Staatsorganisationsrecht (Fach) / Staatsorganisationsrechtliche Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht (Lektion)
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- Nenne die vier wichtigsten staatsorganisationsrechtlichen Verfahrensarten vor dem BVerfG! - Organstreitverfahren- Abstrakte Normenkontrolle- Bund-Länder-Streitigkeit- Konkrete Normenkontrolle
- Wo ist das Organstreitverfahren geregelt? Art. 93 I Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG.
- Charakterisiere das Organstreitverfahren! Beim Organstreitverfahren geraten oberste Bundesorgane oder Teile hiervon aneinander.
- Wo ist die abstrakte Normenkontrolle geregelt? Art. 93 I Nr. 2 GG; §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG.
- Charakterisiere die abstrakte Normenkontrolle! Bei der abstrakten Normenkontrolle soll die Verfassungsmäßigkeit einer Norm losgelöst von einem konkreten Rechtsstreit vom BVerfG überprüft werden.
- Wo ist die Bund-Länder-Streitigkeit geregelt? Art. 93 I Nr. 3 GG; §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG.
- Charakterisiere die Bund-Länder-Streitigkeit! Bei der Bund-Länder-Streitigkeit geraten Bund und Länder aneinander.
- Wo ist die konkrete Normenkontrolle geregelt? Art. 100 GG; §§ 13 Nr. 11; 80 ff. BVerfGG.
- Charakterisiere die konkrete Normenkontrolle! Bei der konkreten Normenkontrolle soll anlässlich eines Rechtsstreits die Verfassungsmäßigkeit einer Norm vom BVerfG überprüft werden.
- Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit eines Organstreitsverfahrens? I. Zuständigkeit des BVerfGII. Antragsteller/-gegnerIII. AntragsgegenstandIV. AntragsbefugnisV. Form, Frist(VI. Rechtsschutzbedürfnis)
- Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BVerfG zur Entscheidung über ein Organstreitverfahren? Art. 93 I Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG.
- Wer kann bei dem Organstreitverfahren Antragsteller bzw. -gegner sein? Oberste Bundesorgane- Organteile, die im GG oder in der GOBT mit eigenen Rechten ausgestattet sind.
- Nenne drei Beispiele für Organteile, die im GG oder in der GOBT mit eigenen Rechten ausgestattet sind und die daher Beteiligte am Organstreitverfahren sein können! - Abgeordnete- Fraktionen- Parteien
- Was ist tauglicher Antragsgegenstand beim Organstreitverfahren? Jedes rechtserhebliche Verhalten des Antragsgegners.
- Wann ist der Antragsteller beim Organstreitverfahren antragsbefugt? Wenn die Möglichkeit der Verletzung seiner verfassungsrechtlichen Rechte besteht.
- Aus welchen Vorschriften ergeben sich Form und Frist des Organstreitverfahrens? § 64 II, III BVerfGG.
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- Wann liegt das für das Organstreitverfahren erforderliche Rechtsschutzbedürfnis nicht vor? Wenn es ausnahmsweise eine einfachere und zumutbare Möglichkeit des Rechtsschutzes gibt.
- Wie lautet der Obersatz für die Begründetheitsprüfung beim Organstreitverfahren? Das Organstreitverfahren ist begründet, wenn das Verhalten des Antragsgegners verfassungswidrig ist (und der Antragsteller dadurch in seinen Rechten verletzt ist).
- Nenne die Zulässigkeitsvoraussetzungen der abstrakten Normenkontrolle! I. ZuständigkeitII. AntragsberechtigungIII. AntragsgegenstandIV. AntragsbefugnisV. FormVI. Rechtsschutzbedürfnis
- Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BVerfG zur Entscheidung über die abstrakte Normenkontrolle? Art. 93 I Nr. 2 GG; §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG.
- Wer ist zur abstrakten Normenkontrolle berechtigt? - Bundesregierung- Landesregierung- 1/4 der Mitglieder des Bundestages
- Was ist tauglicher Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle? - Bundesrecht- Landesrecht
- Welche Ausnahme gibt es von dem Grundsatz, dass das Gesetz schon ausgefertigt und verkündet worden sein muss, bevor es zum Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle gemacht werde kann? Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen.
- Welches Problem ist bei der Antragsbefugnis bei der abstrakten Normenkontrolle angesiedelt? Das Problem, dass § 76 I BVerfG ein "Für nichtig halten" verlangt.
- Bilde den Obersatz für die Begründetheit der abstrakten Normenkontrolle! Die abstrakte Normenkontrolle ist begründet, wenn das Bundesgesetz gegen das GG verstößt oder das Landesgesetz gegen das GG oder gegen sonstiges Bundesrecht verstößt.
- Was prüft man in der Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle? Die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
- Muss der Antragsteller bei der abstrakten Normenkontrolle die Rechtsnorm für nichtig halten? Nein, Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Norm reichen aus.
- Was spricht dafür, dass Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel für die Antragsbefugnis bei der abstrakten Normenkontrolle ausreichen? Der Geltungsvorrang des Grundgesetzes.
- Welche dogmatischen Ansätze werden vertreten, um zu begründen, dass Meinungsverschiedenheit oder Zweifel für die Antragsbefugnis bei der abstrakten Normenkontrolle ausreichen? - § 76 I Nr. 1 BVerfG ist verfassungskonform auszulegen.- § 76 I Nr. 1 BVerfG ist verfassungswidrig.
- Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer Bund-Länder-Streitigkeit? I. Zuständigkeit des BVerfGII. Antragsteller/-gegnerIII. AntragsgegenstandIV. AntragsbefugnisV. Form und Frist(VI. Vorverfahren)(VII. Rechtsschutzbedürfnis)
- Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BVerfG zur Entscheidung über die Bund-Länder-Streitigkeit? Art. 93 I Nr. 3 GG; §§ 13 Nr. 7, 68 ff. BVerfGG.
- Wer kann bei der Bund-Länder-Streitigkeit Antragsteller bzw. Antragsgegner sein? - Bundesregierung- Landesregierung
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- Was ist tauglicher Antragsgegenstand bei der Bund-Länder-Streitigkeit? Jedes rechtserhebliche Verhalten des Antragsgegners.
- Wann ist der Antragsteller zur Bund-Länder-Streitigkeit befugt? Wenn die Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller in einem seiner verfassungsrechtlichen Rechten verletzt ist.
- Wann ist der Antragsteller zur Bund-Länder-Streitigkeit befugt? Wenn die Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller in einem seiner verfassungsrechtlichen Rechten verletzt ist.
- Aus welchen Normen ergeben sich Form und Frist der Bund-Länder-Streitigkeit? §§ 69, 64 II, III BVerfGG.
- In welchen Fällen ist bei der Bund-Länder-Streitigkeit ein "Vorverfahren" durchzuführen? In den Fällen des Art. 84 IV GG.
- Bilde den Obersatz für die Prüfung der Begründetheit der Bund-Länder-Streitigkeit! Die Bund-Länder-Streitigkeit ist begründet, wenn das Verhalten des Antragsgegners verfassungswidrig ist (und der Antragsteller dadurch in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletzt ist).
- Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle? I. Zuständigkeit des BVerfGII. VorlageberechtigungIII. AntragsgegenstandIV. AntragsbefugnisV. Form(VI. Rechtsschutzbedürfnis)
- Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BVerfG zur Entscheidung über die konkrete Normenkontrolle? Art. 100 GG; § 13 Nr. 11, 80 ff. BVerfGG.
- Wer ist im Rahmen der konkreten Normenkontrolle vorlageberechtigt? Das "Gericht".
- Was ist tauglicher Gegenstand der konkreten Normenkontrolle? Bundes- und Landesgesetze.
- Warum können nur formelle, nachkonstitutionelle Gesetze zum Gegenstand einer konkreten Normenkontrolle gemacht werden? Sinn und Zweck der konkreten Normenkontrolle (Schutz der Würde des Bundestages).
- Wann ist das Gericht bei der konkreten Normenkontrolle zur Vorlage des Gesetzes befugt? Wenn das Gericht von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt ist.
- Aus welchen Vorschriften ergeben sich Formvorgaben für die konkrete Normenkontrolle? Aus §§ 23, 80 II BVerfGG.
- Bilde den Obersatz für die Begründetheit der konkreten Normenkontrolle! Die konkrete Normenkontrolle ist begründet, wenn das Gesetz verfassungswidrig ist.
- Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfG? I. Zuständigkeit des BVerfG II. Antragsberechtigung III. Antragsgegenstand IV. Form V. Rechtsschutzbedürfnis
- Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BVerfG zur Entscheidung über eine einstweilige Anordnung nach § 32 BVerfG? Die Zuständigkeit folgt der Zuständigkeit in der Hauptsache.
- Woraus ergibt sich bei der einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG die Antragsberechtigung? Die Antragsberechtigung folgt der Antragsberechtigung in der Hauptsache.
- Was ist Antragsgegenstand bei der einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfG? Der Antragsgegenstand ist der gleiche wie in der Hauptsache.
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