Allgemeine Wirtschaftslehre (Fach) / KGQ.I.05 Kaufmannseigenschaft und Unternehmensformen (Lektion)

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Kaufmann für Spedition- und Logistikdienstleistung

Diese Lektion wurde von Charly04 erstellt.

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  • U1: 1.3 Ist der Gewerbetreibende ein Kaufmann Nein, Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute im Sinne des HGB, da der Umfang ihrer Geschäftstätigkeit zu gering ist.
  • Ü1: 1.1 Welche drei Arten von Kaufleuten gibt es Ist-Kaufleute Kann-Kaufleute Formkaufleute
  • Ü1: 1.2 Welche Kriterien müssen für eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen? Selbstständigkeit Auftreten am Markt (Leistungsangebot) Dauerhaftigkeit Entgeltlichkeit kein freiberuflicher land- oder forstwirtschaftlicher Geschäftsgegenstand
  • Ü1: 1.4 Nenne 10 Merkmale, wodurch man beurteilen kann, ob eine Unternehmung nach Art und Umfang einen bzw. keinen kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert! Umsatz größer als 250.000 € für Einzelhandelsbetriebe, zum Teil auch für Handwerksbetriebe Umsatz größer als500.000 € für Großhandelsbetriebe/Produktionsunternehmen Anzahl der Beschäftigten:mehr als 5 Inanspruchnahme von (größeren) Krediten Vielfalt der Erzeugnisse und Leistungen Umfang des Kapitals Grenzüberschreitende Tätigkeiten Zahl der Betriebsstätten Vielfalt der Geschäftsbeziehungen Abteilungsbildung Bilanzierung und Buchführung Dokumentation der Geschäftskorrespondenz Inventarisierung
  • Was ist ein Ist-Kaufmann Ist-Kaufmann sind Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben
  • Ü1: 1.5 Nenne 8 Anzeichen, die für eine Scheinselbstständigkeit und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen! Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt der Tätigkeit Feste Arbeitszeiten Feste Bezüge Überstundenvergütung Ausübung der Tätigkeit gleichbleibend an einem bestimmten Ort Ansprüche auf sonstige Sozialleistungen Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall Kein Unternehmerrisiko Kein Kapitaleinsatz Notwendigkeit der engen ständigen Zusammenarbeit mit anderen Mitarbeitern Eingliederung in den Betrieb, Schulden der Arbeitskraft und nicht des Arbeitserfolges Vorherige Ausführung der gleichen Tätigkeit beim selben Auftraggeber im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses
  • Ü1: 1.7 Wer von den aufgeführten Personen besitzt die Kaufmannseigenschaft nach § 1 HGB? A. Der Landwirt Schmidt B. Rechtsanwalt Fink C. Der Zeitungsverleger Turm (150 Mitarbeiter, 9,6 Mio. € Umsatz p. J.) D. Der Zahnarzt Dr. Steinmann (3 Mitarbeiter) E. Die Einzelhändlerin Tante Emma (keine Mitarbeiter)  C. Der Zeitungsverleger Turm (150 Mitarbeiter, 9,6 Mio. € Umsatz p. J.)
  • Ü1: 1.8 Was ist zusammengefasst unter einem Ist-Kaufmann zu verstehen? Ein Ist-Kaufmann ist eine Person oder eine Personenvereinigung, die nach Art und Umfang ein kaufmännisches Gewerbe betreibt. Darunter fallen die Einzelkaufleute sowie die Personengesellschaften Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG).
  • Ü1: 1.9 Welche Personengruppen umfassen den Kreis der möglichen Kann-Kaufleute? Landwirte Forstwirte Kleingewerbetreibende
  • Ü1: 1.10 Was versteht das Handelsrecht unter einem Kleingewerbetreibenden? Nennen Sie fünf Kriterien, die für die Einordnung eines kaufmännischen Gewerbes als „Kleingewerbe/ Kleinunternehmen“ sprechen! geringer Jahresumsatz (unter 250.000 €) weniger als fünf bis keine Mitarbeiter keine Abteilungen Buchhaltung ausgelagert (Steuerberater) kleines Leistungsangebot eine Betriebsstätte geografisch kleiner Aktionsradius keine große Kapitalbasis, keine umfangreiche Investitionstätigkeit (= Kredittätigkeit) …
  • Ü1: 1.11 Wann ist ein Kann-Kaufmann ein Kann-Kaufmann? Wenn er zur richtigen Personengruppe gehört (siehe Aufgabe 1.9) sich im Handelsregistereintragen lässt
  • Ü1: 1.12 Was haben ein Ist-Kaufmann und ein Kann-Kaufmann gemeinsam, was unterscheidet sie? Sie üben eine gewerbliche Tätigkeit aus. Jedoch unterscheidet sich die gewerbliche Tätigkeit nach Art und Umfang
  • Ü1: Aufgabe 1.14 Sie arbeiten bei Ihrer örtlichen IHK und beraten Existenzgründer/innen. Frau Emma Piehl möchte sich mit einem Bio-Lebensmittelladen selbstständig machen. Zunächst ist ein Umsatz in Höhe von 120.000 € pro Jahr sowie die Einstellung von einem Mitarbeiter geplant. Frau Piehl fragt nun nach, ob eine Verpflichtung bestehe, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Was antworten Sie ihr? Eine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister würde nur für den Fall bestehen, dass Frau Piehl als Ist-Kauffrau einzustufen wäre (Begründung siehe auch Aufgabe 1.2.5). Aufgrund der Höhe des Umsatzes als auch der Mitarbeiterzahl ist ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb jedoch nicht erforderlich. Eine Verpflichtung besteht daher nicht.
  • Ü1: Aufgabe 1.15 Welche der aufgeführten Personen können unter die Kategorie der Kann-Kaufleute fallen? A. Landwirt Brinkmann B. Der Bürgermeister der Gemeinde Neustadt C. Der Einzelhändler Michel (20 Mitarbeiter, eigene Lohn-/Buchhaltung) D. Die Neustädter Metallwerke AG E. Niko Neumann, Kioskeigentümer, beschäftigt keine Mitarbeiter. Er hat im letzten Jahr einen Gewinn von 15.000 € erzielt A. Landwirt Brinkmann E. Niko Neumann, Kioskeigentümer, beschäftigt keine Mitarbeiter Er hat im letzten Jahr eine Gewinn von 15.000 € erzielt
  • Ü1: Aufgabe 1.16 Die „Kaufmannseigenschaft kraft Rechtsform“ wird auch abgekürzt Form-Kaufmann genannt. Nennen Sie drei Unternehmungen, die die Kaufmannseigenschaft kraft Rechtsform erworben haben. Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eingetragene Genossenschaft (e. G.)
  • Ü1: Aufgabe 1.17 Nennen Sie die Gesetze, die den Rechtsformen zugrunde liegen. GmbH-Gesetz Aktiengesetz Genossenschaftsgesetz
  • Ü1: Aufgabe 1.18 Die „Kaufmannseigenschaft kraft Rechtsform“ lässt eine eigene Rechtspersönlichkeit entstehen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „eigene Rechtspersönlichkeit“? Die Kaufmannseigenschaft kraft Rechtsform ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das heißt, das Unternehmen an sich ist rechtsfähig. Rechtsfähig meint, das Unternehmen ist Träger von Rechten und Pflichten. Im Falle der Verletzung dieser kann das Unternehmen selbst verklagt werden bzw. vor Gericht klagen. Neben den juristischen Personen können das nur die natürlichen Personen.
  • Ü1: Aufgabe 1.19 Muss ein Kaufmann mit eigener Rechtspersönlichkeit im Handelsregister eingetragen sein? Ja, jedes Gewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert, muss im Handelsregister eingetragen sein.
  • Ü1: Aufgabe 1.20 Ordnen Sie die aufgeführten Gesellschaftsformen den Kaufmännern zu (Ist-Kaufmann Kann-Kaufmann Form-Kaufmann) (e. K.), (AG), Landwirte, (OHG), (GmbH), (KG), Kleingewerbetreibender, (e. G.), Forstwirtschaft. Ist-Kaufmann: e.K, OHG, KG  Kann-Kaufmann: Landwirte, Kleingewerbetreibender, Forstwirtschaft Form-Kaufmann: AG, GmbH, e.G  
  • Ü2: Aufgabe 2.1 Frau Eva Rainer möchte ein Übersetzungsbüro aufmachen und überlegt sich einen Firmennamen. Nennen Sie fünf Möglichkeiten, wie Frau Rainer ihre Firma – unabhängig von der Art ihrer Kaufmannseigenschaft nennen könnte. Eva Rainer Übersetzungen Übersetzungsbüro Rainer Eva Rainer Eva Übersetzungen lingo 5
  • Ü2: Aufgabe 2.2 Das Handelsrecht kennt verschiedenen Arten von Firmen, auch Firmungen genannt. Ordnen Sie den Firmen die genannten Unternehmen 1 bis 4 zu. Unternehmen: 1. Global Player GmbH, 2. Müller Kuchen GmbH, 3. Walter Steinfurt GmbH, 4. Steinfurter Zementwerke GmbH Firmen: Personenfirma, Sachfirma, Fantasiefirma, Mischfirma 1. Global Player GmbH - Fantasiefirma 2. Müller Kuchen GmbH - Mischfirma 3. Walter Steinfurt GmbH - Personenfirma 4. Steinfurter Zementwerke GmbH - Sachfirma
  • Ü2: Aufgabe 2.3 Der Kleingewerbetreibende Friedhelm Homuth lässt Geschäftspapier drucken. Auf dem Briefkopf steht: Homuth Lacke & Farben. Ist dies ein rechtsgültiger Firmenname? Begründen Sie Ihre Meinung.   Nein, es ist kein rechtsgültiger Firmenname. Als Kleingewerbetreibender ist Herr Homuth kein Kaufmann. Einen rechtsgültigen Firmennamen können nur Personen oder Unternehmen mit Kaufmannseigenschaft führen.
  • Ü2: Aufgabe 2.4 Nach welchen Prinzipien muss ein Firmenname gebildet werden? Nennen Sie das Prinzip und beschreiben Sie es kurz mit eigenen Worten. Firmeneinheit. Die Firma tritt nur unter einem Namen auf. Firmenwahrheit. Verbot von Begriffen, die irrige Aussagen zur Firma beinhalten. Kennzeichnungseignung/Unterscheidungskraft. Es sollten aussprechbare Worte sein, die sich von bestehenden Firmennamen deutlich unterscheiden. Angabe der Haftungssituation. Zusätze, die die Rechtsform betreffen, müssen im Namen geführt werden. GmbH, AG, KG, OHG, e. K., e. Kfr. (siehe hierzu Kapitel 3 und 4). Firmenöffentlichkeit. Die Firma muss im Handelsregister veröffentlicht sein (siehe Kapitel 6).
  • Ü2: Aufgabe 2.5 Der Kaufmann Dieter Beimler, Tannenwalde, gründet allein ein Mietwagenunternehmen (2 Pkws) und sucht einen Firmennamen. In Tannenwalde gibt es bereits die Beimler AG. Gegen welche Grundsätze der Firmierung verstoßen die folgenden Firmennamen möglicherweise? 1. Beimler e. K. 2. DB e. K. 3. Mietwagen International e. K. 4. Dieter Beimler OHG Autovermietung 1. Beimler e. K. - Die Firma muss Unterscheidungskraft besitzen. Die Rechtsform als Unterscheidungsmerkmal reicht allein nicht aus. 2. DB e. K. - Die Firma DB besteht bereits überregional (Deutsche Bundesbahn). Daher ist es möglich, dass dies wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche und sogar handelsrechtliche Ansprüche nach sich ziehen kann. 3. MietwagenInternational e. K. - In diesem Fall könnte ein Verstoß gegen die Firmenwahrheit vorliegen. Es dürften berechtigte Zweifel an einer internationalen Ausrichtung der Firma vorgebracht werden. 4. Dieter BeimlerOHG Autovermietung - Die Rechtsform OHG entspricht nicht der Wahrheit. Dieter Beimler führt die Unternehmung allein.
  • Ü2: Aufgabe 2.6 Sie wollen einen Bio-Supermarkt unter der Bezeichnung „Gesund und Munter“ gründen. Sie erwarten schon im ersten Jahr ca. 400.000 Euro Umsatz. Sie stellen acht Arbeitskräfte zu Beginn ein. Ist der Name „Gesund und Munter“ zulässig? Prüfen Sie den Namen anhand der Prinzipien für Firmennamen. Die Namenswahl ist als Fantasiename zulässig. Die Firmeneinheit ist gewährleistet, wenn es der einzige Name bleibt. Wenn es keine ähnlichen Firmen gibt, ist der Name auch aus Sicht der Unterscheidungskraft zulässig. Das Prinzip der Firmenwahrheit ist auch nicht verletzt. Es handelt sich im Bio-Lebensmittel. In diesem Fall ist auf jeden Fall der fehlende Hinweis auf die Haftungssituation zu beanstanden. Die Firma hätte, da es sich um ein Handelsgewerbe laut HGB handelt, den Zusatz „.K." bzw. „.Kfr." tragen müssen. Der Firmenname ist daherin dieser Form nicht zulässig.
  • Ü2: Aufgabe 2.7 Sie möchten eine Einzelfirma unter Verwendung Ihres Namens – Hubertus Meier – gründen. Aus Recherchen in den „Gelben Seiten“ wissen Sie, dass in dem gleichen Ort bereits ein Unternehmen mit dem Firmennamen „Hubertus Maier“ existiert, das sogar in der gleichen Branche tätig ist. Wahl einer Sachfirma  Wahl einer Fantasiefirma Wahl einer Mischfirma
  • Ü2: Aufgabe 2.8 Herr H. Müller betreibt ein Restaurant und hat sich als „Kann-Kaufmann“ ins Handelsregister eintragen lassen. Seinen Geschäftspartnern gegenüber tritt er unter der Firma „Müller Imbiss international“ auf. Wie ist diese Firmierung einzuschätzen? Begründen Sie Ihre Meinung im Einzelnen. Die Firmierung verstößt gegen das Gebot der Firmenwahrheit: Der Zusatz „International" vermittelt ein nicht sachgerechtes Bild über die Größe des Unternehmens und ist geeignet, Dritte zu täuschen.
  • Ü2: Aufgabe 2.9 Welchen Vorteil hat es für einen Kann-Kaufmann, freiwillig die Kaufmannseigenschaft zu erwerben? Er führt einen handelsrechtlich geschützten Firmennamen und ist so unterscheidbar von seinen Konkurrenten auf dem Markt.
  • Aufgabe 2.10 Welcher Unterschied besteht zwischen den Begriffen „Firma“ und „Geschäftsbezeichnung“? Von der Firma zu unterscheiden sind Geschäftsbezeichnungen. Geschäftsbezeichnungen sind die Namen von Gewerbetreibenden und Selbstständigen (Freiberuflern), die nicht im Handelsregister eingetragen sind, da sie nach Art und Umfang über kein kaufmännisches Gewerbe verfügen. Diese Personen haben also keine Firma im handelsrechtlichen Sinne. Bei der Wahl eines Namens sind sie nicht frei, sondern an bestimmte gesetzliche Vorschriften gebunden. Geben sich Selbstständige eine Geschäftsbezeichnung, muss wenigstens der Familienname verwendet werden (z.B. „teuerberater Klaus Hamster"). Der nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer (Kleinunternehmer/Kleingewerbetreibender) muss im Geschäftsverkehr immermit Vor-und Zunamen zeichnen.
  • Aufgabe 3.1.1 Was unterscheidet die Einzelunternehmung von der Personengesellschaft?   Bei einer Einzelunternehmung bildet eine Person die Unternehmung. Sie bringt das Kapital ein, trifft die Entscheidungen, ihr steht der Gewinn zu, sie hat die Verantwortung für die Verluste. Eine Personengesellschaft ist ein unternehmerischer Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen.
  • Aufgabe 3.1.2 Nennen Sie drei Personengesellschaften.   Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Aufgabe 3.1.3 Klein- und mittelständische Unternehmen stellten 2006 den Löwenanteil der Unternehmen laut Statistischem Bundesamt dar. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Einzelunternehmungen an der Gesamtzahl der Unternehmungen (auf 1 NK kaufmännisch runden)? Insgesamt: 3.172.771€ davon Einzelunternehmer: 2.039.100€ Rest Gesellschaften   2 039 100 / 3 172 771 x 100 = 64,3 %
  • Aufgabe 3.1.4 Welche Vor- und Nachteile hat eine Einzelunternehmung? Nehmen Sie zur Beantwortung der Frage die Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu Hilfe. Sie finden den Link zur Webseite direkt vor diesen Übungen oder unter „Bevor Sie beginnen“.  Vorteile einer Einzelunternehmung: z.B. einfache Gründung und geringe Gründungskosten, kein Mindestkapital volle Selbstständigkeit des Unternehmers, alleinige Entscheidungsgewalt ungeteilter Gewinn individuelle Steuerung der Privatentnahmen schnelle und flexible Anpassung an aktuelle Entwicklungen am Markt einheitliche Geschäftsführung effiziente Verwaltung möglich, weniger Kosten Nachteile einer Einzelunternehmung: z.B. volle Verantwortung des Unternehmers, Unternehmer trägt alleiniges Risiko unbeschränkte Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen hohe Arbeitslast Leistungsvermögen und Kapitalkraft sind nur vom Inhaber abhängig Krankheitsrisiko Verdienstausfall
  • Aufgabe 3.1.5 Wie firmiert die Einzelunternehmung?   Firmennamen + Firmenzusatz
  • Aufgabe 3.1.6 Auf welche inhaltlichen Punkte kann sich ein Gesellschaftervertrag beziehen? die Höhe der jeweiligen Kapitaleinlagen die Verteilung von Gewinn und Verlust die Berechtigung zur Geschäftsführung, zur Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • Aufgabe 3.2.1 Welcher Unterschied besteht zwischen der Geschäftsführung und der Vertretung einer Gesellschaft? Was heißt dabei „Innen“- bzw. „Außenverhältnis“? Ein Geschäftsführer ist im „Innenverhältnis" der Gesellschaft berechtigt, organisatorisch zu gestalten und dazu den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. Bei der OHG hat jeder Gesellschafter eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis. Die Vertretungsmacht ist hingegen die Berechtigung, die Gesellschaft nach außen hin wirksam zu vertreten, sodass Dritten (Kunden, Lieferanten, Staat etc.) gegenüber rechtliche Bindungen entstehen.
  • Aufgabe 3.2.2 In der Regel fallen das Recht zur Geschäftsführung und das Recht zur Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten (nach „außen“) zusammen. Nennen Sie zehn Tätigkeiten einer Geschäftsführung/Vertretungsmacht. Mitarbeiter einstellen, Mitarbeiter entlassen, Aufgaben verteilen, Konzepte entwerfen, Konferenzen durchführen, Entscheidungen vorbereiten, Verantwortung übertragen, Bilanzen unterschreiben, Abschluss von Kaufverträgen, Prozesse führen, Kredite aufnehmen, Verhandlungen mit Lieferanten, Handelsregistereintrag vornehmen lassen, Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer veranlassen …
  • Aufgabe 3.2.4 Werner Wikinger und sein Freund Fritz König schließen am 02.10. einen Gesellschaftsvertrag ab, dessen Inhalt mit den handelsrechtlichen Regelungen zur OHG übereinstimmt. Am 15.10. bittet Werner Wikinger schriftlich das Amtsgericht um Eintragung der OHG im Handelsregister. Ab welchem Datum existiert die OHG?   Die Firma besitzt die Kaufmannseigenschaft auch ohne Eintragung im Handelsregister, da sie eine Personengesellschaft ist. Im Innenverhältnis beginnt die OHG mit Datum des Gesellschaftervertrags zu existieren (ab dem 02.10.), im Außenverhältnis, sobald ein Gesellschafter im Namen der OHG Geschäfte vornimmt. Im Außenverhältnis muss jedoch die Existenz der Firma mit dem Eintrag im Handelsregister dokumentiert werden.
  • Aufgabe 3.2.5 Fritz König bestellt am 12.10. im Namen und unter Verwendung der Firma Büromöbel und eine EDV-Anlage. Kann Fritz König das Handelsgeschäft im Namen und für die Firma abschließen?   Ja, die Gesellschafter bei Personengesellschaften können vor Eintragung in das Handelsregister im Namen der Firma geschäftlich tätig werden. Sollte dies die erste Rechtshandlung der OHG sein, ist die OHG am 12.10. im Außenverhältnis entstanden.
  • Aufgabe 3.2.6 Wer vertritt nach handelsrechtlicher Regelung die Gesellschaft nach außen?   Beide Gesellschafter können die OHG für alle Rechtsgeschäfte, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt, vertreten (Einzelvertretungsmacht). Für außergewöhnliche Rechtsgeschäfte (Kauf/Verkauf von Grundstücken, Aufnahme neuer Gesellschafter, Ernennung eines Prokuristen (Stellvertretung der Geschäftsführung)) ist die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig.
  • Aufgabe 3.2.7 Angenommen die bestellten Büromöbel und die EDV-Anlage könnten nicht bezahlt werden. Welche Bedeutung hat in diesem Fall die Haftungsklausel der OHG „unmittelbar“ und „solidarisch“?   Unmittelbar: Der Lieferant kann seine Forderung nicht nur gegenüber der Gesellschaft (OHG) geltend machen, sondern zugleich auch jeden einzelnen Gesellschafter verklagen und die Zahlung der vollen OHG-Schuld fordern. Solidarisch: Jeder Gesellschafter haftet allein in unbegrenzter Höhe für die Schulden der gesamten Gesellschaft.
  • Aufgabe 3.2.8 Was meinen Sie: Welche Vorteile, welche Nachteile hat die OHG? Stellen Sie Vor- und Nachteile tabellarisch dar. Nennen Sie je drei. Vorteile: Erhöhung des Eigenkapitals durch mehrere Personen Höhere Kreditwürdigkeit durch die umfassende persönliche Haftungssituation der Gesellschafter Einzelvertretungsbefugnis jedes Gesellschafters setzt Vertrauensverhältnis voraus. Abstimmungsprobleme möglich Nachteile: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch Einbindung unterschiedlicher Fachkompetenzen möglich durch mehrere Gesellschafter Ohne gesellschaftsvertragliche Regelungen: leistungsunabhängige Gewinnausschüttung
  • Aufgabe 3.2.9 Die Gesellschafter A und B der A & B OHG betreiben einen Versandhandel. Ein Gesellschaftsvertrag existiert nicht. A möchte das Grundstück, auf dem die OHG ihren Versandhandel betreibt und das der OHG gehört, verkaufen. B ist nicht einverstanden. A tritt dennoch in Verkaufsverhandlungen mit C und schließt auch einen Vertrag über den Verkauf des Grundstücks ab. Ist das Rechtsgeschäft gültig? Begründen Sie Ihre Meinung. Mangels Gesellschaftsvertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. A hat kraft Gesetz Einzelvertretungsbefugnis, kann also rechtswirksam Verträge mit Dritten abschließen (§ 125 Abs. 1 HGB). Daher ist das Rechtsgeschäft wirksam. Auch wenn die Einzelvertretungsbefugnis wie hier im Innenverhältnis beschränkt ist, so ist die Beschränkung im Verhältnis zum Dritten (der Außenwelt) ungültig. Der Geschäftspartner der OHG kann ja nicht wissen, dass die Person, mit der das Geschäft abgeschlossen wurde, gar nicht dazu befugt war. Das Grundstück ist im Außenverhältnis also verkauft. Nach „innen" kann Person B u. U. Schadensersatzforderungen an A stellen. Und das kollegiale Geschäftsklima dürfte empfindlich, bis zur Trennung, gestört sein
  • Aufgabe 3.3.1 Sind alle Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft dem Handelsrecht nach gleichberechtigt? Beschreiben Sie die Stellung des Kommanditisten hinsichtlich der Geschäftsführung, der Vertretung und der Haftung. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.Diese gesetzliche Regelung kann per Gesellschaftsvertrag abgeändert werden. Die Kommanditisten sind von der Vertretungsmacht grundsätzlich ausgeschlossen. Diese gesetzliche Regelung ist zwingend(nicht abänderbar). Bei außergewöhnlichen Rechtsgeschäften (Grundstückskauf/-verkauf, Aufnahme neuer Gesellschafter) haben Kommanditisten ein Widerspruchsrecht. Als im Handelsregister eingetragene Kommanditisten sind sie Teilhafter.
  • Aufgabe 3.3.2 Worin unterscheiden sich die Gesellschafter KG und OHG bezüglich der Haftungsverhältnisse? Die Gesellschafter der OHG haften unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch, auch mit ihrem Privatvermögen. Der Komplementär der KG haftet wie der Gesellschafter der OHG. Die Kommanditisten haften, soweit sie im Handelsregister eingetragen sind, nur mit ihrer eingetragenen Kapitaleinlage.
  • Aufgabe 3.3.3 Wer ist bei der Büromöbel Hans & Sachs KG Komplementär, wer Kommanditist? Frau Dr. Eva Hans: Komplementärin Herr Eberhard Sachs: Kommanditist Herr Dr. Siegfried Sachs: Kommanditist
  • Aufgabe 3.3.4 Herr Eberhard Sachs soll in Zukunft neben Frau Dr. Eva Hans für die Firma Vertretungsmacht erhalten. Ist das zulässig? Begründen Sie Ihre Meinung.   Nein, das ist nicht zulässig. Ein Kommanditist ist unabänderlich von der Vertretung der Gesellschaft im Rechtsverkehr gegenüber Dritten ausgeschlossen (siehe § 170 HGB).
  • Aufgabe 3.3.6 Dr. Eva Hans als Komplementärin der Büromöbel Hans & Sachs KG kauft einen neuen Firmen-Pkw für 40.000 Euro. Die anderen Gesellschafter sind mit dieser Handlung nicht einverstanden. Durfte Frau Dr. Hans ohne die Zustimmung der beiden anderen Gesellschafter den Pkw kaufen? Begründen Sie Ihre Antwort.   Dr. Hans ist Komplementärin der Büromöbel Hans & Sachs KG. Als solche besitzt sie Einzelvertretungsmacht der KG für Tätigkeiten, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Die Anschaffung eines Pkw gehört zu diesen Geschäften. Sie durfte den Pkw für die KG kaufen, auch wenn die anderen Gesellschafter nicht einverstanden sind.
  • Aufgabe 3.3.7 Die Gesellschafter A und B der A & B KG betreiben einen Versandhandel. A ist als Komplementär im Handelsregister eingetragen, B als Kommanditist. a. A möchte das Grundstück, auf dem die KG ihren Versandhandel betreibt und das der KG gehört, verkaufen. B ist nicht einverstanden. A tritt dennoch in Verkaufsverhandlungen mit C und schließt auch einen Vertrag über den Verkauf des Grundstücks ab. Ist das Rechtsgeschäft gültig? Begründen Sie Ihre Meinung. b. Jetzt möchte B das Grundstück, auf dem die KG ihren Versandhandel betreibt und das der KG gehört, verkaufen. A ist nicht einverstanden. B tritt dennoch in Verkaufsverhandlungen mit C und schließt auch einen Vertrag über den Verkauf des Grundstücks ab. Ist das Rechtsgeschäft gültig? Begründen Sie Ihre Meinung. a. A möchte das Grundstück, auf dem die KG ihren Versandhandel betreibt und das der KG gehört, verkaufen. B ist nicht einverstanden. A tritt dennoch in Verkaufsverhandlungen mit C und schließt auch einen Vertrag über den Verkauf des Grundstücks ab. Ist das Rechtsgeschäft gültig? Begründen Sie Ihre Meinung. B hat als Kommanditist zwar ein Widerspruchsrecht gegenüber dem Komplementär A. A besitzt als Komplementär jedoch Einzelvertretungsmacht. Der Abschluss des Geschäfts gegenüber C ist rechtsgültig. Die Einzelvertretungsbefugnis kann zwar wie bei der OHG im Innenverhältnis per Gesellschaftsvertrag beschränkt werden. Diese Beschränkung ist aber nach außen immer unwirksam (§ 126 Abs.2 HGB). b. Jetzt möchte B das Grundstück, auf dem die KG ihren Versandhandel betreibt und das der KG gehört, verkaufen. A ist nicht einverstanden. B tritt dennoch in Verkaufsverhandlungen mit C und schließt auch einen Vertrag über den Verkauf des Grundstücks ab. Ist das Rechtsgeschäft gültig? Begründen Sie Ihre Meinung. Das Geschäft ist aus Sicht der KG nicht rechtsgültig. B verfügt als Kommanditist grundsätzlich über keine Einzelvertretungsmacht (siehe Aufgabe 3.3.4).
  • Aufgabe 3.3.8 Was meinen Sie: Welche Vorteile, welche Nachteile hat die KG? Nennen Sie je 3. Vorteil: Erhöhung des Eigenkapitals durch Kommanditisten. Geringeres Geschäftsrisiko der Kommanditisten aufgrund der Teilhaftung Der Komplementär trägt das größere Haftungsrisiko. Hohe Kreditwürdigkeit durch die Vollhaftung des Komplementärs. Nachteile: Starkes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschafter wegen der „inzelvertretungsmacht" der Komplementäre erforderlich. Der Komplementär hat die Entscheidungsgewalt für die Geschäftsführung. Kommanditist kann trotz Haftungsbegrenzung wesentlichen Einfluss gewinnen. Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern können den Fortbestand der KG belasten.