LMR (Fach) / Vorlesung und Seminar (Lektion)

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Fragen zur Vorlesung und zum Seminar LMR SS14

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  • Def. LM-Zusatzstoff Alle Stoffe,...die i.d.R. weder selbst als LM verzehrt noch als charakteristische Zutat verwendet werden und einem LM aus technologischen Gründen zugesetzt werden. VO (EG) 1333/2008 über LM-Zusatzstoffe
  • Welche Stoffe gelten nicht als Zusatzstoffe? Verarbeitungshilfsstoffe LM-Enzyme Stoffe die aus ernährungsphysiologischen Zwecken zugesetzt werden oder nicht zum Verzehr gedacht sind ... VO (EG) 1333/2008 über LM-Zusatzstoffe
  • Was sind intelligente und aktive Verpackungen/Gegenstände/Materialien? 450/2009 Intelligente Verpackungen = Verpackungen, die dazu bestimmt sind den Zustand eines LM zu überwachen Bsp.: Zeit-Temperatur-Indikatoren Aktive Verpackungen Verpackungen, mit denen der Zustand von LM aktiv erhalten oder verbessert wird. Bsp.: Sauerstoff-Absorber (Haltbarkeit ↑)
  • Wichtige Vorschriften der Claims-VO und ein Beispiel für nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen Verbotsprinzip Positivliste Zulassungsvoraussetzungen Nährwertprofile Bsp. nährwertbezogen: "fettarm", "zuckerfrei", "light" gesundheitsbezogen: "senkt den Cholesterinspiegel", "fördert die Verdauung"
  • Neue Nährwertdeklaration nach LMIV Nährwertdeklaration Pflicht nach LMIV Big 7  Energie Fett ges. FS KH Zucker Eiweiß Salz
  • Pflichtkennzeichnungselemente nach LMIV Verkehrsbezeichnung Zutatenverzeichnis Nettofüllmenge MHD/Verbrauchsdatum Nährwerte in Tabellenform (Big 7) Besondere Anweisungen für Aufbewahrung/Verwendung Herstellerangaben Ursprungsland/Herkunft Alkoholgehalt (bei > 1,2 Vol%
  • 5 Änderungen/Neuerungen in der LMIV gegenüber LMKV/NKV gültig für vorverpackte LM auf jeder Produktionsstufe Nährwertdeklaration (Pflicht, Big 7) Allergenkennzeichnung (schriftliche Hervorhebung, auch bei loser Ware) Mindestschriftgröße Anweisungen zur Aufbewahrung/Verwendung Herkunft Fleisch (Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel) Einfrierdatum und Auftauhinweis Angabe Ursprungsland
  • Unterschied zw. LM und Arzneimittel Pharmakologische (heilende, lindernde Wirkung) vs. physiologische Wirkung Dosisabhängig
  • Was ist eine Zutat? Welche Stoffe fallen nicht unter den Zutatenbegriff? LMKV §5 Zutat = jeder Stoff, einschl. Zusatzstoffe und Enzyme...der bei der Herstellung eines LM verwendet wird und im Enderzeugnis enthalten ist NICHT: Verarbeitungshilfsstoffe Lösungsmittel und Trägerstoffe Stoffe aus Zutaten (Enzyme, Zusatzstoffe,...) die keine technologische Wirkung im Enderzeugnis ausüben (Carry-Over) Bestandteile einer Zutat, die vorübergehend entfernt und wieder hinzugefügt werden
  • Was muss beim Einsatz von Zusatzstoffen beachtet werden? Welche Mengen dürfen zugesetzt werden? Was bedeutet "quantum satis"? VO (EG) 1333/2008 LM-Zusatzstoffe Verbotsprinzip Positivliste (Anhang II) Funktionsklassen LM in denen Zusatzstoffe nicht zugelassen sind (Anhang II) z.B. Honig, Butter Höchstmengen im Anhang festgelegt (Anhang II) Ist keine Höchstmenge im Anhang geregelt, sollte die geringste Dosis zugesetzt werden, die nötig ist um die gewünschte Wirkung zu erzielen ("Quantum satis = So viel wie nötig")
  • Was ist unter Rückverfolgbarkeit zu verstehen, wie funktioniert sie? Vorteile für Hersteller VO (EG) 178/2002 Basisverordnung Möglichkeit ein LM durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zurück verfolgen zu können, durch... Erfassung und Dokumentation des unmittelbarn Vorlieferanten und der unmittelbaren Abnehmer von LM und Produkten, die mit LM in Kontakt kommen Einrichtung von Verfahren und Systemen, mit denen die Informationen jederzeit an die Behörde übermittelt werden können Vorteile Unternehmer: Stufenverantwortung Risikominimierung bessere Kostenkontrolle effizientere Fehleranalyse
  • Ab welcher Menge dürfen Aussagen zu im LM enthaltenen Vitaminen und Mineralstoffen gemacht werden? VO (EG) 1924/2006 Health Claims + LMIV Wenn eine signifikante Menge (nach LMIV Anhang XIII) enthalten ist: 15% der Nährstoffbezugswerte 7,5 % der Nährstoffbezugswerte bei Getränken Hinweise: "viel Vitamin" --> mind. das doppelte der empf. Tagesmenge (30 %) "Erhöht/verringert..." --> um mind. 30 %
  • Ziele des LMR nach VO (EG) 178/2002 und LFGB LM-Sicherheit Information Schutz vor Täuschung Schutz der Gesundheit und der Interessen der Verbraucher
  • Aufgaben der EFSA Europ. Behörde für LM-Sicherheit Risikobewertung (EU) Risikokommunikation unabhängige wissenschaftl. Beratung LM-Sicherheit
  • Warum und auf welche Art sind Risikobewertung und Risikomanagement voneinander getrennt? Risikoberwertung = Aufgabe der EFSA unabhängig und nicht beeinflussbar rein wissenschaftliche Basis der Entscheidungen Risikomanagement = Aufgabe der Polittik nutzt unabhängige Beratung als Entscheidungsgrundlage ---> Trennung von Wissenschaft und Politik ---> unabhängige wisseschaftliche Bewertung im Zetrum der politischen Gestaltung
  • Warum und auf welche Art sind Risikobewertung und Risikomanagement voneinander getrennt? Risikoberwertung = Aufgabe der EFSA/des BfR unabhängig und nicht beeinflussbar rein wissenschaftliche Basis der Entscheidungen Risikomanagement = Aufgabe der Polittik nutzt unabhängige Beratung als Entscheidungsgrundlage ---> Trennung von Wissenschaft und Politik ---> unabhängige wisseschaftliche Bewertung im Zetrum der politischen Gestaltung
  • Anforderungen an LM-Sicherheit VO (EG) 178/2002 Art. 14 LM dürfen nur in verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind. Ein LM gilt als nicht sicher, wenn davon auzugehen ist, dass es gesundheitschädlich ist es für den Verzehr ungeeignet ist Sicherstellung durch: Rückverfolgbarkeit, Zuordnung von Verantwortlichkeiten, Schnellwarnsystem, Amtliche Kontrolle und Überwachung, Hygienevorschriften
  • Was ist das Schnellwarnsystem? Wie funktioniert es? VO (EG) 178/2002 Art. 50 Schnellwarnsystem = System zur schnellen Übermittlung von LM-Warnungen und Produktrückrufen sowie von mittelbaren und unmittelbaren Risiken für die menschl. Gesundheit Beteiligte: Mitgliedsstaaten Kommission Behörde Meldung an Kommission --> Weiterleitung der Infos an Mitglieder des Netzes
  • Wer trägt die primäre Verantwortung bei der Herstellung von LM? Von wem werden die Kontrollen durchgeführt? VO (EG) 178/2002 + LFGB + VO (EG) 882/2004 amtliche Kontrollen Primäre Verantwortung: LM-Unternehmer Amtliche Überwachung: Länderebene - zuständige Behörde, LM-Überwachungsamt+Veterinäramt --> Durchführung: geschultes Kontrollpersonal
  • Wie werden die amtlichen LM-Kontrollen durchgeführt? VO (EG) 882/2004 amtlich Kontrollen regelmäßig auf Risikobasis ohne Vorankündigung auf jeder Stufe (Produktion, Verarbeitung, Vertrieb) von geschultem/ausgebildetem Kontrollpersonal ohne Interessenskonflikte
  • Wofür stehen die Abkürzungen g.g.A., g.U., g.t.S.? Geschütze geografische Angabe Geschütze Ursprungsbezeichnung garantiert traditionelle Spezialität
  • Wofür stehen die Abkürzungen g.g.A., g.U., g.t.S.? VO (EG) 1151/2012 Qualtitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und LM Geschütze geografische Angabe (Bsp.: Nürnberger Rostbratwurst) mind. eine Produktionsstuffe im genannten Gebiet (Erzeugung o Verarbeitung o Herstellung) Geschütze Ursprungsbezeichnung (Bsp.: Parmaschinken) Alle Produktionsschritte im gennanten Gebiet Ursprung des LM in bestimmtem Ort/Gebiet Qualität überwiegend durch geog. Einflüsse entstanden garantiert traditionelle Spezialität (Bsp.: Mozarella, Serrano Schinken) traditionelle Herstellungs-/Verarbeitungsart oder Zusammensetzung aus trad. verwendeten Zutaten Name muss trad. für Erzeugnis verwendet worden sein
  • Sind Unionszeichen Pflichtangaben? Ja, nach VO (EG) 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse u. LM = g.U.; g.g.A.; g.t.S.
  • Unterschied MHD und Verbrauchsdatum LMKV/LMIV MHD = Datum bis zu dem das LM seine spezifischen Eigenschaften beibehält Verbrauchsdatum = Datum, nach dessen Ablauf das LM als nicht sicher gilt
  • Was sind LM? VO (EG) 178/2002 Basisverordnung alle Stoffe/Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind...,dass sie im verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden.
  • Unterschied LM, Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel, kosmetische Mittel Nahrungsergänzungsmittel = LM in konzentrierter und dosierter Form, die dazu bestimmt sind die Ernährung zu ergänzen (physiologische Wirkung) Arzneimittel = Eigenschaften zur Heilung/Linderung/Verhütung von Krankheiten/Beschwerden (pharmakologische Wirkung) kosmetische Mittel = nur zur äußerlichen Anwendung zu bestimmten Zwecken LM = Stoffe die vom Menschen aufgenommen werden (physiologische Wirkung)  Arzneimittel/kosmetische Mittel ≠ LM , Nem = LM
  • Unterschied zwischen Verordnungen und Richtlinien sowie zwischen horizontalen und vertikalen Regelungen Verordnung = Gesetz für Mitgliedstaaten EG unmittelbare Gültigkeit/Wirksamkeit und verbindlich Richtlinien = Vorgabe eines verbindlichen Ziels Wahl der Form und Mittel zur Zielerreichung frei gestaltbar  Umsetzung in nationales Recht Horizontal = alle LM betreffend Vertikal = Produktspezifisch
  • Quid-Auslöser laut LMKV Verkehrsbezeichung (Zutat in Bezeichnung genannt) Andeutung (Bezeichnung deutet darauf hin, dass Zutat enthalten ist. Bsp.: Jägersoße - Pilze) Hervorhebung (Zutat auf Etikett hervorgehoben durch Bilder, Worte,...) Charakteristische Zutaten (Zutat für Charakterisierung/Unterscheidung von Bedeutung Bsp. Marzipam - Mandeln) Ausnahme: Menge < 2 %
  • Für was und wann ist die Herkunftsangabe nach LMIV verpflichtend (ausgenommen bei g.g.A./g.U.) Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel, Rind Bei Irreführungsgefahr Wenn die primäre Zutat (>  50 % oder QUID) nicht mit dem Ursprungsland identisch ist
  • Welche Gründe liegen der Spurenkennzeichnung zu Grunde? Sorgfalltspflicht Absicherung (Risikominimierung)
  • Was ist das FIAP? Welche VO umfasst es? Food Improvement Agents Package = EU-Regelung über den Einsatz und die Zulassung von Zusatzstoffen VO (EG) 1331/2008 Zulassungsverfahren VO (EG) 1332/2008 LM-Enzyme VO (EG) 1333/2008 LM-Zusatzstoffe VO (EG) 1334/2008 Aromen
  • Was sind diätetische LM? Welche Besonderheiten sind bei der Kennzeichnung zu beachten? DiätV (zukünftig VO (EG) 609/2013) = LM, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind für bestimmte Personengruppen (Bsp.: Schwangere) einen besonderen Ernährungszweck erfüllen deutlich von anderen LM unterscheidbar aufgrund ihrer Zusammensetzung oder Herstellung ---> Beikost, Säuglingsnahrung, bilanzierte Diäten, glutenfreie LM, Na-arme LM Sonderkennzeichnung: Verpflichtende Nährwertkennzeichnung Verpflichtende kranksheits-/gesundheitsbezogene Angaben (wenn durch Health Claim VO zugelassen)
  • Auf welche Art müssen Zusatzstoffe auf Verpackungen gekennzeichnet werden? VO (EG) 1333/2008  + LMKV Im Zutatenverzeichnis mit Bezeichnung oder E-Nummer nach der Funktionsklasse (LMKV §6) in bestimmten Fällen mit zusätzlichen Angaben nach 1333/2008 z.B. Aspartam - "Enthält eine Phenylalaninquelle"
  • In welchen Mengen dürfen Vitamine und Mineralstoffe in ein LM zugesetzt werden? VO (EG) 1925/2006 Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie best. anderer Stoffe Noch keine Höchstmengen festgelegt --> LM muss noch sicher sein  Orientierung an ADI-Werten
  • Welche Vitamine/Mineralstoffe dürfen einem LM zugesetzt werden? VO (EG) 1925/2006 Zusatz von Vit. und MS sowie best. anderer Stoffe zu LM Positivlisten (Anhang I + II) --> nur die dort genannten Formen dürfen zugesetzt werden Negativliste für "andere Stoffe" (Anhang III) --> Die dort gelisteten Stoffe dürfen nicht zugesetzt werden. Alle nicht erwähnten dürfen zugesetzt werden (Liste ist noch leer)
  • Was ist ein Aroma? VO (EG) 1334/2008 Art. 3 Aromen Erzeugniss, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt ist und LM zugesetzt wird um ihnen einen besonderen Geruch/Geschmack zu verleihen oder diesen zu verändern Verbotsprinzip - Positivliste (noch in eigener VO zur Aufnahme in den Anhang)
  • Was sind "active principles"? VO (EG) 1334/2008 Anhang III Aromen Aktive Grundbestandteile = Inhaltsstoffe, die natürlicherweise in Gewürzen und Kräutern vorkommen und von toxikologischer Relevanz sind Im Anhang genannte Stoffe dürfen einem LM nicht oder nur in bestimmten Mengen (die sowieso in LM enthalten sind) zugesetzt werden Bsp.: Cumarin, Capsaicin, Blausäure
  • Was sind neuartige LM? VO (EG) 258/1997 neuartige LM/-zutaten Neuartig = bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschl. Verzehr verwendet und unter die in Art.1 (2) c-f genannten Gruppen fallend. Bsp.: LM aus Pilzen oder MOs, LM mit modifizierter primärer Melkularstruktur
  • Unterschied zwischen "natürliches Aroma" und "natürliches Apfelaroma" VO (EG) 1334/2008 Art 16 Aromen "natürlich" = Aromabestandteil ausschließlich aus Aromaextrakten u./o. natürlichen Aromastoffen "natürliches Aroma" = Aromabestandteile aus verschiedenen Ausgangsstoffen und eine Nennung der Ausgangsstoffe würde ihr Aroma nicht zutreffend beschreiben können. "natürliches Apfelaroma" = Aromabestandteile zu mind. 95 % aus Äpfeln gewonnen
  • Was ist unter eine gentechn. verändertem LM zu verstehen? Wie sind sie zu kennzeichnen? LM, das aus (nicht mit) einem gentechnisch veränderten Organismus hergestelt wurde --> Mehl, Öl,...NICHT: Fleisch von Tieren die mit GVO gefüttert wurden Kenneichnung: "Gentechnisch veränderten", "Aus gentechnisch verändertem...hergestellt",  als Fußnote des Zutatenvz oder deutlich lesbar aus Etikett Wenn ein LM sich deutlich von dem ursprünglichen Erzeugnis unterscheidet: Zusammensetzung Nährwert oder nutritive Wirkung Verwendungszweck Auswirkungen auf die Gesundehit best. Bevölkerungsgruppen
  • Wann ist die Kennzeichnung von Vitaminen und Mineralstoffe Pflicht? Bei nährwertbezogenen Angaben Wenn sie zugesetzt wurden
  • Was sind Leitsätze? Wer macht sie? Von Sachverständigen ausgearbeitete ergänzende Regeln zu Rechtsnormen mit Charakter objektivierter Sachverständigengutachten (Auslegungs- und Orientierungshilfe) keine Rechtsnormen (nicht verbindlich) keine Verwaltungsrichtlinien Beschlossen von Fachausschüssen der Deutschen-LMbuch-Kommission unter Berücksichtigung internationaler LM-Standards
  • Kennzeichnung von Nem Sonderkennzeichnung zusätzlich zu LMIV nach NemV Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" Name der Kategoerien von Nährstoffen empf. tägliche Verzehrmenge Warnhinweise "Angegebene tägl. Verzehrmenge darf nicht überschritten werden" Hinweise: nicht in Reichweite von Kindern aufbewahren, Nem nicht als Ersatz für eine ausgewogene abwechslungsreiche Ernährung zu verwenden Menge der Nährstoffe mit ernährungsspezifischer/physiolog. Wirkung bezogen auf tägl. Verzehrmenge Vitamine und Mineralstoffe in %
  • Ablauf Meldeverfahren Schnellwarnsystem Überwachungsbehörden eines Bundeslandes unterrichten BVL BVL überprüft Meldung und leitet sie an EU-Kommission EU-Kommission wertet Meldung aus, übersetzt ins Englische und stellt die ins System --> Information aller Mitglieder (EU-Mitgliedsstaaten)
  • Ablauf Meldeverfahren Schnellwarnsystem 178/2002 Überwachungsbehörden eines Bundeslandes unterrichten BVL BVL überprüft Meldung und leitet sie an EU-Kommission EU-Kommission wertet Meldung aus, übersetzt ins Englische und stellt die ins System --> Information aller Mitglieder (EU-Mitgliedsstaaten)
  • Wie erfolgt die amtliche LM-Überwachung? LFGB + 882/2004  Stichprobenartige Kontrolle der Eigenkontrolle Risikobasiert auf jeder Stufe der Produktion, Verarbeitung und des Vertriebs ohne Vorankündigung durch qualifizierte, geschulte Konrolleure Zuständig: Ländersache --> Behörden
  • Voraussetzungen für das Unionszeichen g.t.S. 1151/2012 garantiert traditionelle Spezialität Herstellung, Verarbeitung oder Zusammensetzung traditionell aus traditionell verwendeten Zutaten/Rohstoffen traditioneller Name Bsp. Mozarella, Serrano Schinken
  • Voraussetzungen für das Unionszeichen g.t.S. 1151/2012 garantiert traditionelle Spezialität Herstellung, Verarbeitung oder Zusammensetzung traditionell aus traditionell verwendeten Zutaten/Rohstoffen traditioneller Name Bsp. Mozarella, Serrano Schinken
  • Voraussetzungen für das Unionszeichen g.g.A. 1151/2012 geschütze geografische Angabe Mind. eine Produktionsstufe (Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung) in dem angegebenen geografischen Gebiet Bsp.: Nürnberger Rostbratwurst (Fleisch aus Holland, Herstellung in Nürnberg)
  • Voraussetzungen für das Unionszeichen g.U. 1151/2012 geschützte Ursprungsbezeichnung alle Produktionsschritte (Erzeugung, Verarbeitung, Herstellung) in angegebenem Gebiet Qualtiät des Produktes überwiegend durch geog. Einflüsse entstanden Ursprung in bestimmten Ort/Gegend/Land Bsp.: Allgäuer Emmentaler, Parmaschinken