Klinische Psychologie (Fach) / Ethik / Recht / Evaluation / QM, (Lektion)
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Berufsethik, Berufsrecht, psychosoziale Vesorgungssysteme
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- Prinzipien der Medizinethik Beauchamp und Childress, 2001 Nichtschädigung Autonomie Fürsorge Gleichheit
- Schweigepflicht wo geregelt? wem gegenüber? Strafgesetzbuch §203 Strafprozessordnung § 53 gilt über den Tod des Patienten hinaus (Mutmaßlichen Willen des Patienten abwägen) MA darüber aufklären und verpflichten Mitteilung an KV: Personendaten und für Abr. erforderl. daten, Diagnsoe, Rest nur nach schriftl. Einwilligung, keine einzelnen Befunde. auch gegü. Eltern bei Kindern und Jugendlichen, außer wenn psychotherp. Erfordernisse Gefährdung ein Patient sich und andere: Abwägen Fürsorgepflicht oder Gefahrenabwehr (rechtfertigender Notstand: § 34 StGesB.),gilt auch für selbstgefährdende Krankheiten (Anorexia nervosa) Versorungsamt: nur mit Einwilligung auch zur Wahrung eigener Ansprüche des PT keine Schweigepflicht: Honorarforderungen, Abwenden von behandlungsfehlervorwürfen. Entbindung, konkludente Einwilligung
- Schweigepflicht Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei wirtschaftlicher Vorteilsnahme bis 2 Jahre oder Geldstrafe auch zivilrechtlich Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld
- Zeugnisverweigerungsrecht Schweigepflicht im Strafprozess gilt auch für Diplom Psychologen ind er Schwangerschaftsberatung und Drogenberatung
- Offenbarungspflicht Bei kenntnis über Schwerverbrechen oder der Ausbreitung gefährlicher Krankheiten. Bei Selbst und Fremdgefährdung ist eine Abwägung erforderlich.
- Schweigepflicht Kinder und Jugendliche Nur wenn pschotherapeutische Erfordernisse eine Abweichung von der Schweigepflicht gegenüber den Sorgeberechtigten möglich.
- Behandlungsvertrag Dienstvertrag, der eine sorgfältige dem ggw. Kenntnisstand entsprciht, aber keinen Heilerfolg garantiert.
- Behandlungsvertrag Was wird geregelt? therapeutenwahl Sorgfaltspflicht Informationspflicht Aufklärungspflicht und Einwilligung Dokumentatiospflicht Schweigepflicht
- Behandlungsfehler Haftung schuldhafte Behandlungsfehler -> Recht auf Schadenersatz / Schmerzensgeld Zivilklage Beweislast beim Patienten, außer Patientenaufklärung ist nicht belegt oder Dokumentaion fehlt
- Behandlungsfehler - Was ist das? Verhalten des PT ist nach geltendem Ausildungs- und Wissensstand nicht mehr verantwortbar, fehlende Sorgfalt, unsachgemäß nicht einhalten der psychotherap. Standards z.B. Verstoß gegen Abstinenzregel, Nichterkennen von Suizidalität müssen schuldhaft sein: vorsätzlich oder fahrlässig. auch Übernahmeverschulden
- Aufklärung und Einwilligung informed consent Diagnose, Therapieplan, Behandlungsrisiken und Behandlungsalternativen > patient muss einwilligen Auch über Rahmenbedingungen: Honorar, Sitzungsdauer, Frequenz. Einwilligungsfähigkeit sollte überprüft werden freie und selbstbestimmte Entscheidung über Behandlung Ki / JU graduell einsichtig und urteilsfähig, bei nötiger Reife und wenn sie die umfassende Bedeutung einschätzen können: selber entscheiden. Bei schwerwiegenden therapieentscheidungungen, Eltern einbeziehen.
- Approbation Nach PsychTh.Ges. Studium Psychologie mit Fach klinische Psych. Ausbildung Psych PT mit staatl. Prüfung nicht bei Unwürdigkeit oder Unszuverlässigkeit (geistige gebrechen, Sucht), die dazu führt, dass der Beruf nicht ausgeübt werden kann.
- Berufsausübung heilkundliche PT nur mit Approbation
- Psychotherapeutenkammer Bundesländer machen Gesetze für Heilberufe Psych PT ist seit 1998 Heilberuf Bundesländer haben gestzl. Voraussetzung für die Psychotherapeutenkammer als Selbstverwaltungsorgane geschaffen Berufsaufsicht Wahrung des Ansehens des Berufsstandes Beratung in Fragen der Berufsausübung vermittlung bei Streitigkeiten Qualitätssicherung
- Einsichtsrecht des Patienten grundsätzliches Recht Anamnese, Diagnose, Methoden Verweigern möglich, wenn Infos zu psychischer Beeinträchtigung (Suizidrisiko) führen könnten oder missbräuchlich verwendet werden könnten. Kein Recht auf pers. Notizen, subj. Eindrücke oder Wahrnehmungen des Therapeuten
- Dokumentation Umfang Anamanese Diagnose kurze Notizen über Behandlungsverlauf Doukpflicht im klinischen Kontext: Soziogr. Daten, Rahmenbed., Befunde, auch von dritten, therapeut. Interventionen, Ändrungen der Diagnose, informed consent, formale Bilanzierung am Ende (z.B Anzahl Sitzungen)
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- gesetzl. Vorschriften bei Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht Dokumentationspflicht, in gehöriger Obhut aufbewahren, mind 10 Jahre aufbewahren (Klinik Krankenakte 30 Jahre) Vorkehrungen für Unfall, Krankheit oder Tod des PT Archivierung bei Praxisaufgabe Datenschutzgesetz Persönlichkeitsschutz: nur praxisintern verwenden, anaymisiert für Ausbildung und Supervision
- Auskünfte an Dritte grundsätzlich Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft ohne Einwilligung des Patienten Übermittlungspflichten an den Leistungserbringer, die dem Patienten nicht mitgeteilt werden müssen: Nach Absprache mit Patienten oder aufgrund gestzl. Vorschriften: KK, med. Dienst, gestzl. Unfall und Rentenversicherung, Versorgungsämter, privatärztl. Verrechnungsstelle, private Vers., kassenärztl. Vereinigung nicht geamtdokumentation, nur die für die Aufgaben dieser Dienste notwendigen Angaben
- Basisdokumentation Erleichterung der Recherche nach spez. Daten und Erfüllung des Gesundheitsstrukturgesetzes Aussagen zur Qualität von Behandlungen Mindestanforderungen:zeitnah, regelkonform, vollständig, richtig
- Evaluation Interne und externe Evaluation inern von Mitarbeitern oder Programmentwicklern extern: unabhängig
- Evaluation formativ und summativ formativ: Prozessevaluation zur Optimierung eines noch laufenden Programmes summativ: nach Durchführung
- therapiebegleitende Evaluation vs. Qualitätssicherung Qualitätssicherung als Bestandteil des QM, alles was die def. Qualität eines Produktes, einer Dienstleistung gewährleisten soll. Evaluation Form der Qualitätssicherungsverfahren
- Psychotherapieforschung Evidenzgrade nach Cochrane Collobaration 1a) mind 1 Meta-Analyse auf Basis rand. kontrollierter Studien 1b) mind. eine ausreichend große rand. kontrollierte Studie 2a) mind eine gute, nicht rand. kontrollierte Studie 2b) quasi-exp. 3a) nicht exp., deskriptiv, Vergleich, Korrelationen 3b) Fallkontrollstudien 4) Expertenmeinung, klin. Erfahrung, beschreibende Studien 5) Fallserie, eine oder mehrere Expertenmeinung Empfehlung: soll / sollte / kann / good clinical practice
- Relatives Risiko Häufigkeit eines bestimmten Ereignisses bei Merkmalsträgern / Häufigkeit eines bestimmten Ereignisses bei Nicht-Merkmalsträgern Häufigkeit Lungenkrebs bei Rauchern / Häufigkeit Lungenkrebs bei Nichtrauchern daraus ergibt sich der Risokofaktor Um welchen faktor unterscheidet sich ein Risiko in zwei Gruppen
- Übernahmeverschulden PT hat schuldhaft eine Therapie übernehmen, zu der er nicht befähigt ist, z.B. mangelhafte Abklärung som. Grunderkrankungen, die dann unbehandelt bleiben oder übersehen dass der Patient ein AD benötigt. gehört zu den Behandlungsfehlern
- Aufklärungspflicht Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag rechtl. Rahmenbedingungen, wahrscheinliche Wirkung und NW, Alternativen
- Aufgaben QM Aktivitäten auf drei Ebenen: Planung: im Vorfeld des Projektes Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen. Prüfung: Ist - Soll Vergleich Lenkung: Entscheidungen aufgrund der Ergebnisse aus der Prüfungsphase Signalfunktion bei Abweichung des Ist vom Soll Zustand rechtliche Aspekte: auf Initiative der WHO, Verpflichtung der Staaten der Europ. Union zur Verbesserung der gesundheitssysteme Bundesgesetzgeber: Psychotherapeutengesetz oder SGB V Qualität der PT Berufsausbildung fällt in die Länder >Kammern der Heilberufe> PT Kammer: Ausschüsse zur Aus- For- und Weiterbidlung (Strukturqualität), zur Qualitätssicherung (Prozess und Ergebnisqualität) und Ausschuss der Berufsordnung) sind mit der Qualitätssicherung beauftragt.
- QM Strukturqualität Rahmenbedingungen schlich, personelle und strukturelle Voraussetzungen personelle und räumliche Ausstattung Qualfizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter, Vernetzung durch teamsitzungen, telefonische Erreichbarkeit
- QM Prozessqualität Diagnostik, Therapie, Weiterbildung, Dokumentation, Übereinstimmung mit Standards Sicherstellen, dass eine Therapie so durchgeführt wird, wie intendiert.
- QM Ergebnisqualität Behandlungsziele erreicht, Heilungsdauer, Morbidität, Lebensqualität, Absenkung Rehospitalisierung
- intention to treat Analyse kontrolliert, randomisiert, alle Patienten, die man vorher beabsichtigte zu behandlen müssen auch nachher ausgewertet werden (Drop outs auch)
- Fall-Kontroll-Studien retrospektiv vgl. Erkrankter mit gesunden Kontrollprobanden ermittelt ob eine Exposition zu Risokofaktor bestand sig Unterschied zwischen Exponierten und nicht Exponierten: Korrelation zwischen Riskofaktor und Erkrankung beispiel: rauchen Lingenkrebs
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- Allegiance Überzeugtheit des Therapeuten bzgl. des verwandten Verfahrens Grad des Glaubens an die Wirksamkeit
- Adherence Manualtreue
- treatment integrity Die behandlung wurde so durchgeführt, wie intendiert
- administrative Prävalenz Prävalenz, die mittels Routinestatistik in best. Behandlungseinrichtungen erfasst wird (z. B. in therap. Praxen)
- Odds ratio Quotenverhältnis R(A) / R (B) 1= kein Unterschied >1 odds a sind größer <1 odds B sind kleiner z. B. Herzinfrakt bei Rauchen / Herzinfarkt bei Nichtrauchen Das Odds Ratio ist ein Quotient aus vier Wahrscheinlichkeiten. Im Zähler des Odds Ratios stehen die Wahrscheinlichkeiten für eine Erkrankung bzw. ein Gesundbleiben bei Vorliegen der Exposition: Im Nenner des Odds Ratios werden die Wahrscheinlichkeiten für eine Erkrankung bzw. Nicht-Erkrankung bei Abwesenheit der Exposition verglichen: Konfidenzintervalle, wenn 1 nicht darin liegt: stat. signifikant.
- Therapiemotivation lediglich die Motivation eine Therapie aufzunehmen (nicht Änderungsmotivation)
- funktionale Norm Ausmaß der beeinträchtigung durch psych. Störungen / Störung bei der Bewältigung wichtiger Lebensaufgaben in Arbeit / Familie / Freizeit
- Prävention Primärprävention Erhalt der Gesundheit Vorbeugung von krankheiten, vor Schädigung, sucht nach Ursachen Risikofaktoren richtet sich an gesunde Menschen Ausschaltung der Risikofaktoren
- Prävention sekundär Früherkennnung Verhinderung der Progredienz einer Erkrankung Schutz vor Chronifizierung und schlechtem Verlauf Ziel frühestmögliche Diagnose und Therapie
- Prävention tertiär Verhinderung der Progredienz, und Komplikationen bei bereits manifesten Erkrankungen (Begrenzung der Krankheitsfolgen)
- Prävention unspezifische Prävention vs. spezifische Prävention allg. Förderung der Gesundheit, z.B. gesunde Ernährung vs. z.B. Aidsaufklärung
- Prävention Verhältnisprävention zielt auf die Verhältnisse in denen der Mensch lebt, setzt an den sozialen, ökonomischen, organisatorischen udn technischen bedingungen des lebensumfelds an.
- Psychotherapeutenkammer seit 1998 psych. PT staatl. anerkannter Heilberuf Gesetzte für Heilberuf: Bundesländer Psychotherapeutenkammer: Berufsaufischt, Wahrung des Ansehens des Berufsstandes, Beratung in Fragen der Berufsausübung, vermitteln bei Streitigkeiten, maßnahmen zur Qualitätssicherung, disziplinarische Maßnahmen. Vertritt die Interessen der 30.000 Pt und Kiju ggü. Politk und Gesellschaft
- sexuelle Beziehung zu Patienten sex. Missbrauch unter Ausnutzung eines Bratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- Behandlungsleitlinien systematisch entwickelt, wissenschaftl. begründet, praxisorientierte Entscheidungshilfen, Expertenkonsens, nicht verbindlich (keine Richtlinien) von Fachgesellschaften herausgegeben, 3 Entwicklungsstufen
- Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister SGB V § 95c Approbation Nachweis der Fachkunde
- Verblindung Psychotherapiestudien Outcoma Maße von externen, nicht eingeweihten Diagnostikern erfassen lassen
- ambulante Soziotherapie Leistung nach Sozialgesetzbuch V hausarzt kann in Vorbereitung 3 Einheiten verordnen Sonst FA Psychiatrie / Neurologie für menschen mit psychischen Erkrankungen Schizophrenie / Depression / affektive Störungen
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