Rechtswissenschaft (Fach) / Grundlagen Völkerrecht (Lektion)

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Grundlagen zu Völkerrecht, FÜM1

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  • Was sind die Strukturmerkmale der Völkerrechtsordnung? Es fehlen zentrale Organe für Rechtssetzung, Rechtssprechung und Rechtsdurchsetzung.  Völkerrecht ist im Gegensatz zum innerstaatlichen Recht ein horizontales und kein vertikales Rechtssystem und  ein Koordinationssystem statt ein Subordiniationssystem. 
  • Was ist der Regelungsgegenstand des Völkerrechts? Frieden und internationale Sicherheit Welthandel und Investionsschutz Umweltschutz Menschenrechte Internationales Strafrecht Kein Völkerrecht ist das interne Organisationsrecht und das Kollisionsrecht z.B. Internationales Privatrecht und Verweisungsformen im Strafrecht. 
  • Wie kann man Völkerrecht definieren? Das sind Normen, die Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten regeln und nicht Bestandteil des internen Recht eines Völkerrechtssubjekts sind Staatsangehörige können durch Völkerrecht nicht unmittelbar berechtigt und verpflichtet werden (Mediatisierung des Individuums).  Zur Durchbrechung der Mediatisierung kommt es im Bereich der Menschenrechte, des Internationalen Strafrechts und beim Investitionsschutz. 
  • Was sind die Voraussetzungen für das Funktionieren von Völkerrecht? Eine Mehrzahl souveräner Staaten  Kein Staat darf zu großes Übergewicht haben Es muss gemeinsame Werte geben (z.B. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit seit dem Scheitern des Kommunismus 1989). Völkerrecht dient der Regelung konkreter Sachfragen. Daher ist auch ein Verständnis dieses nichtjuristischen Unterbaus für das Funktionieren von Völkerrecht wesentlich ("ubi interactio ibi ius"). 
  • Was bedeutet Mediatisierung des Individuums? Adressat des Völkerrechts ist der Staat Mediatisierung bedeutet, dass der Einzelne aus dem Völkerrecht grundsätzlich nur mittelbar Rechte und Pflichten ableiten kann Das zeigt sich beim Diplomatischen Schutzrecht (Der Einzelne hat keinen Rechtsanspruch darauf und es kann auch nicht wirksam darauf verzichtet werden). Zur Durchbrechung der Mediatisierung kommt es beim Menschenrechtsschutz, dem Investionsschutz und dem Internationalen Strafrecht. 
  • Warum werden völkerrechtliche Normen trotz des Fehlens zentraler Durchsetzungsmechanismen regelmäßig eingehalten? Weil Völkerrechtsverletzungen zu  außen- und innenpolitischen Kosten führen.  Außerpolitische Kosten sind Gegenmaßnahme, Retorsion, Kollektive Zwangsmaßnahmen, Gegenreaktion von Verbündeten, Verurteilungen durch internationale Rechtsprechungsinstanzen, Ausschluss aus internationalen Organisationen, Nicht-Anerkennung von mit Gewalt angeeigenten Gebieten, Negative Präzedenzwirkung. Innenpolitische Kosten sind eine negative öffentliche Meinung, Kritik an Massenmedien, Widerstand der Zivilgesellschaft, Belastung der Bürokratie und negative Präzendenzwirkung. Grundsätzlich kosten Völkerrechtsverletzungen mehr als sie bringen. 
  • Was sind die Rechtsquellen des Völkerrechts?   Die in Art 38 IGH Statut geregelten Rechtsquellen sind: Völkerrechtliche Verräge Völkergewohnheitsrecht Allgemeine Rechtsgrundsätze Die Judikatiur und die Lehre sind auch in Art 38 IGH Statut genannt. Sie sind aber Rechtserkenntnisquellen und dienen als Hilfsmittel zur Feststellung der Rechtsnormen.  Rechtsquellen, die nicht in Art 38 IGH Statut genannt werden sind: Beschlüsse internationaler Organisiationen Einseitige Rechtsgeschäfte Besondere Bedeutung: Soft Law: Nicht bindende internationale ErkärungenHard Law: Bindene internationale Erklärungen, Richtlinien In der Praxis genießen die Urteile des IGH und mancher anderer internationale Streitbeilegungsinstanzen so hohe Autorität, dass man schon fast von einem case-law sprechen kann Auch Entscheidungen natinoaler Gerichte können als Rechtserkenntnisquellen angesehen werden.   
  • Wie werden Normenkonflikte im Völkerrecht gelöst? Grundsätzlich gibt es keine Normenhierarchie im Völkerrecht.  Von Ius Cogens (Zwingendes Recht) darf aber nicht abgewichen werden.  Satzungspflichten haben Vorrang vor Vertragspflichten (Art 103 SVN) Und es gilt Lex specialis derogat legi generali und lex posterior derogat legi priori. 
  • Nennen Sie Bespiele für Kodifikationen! Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen 1961 Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen 1963 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge 1969 Wiener Übereinkommen über die Staatennachfolge in Verträge 1978 Wiener Übereinkommen über die Statatennachfolge in Vermögen, Archieve und Schulden 1983 Wiener Übereinkommen über das Recht der Vertäge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen 1986
  • Was ist ein völkerrechtlicher Vertrag? Jede zwischen 2 oder mehreren Staaten Bzw. vertragsfähigen Völkerrechtssubjekten getroffene Vereinbarung,  die dem Völkerrecht unterliegt. 
  • Auf welche Verträge findet die WVK 1 Anwendung? Auf schriftliche Verträge die zwischen Staaten,  nach dem Inkrafttreten der WVK 1 (nach 1980)  bzw. bei einem späteren Beitritt nach subjektivem Inkrafttreten abgeschlossen wurden. 
  • Wie kann man völkerrechtliche Verträge unterscheiden bzw. welche Arten völkerrechtlicher Verträge gibt es? Nach Zahl der Parteien (bilateral oder multilateral) Nach dem Inhalt: rechtsetzend oder rechtsgeschäftlich Nach der Betreiligungsmöglichkeit: offen (alle Staaten dürfen Partei werden) relativ geschlossene (nur bestimmte Staaten dürfen Partei werden), geschlossene (kein Beitritt ist vorgesehen) Self Executing und non self executing Non self executing Verträge sind nicht unmittelbar wirksam, sondern müssen erst in nationales Recht umgesetzt werden. Staaten sind verpflichtet, non self executing Verträge umzusetzen.  Dies ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben und aus dem Estoppel Prinzip.  Aus diesen Prinzipien ergibt sich, dass non self executing Verträge auch unmittelbar wirken und der Einzelne sich darauf berufen kann, wenn der Vertrag nicht umgesetzt wurde. 
  • Wer ist kompetent, völkerrechtliche Verträge ohne gesonderte Vollmacht abzuschließen? Gemäß einer widerlegbaren Vermutung in Art 7 WVK gelten folgende Organe zum Abschluss berechtigt: Staatsoberhaupt Regierungschef Außenminister
  • Führen Sie die sechs Schritte des zweistufigen Vertragsabschlussverfahrens in chronologischer Reihenfolge an! Verhandlungen Unterzeichnung: Ab da gilt das Frustationsverbot. Das Frustatonsverbot ist die Pflicht eines Staates bereits ab der Unterzeichnung eines Vertrages, Ziel und Zweck des Vertrages nicht zu vereiteln.  Ratifizierung: das ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrages durch Vertragsparteien. Die Ratifikation wird in de Regel durch das Staatsoberhaupt vorgenommen. Es wird über die Ratifikaton eine Urkunde errichet.  Hinterlegung beim Depositär: Zwecker der Hinterlegung ist der Austausch von Informationen Inkrafttreten: Ab Inkrafttreten ist der Vertrag wirksam. Das bedeutet, er sich verbindlich auf Sachverhalte anzuwenden. Registrierung bei den Vereinten Nationen: Zweck ist die Verhinderung von Geheimverträgen. 
  • Wie werden völkerrechtliche Verträge ausgelegt? Verträge sind nach der objektiven Methode, das heißt primär dem Wortlaut und nicht so sehr nach den Intentionen der Vertragspartei auszulegen. Gemäß Art 31 WVK gibt es die objektvie Methode, das heißt, es wird auf den Wortlaut abgestellt (wird ermittelt durch): gewöhnliche Bedeutung (Wortinterpretation), Text und grammatikalischen Zusammenhang und durch Abstellen auf Ziel und Zweck des Vertrages Es kann auch die historische Interpretation angewendet werden. Es wid dabei anhand von Gesetzesmaterialien geprüft, wie der damalige Gesetzgeber den Vertrag verstanden hat.  Auf die Materalien darf aber nur zurückgegriffen wrden, wenn die objektive Vertragsauslegung zu keinem oder zu einem offensichtlich sinnwidrigen oder unvernünftigen Ergebnis führen würde. 
  • Welche Arten von Vorbehalten gibt es? Ein Vorbehalt ist gemäß Art. 2 WVK die einseitige Erklärung eines Staates, Rechtswirkungen eines Vertrages auszuschließen oder zu ändern.  Es gibt Vorbehalte, die Vertragsbestimmungen ausschließen und Vorbehalte, die Vertragsbestimmungen ändern. 
  • Was ist ein Vorbehalt? a) Wann ist er zulässig? b) zu welchem Zeitpunkt darf ein Vorbehalt angebracht werden? c) Wie können andere Vertragsparteien auf einen Vorbehalt reagieren? d) Welche Konsequenzen hat dies? Ein Vorbehalt ist gemäß Art 2 WVK die einseitige Erkärung eines Staates, Rechtswirkungen eines Vertrages auszuschließen oder zu ändern.  Vorbehalte sind zulässig, wenn sie nicht unzulässig sind gemäß Art 19 WVK.  Gemäß Art 19 WVK ist ein Vorbehalt dann unzulässig, wenn der Vertrag Vorbehalte verbietet der Vertrag nur bestimmte Vorbehalte zulässt oder wenn der Vorbehalt mit Ziel und Zweck des Vertrages unvereinbar ist.  Die Unzulässigkeit eines Vorbehalts gemäß Art 19 WVK hat auch dei Unwirksamkeit des Vorbehalts zur Folge. Auf einen Vorbehalt kann durch: ausdrückliche oder stillschweigende Annahme oder unqualifizierten Einspruch oder qualifizierten Protest reagiert werden.  Bei ausdrücklicher oder stillschweigender Annahme des Vorbehalts wird die betreffende Vertragsbestimmung nicht angewendet oder abgeändert. Der Rest des Vertrages kommt zustande.  Der unqualifizierte Einspruch führt dazu, dass die betreffende Vertragsbestimmung nicht angewendet oder abgeändert wird. Der Rest des Vertrages kommt zustande.  Der qualfizierte Protest führt dazu, dass der gesamte Vertrag zwischen den betreffenden Staaten nicht angewendet wird. 
  • Nennen Sie mögliche Nichtigkeitsgründe eines völkerrechtlichen Vertrages! Formeller Willensmangel: Das ist die offenkundige Verletzung einer wesentlichen innerstaatlichen Vorschrift bei Vertragsabschluss. Materielle Willensmängel: Das sind Irrtum, Betrug, Zwang gegen einen Staat oder einen Staatenvertreter und Bestechung. Unvereinbarkeit mit ius cogens: Diese liegt vor, wenn der Vertragsinhalt gegen grundlegende Menschenrechte, gegen das Gewaltverbot, gegen das Verbot des Völkermords oder gegen Selbstbestimmungsrecht der Völker verstößt.
  • Welche Möglichkeiten der Vertragsbeendigung kennen Sie? Ein Vertrag kann entweder beendet werden durch Anfechtung wegen (Vorliegen eines a) formellen oder b) materiellen Willensmangels oder c) wegen Unvereinbarkeit des Vertragsinhalts mit ius cogens) oder Durch Beendigung durch Kündigung oder Rücktritt bei a) Vorliegen eines Beendigungsgrundes aus dem Vertrag oder b) bei Vorliegen eines Beendigungsgrundes aus dem allgemeinen Völkerrecht Formeller Willensmangel ist die offenkundige Verletzung einer wesentlichen innerstaatlichen Vorschrift bei Vertragsabschluss. Materielle Willensmängel sind Irrtum, Betrug, Zwang gegen einen Staat oder einen Staatenvertreter und Bestechung. Unvereinbarkeit mit ius cogens liegt vor, wenn der Vertragsinhalt gegen grundlegende Menschenrechte, gegen das Gewaltverbot, gegen das Verbot des Völkermordes oder gegen das Selbstbestimmungsrecht der Völker verstößt. Kündigung (bei bilateralen Verträgen) oder Rücktritt (bei multilateralen Verträgen) bei Vorliegen eines Beendigungsgrundes aus dem Vertrag: Der Beendigungsgrund ist a) explizit im Vertrag vorgesehen oder b) ergibt sich aus der Natur des Vertrages. Kündigung - bilateral oder Rücktritt - multilateral bei Vorliegen eines Beendigungsgrundes aus dem allgemeinen Völkerrecht: Diese Gründe sind a) die erhebliche Vertragsverletzung, b) die nachträgliche Unmöglichkeit der Vertragserfüllung und c) eine grundlegende Änderung der Umstände. Beendigung durch desuetudo. Das ist die Bildung von Völkergewohnheitsrecht, das dem Vertrag entgegensteht (z.B. durch Nichtanwendung des Vertrages über einen langen Zeitraum.)
  • Wer kann nach österreichischen Bundesverfassungsgesetz einen völkerrechtlichen Vertrag abschließen? Gemäß Art 65 B-VG der Bundespräsident. Gemäß Art 66 B-VG Abs 2 kann er auch delegieren an: Die Bundesregierung. Das nennt man Regierungsabkommen. Bundesminister und Außenminister. Das nennt man Ressortabkommen. Nur an die Bundesminister. Das nennt man Verwaltungsabkommen. Bundesländer dürfen auch völkerrechtliche Verträge abschließen. Aber nur wenn es gemäß Art 16 B-VG in ihrem ausschließlichen Wirkungsbereich liegt. Art. 50 B-VG besagt: Bei politischen, gesetzesändernden bzw. gesetzesergänzenden Verträgen ist die Zustimmung des Nationalrates erforderlich. Ändert der völkerrechtliche Vertrag den Wirkungsbereich der Länder, dann muss auch der Bundesrat zustimmen.
  • Was versteht man unter "opinio iuris"? Wofür ist sie bedeutsam? Wovon muss sie unterschieden werden? Wie kann man sie nachweisen? Nennen Sie zwei Fälle, in denen sich der IGH mit diesen Fragen auseinandergesetzt hat. Welche Aussagen hat der IGH dari Opinio Iuris ist das subjektive Element des Völkergewohnheitsrecht. Völkergewohnheitsrecht ist einer der in Art 38 IGH Statut genannten Rechtsquellen. Völkergewohnheitsrecht entsteht durch Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung (=opinio iuris). Rechtsüberzeugung bedeutet, dass die allgemeine Übung auch als Recht anerkannt wird. Rechtsüberzeugung manifestiert sich in Verhaltensnormen der Praxis (Urteile, Gesetze, Protestnoten, Gegenmaßnahmen).
  • Welche Elemente des Völkergewohnheitsrechts wurde im sog. Asyl-Fall vom IGH geprüft und zu welcher Entscheidung kam er? Völkergewohnheitsrecht ist eine der in Art 38 IGH Statut genannten Rechtsquellen. Laut Art 38 Abs 1 lit b IGH Statut gilt internationales Gewohnheitsrecht als Ausdruck einer allgemeinen als Recht anerkannten Übung. Völkergewohnheitgwohnheitsrecht entsteht durch Staatenpraxis und Rechtsüberzeugung. Staatenpraxis umfasst Rechtsakte und faktsiche Verhaltensweisen von staatlichen Organen. (z.B. Natonale Urteile, Nationale Gerichte, Diplomatische Noten, Militärische Kampfmaßnahmen, Verhalten von Behörden). Die Staatenpraxis muss NICHT lange andauern, aber gleichmäßig und ausgedehnt sein (Nordsee-Festlandsockel-Fall). Gefordert wird eine von der Rechtsüberzeugung begleitete extensive dauernde und einheitliche Übung. (=Staatenpraxis), die vorallem von jenen Staaten praktiziert werden muss, deren Interessen besonders betroffen sind (Asyl-Fall und Nordsee-Festlandsockel-Fälle). Dementsprechend ist auch regionales bzw. sogar bilaterales Gewohnheitsrecht (Durchgangsrecht über indisches Gebiet Fall) möglich. Wegen des engen Geltungsbereiches muss regionales Gewohnheitsrecht nicht bloß von einer Mehrheit sondern vielmehr von sämtlichen Staaten innerhalb der Region anerkannt werden, die an sie gebunden sein sollen (Asyl-Fall).
  • Wie ermittelt man Allgemeine Rechtsgrundsätze? (=ARS)? ARS sind Prinzipien, die den nationalen Rechtsordnungen der Staaten gemeinsam sind. Sie werden in der Praxis durch Rechtsvergleichung der wichtigsten Rechtskreise ermittelt. Beispiel für Allgemeine Rechtsgrundsätze sind: die Pflicht, Schadenersatz zu leisten, Verjährung von Forderungen, Verbot des Rechtsmissbrauches, Verbot des venire contra factum proprium (estoppel), Verbot der ungerechtfertigten Bereicherung, Pflicht, Verzugszinsen zu zahlen).
  • Welche einseitigen Rechtsgeschäfte kennen Sie? Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist eine einseitige Handlung eines Völkerrechtssubjekts, die ein Völkerrechtssubjekt in der Absicht vornimmt, völkerrechtliche Rechte und Pflichten zu ändern oder zu beenden. Einseitige Rechtsgeschäfte zählen wie Beschlüsse internationaler Organisationen zu den Rechtsquellen des Völkerrechts, die nicht in Art 38 IGH Statut genannt sind. Man unterscheidet: selbstständige einseitige Rechtsgeschäfte und einseitige Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verträgen (=unselbstständige Rechtsgeschäfte). Zu den selbstständigen einseitigen Rechtsgeschäften gehören: Verzicht Versprechen Protest Anerkennung Zu den einseitigen Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit einem völkerrechtlichen Vertrag gehören: Zustimmung zu einem Vertrag Vorbehalt zu einem Vertrag Suspendierung oder Anfechtung eines Vertrages
  • Was versteht man unter Staatsvolk? Summe der Staatsangehörigen Rechts und Pflichten von Staatsangehörigen: Aufenthalts- und Rückkehrrecht Recht an der politischen Willensbildung teilzunehmen Steuer- und Wehrpflicht
  • Erwerb und Verlust der Staatsbürgerschaft? Ius-soli-Prinzip: Automatischer Erwerb der Staatsbürgerschaft vom Geburtsland Ius-Sanguinis-Prinzip: Automatischer Erwerb der Staatsbürgerschaft der Eltern Für den Erwerb der Staatsbürgerschaft ist eine effektive Nahebeziehung erforderlich (Problem: genuine link). Der Erwerb fremder Staatsbürgerschaften führt zum Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften Ausbürgerung
  • Was versteht man unter Staatsgebiet? In der Regel ist Staatsgebiet ein zusammenhängender Teil der Erdoberfläche, der Landoberfläche Küstenmeer und Binnengewässer Luftraum und Erduntergund umfasst. Staatsgrenzen werden häufig durch Grenzverträge außer Streit gestellt Zur Vermeidung von Konflikten werden Grenzen so beibehalten wie sie von den Kolonialherren festgelegt wurden (uti possidetis Prinzip)
  • Was versteht man unter Staatsgewalt? Das sind die völkerrechtlichen Grenzen der staatlichen Regelungsgewalt durch ausreichende Nahebeziehung. Die Nahebeziehung ergibt sich aus dem Kollisionsrecht Kollisionsrechtliche Normen sind das Internationale Privatrecht, das Internationale Strafrecht und das Internationale Verwaltungsrecht.  Für das internationale Strafrecht gelten folgende Prinzipien: Territorialitätsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Taten angewendet, die im Inland begangen werden.  Aktives Personalitätsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Taten angewendet, die von Staatsangehörigen im In- und Ausland begangen werden.  Passives Personalitätsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Taten angewendet, die sich gegen Staatsangehörige richten.  Auswirkungsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Taten angewendet, die sich im Inland auswirken.  Universalitätsprinzip: Ein Staat übt sein Strafrecht auch gegen Ausländer aus, die Straftaten im Ausland begehen. zB. bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. 
  • Wodurch unterscheiden sich NGOs von internationalen Organisationen? Internationale NGOs: Sie übernehmen nicht-hoheitliche Aufgaben Sie sind von Privatpersonen nach nationalem Recht gegründete Personenverbände. Sie haben ein Minimum an institutioneller Struktur und einen eigenen Sitz. Sie sind grenzüberscheitend tätig. Sie sind nicht auf Gewinn ausgerichtet. Internationale Organisation: siehe Frage internationale Organisationen
  • Welche rechtliche Stellung haben internationale Organisationen? Sie sind Völkerrechtssubjekte und werden durch einen völkerrechtlichen Vertrag von Staaten gegründet. In diesem Gründungsvertrag (Satzung) werden auch die Befugnisse einer internationalen Organisation festgelegt. Als Völkerrechtssubjekte sind sie rechts- und handlungsfähig und können völkerrechtliche Verträge abschließen. Sie sind auch Subjekte des Privatrechts. Daher können sie auch privatrechtliche Verträge abschließen und Eigentum erwerben. Ihre rechtliche Stellung, Privilegien und Immunitäten sind in Amtssitzabkommen geregelt. Gemäß der implied powers Lehre haben sie nicht nur die Befugnisse, die sich ausdrücklich aus der Satzung ergeben, sondern darüber hinaus jene Befugnisse, die notwendig sind, um ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Wegen der implied powers Lehre dürfen die Vereinten Nationen (Die Vereinten Nationen sind eine Internationale Organisation) auch Friedenserhaltende Maßnahmen (Peace Keeping Operations) durchführen.
  • Skizzieren Sie kurz die Rechtssubjekte des Völkerrechts! Staaten (primäre Völkerrechtssubjekte) Internationale Organisationen (sekundäre oder abgeleitete Völkerrechtssubjekte). Sie werden durch einen völkerrechtlichen Vertrag von Staaten gegründet. In diesem Vertrag werden die Befugnisse festgelegt, etc. Partielle Völkerrechtssubjekte sind: Gliedstaaten, Transnationale Unternehmen, Non-Governmental Unternehmen, Einzelpersonen Einzelpersonen waren früher überhaupt keine Völkerrechtssubjekte und konnten daher nur mittelbar Rechte und Pflichten aufgrund des Völkerrechts ableiten (Mediatisierung des Individuums) Im Bereich der Menschenrechte, dem Internationalen Strafrecht und beim Investitionsschutz kam es jedoch zu einer Durchbrechung der Mediatisierung
  • Was bedeutet genuine link? Bei einer Person, die Staatsbürgerschaften von 2 oder mehreren Staaten besitzt, stellt sich die Frage, welcher Staat nun das Diplomatische Schutzrecht ausüben darf. Anhand des Kriterium des genuine link wird darauf abgestellt, zu welchem Staat der Betroffene die nähere Beziehung hat. Die Staatsangehörigkeit des Gaststaates ist für die Ausübung des Diplomatischen Schutzrechts oft ein Hinderungsgrund.
  • Was sind staatsähnliche Völkerrechtssubjekte? Staatenzusammenschlüsse: Das sind Internationale Organisationen oder Staatenbünde Gliedstaaten: Das sind in Österreich die Bundesländer. Sie haben partielle Völkerrechtssubjektivität. Partikuläre Völkerrechtssubjekte: Deren Staatlichkeit ist umstritten, weil sie nur von wenigen Staaten anerkannt werden (Beispiel ist die PLO). Protektorate: Dabei verpfichtet sich ein Staat vertraglich, die Verteidigungs- und Außenpolitik von einem anderen Staat führen zu lassen. Mandats- und Treuhandgebiete: Mittlerweile sind alle Treuhandgebiete aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Völker zu unabhängigen Staaten geworden. Gebiete unter internationaler Verwaltung.
  • Was sind die Elemente des Staates? Es gibt die 3 Elemente Lehre. Nach klassischem Völkerrecht hat ein Staat Volk Gebiet und Regierung Nach Art. 1 der Montevideo Convention sollte der Staat folgende Elemente aufweisen: eine dauernde Bevölkerung, ein bestimmtes Gebiet eine Regierung und die Fähigkeit mit anderen Staaten Beziehungen aufzunehmen. (Mitgliedschaft in den VN ist keine Voraussetzung, um als Staat zu gelten)
  • Muss ein Nachfolgestaat die Schulden seines Vorgängers übernehmen? Der Übergang von Schulden bei der Staatennachfolge wird oft vertraglich geregelt. Bei Dismembration übernehmen in der Regel die Nachfolgestaaten die Staatsschulden anteilsmäßig. Radizierte Schulden (Schulden, die sich auf einen Gebietsteil beziehen), werden vom Staat übernommen, der sie Staatshoheit über dieses Gebiet hat. Schulden, die zur Verhinderung der Unabhängigkeit der Staaten eingegeangen wurden, muss der Nachfolgestaat nicht übernehmen.
  • Wo ist das Recht der Staatennachfolge geregelt? In der Wiener Konvention über die Staatennachfolge und Verträge 1978 In der Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Staatsvermögen, - archive und - schulden 1983 Im Völkergewohnheitsrecht.
  • Erkären Sie die unterschiedlichen Formen der Staatennachfolge und geben Sie Beispiele! Dismembration: Ein Staat zerfällt in 2 oder mehrere Staaten (z. B. CSSR, ehemaliges Jugoslawien) Sezession: Abspaltung eines Gebietsteils von einem fortbestehenden Staat (Südsudan). Der abgespaltene Gebietsteil bildet einen neuen Staat gegen den Willen des alten fortbestehenden Staates. Separation: Abspaltung eines Gebietsteils von einem fortbestehenden Staat im Einvernehmen. (UdSSR.) Fusion: 2 oder mehrere Staaten schließen sich zu einem neuen Staat zusammen (Tanganyika und Zanzibar zu Tansania). Inkorporation: Ein Staat wird zur Gänze in einen anderen Staat eingegliedert (die 5 Länder der DDR in die BRD)
  • Was versteht man unter Staatsgebiet? In der Regel ist ein Staatsgebiet ein zusammenhängender Teil der Erdoberfläche, der Landoberfläche, Küstenmeer und Binnengewässer, Luftraum und Erduntergrund umfasst.   Staatsgrenzen werden häufig durch Grenzverträge außer Streit gestellt. Zur Vermeidung von Konflikten werden Grenzen so beibehalten wie sie von den Kolonialherren festgelegt wurden. (uti possidetis Prinzip).
  • Was versteht man unter Staatsgewalt? Das sind die völkerrechtlichen Grenzen der staatlichen Regierungsgewalt durch ausreichende Nahebeziehung. Die Nahebeziehung ergibt sich aus dem Kollisionsrecht. Kollisionsrechtliche Normen sind das Internationale Privatrecht, das internationale Strafrecht und das Internationale Verwaltungsrecht. Für das Internationale Strafrecht gelten folgende Prinzipien: Territorialitätsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Taten angewendet, die im Inland begangen werden. Aktives Personalitätsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Tatenn angewendet, die von Staatsangehörigen im In- und Ausland begangen werden. Passives Personalitätsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Taten angewendet, die sich gegen Staatsangehörige richten. Auswirkungsprinzip: Das Strafrecht eines Staates wird auf jene Taten angewendet, die sich im Inland auswirken. Universalitätsprinzip: Ein Staat übt sein Strafrecht auch gegen Ausländer aus, die Straftaten im Ausland begehen. z.B. bei Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  • Erläutern Sie kurz, wieso die Regelung des Gewaltverbots in der Satzung der Vereinten Nationen in dreifacher Hinsicht einen Fortschritt gegenüber der Rechtslage vor dem Zweiten Weltkrieg darstellt. Das Gewaltverbot ist in Art 2 Abs 4 SVN geregelt. Es wird nicht nur Krieg, sondern auch Gewalt untersagt. Es ist sogar die Androhung von Gewalt untersagt. Zur Durchsetzung des Gewaltverbots wurde das System der kollektiven Sicherheit geschaffen.
  • Was heißt "System der kollektiven Sicherheit" der Vereinten Nationen? Skizzieren Sie diese kurz! Es gibt 5 Grundregeln internationaler Beziehungen: Gewaltverbot Interventionsverbot Achtung der Menschrechte und Grundfreiheiten Selbstbestimmungsrecht der Völker Friedliche Streitbeilegung Es gibt nur 2 Ausnahmen von Gewaltverbot: Gewaltanwendung bei Ausübung des Rechts auf Selbstverteidigung oder Zwangsmaßnahme des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Im System der kollektiven Sicherheit der VN sind die Mitglieder verpflichtet gegen Friedensstörer in den eigenen Reihen vorzugehen. Der Sicherheitsrat kann dabei Mitgliedsstaaten zur Gewaltanwendung gegen Friedensstörer in den eigenen Reihen ermächtigen. (Der Sicherheitsrat hat keine eigenen Truppen). Dies nicht nur beim Angriff eines Staates gegen einen anderen Staat, sondern auch, wenn ein Staat seiner Schutzverantwortung gegenüber der eigenen Bevölkerung nicht nachkommt (responsibility to protect). Der Sicherheitsrat kann auch nicht-militärische Maßnahmen wie Wirtschaftssanktionen verhängen und bei Zustimmung aller Streitparteien aufgrund der implied powers Lehre auch zu Peace Keeping Operations ermächtigen. Der Sicherheitsrat besteht aus 5 ständigen Mitglieder und 10 nicht-ständigen Mitgliedern. Die nicht-ständigen Mitglieder werden alle 2 Jahre neu gewählt. Zumindest 9 von 15 Mitgliedern müssen einer Maßnahme zustimmen. Jedes der 5 ständigen Mitglieder (China, Russische Föderation, Großbritannien, Vereinigte Staaten von Amerika und Frankreich) hat ein Vetorecht und kann so Beschlüsse verhindern. Stimmenthaltung ist aber kein VETO.
  • Unter welchen Voraussetzungen ist die Anwendung militärischer Gewalt zulässig? Das in Art 2 Abs. 4 der Satzung der VN normierte Gewaltverbot enthält im Wesentlichen zwei Ausnahmen: a) Selbstverteidigung b) Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrates Ad a) Art 51 der Satzung der VN gestattet individuelle und kollektive Selbstverteidigung, sofern ein bewaffneter Angriff erfolgt. Bei unmittelbar bevorstehenden Angriffen dürfte auch Präventivnotwehr zulässig sein. Die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit sind einzuhalten. Ad b) Bei Vorliegen einer Bedrohung des Weltfriedens kann der Sicherheitsrat nach Kapitel VII SVN nicht-militärische Zwangsmaßnahmen beschließen.
  • Erklären Sie, was man meint, wenn man sagt, im internationeln Recht gebe es ein umfassendes Gewaltverbot! Zweck des Gewaltverbots: Rüstungskontrolle, d.h. Beseitigung oder Verringerung der Zahl von Waffen Tatbestandsbeschränkung, d.h. Situation, in denen die Gewaltanwendung gestattet ist, soll beschränkt werden. Kriegsrecht, d.h. Begrenzung der Mittel, die man im Krieg einsetzen darf. Früher: Briand-Kellog-Pakt 1928: Verzicht auf den Krieg als Werkzeug staatlicher Politik. Dieser Vertrag sah aber keine wirksamen Sanktionen für den Fall seiner Verletzung vor. Inhalt des Gewaltverbots der Vereinten Nationen gem. Art 2 Abs. 4 SVN: untersagt nicht nur Krieg (animus belli gerendi) sondern überhaupt die Gewaltanwendung Androhung von Gewalt ist auch untersagt Durchsetzung im System der kollektiven Sicherheit. Ausnahmen vom Gewaltverbot: Selbstverteidung gemäß Art 51 SVN Als Zwangsmaßnahme des Sicherheitsrates nach Kap. VII der Satzung der Vereinten Nationen.
  • Inwiefern hat sich das Souveränitätsverständnis verändert? Früher gab es die Vorstellung, dass der Staat das einzige Völkerrechtssubjekt sei. Die Betonung der Souveränität und Staatlichkeit führte zur Mediatisierung des Individuums. Mediatisierung bedeutet, dass der Einzelne aus dem Völkerrecht grundsätzlich nur mittelbar Rechte und Pflichten ableiten kann. Mit dem Vordringen des Prinzips der Achtung der Menschenrechte und der individuellen Verantwortung für Kriegsverbrechen, wurde die Ideologie vom Staat als Selbstzweck erschüttert. Es kam zur Durchbrechung der Mediatisierung des Individuums beim Menschenrechtsschutz, dem Investitionsschutz und dem Internationalen Strafrecht. Der Staat hat nun auch die Verpflichtung für die Sicherheit der eigenen Bevölkerung zu sorgen. (=responsibility to protect). Diese Verpflichtung kann auf die Staatengemeinschaft übergehen, wenn ein Staat dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Der Sicherheitsrat kann dabei auch dei Staatengemeinschaft zur Gewaltanwendung ermächtigen. (Lybien Fall).
  • Gibt es ein Gebot der freidlichen Streitbeilegung im Völkerrecht? Das ist neben dem Gewaltverbot, dem Interventionsverbot, dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten eine der 5 Grundregeln internationaler Beziehungen. Die Methoden der friedlichen Streitbeilegung sind: Verhandlungen: Dabei bleiben die Streitparteien unter sich. Problem ist, dass der Stärkere dem Schwächeren nachteilige Lösungen aufzwingen wird. Gute Dienste: Ein Dritter bietet den Streitparteien einen Verhandlungsort oder Kommunikationskanäle an. Untersuchung: Dabei werden strittige Tatsachenfragen geklärt. Vermittlung: Ein Vermittler unterbreitet Vorschläge. Diese Vorschläge sind für die Streitparteien aber nicht rechtlich bindend. Vergleich, Ausgleich, Schlichtung: Dabei werde Fakten geklärt und es wird vermittelt. Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren: Es wird dabei eine verbindliche Entscheidung gefällt. Entscheidungsgrundlage ist das zwischen den Parteien geltende Völkerrecht. Bei allen Verfahren der friedlichen Streitbeilegung ist Voraussetzung, dass die Streitparteien einer dieser Methoden zustimmen.
  • Welche Definition des Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts wurden im Lauf der Zeit entwickelt? Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ergibt sich aus Art 1 Abs 2 und Art 55 SVN, aus den Resolutionen der UNO und den UNO Menschenrechtspaketen. Nach dem "uti possidetis"-Prinzip sind jene Menschen, die innerhalb staatlicher Grenzen (auch Gliedstaaten) leben, als Volk zu qualifizieren. Vorteil: Zersplitterung wird verhindert Nachtteil: Durch Grenzen können neue Minderheiten entstehen. Nach traditioneller Auffassung handelt es sich bei einem Volk um Menschen, die gemeinsame ethnische und kulturelle Merkmale aufweisen und den Willen haben, als Volk aufzutreten.
  • Wozu berechtigt das Selbstbestimmungsrecht? Das Selbstbestimmungsrecht der Völker unterteilt sich in innere und äußere Selbstbestimmung. Innere Selbstbestimmung bedeutet, dass das Volk die politische, rechtliche, wirtschaftliche und kulturelle Ordnung frei wählen kann, ohne Einmischung von außen. Äußere Selbstbestimmung bedeutet, dass das Volk Anspruch auf einen eigenen Staat hat. Dies ist allerdings völkerrechtlich strittig.
  • Was meint man, wenn man sagt, internationale Gerichte seien nicht obligatorisch zuständig? Wie kann die Zuständigkeit eines Gerichtes begründet werden? Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Zuständigkeit internationaler Gerichte. Beispiele für Internationale Gerichte sind: der IGH, der EuGH, der Inaternationale Strafgerichtshof, der Europäische Gerichtshof ür Menschenrechte. Der IGH ist eines der 6 Hauptorgane der Vereinten Nationen. Der IGH ist nur zuständig für völkerrechtliche Streitigkeiten, wenn man sich freiwillig unterwirft. Die Zuständigkeit des IGH kann auf folgende Arten begründet werden: Kompromiss: Staaten unterwerfen sich dem IGH für einen konkreten Streitfall Kompromissarische Klausel: Durch Aufnahme dieser Klausel in einen völkerrechtlichen Vertrag wird die Zuständigkeit des IGH für künftige Streitigkeiten aus dem Vertrag begründet. Fakultativklausel: Parteien unterwerfen sich für sämtliche Streitfälle dem IGH. Die Entscheidungen des IGHs sind verbindlich. Die Staaten könne vom IGH aber nicht zur Umsetzung einer Entscheidung gezwungen werden. Urteile des IGHs sind in Art 38 IGH Statut genannt. Sie sind jedoch keine Rechtsquellen, sondern nur Rechtserkenntnisquellen. Internationale Gerichte erstellen neben verbindlichen Urteilen auch unverbindliche Rechtsgutachten.
  • Welche Möglichkeiten zur Beschlussfassung gibt es in Internationalen Organisationen? Erklären Sie die Unterschiede und nennen sie je ein Beispiel! Einstimmigkeit: Die gab es früher beim Völkerbund.   Mehrstimmigkeit: Das ist die typische Form der Beschlussfassung in Internationalen Organisationen. Meist gilt dabei der Grundsatz der Gleichheit der Staaten bei Abstimmungen: (one state, one vote). Dieser Grundsatz führt aber zu Verzerrungen, weil die Staaten hinsichtlich Bevölkerungszahl und militärischer und wirtschaftlicher Stärke unterschiedlich sind. Dies hat in manchen Organen von Internationalen Organisationen zu Vorrechten bei der Willensbildung geführt (z.B. Vetorecht der ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat. Durch eine einzige Gegenstimme kann dadurch die Beschlussfassung verhindert werden.). Stimmwägung: Die Stimmen der Staaten haben unterschiedliches Gewicht. Beim IWF und bei der Weltbank richtet sich das Stimmgewicht nach der Beteiligung am Grundkapital   Konsens: Das ist eine Duldung des Ergebnisses von allen ohne Abstimmung.
  • Nennen Sie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen dem Völkerbund und den Vereinten Nationen! Unterschiede: Völkerbund im Gegensatz zu VN: Einstimmigkeit Völkerbund war nicht universell (nicht fast alle Staaten waren Mitglieder wie bei den Vereinten Nationen) Es gab im Völkerrecht kein Gewaltverbot   Gemeinsamkeiten: Beide sind bzw. waren Internationale Organisationen Beide dienen der Friedenssicherung und Streitbeilegung Bei beiden gibt es bzw. gab es gewählte und ständige Mitglieder.