GBS (Fach) / Einführung (Lektion)

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Grundbegriffe

Diese Lektion wurde von Chrissy erstellt.

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  • Was sind Steuern? Geldleistungen ohne Anspruch auf Gegenleistung Einnahmebeschaffung für den Staat fiskalisch: Einnahmenbeschaffung nicht fiskalisch: Allokation, Stabilisierung, Wachstum entscheidungsrelevant
  • Andere Einnahmen des Staates Gebühren: für in Anspruch genommene Leistungen Beiträge: für öffentlich Einrichtungen; Leistungen werden nicht unbedingt in Anspruch genommen Einfuhrabgaben: Zölle Nebenleistungen: Verspätungszushlag, Zinsen, Säumniszuschlag, Zwangsgelder
  • Prinzipien der Besteuerung Rechtliche Prinzipien   Ökonomisches Prinzip: Leistungsfähigkeitsprinzip (Berücksichtigung von Einkommens- und Vermögensverhältnissen) [Grenznutzentheorie] Gestaltungsprinzipien (Steuern haben Lenkungsfunktion [Tabaksteuer]) Effizienzprinzip
  • Rechtsverordnungen ... haben auch Gesetzeskraft
  • Rechtsprechung höchstrichterliche Rechtsprechung hat auch Gesetzeskraft Verwaltungsanweisungen, Richtlinien, Erlasse & Verfügungen binden NUR die Verwaltungsbehörden im Bundessteuerblatt werden Gesetze, Verordnungen, Erlasse & Entscheidungen des BFH eröffentlicht
  • Wem stehen Steuereinnahmen nach Art. 106 GG zu? Bund: Mineralöl, Tabak, ... Ländern: Kfz, Erbschaft, Bier, ... Gemeinden: Grundsteuer, Gewerbesteuer
  • Steuerarten Steuerträgerschaft Steuergegenstand Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse
  • Steuerträgerschaft direkte Steuern unmittelbar vom Steuererschuldner (hier = Steuerträger) Erhoben Bsp: ESt, Lohnsteuer, KSt, Kfz-Steuer, Hundesteuer indirekte Steuern leistet nicht der eigentliche Steuerschuldner sondern andere Steuerträger, die die Belastung an den Steuerschuldner weitergeben Bsp: USt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer
  • Steuergegenstand Ertragsteuern knüpfen an einen Ertrag an (ESt, KSt, GewSt) Subastanzsteuer ist vom Gehalt/Ertrag UNabhängig (Grundsteuer)
  • Berücksichtigung persönlicher Verhältnisse Personensteuer (ESt, KSt) Objektsteuer (GewSt, Grundsteuer)
  • 1. Steuern auf Hinzuerwerb Die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wird abgeschöpft. ESt & KSt Zuschlagsteuern Gewerbesteuern Erbschaft- & Schenkungsteuern
  • Einkommensteuer Erfasst das am Markt erwirtschaftete Einkommen eines Individuums. Erhebungsformen der ESt: Lohn- und Kapitalertragsteuer.
  • Körperschaftsteuer Erfasst das am Markt erwirschaftete Einkommen einer juristischen Person.
  • Zuschlagsteuer Soli, Kirchensteuer
  • Gewerbe(ertrag)steuer Belastet die Erträge gewerblicher Unternehmen ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse Steuerpflichtiger. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft und Schenkung bewirkt einen Vermögenszuwachs, der nicht am Markt erwirtschaftet wurde.
  • Überblick über das Steuersystem Steuern auf Hinzuerwerb Steuern auf Vermögensbestand Steuern auf die Verwendung von Einkommen und Vermögen Steuerreformmodelle
  • 2. Steuern auf Vermögensbestand Sollen potentielle Ertragskraft erfassen: Vermögensteuer Grundsteuer
  • Vermögensteuer Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der Wert des GESAMTvermögens. Z.Z. ruht das Gesetzesverfahren
  • Grundsteuer Steuergegenstand ist der im Gebiet einer Gemeinde belegene Grundbesitz. Unterscheidung zwischen Grundstücken der L&F und den übrigen Grundstücken.
  • 3. Steuern auf die Verwendung von Einkommen und Vermögen (Einkommensverwendungsteuern) Ausschlaggebendes Merkmal: Konsum Verbrauchsteuern Aufwandsteuern Verkehrsteuern
  • Verbrauchsteuern Belasten den Verbrauch oder Verzehr von VERbrauchsfähigen Wirtschaftsgütern. Verbrauchsteuern werden idR beim Hersteller, aber grundsätzlich NICHT beim Endverbraucher erhoben. USt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer
  • Aufwandsteuer Belastung dient der Aufrechterhaltung eines Zustandes Hundesteuer, Kfz-Steuer
  • Verkehrsteuer Nicht an einen tatsächlichen Vorgang, sondern an einen Akt des Rechtsgeschäfts geknüpft. Grunderwerb, Erbschaft, Versicherung
  • Aufbau des Steuertatbestandes Aus dem Steuertatbestand ergibt sich die Steuerschuld. Enthält bei allen Steuerarten notwendige Regelungen über: Das Steuersubjekt Das Steuerobjekt und Den Steuersatz
  • Steuersubjekt Schuldet Steuer Person, die durch die Steuernorm verpflichtet wird
  • Steuerobjekt Gegenstand, der der Besteuerung unterliegt. Das Steuerobjekt einer Steuer ist der Tatbestand, der die Steuer auslöst. Steuerobjekte sind Zustände oder Ereignisse. --> Gegenstand der Kfz-Steuer ist das Halten eines PKW
  • Bemessungsgrundlage Quantifiziert den Steuertatbestand Bei ESt: "zu versteuerndes Einkommen" €, CO2, cm³
  • Steuersatz Rechengröße (%), durch deren Anwendung aud die Bemessungsgrundlage sich der im Einzelfall zu zahlende Steuerbetrag ergibt. konstant (proportional) variabel progressiv (ESt)
  • Freigrenze Betrag, bis zu dessen Erreichen eine Ausnahme von der Bemessungsgrundlage erfolgt. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag ein.
  • Freibetrag Betrag, der die Steuerbemessungsgrundlage mindert. Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung des Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigenden Teil der Einnahmen.
  • Steuerbarkeit Grundsätzliches Unterfallen unter den steuerrechtlichen Tatbestand: "im Inland produziert" = steuerbar --> steuerpflichtig j/n
  • Steuerpflicht/Steuerfreiheit Konkretes Unterwerfen unter steuerlichen Tatbestand