Rewe II (Fach) / Rewe II (Lektion)
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Rewe II
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- Bezugsgrößenkoeffizient Maßgröße der Inanspruchnahme der leistung einer Kostenstelle durch eine Produkteinheit x Vorgänge / Einheit Y zb 3 Mstd / Produkt A Bezugsgrößenmenge: 1 Mstd/A * 50 A ... (man unterstellt, dass das in der Bezugsgrößeneinheit gemessene Leistungsvolumen einer Kostenstelle zunimmt, wenn die Produktmenge steigt) Problematisch bei Anzahl der Bestellungen etc. Außerdem beziehen sich die Leistungen in indirekten Bereichen oft auf mehrere Produkte gleichzeitig (beim gleich Lieferanten werden Materialien bestellt, die in unterschiedliche Produkte eingehen. Daher können manchmal keine Bezugsgrößenkoeffizienten ermittelt werden
- Unterschied innerbetrieblicher leistungsverrechnung VKR: einfache Umlegung der Einzel- und Gemeinkosten mittels Durchschnittsprinzip auf die Kostenstellen mittels Umlageschlüssel. Anteilige Kosten werden auf die abnehmende KST verrechnet GPKR: sind die Leistungen quantitativ messbar? (zählbare kWh / Repstd) oder nicht messbar? (Betriebsfeuerwehr) -> keine Bezugsgröße -> fixer Kostenblock GPKR rechnet nicht alle Kosten weiter (nur die quantitativ messbaren, sie unterscheidet in der Vorkostenstelle ob die Kosten fix oder proportional sind, es werden nur die proportionalen weiterverrechnet 1) Ermittlung der Verrechnungssätze -Messbare Leistungen werden als Bezuzgsgröße bestimmt - Spaltung der Kosten in bezugsgrößenabhängige/fixe Kosten -Verrechnung der proportionalen Kosten der Vorkostenstellen -Ermittlung der Verrechnungssätze entsprechend den bekannten Verfahren der Leistungsverrechnung 2) Verrechnung der proportionalen Kosten der sekundären Kostenstellen auf den empfangenden Kostenstellen prop: sofern die Leistungsabnahme sich proportional zur Bezugsgrößenmenge der empfangenden Kostenstelle verhält fix: sofern die Leistungsabnahme nicht von der Bezuzgsgrößenmenge der empfangenden Kostenstellen abhängig ist Gebäudeverwaltung existiert nicht da Bereitschaftsleistung
- Verbrauchsabweichung mit Planpreisen bewertete Mengenabweichung
- Beschäftigungsabweichung mit Planpreisen bewertete hypothetische Fixkostenabweichung (Leerkosten)
