GBS (Fach) / Einführung (Lektion)

Vorderseite Steuerträgerschaft
Rückseite

direkte Steuern

  • unmittelbar vom Steuererschuldner (hier = Steuerträger) Erhoben
  • Bsp: ESt, Lohnsteuer, KSt, Kfz-Steuer, Hundesteuer

indirekte Steuern

  • leistet nicht der eigentliche Steuerschuldner sondern andere Steuerträger, die die Belastung an den Steuerschuldner weitergeben
  • Bsp: USt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer

Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.