsorge (Lektion)

private Vorsorge (Lebens und Rentenversicherungen) Gesetzliche Rentenversicherung Grundzüge der BAV

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  • Ihr Kunde Bernd Bach legt Ihnen vor Vertragsablauf zum 1. August den Versicherungsschein zu seiner Kapitalbildenden Lebensversicherung vor. Aus den Unterlagen wird ersichtlich, dass dort das Geburtsdatum mit 05.07.58 statt mit 05.09.58 angegeben worden ist. Bernd Bach fragt Sie, welche Folgen sich daraus für die Versicherungsleistung ergeben. a) Im Erlebensfall kommt es nur auf den Versicherungsbeginn und somit nur auf die Vertragslaufzeit an. b) Da die Versicherungsdauer richtig war, braucht die Leistung nicht geändert zu werden. c) Die falsche Angabe des Geburtsdatums hatte keinen Einfluss auf die Bestimmung des Eintrittsalters, so dass sich an der Leistung nichts ändert. d) Die Leistung wird so umgerechnet, als wäre von Anfang an das richtige Geburtsdatum bekannt gewesen. c) Die falsche Angabe des Geburtsdatums hatte keinen Einfluss auf die Bestimmung des Eintrittsalters, so dass sich an der Leistung nichts ändert. Kommentar:  Hier ist der § 162 VVG relevant. Das Eintrittsalter ist hier richtig ermittelt.  Vers.-beginnjahr = 2007 – Geburtsjahr 1958 = 49 Jahre EA Die Geburtsmonate spielen keine Rolle. Selbst wenn, würde der VR im Leistungsfall einfach die Leistung im Verhältnis kürzen. Der VR hätte nur ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde ein Alter angegeben hätte, welches nicht mehr versicherbar ist.
  • Knut Schüppke hat zur Absicherung eines Darlehens eine Risikoversicherung mit einer Dauer von 10 Jahren abgeschlossen. Er fragt Sie nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge. Die Beiträge ... a) zu einer Risikoversicherung können als „Sonstige Vorsorge- aufwendungen“ steuerlich geltend gemacht werden. b) kann er im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen, da die Laufzeit mehr als 12 Jahre beträgt. c) können nicht steuerlich geltend gemacht werden, da in den Beiträgen kein Sparanteil enthalten ist. d) stellen steuerlich keine Vorsorgeaufwendungen dar, da sie nicht der Altersversorgung dienen. a) zu einer Risikoversicherung können als „Sonstige Vorsorge- aufwendungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Kommentar:Beiträge zu einer Risikovers. können grundsätzlich unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Vertrages als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ steuerlich in Abzug gebracht werden  Sonstige Vorsorgeaufwendungen (ab 2010) Nach § 10 Abs. 4 EStG sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig. Dieser Betrag erhöht sich auf 2.800 Euro, wenn die Beiträge zur Krankenversicherung im ganzen Kalenderjahr vollständig selbst ohne steuerfreie Zuschüsse getragen wurden (zum Beispiel bei Selbstständigen oder GmbH-Geschäftsführern). Mindestens sind aber immer die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzugsfähig. Privatversicherte erhalten von ihrem Versicherer daher künftig eine Aufteilung der zu zahlenden Beiträge betreffend die Grundversorgung und den darüber hinausgehenden Anteil an der Versicherungsprämie. Für gesetzlich Versicherte werden pauschal 4% für das Krankengeld abgezogen, die Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht gekürzt. Eventuell festgesetzte Zusatzbeiträge sind voll abzugsfähig. Versicherungen, die als sonstige Vorsorgeaufwendungen angesetzt werden können: ·        Arbeitslosenversicherung ·        Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, ·        Krankenversicherung (voller Betrag - nicht nur Basisversorgung!) ·        Pflegeversicherung ·        Unfallversicherung Haftpflichtversicherung, auch der Haftpflichtanteil der Kfz-Versicherung 
  • Karl Müller (38) bittet Sie zu einem Gesprächstermin, um zu Gunsten seines Sohnes (6) eine Lebensversicherung zu beantragen. Sie unterbreiten ein Angebot über eine Term-Fix-Versicherung. Die Eltern sind beide berufstätig, die Mutter (33) jedoch nur halbtags. Wen schlagen Sie als Versicherte Person vor? a) Die Eltern. b) Die jüngere Mutter. c) Den älteren Vater. d) Das Kind. c) Den älteren Vater. Kommentar: Hiermit ist unsere Ausbildungsversicherung (Tarif 5) gemeint. Verkaufsargument: Anlage des Kindergeldes (mtl. 184 Euro für das 1. Kind ) für die Finanzierung des 1. Autos, Wohnung, Studium usw. des Kindes. Als „Versicherte Person“ sollte immer der Hauptversorger eingetragen werden. Wer bringt das meiste Geld nach Hause? Wenn diese VP während der Vertragslaufzeit verstirbt, wird der Vertrag bis zum Ablauf (z.B. 18 / 20 Jahre) beitragslos weitergeführt. Die Vers.-summe steht aber bei Vertragsablauf in voller Höhe zur Verfügung.
  • Harry Hansen (60) hat vor 10 Jahren eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht zum Rentenbeginnalter 65 abgeschlossenen. Er wird im nächsten Monat in den Vorruhestand gehen und möchte die Kapitalauszahlung in Anspruch nehmen. Er bittet um Auskunft, ob aus steuerlichen Gründen etwas dagegen spricht. a) Nein, eine Kapitalauszahlung ist nach den Versicherungsbedingungen zulässig. b) Ja, der auszuzahlende Rückkaufswert muss nach dem „Halbeinkünfteverfahren“ versteuert werden. c) Ja, weil neben den rechnungsmäßigen auch die außerrechnungsmäßigen Zinsen versteuert werden müssen. d) Nein, denn Leistungen aus Rentenversicherungen sind gemäß § 10 EStG steuerfrei. c) Ja, weil neben den rechnungsmäßigen auch die außerrechnungsmäßigen Zinsen versteuert werden müssen. Kommentar: Nach dem Halbeinkünfteverfahren werden die Leistungen nur dann versteuert, wenn -         der Abschluss des Vertrages ab 2005 erfolgte -         der Vertrag nicht vor dem 60 Lebensjahr endet und -         eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren eingehalten wurde Deshalb scheidet Antwort „b“ aus   Leistungen aus Verträgen die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind steuerfrei, bei -         einer 5-jährigen Beitragszahlungsdauer und -         einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit ist in diesem Fall nicht erfüllt (10 Jahre), deshalb werden die „rechnungsmäßigen Zinsen (ab 2007 2,25%) und die „außerrechnungsmäßigen Zinsen (Überschüsse) mit 25% Kapitalertragssteuer belegt. Deshalb Antwort „c“
  • Sie nehmen die Überschussbenachrichtigung Ihrer Gesellschaft zum Anlass, um Irene Meyer zu erläutern, wie Überschüsse bei der kapitalbildenden Lebensversicherung entstehen. Sie hat insbesondere Fragen zu den Risikogewinnen. Sie erklären diese Überschussquelle wie folgt: a) Es handelt sich im die Erstattung der Risikozuschläge, wenn Versicherte, die nicht zu normalen Bedingungen versichert werden konnten, den Ablauftermin erleben. b) Das sind die Gewinne, die die Gesellschaft aus der Rückversicherung der von ihr übernommenen Risiken erzielt hat. c) Das sind die nicht verbrauchten Risikobeiträge. d) Es handelt sich um den Überschuss aus dem Versicherungsgeschäft. c) Das sind die nicht verbrauchten Risikobeiträge Kommentar: Bei den kapitalbildenden Lebensversicherungen wird jeder Versicherte einer gewissen Sterblichkeitswahrscheinlichkeit unterworfen; egal wie alt er ist. Diese Sterblichkeitswahr-scheinlichkeiten werden auf Grund statistischer Daten ermittelt und in Sterbetafeln dargestellt. Dadurch ergibt sich der Risikobeitrag für die „Versicherte Person“, der sich natürlich auf Grund des Eintrittsalters errechnet. Wenn jemand aber entgegen der Statistik nicht stirbt und den Ablauftermin erlebt, werden diese nicht verbrauchten Risikobeiträge mit der Vers.-summe ausgezahlt.
  • Sie machen Werner Herzog (35) ein Angebot zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung (Endalter 65) über 70.000,- EUR mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer (Endalter 55). Er fragt Sie, wie sich der Beitrag verändert, wenn die Beitragszahlungen bis zum Endalter 65 vereinbart werden. Der Beitrag wird geringer, weil... a) die Überschussanteile länger gutgeschrieben werden können. b) die Risikobeiträge über einen längeren Zeitraum verteilt werden. c) der im Beitrag enthaltene Sparanteil geringer wird. d) bei längerer Beitragszahlungsdauer weniger Risikobeiträge benötigt werden. c) der im Beitrag enthaltene Sparanteil geringer wird. Kommentar: Woraus ergibt sich die Vers.-summe 70.000 €? Aus den Sparanteilen und dem Rechnungszins (2,25%). Den Risikobeitrag benötigt der VR um den vorzeitigen Tod abzudecken und den Kostenanteil um die anfallenden Kosten zu decken. Wenn ich für mein Sparziel 70.000 € jetzt 10 Jahre länger Zeit habe es anzusparen, wird meine Sparrate dann höher oder niedriger? Deshalb Antwort „c“ 
  • Sie haben Regina Gersten (32), Filialleiterin des Friseursalons "Haarlekin", für den Abschluss einer Privaten Rentenversicherung mit Rentenbeginnalter 60 interessiert. Allerdings meint sie, den erforderlichen Betrag ebenso gut zinsgünstig sparen zu können. Mit welchem Argument werden Sie Frau Gersten am ehesten von Ihrem Angebot überzeugen? a) Die versicherten Renten werden regelmäßig gezahlt. b) Laufende Renten unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. c) Bei Tod vor Rentenbeginn werden die Beiträge erstattet. Bei Tod während der Rentengarantiezeit werden die Renten noch bis zum Ablauf dieser Zeit weitergezahlt. d) Die Zinshöhe ist beim Sparen nicht garantiert. Außerdem sind Zinsen zu versteuern. b) Laufende Renten unterliegen nur mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Kommentar: Bei einem Rentenbeginnalter von 60 Jahren beträgt der Ertragsanteil 23 % (18 % / 65). Dieser Betrag wird der Steuer unterworfen. Bei den Alters-, Rürup,- und Riesterrenten beträgt der Besteuerungsanteil  in diesem Jahr 54 %. Dieser Steueranteil steigt bis zum Jahre 2040 auf 100 % bei sinkenden Freibeträgen. Zinsen die auf Sparbüchern erzielt werden sind i.d.R. relativ gering und unterliegen bei Ausschöpfung des Sparerpauschbetrages            801 € / 1602 € der Abgeltungssteuer. Für den Teil der Zinserträge, der über der neuen Freibetragsgrenze liegt, sind Kreditinstitute verpflichtet, 25 Prozent Zinsabschlagsteuer und darauf nochmals 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abzuführen (Entspricht 26,375%) Die Rentengarantiezeit ist lediglich ein Sicherheitsanker, damit im Falle eines frühzeitigen Todes nach Rentenbeginn nicht alle Renten verloren sind.  Trotz einer vereinbarten Rentengarantiezeit kann es dennoch dazu führen, dass die Summe der Rentenleistungen nicht die eingezahlte Beitragssumme erreicht.
  • Seit 10 Jahren ist Werner Baltes bei Ihrer Gesellschaft mit 40.000,- EUR auf den Todes- und Erlebensfall versichert. Er hat in seinen Vertrag die Unfalltod-Zusatzversicherung (Doppelleistung bei Unfalltod) und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsbefreiung) eingeschlossen. Weil er schuldhaft einen schweren Unfall verursacht hat, nimmt er sich das Leben. Die bezugsberechtigte Witwe möchte von Ihnen wissen, mit welchen Leistungen (ohne Überschussbeteiligung) sie rechnen kann. a) 40.000,- EUR b) 80.000,- EUR c) Ablehnung wegen Selbsttötung d) 40.000,- EUR und Erstattung der Beiträge aus den beiden Versicherungen a) 40.000,- EUR Kommentar: Siehe „Expertenforum“ unter Lebensversicherung => Selbsttötung und Tod durch innere Unruhen.  
  • Sie empfehlen Peter Kaiser eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Teilauszahlungen gemäß AVB über eine Versicherungssumme von 50.000,- EUR. Bezugsberechtigt im Todesfall ist die Ehefrau. Herr Kaiser möchte nun wissen, welche Leistungen seine Ehefrau erhält, wenn er kurz nach Erhalt der 1.Teilauszahlung verstirbt. a) 50.000,- EUR b) 50.000,- EUR + Überschüsse abzüglich Teilauszahlung c) 50.000,- EUR + Überschüsse d) 50.000,- EUR abzüglich Teilauszahlung c) 50.000,- EUR + Überschüsse Kommentar Diese Tarifform sieht vor, dass nach frühestens 12 Jahren bei Erleben Teilbeträge der Versicherungssumme in bestimmten Abständen (z.B. 12, 15, 20, 25 usw. Jahren) ausgezahlt werden. Im Todesfall werden – je nach vertraglicher Vereinbarung – bereits geleistete Teilauszahlung mit der Todesfallsumme verrechnet oder es wird die volle (Anfangs-) Versicherungssumme ausgezahlt. Das BWV kennt nur diese Variante.
  • Nach einem Motorradunfall ist der rechte Arm des Malers Wilfried Kosanke gelähmt. Aus seiner Risikoversicherung mit BUZ erhält er eine monatliche Rente von 300,- EUR. Mittlerweile wurde er zum Steuerfachgehilfen umgeschult. Im Anschluss daran tritt Herr Kosanke seine erste Stelle an. Wie wirkt sich dies auf seine BUZ-Rente aus? Die BUZ-Rente ... a) wird weiterhin gezahlt, weil es sich um einen Dauerschaden handelt. b) wird nach Beendigung der Umschulung eingestellt. c) wird nach der Probezeit in seiner neuen Stelle eingestellt. d) wird 6 Monate nach Beendigung der Umschulungsmaßnahme eingestellt. e) wird rückwirkend zum Beginn der Umschulungsmaßnahme gestrichen. b) wird nach Beendigung der Umschulung eingestellt. Kommentar: Mit Beendigung der Umschulungsmaßnahme zum Steuerfachgehilfen ist er nicht mehr berufsunfähig. Somit entfällt zu diesem Zeitpunkt die monatliche BUZ-Rente von 300 Euro. Bei der Ergo wird in diesem Fall die BUZ-Rente bis zu dem Zeitpunkt gezahlt, bis der Kunde auch tatsächlich in seinem jetzt neu erlernten Beruf einen Arbeitsplatz findet. 
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  • Reinhold Beckmann (49) aus Braunschweig ist im Begriff, eine Lebensversicherung über 100.000,- EUR zu beantragen. Er überlegt noch, ob er Endalter 60 wählen soll oder Endalter 65 mit der Möglichkeit einer späteren Laufzeitverkürzung. Was raten Sie ihm? a) Endalter 65, weil der Beitrag dann niedriger ist. b) Endalter 65, weil dann die Kapitalabfindung steuerfrei ausgezahlt wird, oder eine Rentenzahlung nur mit ihrem Ertragsanteil von 18 % versteuert wird. c) Endalter 60, weil er dann in den Vorruhestand gehen will. d) Endalter 65, weil dann bei einer Kapitalabfindung nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen ist. d) Endalter 65, weil dann bei einer Kapitalabfindung nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages als steuerpflichtiger Ertrag anzusetzen ist. Kommentar: Antwort „a“ ist zwar nicht falsch, aber nicht das Hauptargument. Antwort „b“ ist falsch. Diese Regelung gilt nur noch für Verträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden. Antwort „c“ ist falsch. Hier wird nur eine Vertragslaufzeit von           11 Jahren gewählt. Das führt dazu, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Beitragsleistung und ausgezahlter Versicherungsleistung zu 100 % zu versteuern ist. Antwort „d“ ist richtig. Hier wird eine Vertragslaufzeit von 16 Jahren gewählt. Bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einen Ablauftermin nicht vor dem 60. Lebensjahr sind die Voraussetzungen erfüllt, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Beitragsleistung und ausgezahlter Versicherungsleistung nur zu    50 % zu versteuern ist.
  • Jan-Ole Weichert teilt Ihnen mit, dass er in den kommenden 6 Monaten die Beiträge für seine seit 10 Jahren bestehende gemischte Lebensversicherung nicht entrichten kann. Welche der folgenden Möglichkeiten ist für ihn unter den gegebenen Umständen am günstigsten? Er sollte... a) ein Policendarlehen zu beantragen. b) den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen, um vollen Versicherungsschutz zu behalten. c) für diese Zeit die Stundung der Beiträge beantragen. d) für diese Zeit eine Herabsetzung der Versicherungs- summe beantragen, damit die Beitragsbelastung geringer wird. c) für diese Zeit die Stundung der Beiträge beantragen. Antwort „a“: Es handelt sich hier um eine „kurzfristige Zahlungs-schwierigkeit. Für 6 Monate muss ich kein Policendarlehen aufnehmen. Antwort „b“: Eine Beitragsfreistellung sollte nur vorgeschlagen werden, wenn der Kunde auf Dauer keine Möglichkeit sieht die Beitragszahlung aufrecht zu erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung wird dann eine neue (geringere) Vers.-summe aus dem bisher vorhandenen Deckungskapital gebildet. Antwort „c“ ist richtig. Für 6-12 Monate können diese Beiträge vom VR gestundet werden. Dabei behält der Kunde seinen vollen Vers.-schutz. Die gestundeten Beiträge müssen nachentrichtet werden. Antwort „d“: Nur geeignet bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten.  
  • Sie unterhalten sich mit Ihrem Kollegen Franz Leick. Er vermittelt Lebensversicherungen grundsätzlich ohne Dynamik. Welche der folgenden Argumente sprechen eindeutig für den Einschluss der Dynamik? 1) Bei vereinbarter Dynamik steigt die Versicherungssumme im gleichen Verhältnis wie der Beitrag. 2) Eine dem GRV-Höchstbeitrag entsprechende Steigerung stabilisiert den Wert des Versicherungsschutzes. 3) Die Koppelung der Lebensversicherung an den Lebenshaltungsindex erhält den späteren Lebensstandard. 4) Bei dynamisierten Verträgen entfällt bei den Erhöhungen die Gesundheitsprüfung. Welche Argumente sind richtig? 2) Eine dem GRV-Höchstbeitrag entsprechende               Steigerung stabilisiert den Wert des Versicherungsschutzes. 4) Bei dynamisierten Verträgen entfällt bei den Erhöhungen die Gesundheitsprüfung. Kommentar:   Richtig ist es, dass der VN bei einer gleichbleibenden Erhöhung des Beitrages, eine Versicherungssumme errechnet, welche die Restlaufzeit des Vertrages und das jetzige Eintrittsalter berücksichtigt. D.h. die neuzubildende Versicherungssumme aus der Dynamik wird im Verhältnis zur Beitragserhöhung von Jahr zu Jahr geringer. Der Prozentsatz der Dynamik richtet sich nach der Erhöhung des GRV-Höchstbeitragssatzes oder nach einer festgelegten gleich-bleibenden Erhöhung. Bei der Dynamik entfallen die Gesundheitsfragen trotz steigender  Versicherungssumme
  • Sie haben Frank Köhl eine Private Rentenversicherung empfohlen, die zum 65. Lebensjahr seine gesetzliche Altersrente ergänzen soll. Sie vereinbaren eine 10-jährige Rentengarantiezeit. Herr Köhl möchte wissen, was genau damit gemeint ist. Wenn der Versicherte... a) vor dem 65. Lebensjahr stirbt, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente für die Dauer von 10 Jahren. b) nach dem 65. Lebensjahr stirbt, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente für die Dauer von 10 Jahren. c) das 65. Lebensjahr erreicht hat, wird diese Rente bis zum 75. Lebensjahr gezahlt. d) das 65. Lebensjahr erreicht hat, wird die Rente für die Dauer von mindestens 10 Jahren bezahlt, unabhängig vom Erleben des Versicherten. d) das 65. Lebensjahr erreicht hat, wird die Rente für die Dauer von mindestens 10 Jahren bezahlt, unabhängig vom Erleben des Versicherten. Kommentar: Die Rentengarantiezeit beginnt mit der Zahlung der ersten Rente. Also mit dem vereinbarten Rentenbeginnalter. Wird der Vertrag durch eine Kapitalabfindung beendet, entfällt natürlich die Rentengarantiezeit. Die maximale Rentengarantiezeit orientiert sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung. Bei einem Rentenbeginnalter von 65 Jahren beträgt die maximale RGZ bei Männern 14 Jahre. Im o.g. Fall wurden 10 Jahre gewählt. D.h. für die ersten 10 Jahre ab Rentenbeginn wird (bei der Ergo) die Überschussrente gezahlt. Entweder an den Versicherungsnehmer, oder bei Tod innerhalb dieser Zeit an die Hinterbliebenen. Verstirbt der VN/VP nach der Rentengarantiezeit, endet der Vertrag.
  • Im Beratungsgespräch zu einer kapitalbildenden Lebensversicherung erwähnt Heiko Maier, dass er in Kürze geschäftlich in ein Kriegsgebiet reisen muss. Er möchte wissen, was seine Bezugsberechtigten erhalten, wenn er durch kriegerische Ereignisse ums Leben kommt. a) Bei nicht aktiver Teilnahme am Krieg oder inneren Unruhen werden bei Tod die volle Versicherungssumme und die erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. b) Bei Reisen in Länder mit Krieg oder inneren Unruhen ruht der Versicherungsschutz. c) Bei Tod infolge Krieg oder innerer Unruhen werden die eingezahlten Beiträge und erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. d) Bei Tod durch Krieg leistet seine Lebensversicherung nicht. Kommentar: Siehe „Expertenforum“ unter Lebensversicherung => Selbsttötung und Tod durch innere Unruhen. a) Bei nicht aktiver Teilnahme am Krieg oder inneren Unruhen werden bei Tod die volle Versicherungssumme und die erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. Kommentar: Siehe „Expertenforum“ unter Lebensversicherung => Selbsttötung und Tod durch innere Unruhen.  
  • Die Eheleute Tillburg interessieren sich für den Abschluss einer Aussteuerversicherung für ihre Tochter Vera. Was geschieht, wenn die Tochter während der Vertragsdauer sterben sollte? a) Die Versicherungssumme wird ausgezahlt. b) Die eingezahlten Beiträge werden zurückerstattet. c) Die Versicherung wird mit dem Rückkaufswert ausgezahlt. d) Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt, die Versicherungssumme wird am Ende der Vertragsdauer fällig. b) Die eingezahlten Beiträge werden zurückerstattet. Kommentar: Hier handelt es sich um die Aussteuer- oder Heiratskapitalversicherung . Die Leistung wird fällig, wenn das „mitversicherte Kind“ heiratet, spätestens zu dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunktes. „Versicherte Person“ ist auch hier  der „Versorger der Familie“ also Vater oder Mutter. Das Kind ist „mitversicherte Person/Kind“. Verstirbt die „Versicherte Person“ (Versorger) während der Vertragslaufzeit, wird der Vertrag beitragslos weitergeführt bis einer der o.g. Versicherungsfälle eintritt. Stirbt das Kind vor Fälligkeit der Leistung, erstatten die Versicherer die eingezahlten Beiträge. Verstirbt das mitversicherte Kind nachdem der Versorger verstorben ist, wird das vorhandene Deckungskapital ausgezahlt.
  • Fritz Schott hat seit 8 Jahren eine Risikoversicherung mit einer 20jährigen Laufzeit. Er fragt Sie, wie es sich mit dem Umtauschrecht in eine Kapitalbildende Lebensversicherung verhält. Ein Umtausch ist... a) möglich, weil die Restlaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. b) grundsätzlich nur mit Einwilligung des Versicherers möglich, soweit sich der Gesundheitszustand nicht geändert hat. c) nur innerhalb einer bestimmten Zeit möglich. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. d) nur innerhalb einer bestimmten Zeit möglich. Das Eintrittsalter zu Beginn der Risikoversicherung bleibt erhalten. c) nur innerhalb einer bestimmten Zeit möglich. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. Kommentar: Die Risikoversicherung ist eine s.g. abgekürzte Todesfall- versicherung, die nur fällig wird, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Sie ist ohne Einhaltung einer Mindestlaufzeit grundsätzlich steuerbegünstigt (Absetzbarkeit der Beiträge). Risikoversicherungen werden im Allgemeinen mit einem Umtauschrecht abgeschlossen. Dabei wird dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt, die Risikoversicherung innerhalb einer bestimmten Frist (10 Jahre nach Vertragsbeginn) in eine gemischte Lebensversicherung umzutauschen. Der Beitrag für die umgetauschte Versicherung wird dann auf der Basis des beim Umtausch erreichten Alters der versicherten Person und der neuen (Rest-) Vertragsdauer ermittelt. Der VR verzichtet auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
  • Was ist ein garantierter Rentenfaktor? a) Die Garantie, die Rentenleistung mit 67 Jahren auf jeden Fall zu bekommen. b) Der Rentenfaktor gibt wieder, wie hoch die zu erwartende Rente im Verhältnis zum erwirtschafteten Fondsguthaben sein wird. c) Der Rentenfaktor wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausgerechnet und vom Bundestag beschlossen sowie vom Bundespräsidenten verkündet d) Die monatliche Bezugsgröße nach SGB IV § 18 ergibt den jeweiligen garantierten Rentenfaktor a)     Der Rentenfaktor gibt wieder, wie hoch die zu erwartende Rente im Verhältnis zum erwirtschafteten Fondsguthaben sein wird.
  • Der Sparbeitrag einer Fondsgebundenen Versicherung fließt in den sogenannten Anlagestock. In welchen Werteinheiten wird hier das Kapital verwahrt? a) Immer in Euro b) Nur in USD c) In Rinminbi, Yen und USD d) Schweizer Franken, Euro und USD e) Anteileinheiten e)     Anteileinheiten
  • Ihr Kunde Max Bachmann hat mit seiner FondsRV einen Wert von 55.000,- € zum Rentenbeginn erreicht. Er möchte gern wissen, ob es bei Rentenbeginn eine Alternative zur Auszahlung in Geld gibt. Sie antworten: a) Nein, es gibt nur Geld in Form von Euro b) Nein, es gibt nur die Wahl der Währung c) Ja, jeder Wert kann auch in Entgeltpunkten (EP) der GRV umgerechnet dem Rentenkonto gutgeschrieben werden d) Ja, ab 2.000,- € Wert kann vor Rentenbeginn eine Übertragung der Anteileinheiten nach Aufforderung durchgeführt werden e) Ja, mit Frist von einem Monat nach Rentenbeginn werden die Anteileinheiten überschrieben d) Ja, ab 2.000,- € Wert kann vor Rentenbeginn eine Übertragung der Anteileinheiten nach Aufforderung durchgeführt werden
  • Ihre Kundin Darcy Pauli hat in den Nachrichten von stark schwankenden Börsen gehört. Da sie seit vielen Jahren in eine Fondsgebundene Rentenversicherung einzahlt, wird sie jetzt skeptisch und möchte von Ihnen wissen, ob aus der Fondsgebundenen eine klassisch verzinste Rentenversicherung gemacht werden kann. Sie antworten: a) Sie kann Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung mit Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode, frühesten zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene, auf Sie lautende Rentenversicherung umwandeln. b) Sie kann Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung jederzeit zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode, frühesten zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene, auf Sie lautende Rentenversicherung umwandeln. c) Sie kann Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung in eine von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene, auf Sie lautende Rentenversicherung umwandeln. d) Sie kann ihre Fondsgebundene Rentenversicherung nicht in eine klassische Rentenversicherung umwandeln. a) Sie kann Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung durch schriftliche Erklärung mit Frist von einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode, frühesten zum Ende des ersten Versicherungsjahres, in eine von uns zu diesem Zeitpunkt angebotene, auf Sie lautende Rentenversicherung umwandeln.
  • Paul Fleissig ist über einen Rentenbeginn mit 63 Jahren entsetzt. Wie konnte er bloß eine Fondsgebundene Rentenversicherung auf Endalter 63 abschließen? Er fühlt sich noch so fit, da muss die Versicherung verlängert werden. Sie prüfen diese Frage und antworten: a) Rente mit 63 Jahren ist doch toll und erläutern die Vorteile b) Natürlich können Sie die Versicherung verlängern, sogar bis zu 10 Jahre c) Die Versicherung kann für 5 Jahre beitragsfrei und ohne Gesundheitsprüfung einmalig verlängert werden d) Die Versicherung kann einmalig für 5 Jahre verlängert werden, aus den zusätzlichen Beiträgen ergibt sich eine Erhöhung der Ablaufleistung um mindestens 10%, je nach Fondsguthaben e) Die Verlängerung ist nur bis zur Hauptfälligkeit nach dem 65. Geburtstag möglich, da hier der Regelaltersrentenbeginn für Herrn Fleissig ist c) Die Versicherung kann für 5 Jahre beitragsfrei und ohne Gesundheitsprüfung einmalig verlängert werden
  • Frage 6 Ihr Kunde Franz Xaver ist stark verunsichert. Vor Jahren hat er bei Ihnen eine Fondsgebundene Versicherung abgeschlossen, die er auch regelmäßig monatlich mit 150,- € bespart. Bisher hat er sich um den zugrundeliegenden Aktienfonds nicht gekümmert. Ein Arbeitskollege erzählte von stark gefallenen Börsenkursen, jetzt fragt Herr Xaver, ob er den Vertrag nicht besser beitragsfrei stellen soll. a) unbedingt, sie bieten an, dies kurzfristig zu erledigen b) das kann man so und so sehen, genau wissen sie es auch nicht c) auf keinen Fall, die Stornohaftung ist noch nicht vorbei d) sie erläutern den break – even - point des Dax e) sie erläutern das magische Dreieck der Geldanlage f) sie erläutern den Durchschnittskosteneffekt f) sie erläutern den Durchschnittskosteneffekt
  • Sie bekommen aus der Verwaltung den Hinweis, dass Elvira Lauf ihre im Dezember 2004 begonnene und ununterbrochen besparte Fondsgebundene Rentenversicherung gekündigt hat. Auf Nachfrage erläutert Frau Lauf, ihre Bank hätte ihr erklärt, einen Fonds direkt zu besparen sei aus steuerlichen Gesichtspunkten besser. Sie erläutern a) Es ist genau andersherum, ihre Fondsgebundene Versicherung unterliegt nach 12 Jahren, mit Rentenbeginn mit mindestens 62 Jahren, nur dem Halbeinkünfteverfahren. Der Fonds wird mit Abgeltungssteuer 25 % plus darauf anfallendem Solidaritätszuschlag 5,5% besteuert. b) Die Bank hat Recht c) Die Bank kann das gar nicht wissen d) Eine Kapitalauszahlung ist ab Dezember 2016 steuerfrei, eine Leibrente unterliegt dem dann gültigen Ertragsanteil nach Steuerrecht d) Eine Kapitalauszahlung ist ab Dezember 2016 steuerfrei, eine Leibrente unterliegt dem dann gültigen Ertragsanteil nach Steuerrecht
  • Frage 8 Sie wollen eine Verkaufsaktion zu fondsgebundenen Lebensversicherungen starten und analysieren dazu Ihren Kundenbestand. Nach welchen Anlegermentalitäten klassifizieren Sie Ihre Kunden? a) - sicherheitsorientierte Anleger b) - technikorientierte Anleger c) - wachstumsorientierte Anleger d) - politisch orientierte Anleger e) - chancenorientierte Anleger a) - sicherheitsorientierte Anleger c) - wachstumsorientierte Anleger e) - chancenorientierte Anleger
  • Frage 9 Frau Bettina Zimmermann möchte eine langfristige Lebensversicherung bei Ihnen abschließen. Für ihren Ruhestand hat sie bereits ausreichend vorgesorgt, so dass sie auf die Auszahlungen aus dieser Versicherung finanziell nicht angewiesen ist. Frau Zimmermann möchte höchstmögliche Renditen erzielen können. Welche Produktlösung passt am besten zu Frau Zimmermann? a) Eine klassische Kapitalbildende Lebensversicherung mit verzinslicher Ansammlung. b) Eine klassische Kapitalbildende Lebensversicherung mit Beitragsverrechnung der Überschüsse. c) Eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit dem Schwerpunkt auf Rentenfonds. d) Eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit dem Schwerpunkt auf Aktienfonds. e) Eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit einer gleich gewichteten Mischung aus Renten- und Aktienfonds. d) Eine Fondsgebundene Lebensversicherung mit dem Schwerpunkt auf Aktienfonds.
  • Herr Meier möchte für sein Alter vorsorgen und interessiert sich für eine Fondsgebundene Rentenversicherung. Ihm ist wichtig, dass er mit seiner Anlage keine Verluste realisieren wird. Welche Aussage zur Fondsgebundenen Police ist richtig? a) Fondsgebundene Versicherungen sind für Herrn Meier stets ungeeignet. b) Ist die Fondsgebundene Versicherung durch eine Garantie abgesichert, so ist das Produkt für Herrn Meier geeignet. c) Bei langen Laufzeiten ist ein Fondsinvestment risikofrei. Dadurch eignet sich die Anlage für Herrn Meier. d) Die Garantieverzinsung bei Fondsgebundenen Versicherungen liegt stets höher als bei klassischen Rentenversicherungen. e) Eine Fondsgebundene Rentenversicherung lohnt sich nur, wenn der Freistellungsauftrag von Herrn Meier noch nicht ausgeschöpft ist. b) Ist die Fondsgebundene Versicherung durch eine Garantie abgesichert, so ist das Produkt für Herrn Meier geeignet.
  • Welche Risiken können auch heute noch die Existenz einer Person bzw. der ganzen Familie gefährden? Markieren Sie die richtigen Antworten. Unfall Arbeitslosigkeit Krankheit Behinderung Tod ALLE: UnfallArbeitslosigkeitKrankheitBehinderungTod
  • Wann enstand die GRV? 1883 1884 1889 1927 1995 1889
  • Wann enstand die Gesetzliche Unfallversicherung? 1883 1884 1889 1927 1995 1884
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  • Wann enstand die ALV? 1883 1884 1889 1927 1995 1927
  • Wann enstand die SPV? 1883 1884 1889 1927 1995 1995
  • Was bedeutet der "Generationenvertrag" in der gesetzlichen Rentenversicherung? Markieren Sie die richtige Antwort. a) Die berufstätige Generation finanziert die Rente der älteren Generation. b) Die Schulden und Überschüsse werden an die nächste Generation weitergegeben. c) Die alte Generation zahlt für die junge Generation. d) Der Beitrag ist für alle Generationen gleich hoch a) Die berufstätige Generation finanziert die Rente der älterenGeneration.
  • Anstelle einer Grundversorgung allein durch die gesetzliche Rente empfiehlt sich eine Gesamtversorgung. Auf welchen Standbeinen basiert die Gesamtversorgung für Arbeitnehmer? Markieren Sie die richtigen Antworten. a) Arbeitslosenversicherung b) Private Altersvorsorge c) Betriebliche Altersversorgung d) Gesetzliche Rentenversicherung b) Private Altersvorsorgec) Betriebliche Altersversorgungd) Gesetzliche Rentenversicherung
  • Welche Aufgaben hat die GRV und welche Leistungen erbringt sie? a) Die GRV zahlt Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgen von freiwillig und privat versicherten Rentnern. b) Die GRV zahlt Renten an die Witwen, Witwer und Waisen verstorbener Versicherter. c)Die GRV zahlt Arbeitslosengeld, wenn Versicherte arbeitslos werden. d)Die GRV erteilt Versicherten Auskunft in Rentenfragen, auch wenn diese das Rentenalter noch nicht erreicht haben. a) Die GRV zahlt Zuschüsse zu den Krankenversicherungsbeiträgenvon freiwillig und privat versicherten Rentnern. b) Die GRV zahlt Renten an die Witwen, Witwer und Waisenverstorbener Versicherter.d)Die GRV erteilt Versicherten Auskunft in Rentenfragen, auch wenndiese das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
  • Unter welchen Voraussetzungen können sich Handwerker von der Versichea) Wenn sie ihre Meisterprüfung abgelegt haben und selbstständig sind. b) Wenn sie 18 Jahre lang Pflichtbeiträge an die GRV gezahlt haben. c)Wenn sie 18 Jahre lang selbstständig gewesen sind und Pflichtbeiträge an die GRV gezahlt haben. d)Wenn sie selbstständig sind und 18 Jahre lang Pflichtbeiträge an die GRV gezahlt habenrungspflicht befreien lassen? d)Wenn sie selbstständig sind und 18 Jahre lang Pflichtbeiträge an die GRV gezahlt haben
  • Bitte schätzen Sie ein: Welche Personen unterliegen der Versicherungspflicht? Markieren Sie die richtigen Antworten. a) Zahnarzt, selbstständig b) Richter c) Erzieher, selbstständig d) Arzthelferin, angestellt e) Hebamme, selbstständig f) Steuerberater, selbstständig g) Pflegeperson, angestellt h) Auszubildender, Verdienst 300 EUR/Monat i) Haushaltshilfe, 10 Wochenstunden, Verdienst 250 EUR/Monat, einziges Beschäftigungsverhältnis c) Erzieher, selbstständigd) Arzthelferin, angestellte) Hebamme, selbstständigg) Pflegeperson, angestellth) Auszubildender, Verdienst 300 EUR/Monati) Haushaltshilfe, 10 Wochenstunden, Verdienst 250 EUR/Monat,einziges Beschäftigungsverhältnis
  • Welches Kapital zum Beispiel bei Erreichen des Rentenalters erforderlich ist, um die Versorgungslücke durch den Ertrag aus dem verzinsten Kapital schließen zu können? Das erforderliche Kapital lässt sich unter anderem wie folgt berechnen: Kapitalbedarf = (mtl. Versorgungslücke x 12 / Jahreszinssatz) x 100
  • Wie errechnet sich der monatlichen Zinsertrag aus einem vorhandenen Kapital Monatlicher Zinsertrag = Kapital x Jahreszinssatz / 100 / 12 Beispiel: Berechnung: Monatlicher Zinsertrag= 30.000 EUR x 3,5 /100 /  12 = 1.050,00 EUR / 12= 87,50 EUR Bei einem Kapitaleinsatz von 30.000 EUR und einer jährlichen Verzinsungvon 3,5% lässt sich eine monatliche Versorgungslücke von 87,50EUR schließen.
  • Was ist eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Diese Versicherungsform wird auch als gemischte Lebensversicherungbezeichnet und ist die in Deutschland gebräuchlichste Art. Die vereinbarteVersicherungsleistung wird entweder am Ende der Vertragslaufzeit(Erlebensfall) oder aber bei vorzeitigem Tod (Todesfall) fällig; derBeitrag ist in der Regel bis zur Fälligkeit der Versicherungsleistung zuzahlen.Die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall verbindet inidealer Weise die Vorsorge für das Alter mit der Versorgung der Hinterbliebenen.Sie deckt aber nicht nur das Todesfallrisiko ab. Durchden Sparprozess wird auch Kapital angesammelt, das der Versichererin Höhe der Versicherungssumme garantiert. Deshalb kann sie auchzur Darlehensabsicherung bzw. zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetztwerden.
  • Welche Besonderen Varianten gibt es bei der Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall Die Kapitalversicherung mit Teilauszahlung ermöglicht es demVersicherungsnehmer, vor Ablauf des Vertrages über Teile derVersicherungsleistungen zu verfügen. Sie ist daher insbesonderefür Personen interessant, die zu bestimmten Terminen einen besonderenKapitalbedarf haben, auf den Todesfallschutz aber nichtverzichten wollen. Die Kapitalversicherung mit voneinander abweichenden TodesundErlebensfallsummen stellt darauf ab, dass die originären Ziele"Altersvorsorge" und "Hinterbliebenenversorgung" unterschiedlichgewichtet werden. Für einen jungen Familienvater kann eine hoheTodesfallsumme erste Priorität haben. Soll andererseits die Altersvorsorgebesonders betont werden, gestattet es diese Lebensversicherungsvariante,eine höhere Erlebensfallsumme zuvereinbaren. Bei einer Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben wird dieVersicherungsleistung nach dem Tode der zuerst sterbenden(versicherten) Person unverzüglich fällig.Diese Modifizierung ist zum Beispiel im Geschäftsleben gebräuchlich,um beim Ableben eines Teilhabers den Fortbestand des Betriebes zugarantieren. Sie kommt aber auch für Familien in Frage, wenn beide(Ehe-)Partner erwerbstätig sind (bzw. sein müssen). Sterben die beiden versicherten Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssummenur einmal fällig.
  • Welche besonderheit gibt es bei einer Fonds LV Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Versicherungsleistungan die Wertentwicklung eines Fonds gebunden, der meist ausWertpapieren oder Immobilien gebildet wird.Die Besonderheit dieser Variante liegt u. a. auch darin, dass Wertverlustebzw. Wertsteigerungen direkt an den Versicherungsnehmer weitergegebenwerden - er trägt das Kapitalanlagerisiko. Im Erlebensfallsteht dem Versicherungsnehmer das gesamte Fondsguthaben zu; imTodesfall zumindest die vereinbarte Todesfallsumme. Sie entspricht inder Regel der Summe der Beiträge, die während der Vertragslaufzeitentrichtet worden wären.
  • Was ist das besondere bei einer Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Todes- und Krankheitsfall Bei dieser Form der Kapitalversicherung leistet der Versicherer auch,wenn die versicherte Person schwer oder gar lebensbedrohlich erkrankt.Diese noch relativ junge Versicherungsform - ihre Ursprüngeliegen in Südafrika und Großbritannien (Dread-Disease-Deckung) -zielt darauf ab, die durch die Krankheit (z.B. Krebs, Herzinfarkt,Schlaganfall) drohenden Einkommensverluste sowie die zusätzlichentstehenden Kosten abzudecken.Wird eine lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert, erbringt derVersicherer - abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Vertrages- seine Leistung in Form eines Kapitals. Die Auszahlung erfolgtentweder als vollständiger oder teilweiser Vorgriff auf die eigentlicheVersicherungssumme oder als zusätzliche Leistung zur Hauptversicherung.
  • Was ist das besondere bei der Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin (Term-fix) Bei der Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin wird dieVersicherungssumme bei Ablauf des Vertrages fällig – unabhängigdavon, ob der Versicherte lebt oder bereits verstorben ist.Es bietet sich an, diese Versicherungsvariante zu wählen, wenn einGeldbedarf in bestimmter Höhe zu einem bestimmten Termin besteht.Insofern wird sie z.B. von Eltern (oder Angehörigen) als Ausbildungsversicherunggenutzt, um Kapital für die Ausbildung oder Existenzgründunganzusparen. Deshalb ist sie zweckmäßigerweise auf dasLeben des Versorgers abzuschließen, der die Ausbildung mit seinenBeiträgen finanziert und daher gleichzeitig Versicherungsnehmer ist.Entgegen der Regelung bei der "gemischten" Lebensversicherung,besteht die Versicherungsleistung bei Tod der versicherten Personauch in der beitragsfreien Weiterführung des Vertrages - bis zum Endeder vereinbarten Laufzeit - mit unveränderter Versicherungssumme.
  • Was ist das besondere bei einer Heirats- bzw. Aussteuerversicherung Im Gegensatz zur Ausbildungsversicherung gilt bei der Heirats- bzw.Aussteuerversicherung das Kind als mitversicherte Person. Die vereinbarteKapitalleistung wird bei standesamtlich beurkundeter Heiratdes Kindes, spätestens zum Ablauf der Versicherung fällig - in derRegel mit dem 25. Lebensjahr. Stirbt das mitversicherte Kind vorher,werden - je nach Vertragsgestaltung - die eingezahlten Beiträge zurückerstattet bzw. das bereits angesparte Kapital einschließlich derangefallenen Überschussanteile ausgezahlt.
  • Was gibt es für Möglichkeiten eine LV in VL einzubauen Nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) haben Arbeitnehmerdie Möglichkeit, einen bestimmten Betrag vermögenswirksam anzulegen.Als Anlageform kommt auch die Kapitalversicherung auf den Todes-und Erlebensfall in Frage, deren Beiträge gemäß den Vorschriftenganz oder teilweise vom Arbeitgeber geleistet werden
  • In welchen Formen wird eine Kapitalversicherung auf Tod angeboten? Die Kapitalversicherung auf den Todesfall wird in zwei Grundformenangeboten: als lebenslängliche oder temporäre Todesfallversicherung(Risikolebensversicherung) lebenslänglich:TodesfallversicherungSterbegeldversicherungErbschaftssteuerversicherung temporäre: Temporäre Todesfallversicherung=RisikoversicherungRisikoversicherung mit gleich bleibender VersicherungssummeRisikoversicherung mit veränderlicher Versicherungssumme z.B. Restschuldversicherung
  • Man unterscheidet grundsätzlich zwei Rentenarten bei einer privaten Rentenversicherung? Welche unterschiede gibt es hier? LeibrenteVon einer lebenslänglichen Leibrente wird gesprochen, wenn dieRentenzahlung von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personenabhängig ist. Im Gegensatz dazu werden die Zahlungen beieiner abgekürzten Leibrente für eine festgesetzte Zeitdauer geleistet.  ZeitrenteFür die Zeitrente ist kennzeichnend, dass die Rente unabhängigvom Leben einer Person gezahlt wird
  • Welche Rentenform kennt die Altersrentenversicherung? Diese Rentenform kennt zwei Varianten: die aufgeschobene und diesofort beginnende Altersrente.
  • Was ist eine Aufgeschobene Altersrente Der Versicherer leistet die vereinbarte Rente nach Ablauf einer Aufschubzeit.Während dieser Aufschubzeit wird das für die Rentenzahlungerforderliche Kapital entweder durch die Entrichtung des laufendenBeitrags oder gegen Einmalbeitrag angespart.Darüber hinaus kann die aufgeschobene Altersrente auch modifiziertwerden: Der Versicherungsnehmer vereinbart zusätzlich eine Beitragsrückgewähr:Stirbt er während der Aufschub-/Ansparzeit, alsonoch vor Beginn der eigentlichen Rentenzahlung, werden die bereitsgeleisteten Beiträge an die Hinterbliebenen bzw. Erben zurückgezahlt(einschließlich der evtl. angefallenen Überschüsse). Es ist auch möglich, eine Rentengarantiezeit einzuschließen - inder Regel zwischen 5 und 10 Jahren. Beträgt diese Garantiezeitz.B. 10 Jahre und stirbt der Versicherte nach 4 Jahren, zahlt derVersicherer die Rente noch 6 Jahre lang an die Hinterbliebenen. Vor Beginn der eigentlichen Rentenzahlung kann der Versicherteein Kapitalwahlrecht beantragen. Er entscheidet sich zu diesemZeitpunkt gegen eine laufende Rente und für eine einmalige Kapitalabfindung;je nach Versicherungsunternehmen sind für die Geltendmachungdieses Wahlrechts bestimmte Fristen zu beachten.Beachten Sie:Die aufgeschobene Altersrente kann auch um eine Hinterbliebenen-Rentenanwartschaft ergänzt werden.Versicherungsfachwissen IHK© 01/2014, VIWIS GmbH, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München Seite 21Hinweise zu Fondspolicen:Einen besonderen Status unter den Lebens- und Rentenversicherungennehmen so genannte Fondspolicen ein. Bei dieser Form der Kapitalversicherungwerden die Sparanteile des Versicherungsnehmersnicht in einen allgemeinen Deckungsstock des Versicherers angelegt,vielmehr für jeden VN individuell in Anteilen an einem oder mehrerenInvestmentfonds investiert – als so genanntes Sondervermögen. Investmentfondsinvestieren wiederum in unterschiedlichen Wertpapierenund Anlageformen – dies können beispielsweise Aktien, Rentenpapiereoder Immobilien sein.Je nach Tarifgestaltung können die Sparanteile des VN prozentual aufeinen oder mehrere Fonds verteilt werden. Diese Aufteilung wirdgrundsätzlich (und solange nichts anderes vereinbart wurde) auch auf(spätere) Entnahmen aus den Fonds angewendet.Darüber hinaus hat der Versicherte auch die Möglichkeit, die Verteilungkünftiger Sparanteile auf verschiedene Fonds zu shiften (zu ändern)oder aber die bereits angelegten Sparanteile auf die Fonds neuzu verteilen (switchen); diese Änderung der Fondsaufteilung oder einFondswechsel sind bei vielen Versicherungsgesellschaften einmal proJahr kostenfrei.Nach dem Gesagten kann es folglich nicht verwundern, dass der Wertsolcher fondsgebundenen Versicherungen in der Regel wie der Wertder zu Grunde liegenden Investmentfonds schwankt. Mithin kenntdiese Variante auch keine garantierte Ablaufleistung: Der Versicherungsnehmererhält am Ende der Versicherungslaufzeit entweder denGegenwert seiner Fondsanteile ausgezahlt oder es werden ihm dieAnteile an Investmentfonds, die zugunsten seines Versicherungsvertragesgekauft wurden, übertragen, so dass er sie in ein reguläresWertpapierdepot einbuchen kann. In beiden Fällen stellt der Gegenwertder Fondsanteile Kapitaleinkünfte dar, die kapitalsteuerpflichtigsind.