Wiso (Fach) / Modul GK.III.X Finanzierung (Lektion)
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Finanzierungen
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- Außenfinanzierung Außenfinanzierung = (Mittel von außen) Fremdfinanzierung langfristige Kredite Darlehn Hypothek langfristige Lieferrantenkredit Kontokorrentkredit Wechselkredit Einlagen bzw. Beteiligungsfinanzierung = neues Eigenkapital Kapitalerhöhung durch Inhaber oder Gesellschafter neue Gesellschafter Ausgabe von Aktien
- Finanzierungsarten Außenfinanzierung = Mittel aus betrieblichen Umsatzprozessen Fremdfinanzierung Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung = neues Eigenkapital Innenfinanzierung = Mittel von Außen Selbstfinanzierung = Eigenfinanzierung Finanzierung durch Abschreibung Finanzierung durch Rückstellung
- Kreditsicherung/ Kreditprüfung Grund: Vermeidung des Risikos von Forderungsausfällen Kreditfähigkeit (rechtliche Seite) Geschäftsfähigleit Vertrettungsbefugnis bei Gesellschaften Kreditwürdigkeit (wirtschaftliche Seite) Maßstab : Ist die Kreditrückzahlung gesichert? Kreditwürdigkeitsprüfung
- Kreditwürdigkeitsprüfung Persönliche Faktoren Charakterliche Eigenschaften z.B Zuverlässigkeit Fachliche Qualifikationen z.B. Berufsausbildung, langjährige Erfahrungen Unternehmerische Fähigkeiten z.B Flexibilität, Weitsicht, Mitarbeiterführung Haftung z.B. persönliche Haftung(Einzelunternehmen, Personengesellschaften) Sachliche Faktoren Ertragslage z.B. Rentabilität, Marktsituation Liquidität z.B. Kenziffern, Finanzplan Vermögens- u. Kapitalstruktur
- Informationsquellen zur Kreditwürdigkeitsprüfung Gewerbliche Auskunftsdatein, z.B. Creditreform Schufa = Schutzgemeinschaft für allg. Kreditsicherung(Vertragspartner sind Banken, Sparkassen, Keditkarten- u. Leas-inggesellschaften, Einzelhandels- u. Versandhaushandelsunter-nehmen, Bausparkassen, Versicherungen, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Energieverorgen und E-Commerce-Unter-nehmen) Gesfhäftsfreunde Kreditinstitute Handelsregister Grundbuch
- Kreditsicherheiten bei festgestellter Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit (Bonität) KEINE SICHERHEITEN erforderlich → Personalkredit (Blankokredit) bei Zweifel an der Zahlungswilligkeit und Zahlungsunfähigkeit SICHERHEITEN erforderlich ...durch Haftung weiterer Personen = verstärkte Personalkredite ...durch Rechte an einer Sache = Realkredite
- Kreditsicherung .. ...durch Haftung weiterer Personen = verstärkte Personalkredite 1. Wechsel Wechsel = Sicherungsmittel Haftung aller Wechselverpflichtete Wechselstrenge 2. Bürgschaft Bürge (Nebenschuldner) haftet für den Hauptschuldner 3. Zession Abtretung von Forderungen
- Kreditsicherung... ...durch Rechte an einer Sache = Realkredite Eigentumsvorbehalt Verkäufer bleibt Eigentümer bis zur vollständigen Brzahlung Sicherungsübereignung Kreditgeber wird Eigentümer Kreditnahmer bleibt Besitzer Pfandrechte an beweglichen Sachen( Faustpfand) an Grundstücken (Grundpfandrechte: Hypothek u. Grundschuld) Pfand bleibt Eigentum des Kreditnehmers Kreditgeber wird Besitzer
- Arten der Kreditsicherung - Personalkredit Blankokredit Blankokredit Merkmal → Grundlage ist nur der gute Ruf des Kreditnehmers Anwendungsbeispiele: persönlicher Kleinkredit(PKK) persönliches Anschaffungsdarlehn(PAD)
- Arten der Kreditsicherung - Personalkredit Bürgschaftskredit Bürgschaftskredit Ausfallbürgschaft selbstschuldnerische Bürgschaft Merkmale → Neben dem Kreditnehmer haftet noch eine andere Person für die Einlösung der Förderung erst wenn der Schuldner nicht zahlt(Einrede der Vorausklage) unmittelbar § 771Einrede der Vorausklage Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der Bürge die Einrede der Vorausklage, ist die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen gehemmt, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat. Anwendungsbeispiele: Aval - Akzept (Bürgschaft-Akzept einer Bank)
- Arten der Kreditsicherung - Personalkredit Wechseldiskontkredit Wechseldiskontkredit Merkmale → Neben dem Kreditnehmer haften die übrigen Wechselverpflichteten Anwendungsbeispiele: Finanzierungen von Warenforderungen
- Arten der Kreditsicherung - Personalkredit Zession Zession Merkmale → Durch den Vertrag wird eine bestehende Forderung an einen anderen abgetreten offene Zession stille Zession Anwendungsbeispiele: Absicherung von Kontokorrentkrediten
- Arten der Kreditsicherung - Sachkredit (Realkredit) Verpfändung Verpfändung Merkmale → Waren oder Wertpapiere(Lombardkredit) werden beim Kreditgeber zur Sicherung übereignet, bleiben aber Eigentum des Kreditnehmers. Anwendungsbeispiele: Lombardkredit, Pfandhaus
- Arten der Kreditsicherung - Sachkredit (Realkredit) Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung Merkmale → Ein Gegensteand wird Eigentum des Kreditgebers, bleibt aber im Besiz des Kreditnehmers Anwendungsbeispiel: Betriebsmittelkredit Maschinen-/ KFZ-Finanzierungen
- Arten der Kreditsicherung - Sachkredit (Realkredit) Eigentumsvorbehalt Eigentumsvorbehalt Merkmale → Die Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Käufers. Anwendungsbeispiel: Warenlieferung
- Arten der Kreditsicherung - Sachkredit (Realkredit) Hypotheke Hypotheke Merkmale → Verpfändung eines Grundstüks zur Sicherung einer Forderung. Persönliche und dingliche Sicherung. Buch-Hypothek (Einigung u. Eintragung) Brief-Hypothek (Einigung u. Übergabe) Anwendungsbeispiele: Bau- u. Grundstücksfinanzierung
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- Arten der Kreditsicherung - Sachkredit (Realkredit) Grundschuld Grundschuld Merkmale → Verpfändung eines Grundstücks, ohne dass die Forderung vorliegen muss. Nur dingliche Sicherung, keine persönliche Haftung. Wenn aber eine Zwangsversteigerungsklausel mit eingefügt ist, dann dingliche und persönliche Haftung. Anwendungsbeispiele: Eigentümergrundschuld
- Verstärkte Personalkredite Wechsel Aufgrund der Wechselstrenge bei Nichteinhaltung einer Wechselverbindlichkeit gibt der Wechsel dem Kreditgeber eine Sicherheit. Diese Sicherheit ist Wesensmerkmal des Diskontkredits. Sonderform → Beim Akzeptkredit akzeptiert eine Bank den von einem Kunden ausgestellten Wechsel. Hier gewährt die Bank keinen Geldbetrag als Kedit, sonder nur ihr Akzept. Der Kunde verpflicht sich, im Gegenwert des Wechsel vor Fälligkeit zu zahlen. Der gezogene Wechsel kann vom Bankkunden wie Geld verwendet werden → Hier spricht man von Kreditleihe ( keine Geldleihe)
- Verstärkte Personalkredite Bürgschaft Zusätzlich zu dem Kreditvertrag zwischen Kreditgeber u. -nehmer wird von dem Kreditgeber mit einem Dritten - dem Bürgen - ein Bürgschaftsvertrag abgeschlossen. Der Bürge(Nebenschuldner) verpflichtet sich, für die Verbindlichkeiten der Schuldners( Hauptschuldner) einzustehen: bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft besteht zwischen dem Keditnehmer und dem Burgen als Schuldner kein Unterschied, d.h. der Kreditgeber kann sich zwecks Zahlung unmittelbar an den Bürgen wenden, ohne erst den Schuldner auf Zahlung zu verklagen. bei der Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger erst die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nachweisen( Einrede der Vorausklage), bevor er den Bürgen belangen kann; hier muss die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners erfolglos gewesen sein, ehe ein Bürge in Anspruch genommen werden kann. § 771Einrede der Vorausklage "Der Bürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage). Erhebt der Bürge die Einrede der Vorausklage, ist die Verjährung des Anspruchs des Gläubigers gegen den Bürgen gehemmt, bis der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat." Für die Bürgschaft ist eine Schriftfor vorgeschrieben. Nur Kaufleute können eine Bürgschaft mündlich übernehmen; sie bürgen aber stets selbstschuldnerisch.
- Verstärkte Personalkredite Bürgschaft - Sonderformen Bürgschaft - Sonderformen Staatsbürgschaft zur Absicherung von Außenhandelsgeschäften Bankbürgschaft: mit einem Avalkredit verbürgt sich die Bank für die Zahlungsverpflichtungen( Verbindlichkeiten) ihres Kunden gegenüber Dritten. (keine Geldleihe wie bei der Kreditleihe)
- Verstärkte Personalkredite Abtretungen von Forderungen (ZESSION) Stille Zession Stille Zession Der Dritte erfährt die Abtretung nicht, er zahlt an den Kreditnehmer, der Kreditgeber darf die Fordeung nur einziehen, wenn der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht nachkommt.
- Verstärkte Personalkredite Abtretungen von Forderungen (ZESSION) Offene Zession Offene Zession Der Kreditgeber teilt dem Dritten die Abtrtung mit, er kann mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Kreditgeber zahlen.
- Verstärkte Personalkredite Abtretungen von Forderungen (ZESSION) Einzelzession Einzelzession Abtretung einer genau bestimmten Forderung, z.B. Prämiesparguthaben.
- Verstärkte Personalkredite Abtretungen von Forderungen (ZESSION) Mantelzession Mantelzession Abtretung der Forderungen gegen mehrere Dritte in einem bestimmten Gesamtbetrag. Zur Bestimmung der Forderung sind an den Kreditgeber Debitorenlisten bzw. Rechnungsdurchschriften zu übergeben. Beglichene Forderungen werden durch neu entstandene ersetzt
- Verstärkte Personalkredite Abtretungen von Forderungen (ZESSION) Globalzession Globalzession Abtretung sämtlicher bestehender und zukünftiger Forderungen an Dritte aus bestimmten Geschäften durch den Kreditnehmer, z.B. Abtretungen aller inländischer Forderungen der Kunden mit dem Anfangsbuchstaben A-F.
- Realkredite Eigentumsvorbehalte Eigentumsvorbehalt Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung von Lieferantenkrediten. Der Lieferer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Der Kunde ist Besitzer, darf die Ware aber nutzen( verarbeiten, weiterverkaufen). Der Eigentumsvorbehalt muss vertraglich vereinbart werden. Im Falle eines Konkurses des Kunden hat der Lieferant ein Recht aus Aussonderung.
- Realkredite Sicherungsübereignung Sicherungsübereignung Der Kreditgeber wird Eigentümer an einer beweglichen Sache, z.B. eines LKW. Der Kreditnehmer bleibt aber Besitzer, so dass er die Sache weiter nutzen kann. Eine Eigentumsübertragung erfolgt gewöhlich durch Einigung und Übergabe des Gutes Bei der Sicherungsübereignung soll der Kreditnehmer jedoch unmittelbarer Besitzer des Gutes bleiben. Deswegen wird die Übergabe ersetzt durch ein besonderes Rechtsverhältnis, durch dass der Kreditgeber mittelbare Besitzer des Gutes wird( Besitzkonstitut) § 930Besitzkonstitut "Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechts-verhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt." Die Sicherungsübereignung kann den Kredit zur Anschaffung eines Anlagegutes (wie Maschinen, Fahrzeuge oder BGA) absichern, aber auch - wie die Zession - ein im Rahmen des Kontokorrentkredits entstandenen Dauerschuldverhältnis.
- Realkredite Sicherungsübereignung § 930 - Besitzkonstitut § 930Besitzkonstitut Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.
- Realkredite Pfandrechte 1. Verpfändung von beweglichen Sachen (Faustpfand) 2. Grundpfandrechte Hypothek Grundschuld
- Realkredit - Pfandrecht Verpfändung von beweglichen Sachen (Faustpfand) 1. Verpfändung von beweglichen Sachen (Faustpfand) Kreditgeber und Kreditnehmer schließen eine Pfandvertrag, der Kreditnehmer übergibt dem Kreditgeber da Pfand. Das Pfand bleibt Eigentumg des Kreditnehmers, der Kreditgeber wird Besitzer. Kommt der Kreditnehmer seine Verpflichtungen aus dem Pfandvertrag nicht nach, trit die "Pfandreife" ein: Der Kreditgeber kann den Verkauf des Pfandes androhen und es nach einer Wartefrist von einem Monat verkaufen.
- Realkredit - Pfandrecht Grundpfandrechte 2. Grundpfandrechte
- Realkredit - Pfandrecht Hypothek Hypothek
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- Realkredit - Pfandrecht Grundschuld Grundschuld
- Realkredit - Pfandrecht Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung Zahlt der Schuldner seine durch ein Grundpfandrecht gesicherten Verbindlichkeiten nicht zurück, muss der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung bewirken. Sie kann durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung erfolgen. Bei einer Zwangsversteigerung wir de Gläubiger aus dem Versteigerungserlös, bei einer Zwangsverwaltung aus den laufenden Erträgen aus dem Grundstück befriediegt.