Zivilrecht (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 7 Karteikarten

Repititorium

Diese Lektion wurde von schuesselchen erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Betriebsstörung Arbeitsvorgang selbst wird durch äußere Umstände, insbesondere durch technische Störungen unmittelbar beeinträchtigt.   Grund der Störung liegt also spezifisch in der betrieblichen Sphäre.
  • Wirtschaftsrisiko Arbeit zwar technisch möglich, aber wirtschaftlich sinnlos, da der Absatz nicht gewährleistet ist.
  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit Regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der in einer Heilbehandlung oder Arbeitsunfähigkeit wahrnehmbar zu Tage tritt.
  • Verschulden des Arbeitnehmers i.S.d. § 3 I EFZG ... h.M.: nur grobes Verschulden in eigenen Angelegenheiten, d.h. Arbeitnehmer hat gröblich gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen   Verkehrsunfälle ...
  • Beweisvereitelung Wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung unmöglich macht; das setzt nicht stets ein Verschulden voraus.   z.B. Weigerung einer Partei, einen Zeugen von der Schweigepflicht zu entbinden ...
  • Beweiswürdigung nach § 286 ZPO Neben der Würdigung der Beweisaufnahme auch die prozessualen und vorprozessualen Handlungen, Erklärungen und Unterlassungen der Parteien und ihrer Vertreter.
  • betriebliche Übung Objektiver Tatbestand einer verbindlichen Zusage ist durch regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen gegeben und Arbeitnehmer hat diese Zusage stillschweigend entspr. § 151 BGB angenommen ...