BWL (Fach) / Kontoführung (Lektion)

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Kontoführung, AGB, Bankauskunft...

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  • Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss FRIST? innerhalb von 6 Wochen nach dessen Zugang
  • FSA beim Gemeinschaftskonto grundsätzlich nicht, aber Ausnahme bei Eheleuten  
  • UND-Konto Verfügungen im Todesfall nur zusammen mit den Erben
  • Oder-Konto Verfügungen im Todesfall Einzelverfügungsberechtigung bleibt bestehen, widerruft jedoch ein Erbe die Einzelverfügungsberechtigung sind nur noch Verfügungen mit dem Widerrufenden möglich
  • CPD-Konten conto pro diverse = Sammelkonten zur zwischenzeitlichen Buchung von Kundengeschäften oder von betriebsinternen Vorgängen
  • AGB Allgemeine Regelungen der beiderseitigen Rechte und Pflichten im Verhältnis KI und Kunde
  • Prinzip der Kontenwahrheit § 154 AO dient dazu Steuerhinterziehungen zu verhindern Niemand darf euf einen falschen Namen ein Konto errichten Gewissheit über Person, Anschrift,...
  • GWG - Legitimationsprüfung § 1 GwG festzuhalten sind NAme, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Art, Nummer und ausstellende Behörde des amtlichen Personalausweises
  • Feststellung des wirtschaftlichen Berechtigten § 3 GwG Handelt der Kunde auf eigene oder fremde Rechnung Will verhindern, dass illegal erworbene Gelder in den Geldkreislauf gelangen
  • Devisenrechtliche Stellung des Kontoinhabers Handelt es sich um einen Steuerinländer oder -ausländer Gebietsfremd oder -ansässig
  • Schufa Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung stellt für Vertragspartner Informationen zur Verfügung, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit natürlichen Personen zu schützen
  • Verfügungsberechtigung, Rechte des Bevollmächtigten Auskünfte über Konten Verfügungen über Guthaben Abrechnungen, Kontoauszüge entgegennehmen und anerkennen
  • Notaranderkonten Verfügungsberechtigung Anderkonten Verfügungsberechtigung Notaranderkonten: Nur der amtlich bestellte Vertreter   Bei übrigen: Vollmachten nur an Personen, die selbst zur Eröffnung eines Anderkontos berechtigt sind
  • Treuhandkonten besondere Regelungen Kontoüberziehung sind nicht möglich KI besitzt kein AGB-Pfandrecht KI prüft nicht die Rechtsmäßigkeit der Verfügungen FSA kann nicht erteilt werden Treugeber besitzt kein Auskunfts- und Verfügungsrecht
  • Mietkaution auf den Namen des Vermieters Verfügungen Zinsen nur Vermieter ist allein verfügungsberechtigt und verpflichtet Vermieter hat jederzeitigen Zugriff Zinsen stehen dem Mieter zu
  • Mietkaution auf den Namen des Mieters Verfügungen Zinsen Sparbuch wird dem Vermieter übergeben Vermieter ist allein verfügungsberechtigt Zinsen stehen dem Mieter zu Falls Vermieter verfügen möchte, wird Mieter unterrichtet  Frist 1 Monat
  • Mietaval Mieter und KI schließne Avalkredit ab Ki stellt dem Mieter Avalprovision in Rechnung auf erstem Anfordern des Vermieters zahlt KI Anspruch aus ohne Rechtmäßigkeit zu prüfen
  • Kontovertrag zugunsten eines Dritten Kontoinhaber unterbreitet dem Begünstigten ein Schenkungsangebot Schenkung wird erst wirksam, wenn der Begünstigte die Schenkung angenommen hat und Bedingung für Rechtserwerb eingetreten ist  
  • Ausschlagung einer Erbschaft binnen 6 Wochen nach Kenntnisnahme der Erbschaft
  • Gesetzliche Erbfolge 1. Ordnung: KInder, falls tot dessen Abkömmlinge 2. Ordnung: Eltern, falls tot dessen Geschwister
  • Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten Sind Erben der 1. Ordnung vorhanden, dann erhält der überlebende Ehegatte 1/4 der Erbschaft Fall der Zugewinngemeinschaft: Erhöhung um ein weiteres Viertel insgesamt 1/2
  • Erbe : Pflichtteil Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von den Erben die Hälfte des gesetzlichen Erbteils verlangen
  • Erbschein Nachlassgericht (Amtsgericht) stellt auf Antrag der Erben einen Erbschein aus Dokumentation des Erbrechtes, dient der Legitimation der Erben
  • Testamentsvollstrecker -Rechtsgrundlage und Legitimation- Rechtsgrundlage: Testament Legitimation: Testamentsvollstreckerzeugnis, beglaubigte Abschrift und Eröffnungsniederschrift des Testaments
  • Nachlassverwalter und -pfleger -Rechtsgrundlage und Legitimation- Nachlassverwalter bei Überschuldung und Nachlasspfleger bei Unbekammtheit der Erben   Rechtsgrundlage: Gerichtsbeschluss Legitimation: Bestellungsurkunde
  • Nachlasskonto: besondere Verfügungen Bestattungskosten Unterhaltszahlungen an bedürftige Familienangehörige, die im HAushalt des Erblassers leben und Unterhalt von ihm beziehen
  • Nachlasskonto: FSA FSA erlischt mit Tod Bei gemeinsam erteilten FSA: Nur auf den Konten des Überlebenden bleibt FSA bis Ende des Jahres bestehen
  • Meldung an das Finanzamt binnen eines Monats nach Kenntnis des Todesfall an das Finanzamt, sofern Guthaben 5000 übersteigt Existens von Schließfächern und/oder Verwahrstücken ist immer zu melden
  • Meldung an das Finanzamt Grundsätze für Höhe der Guthaben bzw. der Kurse Meldung besonderer Konten Guthaben auf Konten: Tagesendsaldo des Vortodestages   WP: Zum Kurswert des Todestages   Treuhandkonten müssen nicht gemeldet werden Kontoverträge zugunsten Dritter müssen gemeldet werden
  • Insolvenz des Kontoinhabers Kontoinhaber verliert Verfügungsberechtigung an seine Stelle tritt der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter
  • Auskünfte an die Finanzverwaltung Meldung von Kapitalerträgen und FSA Erbschaftsmeldungen Online-Kontoabfrage der Stammdaten  
  • Auskünfte an andere Behörden Sozialbehörden: Bankauskünfte nur bei Zustimmung über Vermögen, Einkommen Ermittlungsbehörden: Auf Grundlage einer richterlichen Anordnung Aufsichtsbehörden: der DBB sind Groß- und Millionenkredite anzuzeigen  Gläubiger: Bei Zwangsvollstreckungen
  • Bankauskünfte über juristische Personen und Kaufleute Bankauskünfte erhalten nur eigene Kunden sowie andere KIs für deren Zwecke, wenn keine gegenteilige Kundenweisung vorliegt Anfrage muss sich auf die geschäftliche Tätigkeit beziehen  
  • Bankauskünfte über natürliche Personen Auskunft wird nur dann erteilt, wenn der Kunde generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat Auskünfte nur an eigene Kunden sowie andere KIs
  • Gebot kaufmännischer Sorgfaltspflicht Informationen über Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden Bank verschafft sich Rechtssicherheit
  • Kontenwahrheit § 154 AO Ki muss sich Gewissheit über Person des Verfügungsberechtigten verschaffen Vorschrift will erreichen, dass Vermögenswerte und deren Erträge dem Steuerpflichtigen zugerechnet werden Dient der ordnungsgemßen Besteuerung
  • GwG Handelt der Auftragssteller für eigene Rechnung oder anderer GwG verhindert, dass illegal erworbene Gelder in den Geldkreislauf gelangen
  • Zinszahl Überziehung * Tage /100
  • Berechnung Zinsen mit Zinszahl Zinszahl / 360/Zinssatz