GBS (Fach) / Einführung (Lektion)
Vorderseite
Steuerträgerschaft
Rückseite
direkte Steuern
- unmittelbar vom Steuererschuldner (hier = Steuerträger) Erhoben
- Bsp: ESt, Lohnsteuer, KSt, Kfz-Steuer, Hundesteuer
indirekte Steuern
- leistet nicht der eigentliche Steuerschuldner sondern andere Steuerträger, die die Belastung an den Steuerschuldner weitergeben
- Bsp: USt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer
Diese Karteikarte wurde von Chrissy erstellt.