GBS (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

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ESt

Diese Lektion wurde von Chrissy erstellt.

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  • Betriebsverpachtung 2 Fragen: Liegt eine Betriebsaufgabe vor? Wie sind die Pachteinnahmen ESt-lich zu behandeln? --> WAHL: Betriebsaufgabe: Aufgabegewinn versteuern; anschließend Einkünfte aus V&V Betriebsunterbrechung ...
  • Betriebsunterbrechung Gewerbebetrieb "ruht" Wirtschaftsgüter des Gewerbebetriebs bleiben Betriebsvermögen keine Aufdeckung stiller Reserven --> Pachteinnahmen sind GEWERBLICH aber NICHT gewebesteuerpflichtig
  • 2. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aus freiberuflicher Tätigkeit aus sonstiger selbstst. Arbeit Gewinn aus der Veräußerung des Vermögens, das der selbstst. Arbeit dient
  • selbstständige Arbeit Selbstständigkeit nachhaltige Betätigung Beteiligung am allgemeinen wirtschatlichen Verkehr Gewinnerzielungsabsicht Bejaung selbstst. Arbeit = KEINE Gewerbesteuerpflicht
  • freiberufliche Tätigkeit im Gesetz nicht definiert Gesetz führt lediglich Tätigkeiten auf (Katalogberuf) Geistige Arbeit von Bedeutung (Qualifikation) "Ähnliche Berufe" müssen mit Katalogberuf vergleichbar sein --> Wissensprüfung ...
  • 3. Einkünfte aus L&F Selbstständigkeit nachhaltige Betätigung Beteiligung am allgemeinen wirtschatlichen Verkehr Gewinnerzielungsabsicht planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens (URPRODUKTION) Verwertung ...
  • Primäreinkünfte aus L&F Einkünfte unmittelbar aus einer wirtschaftlichen Betätigung (Verkauf von Eiern, Weizen, ...) [gerwerbliche Tätigkeit liegt vor bei >30%-igem Zukauf und mangelnder Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei) ] ...
  • Sekundäreinkünfte aus L&F Entstehen aus L&F-lichen Nebenbetrieben (Molkerei, Mühlen, ...)
  • 4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit werden durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt und unterliegen dem Lohnsteuerabsugsverfahren als besondere Ergebung der ESt
  • Arbeitnehmerbegriff Maßgeblich: Bestehen eines Dienstverhältnisses Arbeitnehmer schuldet seine Arbeitskraft ist weisungsabhängig bezieht festen Arbeitslohn
  • Arbeitslohn-Begriff Bruttoarbeitslohn: Arbeitnehmeranteil an der RV Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält Geldleistungen & sonstige geldwerte Güter (Sachbezüge) Kann auch von 3. geleistet werden (Aktienoptionen ...
  • Werbungskosten Aufwendungen zu Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen D.h. Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind Abziehbar von den Einnahmen (keine Steuervergünstigung, ...
  • 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen Entgelte und Vorteile für die Überlassung von Kapital erfasst werden "Früchte des Kapials" (nicht das Kapital als Vermögen selbst) D.h. Anschaffungskosten und spätere Wertschwankungen führen NICHT ...
  • Einnahmen aus Beteiligung aus Kapitalgesellschaften ... [jur. Peron, KG] Dividenden, Gewinnanteile
  • Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen Auffangtatbestand Zinsen aus Sparguthaben Anleihen Darlehen
  • Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte sind um die Werbungskosten und den Sparerfreibetrag zu kürzen das darf nicht zu negativen Einkünften führen
  • Kapitalertragsteuer Vorauszahlung auf die ESt-Schuld für Kapitalerträge Ab 2009: Abgeltungsteuer (25%)
  • 5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur anwendbar, wenn die verpachteten Gegenstände zum Privatvermögen gehören Mieteinnahmen eines Gewerbetreibenden oder Freiberuflers aus der Vermietung von betrieblichen Gegenständen sind Einkünfte ...
  • Subsidiariät V&V nur dann nach V&V besteuert, wenn die Einkünfte nicht anderen  Einkunftsarten zuzurechnen sind
  • Werbungskosten Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen können als Werbungskosten abgezuogen werden, wenn die Ausgaben durch die Vermietungstätigkeiten veranlasst sind sofort abziehbar Anschaffungs- und Herstellungskosten ...
  • Liebhaberei V&V teilweise Selbstnutzung einer Ferienwohnung ist Liebhaberei (erst bei >30 Jahren Überschuss = Absicht) befistete Vermietung
  • Verbilligte Überlassung s. Ausdruck
  • Luxuswohnung s. Ausdruck
  • 6. Sonstige Einkünfte nur, wenn sie sich keiner anderen Einkommensart zurechnen lassen KEIN Auffangtatbestand
  • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen Unterhalt Leibrente (nachgelagerte Besteuerung)
  • Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften Betreffen die Veräußerung von Gegenständen ses Privatvermögens, die an sich NICHT steuerbar sind
  • Einkünfte aus sonstigen Leistungen jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kein und um des Entgeltes willen erbracht wird KEIN Auffangtatbestand
  • Ermittlung der Einkünfte (Überlick) Das EStG kennt 4 Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich Gewinnermittlung durch Überschussrechnung Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (L&F) Gewinnermittlung nach Tonnage (Handelsschiffe) ...
  • Überschussermittlung reine Geldverkehrsrechnung Von Einnahmen werden Werbungskosten abgezogen
  • 1. Gewinnermittlung: Betriebsvermögensvergleich Ermittlung durch Bilanzierung und Buchführung d.h. Buchführungspflichtige und freiwillig Buchführende (L&F, Freiberufler, Gewerbetreibende)   Gewinn = BV(Ende WJ) - BV(Ende verg. WJ) + Entnahmen ...
  • Betriebsvermögenzugehörigkeit Wirtschaftsgüter gehören zum BV, wenn sie aus betrieblicher Veranlassung angeschafft, hergestellt oder eingelegt worden sind
  • notwendiges BV Wirtschatsgut dient dem Betrieb unmittelbar und ist objektiv zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt z.B. Maschine
  • gewillkürtes BV Wirtschaftsgut, dass objektiv geeigent ist und subjektiv bestimmt ist, dem Betrieb zu dienen Ausschluss bei verlustbringendem WG
  • gemischt genutzte Wirtschaftsgüter betrieblich und privat genutzter Pkw nur einheitliche Zuordnung möglich (entweder oder) >50% betrieblich genutzt = notwendiges BV 10%-50% betrieblich genutzt = gewillkürtes BV <10% = PV
  • Entnahmen Wirtschatsgüter des Betriebsvermögens werden in Privatvermögen/betriebsfremde Zwecke überführt daraus entsteht eine Betriebsvermögensminderung Diese Minderung ist außerbetrieblich --> sie darf ...
  • Einlagen Wirtschaftsgüter und Bareinlagen, die aus dem PV ind das BV zugeführt werden Teilwert
  • Absetzung für Abnutzung (Afa) nur möglich bei abnutzbaren WG des AV wenn Anschaffungskosten <150€ = Sofort AfA 150€-1000€ = Sammelposten (Abschreiben auf 5 Jahre) linear    
  • 2. Gewinnermittlung: Einnahmenüberschussrechnung Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben  
  • Persönlicher Bereich (Einnahmenüberschussrechnung) ... nicht buchführungspflichtige L&F nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende Selbstständige
  • Zu- uns Abflussprinzip (Einnahmeüberschussrechnung) ... Gewinnermittlung ist NICHT periodengerecht    
  • Betriebseinnahmen (Einnahmeüberschussrechnung) Alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind z.B. USt aber KEINE durchlaufenden Posten (Gerichtskosten)
  • Betriebsausgaben (Einnahmeüberschussrechnung) Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind/Alle Güter in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb geleistet werden auch vorweggenommene Betriebsausgaben KEINE durchlaufenden Posten KEINE ...
  • Verlust von Wirtschaftsgütern (Einnahmeüberschussrechnung) ... Unterscheidung zw. privat und betrieblich privater Verlust darf sich NICHT auf Gewinn ausüben
  • Wechsel der Gewinnermittlungsart nur zu Beginn des Wirtschaftsjahres möglich Bindung für grundsätzlich 3 Jahre Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit (Korrektur durch Zu- und Abschläge)
  • Zu- und Abflussprinzip (Überschusseinkünfte) Veränderungen im Bereich des eingesetzten Vermögens bleiben UNBERÜCKSICHTIGT deswegen KEINE Einnahme durch Veräußerung von Vermögensgegenständen, da Wertveränderung grundsätzlich außer Betracht ...
  • Einnahmen (Überschusseinkünfte) Einnahmen = Güter in Geld oder Geldeswert Einsparungen duch eigene Leistung sind KEINE Einnahmen
  • Veranlassungszusammenhang (Überschusseinkünfte) Einnahmen müssen durch die einkunftserzielende Tätigkeit des Steuerpflichtigen veranlasst sein wenn die Einnahemen iwS eine Gegenleistung für die erbrachte Leistung ist NICHT bei privaten Umständen ...
  • Werbungskosten (Überschusseinkünfte) Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen Veranlassung durch die Erwerbstätigkeit Nachträgliche Werbekosten möglich (Schadenersatz) Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte ...
  • Abzüge und Ermäßigungen Auwendungen für Lebensführung/private Aufwendungen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Freibeträge Sonderausgaben und außergew. Belast. ...
  • Sonderausgaben Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben, noch Werbungskosten sind KEINE Begleichung durch dritte beschränkt und unbeschränkt abzugsfähig