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Versicherungen (Fach) / Vorsorge (Lektion)

private Vorsorge (Lebens und Rentenversicherungen) Gesetzliche Rentenversicherung Grundzüge der BAV

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  • Welche Anspruchsgrundlagen gibt es für eine BAV? Der Anspruch auf die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgungverlangt stets einen (besonderen) Rechtsgrund. Das BetrAVG setztinsofern voraus, dass die bAV "zugesagt" werden muss. Diese Zusagekann unterschiedlich erfolgen: Einzelvertragliche zusageArbeitsvertragliche GesamtzusageBetriebliche ÜbungBetriebsvereinbarungTarifvertrag
  • Der Anspruch auf die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung verlangt stets einen (besonderen) Rechtsgrund. Beschreiben sie die Einzelvertragliche Zusage Die rechtliche Grundlage des "Versorgungsanspruchs" kann eine einzelvertraglicheZusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer sein.Sie ist arbeitsrechtlich formfrei, bedarf aber aus steuerrechtlichenGründen der Schriftform, damit der Arbeitgeber (steuermindernde)Rückstellungen bilden kann.
  • Der Anspruch auf die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung verlangt stets einen (besonderen) Rechtsgrund. Beschreiben sie die Arbeitsvertragliche Zusage Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, seine Leistungen in Formeiner einseitigen Gesamtzusage zu versprechen - z.B. durch Erlasseiner Ruhegeldordnung, die automatisch Bestandteil des einzelnenArbeitsvertrages wird.
  • Der Anspruch auf die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung verlangt stets einen (besonderen) Rechtsgrund. Beschreiben sie die Betriebliche Übung Ein Anspruch auf Gewährung einer betrieblichen Altersversorgungkann auch durch "betriebliche Übung" entstehen. Sie liegt dann vor,wenn der Arbeitgeber eine bAV über einen längeren Zeitraum gewährtund daraus geschlossen werden kann, dass sie auch für die Zukunftgilt (§ 1 b, Absatz 1 BetrAVG).
  • Der Anspruch auf die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung verlangt stets einen (besonderen) Rechtsgrund. Beschreiben sie die Betriebsvereinbarung Bei einer Betriebsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischenArbeitgeber und Betriebsrat, der - um rechtswirksam zu sein -schriftlich abgeschlossen werden muss.
  • Der Anspruch auf die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung verlangt stets einen (besonderen) Rechtsgrund. Beschreiben sie die Tarifvertrag Durch die Zusage einer betrieblichen Altersversorgung durch Tarifvertragmuss der Arbeitgeber dem tarifgebundenen Arbeitnehmer keineausdrückliche Zusage mehr erteilen.
  • Wann ist eine Arbeitgebfinanzierte BAV Unverfallbar? Der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt des Ausscheidens mindestens 25 Jahre alt sein und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahrebestanden haben.Diese gesetzliche Unverfallbarkeitsregelung (§ 1 b Abs.1 BetrAVG) giltgrundsätzlich unabhängig vom Anlass des Unternehmensaustritts.Selbst die Kündigung des Arbeitnehmers oder gar seine fristlose Entlassungführt nicht automatisch zum Verlust der Anwartschaft; lediglichin besonders schwerwiegenden Fällen kann der Arbeitnehmer seine(bislang erworbenen) Ansprüche verlieren - z.B. wenn er Beträgeunterschlagen hat und deshalb fristlos gekündigt wird. Diese Fristen bzw. Voraussetzungen betreffen ausschließlich Versorgungszusagenbzw. das Bezugsrecht aus einer Direktversicherung, dienach dem 1. Januar 2009 erteilt wurden.Bei einer Zusage nach dem 31.12.2000 bleibt die Anwartschaft dannunverfallbar, wenn die Zusage bei Ausscheiden bereits 5 Jahre bestandund der Arbeitnehmer bei Ausscheiden das 30. Lebensjahr vollendethat.Wurde die Versorgungszusage vor dem 1. Januar 2001 erteilt, sinddie Ansprüche dann unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunktseines Ausscheidens mindestens 35 Jahre alt ist die Versorgungszusage mindestens 10 Jahre bestanden hat oder der Arbeitnehmer dem Betrieb mindestens 12 Jahre angehörteund die Zusage bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dreiJahre bestand.Für arbeitgeberfinanzierte Zusagen gilt:Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen aus und tritt derVersorgungsfall ein, richtet sich die Höhe der unverfallbaren Anwartschaftnach dem „pro-rata-temporis-Prinzip“. Das heißt: Der ausgeschiedeneArbeitnehmer erhält den Teil der zugesagten Leistung, derdem Verhältnis der tatsächlichen Dauer der Betriebszugehörigkeit zurzu erwarteten Betriebszugehörigkeit entspricht.
  • Wann ist eine Arbeitnehmerfinanzierte BAV unverfallbar? Wie schon erwähnt - Versorgungsansprüche aus Entgeltumwandlungsind sofort, also bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung mit dem Arbeitgeberunverfallbar; weitere Bedingungen wie z.B. Betriebszugehörigkeitoder Zeiträume ab Zusage sind nicht einzuhalten. Im Falle der entgeltfinanzierten Zusagen gilt: Scheidet ein Arbeitnehmermit unverfallbaren Anwartschaften aus Entgeltumwandlung ausseinem Unternehmen aus und tritt der Versorgungsfall ein, bestehtsein Versorgungsanspruch in Höhe des Beitrages, der sich aus den biszu seinem Ausscheiden verwendeten Beträgen ergibt.
  • Beitriebsrente was ist bei der Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beachten Die bAV dient der Alterssicherung der Arbeitnehmer. Es würde mithinder besonderen Bedeutung der Betriebsrenten zuwiderlaufen, einevorzeitige Verwendung grundsätzlich zuzulassen, würde dies doch denVersorgungszweck in Frage stellen. Anwartschaften sollen schließlichbis zum Rentenbeginn und laufende Betriebsrenten bis zum Lebensendeerhalten bleiben.Seit Januar 2005 (durch das Alterseinkünftegesetz) gilt das generelleAbfindungsverbot nicht mehr nur für unverfallbare Versorgungsanwartschaftenbei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auchfür bereits laufende Rentenleistungen, sofern sie vor dem 1. Januar2005 erstmals bezogen wurden.Dennoch besteht kein absolutes Abfindungsverbot – es gibt Sonderfälle:So können gem. § 3 BetrAVG so genannte Klein-Anwartschaftenbzw. Klein-Renten abgefunden werden - und zwar bis zu einer Monatsrentein Höhe von 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (in2014: 27,65 EUR West / 23,45 EUR Ost) und abzufindende Kapitalleistungendürfen 12/10 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigen.Diese Sonderregelungen dienen letztlich dem Zweck, die Unternehmenvon der Verwaltung und Abwicklung geringfügiger Versorgungsansprüchezu entlasten.
  • Was bedeutet bei Betriebserente Portabilität? Um die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung weiter zu steigern,besteht nach § 4 Betriebsrentengesetz (BertrAVG) ein Anspruchdes Arbeitnehmers, seine Betriebsrentenanwartschaften bei einemArbeitgeberwechsel „mitzunehmen“ – die sog. Portabilität.Der § 4 Abs. 2 BetrAVG regelt die einvernehmliche Übertragung derAnwartschaften, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird: Alter und neuer Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer sind sich einig:Der neue Arbeitgeber übernimmt die Versorgungszusage –egal ob arbeitgeberfinanziert oder durch Entgeltumwandlung oder der neue Arbeitgeber übernimmt den Wert der erworbenenunverfallbaren Anwartschaften und erteilt eine wertgleiche (neue)Zusage. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung im Sinne des § 4 Abs.2. BetrAVG, hat der Arbeitnehmer einen - wenn auch begrenzten -Anspruch auf Übertragung. Er kann von seinem ehemaligen Arbeitgeberdann die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber verlangen, wenner dies innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Arbeitsverhältnissesverlangt und seine bAV in Form eines Pensionsfonds, einer Pensionskasse oderDirektversicherung durchgeführt wurde und der Übertragungswert die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichenRentenversicherung nicht übersteigt.
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  • In wie wiet ist eine BEtriebsrente Insolvenzsicher? Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichenAltersversorgung (BetrAVG) wurden die Versorgungsberechtigteninsbesondere für den Fall abgesichert, dass der Arbeitgeber (oderandere Versorgungsträger) zahlungsunfähig wird. Durch diese sog.Insolvenzsicherung des Betriebsrentengesetzes übernimmt der vonden Wirtschaftsverbänden und Lebensversicherungsunternehmen gegründetePensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) die Zahlung der Versorgungsleistungen.Der Pensions-Sicherungs-Verein ist ein rechtlich selbstständiger "Versicherungsvereinauf Gegenseitigkeit", der sich aus den Zuwendungenseiner Trägerunternehmen finanziert. Beachten Sie: Diese Selbsthilfeeinrichtungder deutschen Wirtschaft tritt nur für laufende Betriebsrentenoder unverfallbare Versorgungsanwartschaften ein. Nach § 7 BetrAVG gilt der Insolvenzschutz u. a. für den Fall der Eröffnungdes Insolvenzverfahrens, der Abweisung des Antrags auf Eröffnungdes Insolvenzverfahrens mangels Masse, eines außergerichtlichenVergleichs oder der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass laufende Versorgungsleistungenan die Betriebsrentner (oder Hinterbliebenen) sowie unverfallbareAnwartschaften gesichert werden. Diese beiden Leistungen sindjedoch nur dann insolvenzgesichert, wenn sie im Rahmen folgenderDurchführungswege anfallen: Direktzusage Unterstützungskasse Pensionsfonds  Direktversicherung, sofern der Arbeitnehmer (nach Eintritt derUnverfallbarkeit) nicht mehr Inhaber des Bezugsrechtes gegen denVersicherer ist, weil sein Arbeitgeber dieses Bezugsrecht abgetreten,verpfändet oder widerrufen hat. In diesem Fall ist der Arbeitgebernämlich gem. § 1 b Abs. 3 BetrAVG verpflichtet, dem Arbeitnehmerdie vorgesehenen Leistungen zu erbringen. Wenn allerdingsim Falle einer Direktversicherung das Bezugsrecht noch zuGunsten des Arbeitnehmers besteht oder die Altersversorgung inForm der Pensionskasse durchgeführt wird, sind die entsprechendenVersorgungsansprüche nicht sicherungspflichtig.Der Anspruch gegen den Träger der Insolvenzsicherung ist in der Höhebegrenzt (§ 7 Abs. 2 BetrAVG).
  • Wer sind bei einer BAV bezugsberechtigte Hinterbliebene? Bezugsberechtigte HinterbliebeneAus steuerlichen Gründen ist der Kreis der bezugsberechtigten Hinterbliebenenauf enge Angehörige begrenzt. Bezugsberechtigt könnensein Ehegatten Kinder bis zum 18 Lebensjahr (max. bis 25 Lebensjahr sofern ohneeigenes Einkommen) ehemalige Ehepartner eingetragene Lebenspartner in Ausnahmefällen Partner einer auf Dauer ausgerichteten eheähnlichenLebensgemeinschaft (bei gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungund im selben Haushalt lebend)
  • In wie weit darf ein Arbeitgeber die Direktversicherung beleihen? Der Arbeitgeber kann Ansprüche aus einer Direktversicherung abtretenoder bis zur Höhe des Rückkaufswertes beleihen. Besteht in einemsolchen Fall ein unwiderrufliches Bezugsrecht bzw. ein unwiderruflichesBezugsrecht mit Vorbehalt, ist allerdings die Zustimmung derBegünstigten erforderlich. Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmersnach Erreichen der Unverfallbarkeit sind Abtretungen oderBeleihungen innerhalb von 3 Monaten rückgängig zu machen, falls derArbeitgeber zur Abgeltung der unverfallbaren Ansprüche die Versicherungmitgeben möchte.
  • Wer ist bei einer Pensionskasse bezugsberechtigt? Arbeitgeberfinanziert? Grundsätzlich gilt: Bezugsberechtigt auf die Leistungen ist der ANbzw. seine Hinterbliebenen, unabhängig davon, ob es sich um einearbeitnehmerfinanzierte oder arbeitgeberfinanzierte bAV handelt.Arbeitgeberfinanzierte bAVBei der arbeitgeberfinanzierten bAV ist das Bezugsrecht vom Eintrittder Unverfallbarkeit abhängig. Vor Eintritt der Unverfallbarkeit ist dasBezugsrecht in der Regel widerruflich gestaltet, d.h. es kann durchden Versicherungsnehmer, insbesondere bei vorzeitigem Ausscheidendes Begünstigten, geändert werden.Mit Eintritt der Unverfallbarkeit wird das Bezugsrecht unwiderruflich,so dass die Ansprüche dann dem Arbeitnehmer nicht mehr entzogenwerden können. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht muss derBegünstigte jeder Vertragsänderung zustimmen.
  • Wer ist bei einer Pensionskasse bezugsberechtigt? Arbeitnehmerfinanziert? Bei der bAV durch Entgeltumwandlung ist der Arbeitnehmer sofort,uneingeschränkt und unwiderruflich bezugsberechtigt.
  • Bezugsberechtigte Hinerbliebene bei einer Pensionskasse sind? Bezugsberechtigte HinterbliebeneAus steuerlichen Gründen ist der Kreis der bezugsberechtigten Hinterbliebenenauf enge Angehörige begrenzt. Bezugsberechtigt könnensein Ehegatten Kinder bis zum 18 Lebensjahr (max. bis 25 Lebensjahr sofern ohneeigenes Einkommen) ehemalige Ehepartner eingetragene Lebenspartner in Ausnahmefällen Partner einer auf Dauer ausgerichteten eheähnlichenLebensgemeinschaft (bei gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungund im selben Haushalt lebend)
  • Was sind die gesetzliche SV Träger? So umfasst das System der Sozialversicherung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Pflegeversicherung (SPV) Unfallversicherung (GUV) Rentenversicherung (GRV) Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Welche Aufgabe hat die GRV? Die Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung besteht darin, dieGrundversorgung der Versicherten (und deren Familienangehörigen)durch Zahlung von Renten sicherzustellen – wegen Alters (Erreichen einer bestimmten Altersgrenze) Erwerbsminderung oder Todes des VersichertenDarüber hinaus erbringt die Rentenversicherung Leistungen zur medizinischenRehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie ergänzendeLeistungen (Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherung). Des Weiteren erhalten Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendetund mindestens für 5 Jahre (60 Kalendermonate) Beitragszeiten zurückgelegthaben, jährlich eine schriftliche Renteninformation, dieauf der Basis der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichenZeiten erstellt wird. Sie enthält nach § 109 SGB VI unter anderem: Rentenanspruch (aktuell) bei voller Erwerbsminderung Hochrechnung der Regelaltersrente Information über die Auswirkungen künftiger RentenanpassungenHat der Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet, wird die Renteninformationgrundsätzlich alle 3 Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.Darin ist unter anderem die Höhe der Rente aufgeführt, die ohne weitererentenrechtliche Zeiten als Regelaltersrente ab dem 67. Lebensjahr, beiTod als Witwen- oder Witwerrente sowie bei verminderter Erwerbsfähigkeitals Rente wegen voller Erwerbsminderung zusteht.
  • Wer ist Pflicht GRV versichert? Zum (pflicht-)versicherten Personenkreis der gesetzlichen Rentenversicherunggehören gem. § 1 SGB VI grundsätzlich: Personen, die abhängig beschäftigt sind bestimmte Selbstständige besondere Personengruppen
  • Welche Personenkreis kann auf Antrag Pflicht GRV versichert sein? Das SGB VI nennt im § 4 auch noch die Versicherungspflicht aufAntrag. Dazu gehören beispielsweise Personengruppen wie Entwicklungshelfer,Deutsche mit zeitlich begrenzter Beschäftigung im Auslandsowie Personen, die nicht nur vorübergehend selbstständig sind,sofern sie die Versicherungspflicht innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahmeder selbstständigen Tätigkeit beantragen.
  • Wer zahlt für welche Berufsgruppe die Beiträge an die GRV? Für Beschäftigte Wer selbstständig Für Wehr- und Zivildienstleistende Freiwillig versicherte Verteilung der BeitragslastWer die Beiträge trägt, ist im SGB VI (§§ 168 ff.) unterschiedlich geregelt.So zum Beispiel: Für Beschäftigte tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträgeje zur Hälfte. Wer selbstständig tätig ist, muss seine Beiträge selber tragen. Für Wehr- und Zivildienstleistende übernimmt der Bund die Zahlung. Auch der freiwillig Versicherte muss für seine Beiträge selber aufkommen.
  • Welche Zeiten werden bei der GRV angerechnet? Versicherungspflichtige Beschäftigung  Kindererziehungszeiten vor 01.01.1992 - 1 Jahr Kindererziehungszeiten ab 1992 - 3 Jahre Wehr- und Zivildienst (BMG 60% der Bezüge) Lohnersatzleistunge (80% der Bezüge)
  • Welche Beitragsfreie Zeiten gibt es? Keine Eigene Leistungen und keine eigenen Beiträge nur folgende Leistungen erhalten: Anrechnungszeiten (§ 58) einer Zurechnungszeit (§ 59) Ersatzzeiten (§ 250)
  • Was sind bei der GRV Anrechnugnszeiten? Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen der Versicherte - ausGründen, die in seinem persönlichen Bereich liegen - keine Beiträgean die GRV zahlte. So z.B. bei Empfängern von Lohnersatzleistungenvor dem 01.01.1992, oder wegen Schwangerschaftwährend der Mutterschutzfristen; auch solche Zeiten, in denender Versicherte nach dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Schule,Fachschule, Hochschule besucht hat oder an einer berufsvorbereitendeBildungsmaßnahme hat - jedoch insgesamt höchstensbis zu 8 Jahren Ausbildung. Diese Zeiten wirken sich aber nicht(mehr) rentensteigernd aus – sie sind dennoch z.B. für das Erreichender Mindestversicherungszeit von 35 Jahren wichtig.Beachten Sie:Der Besuch einer Fachschule oder die Teilnahme an berufsvorbereitendenBildungsmaßnahmen fließen nach wie vor in die Rentenberechnungein – sie erhöhen die spätere Rente. In diesem Gesamtzusammenhangwerden bis zu drei Jahre nach dem 17. Lebensjahr alsrentenrechtliche Zeit anerkannt.
  • Was sind bei der GRV zurechnungszeiten? Zurechnungszeiten treten im Zusammenhang mit einer unerwartetfrühen Erwerbsminderungs- oder einer Rente wegen Todesauf. Verstirbt ein Versicherter zu früh bzw. liegt bereits in jungenJahren eine Erwerbsminderung vor, würde dies zu sehr niedrigenRenten führen. Deshalb wird nach § 59 SGB VI eine Zurechnungszeitangerechnet, so dass der Versicherte so gestellt wird,als ob er bis zum 60. Lebensjahr beitragspflichtig gearbeitet hätte
  • Was sind bei der GRV Ersatzzeiten? Ersatzzeiten sind Zeiträume, in denen der Versicherte aus besonderenGründen an der Entrichtung von Beiträgen gehindertwar; im weitesten Sinne geht es hierbei um Situationen im Zusammenhangmit dem zweiten Weltkrieg, Nationalsozialismus undden Folgen. Dazu gehören auch Zeiten der politischen Inhaftierungvon Personen im Beitrittsgebiet.Der § 250 Abs. 1 SGB VI nennt verschiedene Tatbestände, die alsErsatzzeiten anerkannt werden können. Dies setzt aber voraus, dassin dieser Zeit keine Versicherungspflicht bestanden und der Versichertesein 14. Lebensjahr vollendet hat; zudem werden nur (Ersatz)-Zeiten vor dem 01. Januar 1992 berücksichtigt.
  • Was sind Berücksichtigungszeiten? Die Berücksichtigungszeiten sollen die Nachteile auffangen, die durchdie Erziehung eines Kindes bzw. die Pflege pflegebedürftiger Menschenentstehen. Als Berücksichtigungszeiten gelten die Zeiten derErziehung von Kindern bis zu deren 10. Lebensjahr und die Zeitenhäuslicher (nicht erwerbsmäßiger) Betreuung Pflegebedürftiger. AbApril 1995 sind diese Pflegepersonen versicherungspflichtig in derGRV versichert; die Pflegekassen übernehmen die Beitragszahlung.
  • Welche Rentenrechtliche Zeiten gibt es? Beitragszeiten vollwertige Beitragszeiten beitragsgeminderte Zeiten Beitragsfreie Anrechnungszeiten Zurechnungszeiten Ersatzzeiten Zeiten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung wegen nicht erwerbsmäßiger Pflege
  • Welche Rentenarten gibt es bei der GRV? Die an die Versicherten bzw. nach deren Tod an die Hinterbliebenenzu leistenden Renten werden wie folgt eingeteilt: Renten wegen Alters Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen TodesDie Zahlung einer Rente setzt grundsätzlich einen entsprechendenRentenantrag voraus. Darüber hinaus haben Versicherte (oder ihreHinterbliebenen) nach § 34 Abs. 1 SGB VI dann einen Anspruch aufRente, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit(= Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichenund persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Welche Wartenzeitund Vorasussetzungen gibt es bei der Regelaltersgrenze? Auf Antrag 67 .Lebensjahr Wartezeit 5 Jahr für langjährig versichtere 63 Jahre für behinderte (50%) - 62 jahre
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  • Wie hoch ist der _ziusatzverdienst bei Vollrentenern? Wer eine Altersrente nach SGB VI in voller Höhe – also als Vollrente –bezieht, darf gem. § 34 Abs.3 Nr.1 SGB VI nur bis zu 450 EUR bruttomonatlich aus einer Berufstätigkeit als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommenhinzuverdienen. Dieser Betrag gilt sowohl in den alten alsauch in den neuen Bundesländern.Der Bezieher einer (Alters-) Vollrente, darf zweimal pro Kalenderjahrdie 450 EUR-Grenze wegen einmaliger Einnahmen (wie z.B. Weihnachts-/Urlaubsgeld) bis zur doppelten Höhe überschreiten. Das bedeutet,dass während dieser Zeit für zwei Kalendermonate max. jeweils900 EUR hinzuverdient werden darf.Grundsatz: Wird die Hinzuverdienstgrenze überschritten (was derVersicherte seinem Rentenversicherungsträger mitteilen muss), endetder Anspruch auf eine Vollrente. Dennoch muss der Altersrentenanspruchnicht vollständig entfallen. Sollte der höhere Grenzwert füreine niedrigere Teilrente eingehalten sein, wird diese vom Rentenversicherungsträgergezahlt, ohne dass ein gesonderter Antrag zu stellenist. Wer später wieder weniger verdient, so dass die Hinzuverdienstgrenzefür die Vollrente erneut eingehalten wird, muss dagegen diehöhere Rente wieder beantragen.
  • Wie hoch ist der Zusatzverdienst bei Teilrentern? Wer eine Altersrente als Teilrente erhält, darf im Rahmen bestimmterGrenzen hinzuverdienen. Für deren Berechnung werden die letztendrei Jahre vor Rentenbeginn in Entgeltpunkte umgerechnet. Dabeibestimmt § 34 Abs.3 Nr.2 SGB VI die Höhe des Hinzuverdienstes.
  • In wie fern ist eine EM Rente befristet? Die Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich als Zeitrentegeleistet. Die Befristung beträgt max. 3 Jahre ab Rentenbeginn;sie kann allerdings wiederholt werden. Auf Dauer wird sie nur danngezahlt, wenn absehbar ist, dass die „Minderung“ dauerhaft anhaltenwird. Rentenbeginn ist stets am Ersten des 7. Kalendermonats nachEintritt der Erwerbsminderung - sofern der Rentenantrag rechtzeitiggestellt wurde.
  • Welche Hinzuverdienstmöglichkeiten hat man bei einer EM-Rente? Auch bei der Erwerbsminderungsrente darf während des Rentenbezugeseine Berufstätigkeit ausgeübt bzw. hinzuverdient werden. Zu diesemHinzuverdienst zählen - wie nach altem Recht: Arbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit Lohnersatzleistungen (z.B. Kranken- und Arbeitslosengeld). Grundsätzlich gilt: Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderungist ein Hinzuverdienst bis 450 EUR im Monat rentenunschädlich.In Abhängigkeit von dem erzielten Hinzuverdienst werden die Erwerbsminderungsrentenvoll oder in anteiliger Höhe geleistet. Im Einzelnen: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - in voller Höhe oderin Höhe der Hälfte Rente wegen voller Erwerbsminderung - in voller Höhe, in Höhevon drei Viertel, der Hälfte oder eines Viertels.Um die Hinzuverdienstgrenzen zu ermitteln, wird auf den Bruttoarbeitsverdienstder letzten 3 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderungzurückgegriffen; d.h. aber auch, sie wird für jeden Rentenbezieherindividuell berechnet. Andererseits kann die Mindesthinzuverdienstgrenzeauch allgemein berechnet werden; sie entspricht dann demhälftigen Durchschnittsverdienst aller in der Rentenversicherung versichertenArbeiter und Angestellten. Beachten Sie: Wenn die jeweilshöchste Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, führt dies nicht zueinem Ruhen des Rentenbezuges. Es wird vielmehr geprüft, ob eineRente in niedriger Höhe zum Tragen kommt.
  • Wann und wie lange wird eine kleine Witwenrente bezahlt? Nach dem Tod des Versicherten besteht nach § 46 Abs.1 SGB VI einAnspruch auf diese Rente, wenn mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes eine rechtsgültigeEhe bestand die Witwe bzw. der Witwer nicht wieder geheiratet hat und der verstorbene Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.Der Rentenanspruch besteht längstens für 24 Monate nach Ablauf desMonats, in dem der Versicherte verstorben ist.
  • Wann udn wie lange wird eine Große Witwenrente bezahlt? Neben den Voraussetzungen der "kleinen", setzt die große Witwen-/Witwer-Rente gem. § 46 Abs.2 SGB VI zusätzlich voraus: Der Hinterbliebene erzieht ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen,dass das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat der überlebende Ehegatte muss entweder das 47. Lebensjahrvollendet haben oder erwerbsgemindert sein.Wenn der Hinterbliebene ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenenzu versorgen hat, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischerBehinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, spielt dasAlter des Kindes keine Rolle.Wichtige Änderung seit dem Jahr 2012:Analog zur Regelaltersrente erhöht sich auch die für den Bezug dergroßen Witwen- bzw. Witwerrente maßgebende Altersgrenze. Sie wird
  • Was ist eine Waisenrente und wie lange wird der Anspruch bezahlt? Das sechste Buch des SGB differenziert im § 48 die Voll- und dieHalbwaisenrente - je nachdem, ob ein oder beide Elternteile verstorbensind.Als Kinder im Sinne des Gesetzes werden auch Stief- und Pflegekinderberücksichtigt, die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommenwurden. Darüber hinaus auch Enkel und Geschwister, sofern sie imHaushalt des Verstorbenen aufgenommen bzw. vom Verstorbenenüberwiegend unterhalten wurden. Der Verstorbene muss die allgemeineWartezeit erfüllt haben.Der Anspruch auf Waisenrente besteht bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Befindet sich das Kind in schulischer / beruflicher Ausbildungbzw. ist es behindert, kann die Rente bis zum 27. Lebensjahrgewährt werden. Diese Altersgrenze erhöht sich ggf. um die Zeitendes abzuleistenden Wehr-, Zivil- oder eines gleichgestellten Dienstes.
  • Das Einkommen des hintebrliebenen bei Rente wg. Todes wird angerechnet? Was ist da zu berücksichtigenund wie hoch ist die Anrechnung? Nach § 97 SGB VI wird bei einer Witwen- oder Witwerrente, Erziehungs-sowie Waisenrente an ein über 18 Jahre altes Kind das Einkommendes Berechtigten angerechnet.Die Art des zu berücksichtigenden Einkommens ist in §§ 18 a - e SGBIV festgelegt; ausgehend davon, dass es sich um ein im Sinne desGesetzes "zu berücksichtigendes Einkommen" handelt, vollzieht sichdie Einkommensanrechnung in folgenden Schritten: Ermittlung der Einkommenshöhe Abzug von 40 Prozent, der als Äquivalent für steuerliche undsonstige Belastungen zu sehen ist Ergebnis = Nettoeinkommen Abzug eines Freibetrages :Der Freibetrag beträgt das 26,4-fache, für Waisen das 17,6-fachedes aktuellen Rentenwertes (seit 01.07.2013: 28,14 EUR (West)).Für jedes Kind des Rentenberechtigten, das waisenrentenberechtigtist, erhöht er sich um das 5,6-fache des aktuellen Rentenwertes. Abzug des AnrechnungsbetragesDer Anrechnungsbetrag beträgt 40% des Betrages, um den das"Netto-Einkommen" den gültigen Freibetrag übersteigt.Rechenbeispiel bei einer theoretischen Witwenrente von 1.000 EUREinkommen der Witwe (Brutto): 3.000 EURabzüglich pauschal 40% = 1.800 EUR Nettoabzüglich Freibetrag für das Jahr 2014 (742,90 EUR) = 1.057,10 EUR40% von 1.057,10 EUR = 422,84 EUR KürzungsbetragTheoretische Witwenrente: 1.000 EUR abzüglich Kürzungsbetrag422,84 EUR = 577,16 EUR tatsächliche Witwenrente