Rechtswissenschaft (Fach) / Onlinerecht (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 26 Karteikarten

Kurs Onlinerecht 6. Semester

Diese Lektion wurde von studentin erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Nennen Sie 5 Rechtgebiete, die im Online-Recht Anwendung finden. Zivilrecht (BGB) Wettbewerbsrecht (UWG) Markenrecht (MarkenG) Urheberrecht (UrhG) Datenschutzrecht (BDSG) Telemediengesetz (TMG) Mediengesetz
  • Wie unterscheidet sich das Zivilrecht vom Strafrecht? Zivilrecht Person/Firma vs. Person/Firma Strafrecht Staatsanwaltschaft vs Person/Firma Öffentliches Recht Staat vs. Person/Bürger     Bezeichnung im Zivilrecht: Kläger + Beklagter
  • Wie entsteht Markenschutz? Eintragung einer Marke in das DPMA-Register (Deutsches Marken- und Patentamt)  Benutzung der Marke + Verkehrsdurchsetzung (Bekanntheit in beteiligten Verkehrskreisen, keine Eintragung erforderlich) Notorische Bekanntheit einer Marke (Bekanntheitsgrad von über 50%)
  • Wann liegt eine Verletzung von geschäftlichen Bezeichnungen vor? Verwendung eines identischen Zeichens für identisches Produkt Verwendung eines ähnlichen/identischen Zeichens für ähnliches/identisches Produkt (Verwechselungsgefahr) Verwendung eines identischen/ähnlichen Zeichens einer im Inland bekannten Marke (Rufausbeutung oder Verwässerung) -> Sonderschutz bekannter Marken (bloße Registrierung einer Domain ausreichend für eine Verletzung)
  • Was ist eine Abmahnung und welchen Zweck hat sie? Außergerichtliche Aufforderung eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Ziel: Vermeidung eines Rechtstreits (Kosten sparen) oft verbunden mit einer Unterlassungserklärung bei Abgabe von Unterlassungserklärung: Abschluss eines Unterwerfungsvertrages
  • Inhalt einer Abmahnung Konkrete Verletzunghandlung Aufforderung zu Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung angemessene Fristsetzung Androhung gerichtlicher Schritte
  • Was sind Voraussetzungen, damit AGBs Inhalt eines Vertrages werden? Ausdrücklicher Hinweis bei Vertragsschluss oder Aushang am Ort des Vertragsschlusses Möglichkeit, dass Vertragspartner Kenntniss nehmen kann Einverständnis des Vertragspartners Besonderes im E-Commerce Hinweis auf AGB im Zeitpunkt des Vertragsschlusses notwendig Versteckter Link reicht nicht Am sichersten: Kenntnis bestätigen lassen Wiedergabe in speicherfähiger Form
  • Welchen Sinn und Zweck hat das Urheberrecht? Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen des Urhebers Angemessene Vergütung für die Nutzung des Werkes Geistiges Eigentum schützen Rechtsgrundlage bei Verstößen
  • Wie entsteht Urheberrechtsschutz? keine Eintragung im Register notwendig mit Erschaffen eines Werks Gestaltungshöhe (gewisses Maß an Kreativität erforderlich) Kein Schutz durch © - Kann aber als Abschreckung dienen Schutz endet 70 Jahre nach Tod des Urhebers
  • Welche Ansprüche hat ein Unternehmer gegen seinen Mitbewerber bei unlauteren Wettbewerbshandlungen? Unterlassung Schadensersatz Auskunft Ersatz der Rechtsanwalts-Kosten
  • Was bedeutet Haftung und welche Arten gibt es? = Einstehenmüssen Zivilrechtliche Haftung Deliktische Haftung (Verletzung von Leben, Gesundheit, Ehre,...) Vertragliche Haftung (Einstehenmüssen für Pflichten aus Vertrag) Strafrechtliche Verantwortlichkeit
  • Providerhaftung gesetzliche Grundlage: Telemediengesetz Arten von Providern Content-Provider => Informationslieferant (hält eigene Informationen zur Nutzung bereit) Praxistip: Klare Abgrenzung zwischen eigenen und fremden Inhalten Access-Provider => Anbieter von Internet-Zugang (Dienstanbieter sind für die Durchleitung von Informationen von der Verantwortlichkeit freigestellt, ABER: Verpflichtet zur Entfernung und Sperrung wenn Kenntnis über Vertoß) Host-Provider => hält fremde Inhalte zur Nutzung bereit (Haftung nur bei Kenntnis der rechtswidrigen HAndlung oder offensichtliche Rechtswidrigkeit) wer Inhalte prüft und diese übernimmt haftet wie Contentanbieter wer Inhalte ungesehen veröffentlicht, haftet nur ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit
  • Was versteht man unter Störerhaftung? Störer= derjenige, der kein Täter oder Teilnehmer ist, in irgendeiner Weise willentlich und ursächlich zu einer Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt. Voraussetzung: Verletzung von Prüfpflichten Umfang der Prüfpflichten: ob und in wieweit eine Prüfung im konkreten Fall zumutbar
  • Welche Anhaltspunkte sprechen für die Unternehmer-Eigenschaft eines Ebay-Verkäufers? Verkauf gleichartiger Waren Verkauf von Neuwaren hohe Anzahl der Verkäufe Status "Powerseller" Eigene AGB
  • Wie berechnet sich der Schadensersatzanspruch bei einer Urheberrechtsverletzung? entgangener Gewinn erzielter Gewinn oder Verlust Lizenzanalogien
  • Unternehmer A vertreibt Telekommunikationsmittel sowie Zubehör. Um seinen Kunden auch nach dem Kauf den besten Service zu bieten, verschickt A Jeden Monat Informationen über Produktneuheiten aus dem Bereich Telekommunikationsmittel an seine Kunden pe strenger rechtlicher Rahmen: unzumutbare Belästigung ohne vorherige Einwilligung Ausnahme: Erlangung der Adresse im Rahmen des Verkaufs und Verwendung zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren und kein Widerspruch des Kunden und Information über Möglichkeit des Widerspruchs => alle bis auf den letzten Punkt erfüllt, daher unlauterer Wettbewerb gemäß UWG   Kann B erfolgreich den A auf Unterlassung verklagen? Nein, im Sinne des Wettbewerbsrechts nicht, das können nur Mitbewerber, Wettbewerbszentrale/Verbraucheschutzzentrale, Kammern (IHK,..) aber nicht der Verbraucher selbst => an Verbraucherzentrale wenden
  • Der unbekannte Beschuldigte B wird verdächtigt, am 25.01.2010 um 18:10 Uhr 5 MP3-Files im Internet zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben, die IP-Adresse ist bekannt. Der Inhaber der Musikrechte S fordert den Provider auf, Auskunft darüber zu e Accessprovider ist zur Herausgabe der Informationen verpflichtet, wenn ein beweisbarer Verstoß vorliegt Ermessenssache, ob Verstoß schwer genug ist: Menge gering (5), Songs noch in der Verkaufs-/Verwertungsphase? Wie viel sind die Songs wert? Ggf. Wert zu gering (Bagatelldelikt) Kann sich B gegen die Erteilung der Auskunft wehren? Nein, die Persönlichkeitsrechte (IP) sind in diesem Fall aufgehoben
  • Unternehmer A verkauft über Ebay Schmuckartikel. Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt ordnungsgemäß. B ist Inhaber eines Ebay-Accounts. Sein Passwort, welches alphanumerisch ist und von B regelmäßig geändert wird, hat er sicher in seinem abs Nein, A kann den Kaufpreis nicht verlangen es kommt kein Vertrag zustande, da F keine Vertretungsmacht von B hat -> ungültig Fernabsatzvertrag: B hat Recht auf Widerruf innerhlab von 14 Tagen (nach Erhalt der Widerrufserklärung + Ware) in gewisser Weise ist B auch Störer, der seine Prüfpflichten in der Regel erfüllt
  • A erhält eine Abmahnung wegen der öffentlichen Zugänglichmachung von Musikstücken in einem Filesharing-System. Die IP-Adresse ist unstreitig dem A zugeordnet. A bestreitet, dass er selbst Täter sei. A verteidigt sich damit, dass er in einer WG wohnt Störerhaftung: Unterlassung, RA-Kosten, kein Schadensersatz A muss nachweisen, dass er alles zumutbare getan hat um solche Dinge zu vermeiden: technisch, mündlicher Hinweis reicht nicht ansonsten ist er nicht haftbar, weil es nicht zumutbar ist, alle WG Bewohner zu kontrollieren
  • Welche Ansprüche bestehen bei der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts? Unterlassung Gegendarstellung Berichtigung Schadensersatz Schmerzensgeld Herausgabe ungerechtfertifter Bereicherung
  • sprintspeaker identisches oder ähnliches Zeichen (sprintspeaker) für identisches/ähnliches Produkt (Sprachkurse - Sprachreisen) -> Verwechslungsgefahr: Verstoß gegen Markenrecht Domain an sich bietet keinen Markenschutz Hätte A die Domain 2010 behalten und wäre sein Unternehmen unter sprintspeaker überragend/notorisch in der Branche bekannt, so dass es aus der Verkehrsgeltung ein Markenrecht ziehen kann, würde das Prioritätsprinzip gelten, weil A eher dran gewesen wäre B hat Erfolg, A muss unterlassen
  • Welche Ansprüche stehen dem Markeninhaber im Falle einer Markenverletzung gegen den Verletzer zu? Unterlassung Auskunft Schadensersatz Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren
  • Einstweilige Verfügung schnelle Klage Dringlichkeit muss vorliegen (ca. 4 Wochen seit Verstoß bzw. Kenntnis davon) Vorläufige Regelung ohne vorangegangene Abmahnung möglich bei sofortigem Anerkenntnis trägt Kläger die Kosten keine Beweise notwendig - Glaubhaftmachung reicht (zB eidesstattliche Versicherung) ohne mündliche Verhandlung möglich
  • Fernabsatzvertrag Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen ausschließlliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
  • Verletzung einer Marke Verwendung eines identischen Zeichens für ein identisches Produkt Verwendung eines identsichen/ähnlichen Zeichens für ein identisches/ähnliches Produkt (Verwechslungsgefahr) Verwendung eines identsichen/ähnlichen Zeichens einer im Inland bekannte Marke (Rufausbeutung/Verwässerung) => Sonderschutz bekannter Marken Die Registrierung einer Domain reicht für eine Markenverletzung.
  • Inhalt einer Abmahnung Konkrete Verletzungshandlung Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung angemessene Fristsetzung Androhung gerichtlicher Schritte