SOZIALRECHT (Fach) / Grundprinzipien des Sozialversicherung (Lektion)

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- Prinzip der Versicherungspflicht - Prinzip der Beitragsfinanzierung - Prinzip der Solidarität - Prinzip der Selbstverwaltung - Prinzip der Äquivalenz - Prinzip der Freizügigkeit

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  • Prinzip der Freizügigkeit Jedem Bürger steht es frei sich in den Mitgliedsstaaten der EU bewegen und unabhängig vom Status (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Erwerbslos)
  • Prinzip der Äquivalenz Im Rahmen der Sozialversicherungen gilt es nur für die Rentenversicherung. Die Leistung der Rentenversicherung richten sich nach der Höhe der geleisteten Beiträge.
  • Prinzip der Selbstverwaltung Die Träger der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche Körperschaft erfüllen alle Aufgaben in Eigenverantwortung und unter Rechtsaufsicht im Staat. Sie sind organisatorisch unabhängig Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind beteiligt.
  • Prinzip der Solidarität Die zu versichernden Risiken werden von allen gemeinsam getragen. Beitragshöhe ergibt sich aus der Einkommenshöhe.
  • Prinzip der Beitragsfinanzierung Die Sozialversicherungen werden zum großen Teil aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Die Beiträge werden gesetzlich festgelegt.
  • Prinzip der Versicherungspflicht Die Sozialversicherung ist laut Gesetz eine Zwangsgemeinschaft. Freiwillige könne z.T. auch angehören. Die Versicherungspflicht kann nicht durch privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einzelfallvereinbahrungen aufgehoben werden.