rechttswssschaften (Fach) / Sachenrecht Teil K/W (Lektion)
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wichtigsten sachen aus dem sachenrechtlichen teil des K/W
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- was ist übergabe durch erklärung 428 abgb a) traditio brevi manu (besitzauflassung), die sache befinidet sich beim erwerber bereits als inhaber und soll sie nun als besitzer haben b) constitutum possesorium (besitzkonstitut), der bisherige besitzer wird bloß zum inhaber hat die sache aber weiter bei sich. antizipiertes besitzkonstitut: veräußerer und erwerber setzen den übertragungsakt obwohl der veräußerer die sache erst bekommen soll. sobald der veräußerer die gewahrsame hat wird der erwerber besitzer.
- was ist besitzanweisung ein dritter hat die sache inne und soll sie nun für den erwerber als besitzmittler innehaben. das einverständnis des dritten wird erforderlich sobald seine position verschlechtert wird durch die besitzanweisung.
- was ist der Besitzwille es ist der wille die sache als die seinige zu behalten (§309) völlig geschäftsunfähige sind nicht in der lage einen solchen zu bilden, der gesetzliche vertreter muss für sie besitz erwerben. nach §310 können aber kinder unter sieben jahren und personen die den gebrauch der vernunft nicht haben können besitz für sachen die unter den taschengeldparagraphen fallen erwerben.
- wann endet der sachbesitz a) wenn die sache vernichtet geht oder in verlust gerät ohne das hoffnung besteht sie wiederzufinden (§349) b) bei dereliktion, es wird entsprechende geschäftsfähigkeit vorausgesetzt und im zweifel nicht vermutet das jemand sein eigentum aufgeben wollte. c) durch besitzerwerb eines anderen
- wie endet der rechtsbesitz dadurch das der besitzer deutlich kundtut er wole das recht nicht mehr ausüben (verzicht) wenn sich der verpflichtete der rechtsausübung widersetzt und der besitzer es dabei bewenden lässt verjährung des rechts wegen nichtausübung.
- voraussetzungen der selbsthilfe der besitzer darf seinen besitz durch selbsthilfe verteidigen wenn behördliche hifle zu spät käme §344 das selbe gilt für den bloßen sachinhaber darunter fälllt auch offensive selbsthilfe zb zurückholen der sache wenn er sogleich handelt
- voraussetzungen für das besitzstörungsverfahren besitz des klägers vor der verletzung besitzverletzung durch den beklagten eigenmacht des beklagten (nicht wenn er legitimiert war zb polizist) einlangen der klage innerhalb von 30 tagen
- worauf geht das besitzstörungsverfahren auf herstellung des vorigen zustandes und - sofern wiederholungsgefahr herrscht - auf untersagung künftiger eingriffe. nicht geltend gemacht werden kann ein schadenersatzanspruch
- was ist die bauverbotsklage §§340ff der besitzer einer unbeweglichen sache oder dinglichen rechts an einer unbeweglichen sache hat das recht auf bauverbot bei bloßer gefährdung seines besitzes durch bauführung. (aber kein wiederherstellungsrecht) abwehrrecht besteht nicht wenn die bauführung behördlcih genehmigt wurde er nicht zur ladung erschienen ist oder keine einwendungen erhoben hat
- was sind immissionen und wann sind sie unzulässig immissionen sind einwirkungen zb von abwasser, rauch geräusche etc, sie sind unzulässig nach §364 abs 2 wenn sie das ortsüblich gewöhnliche maß überschreiten und die ortsübliche benutzung eines grundstücks wesentlich beeinträchtigen. negative immissionen sind zb entzug von licht und wasser nach §364 abs 3 unzulässig wenn sie das ortsübliche maß überschreiten und die nutzung des grundstücks unzumutbar machen. ausserdem muss ein einigungsversuch von einer schlichtungsstelle gescheitert sein.
- welche klagen gegen immissionen gibt es und wer ist aktiv/passiv legitimiert unterlassungsanspruch (eigentumfreiheitsklage) beseitigungsanspruch schadenersatz bei verschulden oder gefährdungshaftung aktiv legitimiert ist der eigentümer, der dinglich berechtigte rechtsbesitzer, wohnungseigentumsbewerber und bestandnehmer passiv legitimiert ist sowohl der eigentümer der die störung duldet oder herbeiführt sofern er sie verhindert hätte können, als auch ein dritter verursacher
- wie ist mit immissionen von behördlich genehmigten anlagen vorzugehen §364a sie sind zu dulden auch wenn sie das ortsübliche maß überschreiten. dem geschädigten steht ein verschuldensunabhängiger ausgleichsanspruch zu. eindringen fester körper in größerem ausmass oder gesundheitsgefährdender immissionen hat er jedoch nie zu dulden §364 per analogiam: ein verschuldensunabhängiger ersatzanspruch wird gegeben wenn durch eine behördliche genehmigung der anschein der gefahrlosigkeit gegeben war und ein an sich berechtigter unterlassungsanspruch deswegen nicht rechtzeitig erhoben wurde.
- welche arten von belastungs und veräußerungsverbote gibt es §364c ABGB obligatorische: entfalten dritten gegenüber keine wirkung, er bleibt nur seinem partner schadenersatzpflichtig. absolute: ist nur möglich bei unbeweglichen sachen, zwischen eltern und kindern/stiefkindern/pflegekindern/wahlkindern und wenn sie im grundbcuh eingetragen wurden solche verbote erlöschen immer mit tod, erben sind daran nicht gebunden
- wie funktioniert die verwaltung beim miteigentum ordentliche verwaltung: notwendige und zweckmäßige maßnahmen die en interessen aller miteigentümer dienen und keine besondere kosten haben. es entscheidet die mehrheit der stimmen nach anteilen, nicht nach köpfen. außerordentliche verwaltung: alles was keine ordentliche verwaltung ist. es gilt das einstimmigkeitsprinzip, kann keine einigung erzielt werden bestimmt der richter (§834,835)
- Benutzung von miteigentum gundsätzlich bedarf es keiner zustimmung, würde es zur kollision mit benutzung anderer miteigentümer kommen, bedarf es einer abstimmung mit anderen miteigentümer.
- was sind wohnungseitenumstaugliche objekte §2 abs 2 WEG wohnungen, sonstigen selbständigen räumlichkeiten und kfz-abstellplätzen. nicht aber keller und dachbodenräume oder nicht zum abstellen von kfz gewidmete flächen, diese können nur in verbindung mit wohnungseigentum zustehen (zubehör-wohnungseigentum)
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- erwerb des wohnungseigentums erwerb: durch schriftliche vereinbarung und einverleibung im grundbuch auch der alleineigentumer einer liegenschaft kann "vorläufiges wohnungseigentum" begründen, erwirbt eine andere person miteigenschaft an der liegenschaft verwandelt es sich in echtes wohnungseigentum §51 WEG
- eigentümerpartnerschaft im wohnungseigentm und rechtsfolgen mindestanteil des wohnungseigentums kann nur einer oder 2 personen zur hälfte jeweils zustehen. bei der partnerschaft können die anteile nur gemeinsam veräußert belastet oder der zwangsvollstreckung unterworfen werden.
- verwaltung der liegenschaft bei wohnungseigentum alle wohnungseigentümer einer liegenschaft werden zur eigentümergemeinschaft zusammengefasst die auf verwaltungsangelegenheiten beschränkte rechtspersönlichkeit hat (§2 abs 5 WEG) eigentümergemeinschaft wird durch die mehrheit der wohnungsiegentümer oder einen verwalter vertreten.
- wie ist gegen exekutionen gegen die eigentümergemeinschaft vorzugehen es kann nur gegen das gemeinschaftsvermögen vollstreckt werden (vor allem die rücklage nach §31 WEG) reicht das nicht aus haften sie nach dem verhältnis ihrer miteigentumsanteile rückgriffsansprüche daraus werden durch ein ausserbücherliches vorzugspfandrecht an dem miteigentumsanteil des säumigen gesichert.
- schutz der verwaltertätigkeit bei miteigentümergemeinschaft seine pflichten können weder aufgehoben noch eingeschränkt werden, name und anschrift sind im grundbuch ersichtlich zu machen (§19 WEG) kündigung ist beiderseitig möglich unter folgender voraussetzungen bei unbefristeter bestellung: 3 monatige frist idr zum jahresende befristeter bestellung: fürhestens nach 3 jahren idr zum jahresende (bei weniger befristung nur durch zeitablauf jederzeit aus wichtigem grund.
- schatzfund folgen grundsätzlich begründet okkupatio an herrenlosen sachen alleineigentum. ist es jedoch ein schatz entsteht miteigentum des entdeckers und des grundeigentümers je zur hälfte (§§398,399)
- folgen eines fundes, fundrecht §§388ff der entdecker einer verlorenen oder vergessenen sache nimmt keine herrenlose sache an sich. anzeigepflicht: er muss den fund anzeigen und abgeben, er erwirbt eigentum nach ablauf eines jahres wenn sich der verlustträger nicht meldet finderlohn: gesetzlicher anspruch auf 10% bei verlorenen und 5% bei vergessenen sachen. bei sachen über 2000€ stehen diese nur zur hälfte zu
- was sind ersitzungsfähige sachen private vermögensrechte die gegenstand des besitzes sein können, also hauptsächlich eigentum und dienstbarkeiten. nicht ersitzungsfähig sind jedenfalls staatliche hoheitsrechte, familienrechte, höchstpersönliche rechte und pfandrechte sowie forderungsrechte
- was ist das zurückbehaltungsrecht §471 stehen gegenansprüche zu für auf die sache gemache aufwendungen oder durch sie gemachten schaden darf die herausgabe verweigert werden bis die forderung beglichen ist. ausgeschlossen ist das zurückbehaltungsrecht wenn er die sache listig oder eigenmächtig entzogen hat oder sie in leihe verwahrung oder bestand gegeben wurde
- schadenersatzansprüche gegen einen besitzer redlicher besitzer: darf die sache brauchen, verbrauchen und vertilgen §329 unredlicher besitzer: er muss jeden entstandenen schaden ersetzen, jeden nachteil ausgleichen den der eigentümer nicht gehabt hätte wenn die sache bei ihm gewesen wäre (§335)
- was kann alles gegenstand des pfandrechts sein sowohl körperliche als auch unkörperliche sachen, allerdings muss sie immer verwertbar sein. alleineigentümer kann nie nur quoten verpfänden, anders der miteigentümer. auch selbständige bestandteile und zubehör kann unabhängig von der hauptsache verpfändet werden
- verpfändung einer künftigen sache künftige sachen existieren noch nicht und daher kann kein dingliches recht an ihnen begründet werden. es ist jedoch möglich einen pfandvertrag vorher abzuschließen, das dingliche pfandrecht entsteht anschließend mit entstehung der sache und entsprechendem modus.
- was ist eine ertragshypothek (revenuehypothek) ein pfandrecht an der sache wird zwar begründet, aber verwerten kann der pfandgläubiger nur die früchte der pfandsache.
- wie weit greift der umfang des pfandrechts nach §457 unselbständige bestandteile: teilen notwendig das rechtliche schicksal, werden aber mit absonderung pfandfrei (zb früchte) selbständige bestandteile und zubehör: sind im zweifel mitverpfändet, werden mit absonderung pfandfrei hinzukommende bestandteile und zubehör: es entscheidet der parteiwille zivile früchte: sind im zweifel nicht miterfasst
- wie ist der modus beim pfandrecht an rechten bei verbrieften forderungen entsteht es durch übergabe des papiers. bei anderen forderungen ist nru die übergabe durch zeichen möglich und zwar durch verständigung des schuldners, auch schon vor deren entstehung.
- ausgestaltung des afterpfandes bewegliche sachen müssen weiter übergeben werden, hypothek es bedarf nicht der zustimmung der pfandbestellers, doch haftet der pfandgläubiger für jeden schaden der sonst nicht eingetreten wäre §460 wurde der pfandbesteller verständigt darf er nicht an den pfandgläubiger zahlen ohne zustimmung des afterpfandgläubigers §455. (gleicher schutz wie bei 1395 S2)
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- Übertragung des Pfandrechtes das pfandrecht kann nicht alleine bestehen, es muss zusammen mit der forderung übertragen werden. wenn eine forderung ohne pfandrecht übertragen wird erlischt es ebenso. (ausnahme höchstbetragshypotheken) damit das pfandrecht mit der forderung übergeht bedarf es auch eines moduses, wobei hier die hM das besitzkonstitut für ausreichend erachtet
- welche rechte hat der pfandgläubiger §458 er darf ein anderes pfand verlangen wenn durch verschulden des pfandbestellers oder einen nach pfandbestellung offenbar gewordenen mangel die sache nicht zur bedeckung der schuld ausreicht ausserdem hat er die devastationsklage: es können unterlassungen von einwirkungen gefordert werden, v.a bei verschlechterungen. der anspruch ist verschuldensunabhängig.
- was sind die pflichten des pfandgläubigers er hat das pfand sorgfältig zu verwahren und bei bezahlung der schuld zurückzustellen. bei verschuldeten schaden muss er ersatz leisten (§459) der hypothekargläubiger hat eine einverleibungsfähige löschungserklärung auszustellen §469 gegenüber einem drittpfandbesteller gibt es eine auskunftserteilung und rechnungslegungspflicht.
- wie ist eine sache zu verwerten bei gleichem pfandrang das pfand ist unter ihnen im verhältnis der durch die pfandsache gesicherten forderungen aufzuteilen.
- wie kommt der vorrangige nicht innehabende an dem faustpfand der innehabende vorrangige pfandgläubiger ist nicht verpflichtet einen nachrangigen zum zwecke des verkaufs herauszugeben umgekehrt hat aber in vorrangiger gegen einen innehabenden nachrangigen einen anspruch auf herausgabe zum zwecke der verwertung
- verwertung des faustpfandes durch einen nachrangigen ein vorrangiger kann laut §238 EO den nachrangigen nicht hindern an der verwertung, der besser berechtigte kann aber aber auf vorzugsweise befriedigung klagen (pfandvorrechtsklage) §466b gewährt jedem pfandgläubiger bei aussergerichtlicher verwertung auch beim faustpfand die einlösung der forderung
- einlösungsrecht beim hypothekarpfand nach §462 hat jeder hypothekargläubiger das recht nach beantragung der versteigerung die forderung des versteigernden einzulösen. die einlösung erfodert die volle befriedigung des gläubigers, die forderung und die hypothek gehen anschließend auf den zahler über.
- voraussetzungen für die aussergerichtliche verwertung §§466a ff muss eine bewegliche körperliche sache sein falls tunlich: verkauf der pfandsache androhen und einen monat warten, zwischen unternehmern eine woche (§368 abs 1 UGB) falls untunlich: frist beginnt direkt nach fälligkeit. gibt es weitere pfandgläubiger/gebrauchs/fruchtgenussberechtigte müssen es auch ihnen angedroht werden damit sie ihr §462 recht ausüben können
- wie hat die aussergerichtliche verwertung zu erfolgen in einer öffentlichen versteigerung durch einen dazu befugten unternehmer. bei sachen mit einem börsen oder marktpreis kann zu diesem preis aus freier hand verkauft werden was meistens einen höheren erlös erzielt. (zu beachten auch §466a rücksichtsnahmegebot) barzahlungsgebot: die pfandsache darf nur gegen entrichtung des kaufpreises übergeben werden. bei verstoß wird die bezahlung fingiert und die forderung als getilgt (§466c abs 1), seinen kaufpreisanspruch hat er aber noch.
- auf welcher grundlage darf jemand eine sache aussergerichtlich verkaufen und was passiert bei verstoß der regeln der pfandgläubiger hat einen aus §466a abs 1 ableitbare verfügungsermächtigung. an der sache haftenden pfandrechte und sonstige dingliche rechte erlöschen sofern sie dem pfandrecht nicht vorgehen (§466c abs 3) der pfandbesteller kann eine allfällige hyperocha herausverlangen verstößt der pfandgläubiger bei verwertung gegen die gesetzlichen vorgaben hat er keine verfügungsermächtigung und es kommt nur der gutgläubige erwerb in betracht, wobei der glaube an die verfügungsbefugnis ausreicht (§466d)
- gibt es auch eine aussergerichtliche verwertung des pfandes vor fälligkeit (§460a) wenn die pfandsache zu verderben oder an wert zu verlieren droht, der wertverlust muss andauernd und erheblich sein. dem pfandbesteller muss die möglichkeit gegeben werden die pfandsache auszutauschen wenn dies tunlich ist. gem §460a abs 2 entsteht ein pfandrecht am erlös. (pfandrechtswandlung)
- was ist eine forderungsentkleidete eigentümerhypothek ist eine hypothekarisch gesicherte forderung erloschen (durch tilgung, erlass oder konfusion zb) bleibt der rang vorerst erhalten, über diesen kann der eigentümer der liegenschaft nach §469 verfügen. (darum "eigentümerhypothek") um den rang zu sichern hat er den §58 GBG mit dem er einen rangvorbehalt für 3 jahre sich sichern kann.
- was ist eine forderungsbekleidete eigentümerhypothek kann nur bei drittpfandbestellung vorliegen. wenn die position des gläubigers mit der des pfandbestellers vereinigt wird. der jetzige gläubiger dem die eigene sache haftet hat nun die wahl die hypothek löschen zu lassen oder sie mit der forderung zu veräußern. (§1446 satz 2) ansonsten steht ihm rangmäßig sein anteil an der forderung bei der versteigerung der liegenschaft zu (§470 satz 2)
- was ist die bedingte pfandrechtseintragung ein liegenschaftseigentümer kann schon bevor eine hypothek erlischt in ihrem rang eine andere forderung in ebenjenen umfang eintragen lassen unter der bedingung das die alte erlischt nach §59 GBG
- möglicher schutz des pfandrechts gegen störer hat der faustpfandbesitzer die besitzstörungsklage. weiters haben sowohl faustpfand als auch grundpfandgläubiger unterlassungs und beseitigungsansprüche ersatzansprüche gegen schädiger analog auch die publizanische klage nach §372
- vorraussetzungen für den gutgläubigen erwerb beweglicher sachen entgeltlichkeit des geschäftes gütligkeit des titelgeschäftes redlichkeit des erwerbers (bereits leichte fahrlässigkeit schadet), sofern von einem unternehmer erworben wrid genügt die redlichkeit auf die verfügungsbefugnis übergabe der sache zusätzlich einer der folgenden tatbestände erwerb in einer öffentlichen versteigerung erwerb vom unternehmer im gewöhnlichen betrieb seines unternehmens erwerb vom vertrauensmann
- was ist ein vertrauensmann es ist jemand dem der eigentümer seine sache willentlich und wissentlich übergeben hat. ausserdem gibt es eine vertrauensmannkette, also der vertrauensmann des vertrauensmann, und der erbe des vertrauensmann zählt auch dazu.
- erwerb vom scheinerben der scheinerbe hat eine besonders starke position, der erwerber wird auch geschützt bei unentgeltlichem erwerb wo keine der vorraussetzungen des §367 erfüllt sind und liegenschaften sind auch erfasst.
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