ZRVerf nach ZPO (Fach) / Klausur1 (Lektion)

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  • Erkenntnisverfahren gesetzlich geregeltes Verfahren, in dem vor staatlichen Gerichten die Rechte des Einzelnen festgestellt werden
  • Vollstreckungsverfahren gesetzlich geregeltes Verfahren, in dem mit Hilfe staaltlicher Gewalt die festgestellten Rechte zwangsweise durchgesetzt werden.
  • Dispositionsgrundsatz die Parteien eines Rechtsstreits bestimmen Beginn, Inhalt und Ende des Verfahrens selbst
  • Verhandlungsgrundsatz Grundlage des Urteils dürfen nur diejenigen Tatsachen sein, die die Parteien dem Gericht vorgetragen haben. Eigenes privates Wissen darf der Richter nicht verwenden.
  • Grundsatz der Mündlichkeit eine gerichtliche Entscheidung soll erst ergehen, wenn die Parteien vor dem Gericht mündlich verhandelt haben, d. h. wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat.
  • Grundsatz des rechtlichen Gehörs eine Entscheidung darf nur ergehen, wenn die Parteien Gelegenheit hatten sich zu äußern
  • Konzentrations- und Beschleunigungsgrundsatz das Gericht soll so früh wie möglich eine abschließende Entscheidung über den Rechtsstreit treffen. Die Parteien sind verpflichtet, so früh wie möglich alle entscheidungserheblichen Tatsachen vollständig ...
  • Grundsatz der Öffentlichkeit ein gerichtliches Verfahren einschließlich der Urteilsverkündung ist grundsätzlich öffentlich außer bei Familiensachen, Sachen, bei denen die Privatsphäre geschützt werden muss oder wenn eine Person ...
  • Grundsatz der Unmittelbarkeit eine gerichtliche Entscheidung darf nur durch den Richter erfolgen, der die mündliche Verhandlung durchgeführt hat. Ausnahme davon ist die Beweisaufnahme durch den ersuchten oder beauftragten Richter ...
  • erhebliche Tatsachen Tatsachen, deren Vorliegen oder nicht Vorliegen für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidend sind.
  • unerhebliche Tatsachen Tatsachen, die für den Ausgang des Rechtsstreits nicht von Bedeutung sind
  • streitige Tatsachen Tatsachen, die von den Parteien jeweils unterschiedlich vorgetragen oder von einer Partei vorgetragen und von der anderen Partei bestritten wurde. Über diese Tatsachen muss Beweis erhoben werden.
  • unstreitige Tatsachen Tatsachen, die von einer Partei vorgetragen und von der anderen Partei bestätigt oder nicht bestritten wird (Schweigen gilt als Zustimmung). Unstreitige Tatsachen gelten als wahr und dürfen nicht überprüft ...
  • Geschäftsverteilungsplan legt im Voraus fest für welche Klageverfahren welcher Richter zuständig ist
  • funktionelle Zuständigkeit regelt die Frage, welcher Richter oder welcher Spruchkörper bei dem konkreten Gericht zuständig ist
  • Parteifähigkeit die Fähigkeit, Kläger oder Beklagter in einem Rechtsstreit sein zu können. Die Parteifähigkeit ist an die Rechtsfähigkeit geknüpft. Jeder der rechtsfähig ist, ist auch parteifähig. Jedermann der ...
  • Prozessfähigkeit Fähigkeit, vor Gericht stehen und einen Prozess führen zu können. Parteifähigkeit ist an die Geschäftsfähigkeit geknüpft. Mit der Geschäftsfähigkeit ist jede natürliche Person prozessfähig. ...
  • Rechtsfähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein
  • Geschäftsfähigkeit durch eingenes Handeln ein Geschäft begründen zu können
  • Prozessführungsbefugnis man kann nur ein eigenes Recht im eigenen Namen geltend machen, außer Parteien kraft Amtes (Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker). Diese sind berechtigt ein fremdes Recht im eigenen Namen geltend ...
  • Postulationsfähigkeit In bestimmten Verfahren muss eine prozessfähige Partei durch einen Anwalt vertreten werden. Die ZPO unterscheidet zwischen: Parteiprozess (die prozessfähige Partei kann selbst wirksam Erklärungen ...
  • entgegenstehende Rechtskraft In derselben Streitsache zwischen denselben Parteien darf noch keine endgültige gerichtliche Entscheidung (materiell rechtskräftiges Urteil) vorliegen
  • materielle Rechtskraft liegt vor, wenn über den in der Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist (Urteil über die Begründetheit)
  • formelle Rechtskraft liegt vor, wenn ein Urteil nicht mehr mit einem Rechtsmittel überprüft werden kann. Das Urteil lautet dann: die Klage ist unzulässig und wird abgewiesen.
  • Zustellung ist ein in gesetzlicher Form zu bewirkender und zu beurkundender Vorgang, durch den der Adressat die Möglichkeit erhält, von einem Schriftstück Kenntnis zu erlangen.
  • öffentliche Zustellung (Definition) das zuzustellende Schriftstück wird dem Empfänger nicht übergeben, sondern die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch öffentlichen Aushang fingiert.
  • Amtsgericht   Abteilungen für allgemeine Zivilsachen (1 Richter) Mahngericht, gerichtliches Mahnverfahren (1 Rechtspfleger) Familiengericht (1 Richter) Betreuungsgericht (1 Richter) Grundbuchamt, Führung des Grundbuches ...
  • Landgericht Kammern für Zivilsachen, Klageverfahren der 1. Instanz 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer   Handelssachen, Klageverfahren und Berufungsverfahren zwischen Kaufleuten 1 Berufsrichter, 2 Handelsrichter  
  • Oberlandesgericht (in Berlin Kammergericht) Senate für: Berufungsverfahren in allgemeinen Zivilsachen Klageverfahren im Kapitalanlagerecht Beschwerdeverfahren in Familiensachen 3 Berufsrichter (1 Vorsitzender, 2 Beisitzer)
  • Bundesgerichtshof Senate für Zivilsachen für Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren letzte Instanz 5 Berufsrichter (1 Vorsitzender, 4 Beisitzer)
  • Geschäftsstellen Sekretariat ReNo f. Gericht
  • Registratur Klage wird registriert, Aktenzeichen wird vergeben
  • sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts wertabhängig: für alle Streitigkeiten mit einem Wert bis einschließlich 5000 EUR wertunabhängig: für Wohnraummietstreitigkeiten Ansprüche aus Wildschäden familienrechtliche Streitigkeiten WEG-Streitigkeiten ...
  • sachliche Zuständigkeit des Landgerichts wertabhängig: für alle Streitigkeiten mit einem Wert von über 5000 EUR (nur die Hauptforderung zählt) wertunabhängig: alle Amtshaftungsansprüche gegen Richter oder Beamte Ansprüche wegen falscher ...
  • örtliche Zuständigkeit allgemeiner Gerichtsstand besonderer Gerichtsstand ausschließlicher Gerichtsstand
  • allgemeiner Gerichtsstand am Wohnsitz des Beklagten am Geschäftssitz des Unternehmens bei wohnsitzlosen Personen an seinem allgemeinen Aufenthaltsort
  • besonderer Gerichtsstand dort kann neben dem allgemeinen Gerichtsstand auch geklagt werden,der Kläger hat die Wahl besonderer Gerichtsstand  der unerlaubten Handlung (am Tatort) des Erfüllungsortes  der Mitgliedschaft (Sitz ...
  • ausschließlicher Gerichtsstand bei bestimmten Voraussetzungen muss am ausschließlichen Gerichtsstand geklagt werden: bei Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen (wo sich die Räume befinden)
  • ausschließlich dinglicher Gerichtsstand Eigentumsrecht an einem Grundstück (Ort des Grundstücks)
  • Gerichtsstandsvereinbarung Parteien können ein unzuständiges Gericht der 1. Instanz als zuständig wirksam vereinbaren. Sie können sowohl sachliche als örtliche Zuständigkeit vereinbaren  
  • Voraussetzungen für die Gerichtsstandsvereinbarung ... beide Parteien sind Kaufleute (formfrei) Jedermann (ausdrücklich, schriflich, nach Entstehung der Streitigkeiten) wenn 1 Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (schriftlich oder mündlich ...
  • Zuständigkeit durch rügeloses Einlassen ein unzuständiges Gericht kann zuständig werden, wenn es der Beklagte in der mündlichen Verhandlung unterläßt, die Zuständigkeit des Gerichts zu rügen und über die Streitsache verhandelt. Vor ...
  • Rügeloses Einlassen ist nicht möglich, wenn ein ausschließlicher Gerichtsstand vorliegt wertunabhängige Zuständigkeit für nicht vermögensrechtliche Ansprüche besteht oder kein konkretes Rechtsverhältnis betroffen ist
  • Sachurteilsvoraussetzungen, die die Streitsache betreffen ... keine entgegenstehende Rechtskraft keine anderweitige Anhängigkeit eine ordnungsgemäße Klageerhebung
  • Sachurteilsvoraussetzungen, die das Gericht betreffen ... sachliche Zuständigkeit örtliche Zuständigkeit funktionelle Zuständigkeit
  • Sachurteilsvoraussetzungen, die die Parteien betreffen ... Parteifähigkeit Prozessfähigkeit Prozessführungsbefugnis Postulationsfähigkeit
  • materiell rechtliche Folgen der Rechtshängigkeit Hemmung der Verjährung oder Zustellung eines Mahnbescheids Verzug des Schuldner beginnt (Gläubiger hat Anspruch auf Verzugszinsen und Schadensersatz) Verschärfte Haftung des Besitzers (Nutzungsherausgabe, ...
  • formell rechtliche Folgen der Rechtshängigkeit Klage darf bei keinem anderen Gericht mehr anhängig gemacht werden eine Veränderung der Tatsachen, die die örtliche Zuständigkeit des Gerichts betreffen, bleibt unbeachtlich Klageänderung nur mit ...
  • ordnungsgemäße Klageerhebung eine Klageschrift muss einen bestimmten Inhalt haben, damit sie als ordnungsgemäße Klageschrift akzeptiert wird: 1. die vollständige Bezeichnung des Gerichts und der Parteien nebst ihrer gesetzlichen ...
  • Klagearten Leistungsklage Feststellungsklage Gestaltungsklage (= Rechtsgestaltungsklage)