Staatsorganisationsrecht (Fach) / Staatsorganisationsrechtliche Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht (Lektion)
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- Worauf hat das Gericht bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung gem. § 32 BVerfG zu achten? Dass es nicht die Hauptsache vorwegnimmt.
- Bilde den Obersatz für die Begründetheit des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. § 32 BVerfGG! Der Antrag ist begründet, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum Gemeinwohl dringend geboten ist.
- Was prüft man in der Begründetheit des Antrages nach § 32 BVerfG? I. Erfolgsaussichten in der HauptsacheII. Interessenabwägung