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Betriebsaufspaltung

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  • Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung Personelle Verflechtung: einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille; Wille kann im Besitz- und Betriebsunternehmen durchgesetzt werden Sachliche Verflechtung: Überlassung mindestens einer funktional ...
  • Echte Betriebsaufspaltung Aufspaltung einer KapGes, ... Unechte Betriebsaufspaltung Gründung zweier Unternehmen
  • Personelle Verflechtung Personengruppentheorie: Derselben Personengruppe gehören jeweils die Mehrheit der Anteile am Besitz- und Betriebsunternehmen Beteiligungsidentität: An Besitz- und Betriebsunternehmen sind dieselben ...
  • Personelle Verflechtung GbR Es gilt das Einstimmigkeitsprinzip, d.h. wenn Gesellschafter nicht auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist, liegt keine Betriebsaufspaltung vor.    Für die Bruchteilsgemeinschaft gilt das Mehrheitsprinzip.  ...
  • Sachliche Verflechtung Eine sachliche Verflechtung ... Funktional wesentliche Betriebsgrundlage Wesentliche Betriebsgrundlagen sind WG, die für das Betriebsunternehmen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich ...
  • Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung Die Vermietung ... 1. Betriebsvermögen des Besitzunternehmens Notwendiges BV:  = Vermietetes AV  = GmbH-Anteile = alle WG, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind.  2. Laufende ...
  • Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung Besonderheiten im Zusammenhang mit dem TEV Ausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft unterliegen dem TEV, genauso wie Gewinne aus der Veräußerung etc. der Anteile an der Betriebsgesellschaft, ...
  • Das Besitzunternehmen ist eine Personengesellschaft ... BV der Besitz-Personengesellschaft - vermietetes AV - an Betriebsgesellschaft überlassene WG Notwendiges SBV - Beteiligung am Betriebsunternehmen
  • Laufende Einkünfte Soweit die Besitzgesellschaft ... Die gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens umfasst auch die Anteile und die Einkünfte von Personen, die nur am Besitzunternehmen beteiligt sind.