Strafrecht (Fach) / BT I, Vermögensdelikte (Lektion)
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Diese Lektion wurde von christoph210686 erstellt.
- 1. Wann spricht man von einer Beschädigung, wann ... 1) Beschädigung -> Wesentliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit.
- 1, Ist Blut eine Sache? 1. Sobald ein Lörperteil abgetrennt wird, ist er eine Sache.
- 1. Beschreibe kurz den Gewahrsamsbruch bei Mitgewahrsam ... 1. Mitgewahrsam kann gebrochen werden, bei Über und unter nur von unten nach oben.
- 1. Worauf kommt es iRd Vereinigungstheorie bzgl. der ... Bei der Vereinigungstheorie kommt es darauf an, ob die Sache nachher weniger wert ist! -> Sparbuch weniger wert -> ec-Karte nicht.
- 1. Was versteht man unter der Wertsummentheorie? ... 1. Bzgl. der Absicht rechtswiedriger Zueignung. stellt die WST nur auf den Wert des Geldes ab, sodass ein Auswahlrecht zu Gunsten des Schuldners entfällt, genauso wie die rechtswidrigkeit. 2.Ein Tatbestandsirrtum. ...
- 1. Regelbeispiele sind tatbestandsähnlich. Inwieweit ... 1. Diese können nur entsprechend angewendet werden. 19
- Welchen Streit gibt es zum Begriff des "Waffe bei ... Um die Frage, ob diese Eigenschaft bei Berufsträgern oder bei anderen, angerechnet werden kann. Rechtsprechung: -> geht um abstrakte Gefährlichkeit, diese bei allen + Literatur: -> teleogische Reduktion ...
- 1. Wie ist der Begriff der " gefährlichen Waffe" ... 1. 223 fordert eine objektive Gefährlichkeit + eine subjektive Komonente, nach § 244 I Nr. 1 wird die Waffe aber nur beisichgeführt, es kommt also nur auf die objektive Gefährlichkeit an. 23
- 1. Welche Anforderungen stellt der § 244 I Nr. 2 ... 1. mind. 3 Personen, welche durch ausdrückliche oder stillschwiegende Vereinbarung die fortgesetzte Begehung mehrerer selbsständiger (im einzeln noch ungewisser) Taten vorhaben. -> Der Täter muss ...
- 1. Kann ein nicht Bandenmitglied Mittäter am § 244a ... 1. Nein, das Merkmal des Bandenmitglieds ist ein persönliches Merkmal iSd § 28.
- 1. Erläutere den straftatbestand des § 244a. 1) Eine Kombination der Qualifikation des § 244 I Nr. 2 und des Regelbeispiels § 243 I, S. 2. Die §§ 242 I, 244 I Nr. 2 treten hinter die spezielleren 242 I, 244a I zurück. 25
- 1. Kann sich jemand eine Sache wiederholt zueignen ... 1) e.A: Jeder Verwertungshandlung stellt eine neue Zueignung dar, tritt aber als mitbestrafte Nachtat hinter dem ersten Delikt zurück. Rechtsprchung:einmaliger Vorgang zur Herstellung der Sachherrschaft. ...
- Fehlen Untreue, Scheckkartemissbrauch. Erpressung ... g
- 1. Welche Varianten enthält der 266? 2. Worin unterscheiden ... 1. Mißbrauchstatbestand und Treubruchtatbestand 2. Der MBTB beruht auf einer rechlich begründeten Position, wobei der TBTB eine tatsächliche Treuepflicht genügen lässt. 3. e.A: Die Alt. sind zwei ...
- 1. Wie verhält es sich bei Untreue und Betrug im ... 1. e.A: Sittenwidrigkeit steht nicht entgegen. Auch unter Verbrechern soll es keinen rechtsfreien Raum geben. a.A: Es ist icht die Aufgabe des Strafrechts Ganoventrue zu halten. 72
- 1. Wie erfolgt die Abgrenzung zwischen einer Tötung ... 1. Rspr: Wen der Getötete das Geschehen bis zuletzt behersscht, also bis zuletzt die Entscheidungen getroffen, handelt es sich lediglich um eine Beihilfe. Wenn die letzte Entscheidung dem Täter überlassen ...
- 1. Wie ist der ärztiche Heileingriff strafrechtlich ... 1. Der Rspr. nach liegt hier grds. eine Körperverletzung vor, welche einer Einwilligung, mutmaßlich, ausdrücklich oder stillschweigend, bedarf. -> Kunstfehler, nicht erkannte Maßnahmen ...
- 1. Wie wird der heimliche Aids Test bahandelt? 1. grds.rechtswidrig, 223, aber wenn der Arzt nur das Krankheitsbild abklären will, kann er davon ausgehen das der Patient einwilligt (mutmaßlich). Dies gilt bei einer geringen Beeinträchtigung.
- 1. Wie wird der Waffenbegriff in § 223 StGB behandelt? ... 1. Waffe-> Gegenstand der seiner Art nach bestimmt ist, erhebliche Verletzungen bei Menschen hervorzurufen. gefährliches Werkzeug-> Gegenstand der nach seiner obj. Beschaffenheit und nach seiner Verwendung ...
- 1. Was ist die ungeschriebene Voraussetzung bei der ... 1. Es müssen mindestens 2 Täter am Tatort zusammenwirken. 21
- 1. Die Hehlerei bedarf einer Vortat. Welche Probleme ... 1. Hier kommt der Zueignungswille und damit die Unterschlagung erst mit dem verkauf an den Hehler zum Vorschein. Es bedarf zeitlich aber einer VORtat. Durch den Kaufvertrag tritt die Zueignung auch schon ...
- 1. Hat der Täter sich durch den Ankauf eines Schlüssels ... 1. e.A: muss der Täter die unmittelbare Sachhersschaft erlangen. h.M: Es reicht die Erlangung eindeutiger Verfügungsgewalt, z.B: Schlüssel. 67
- 1. Wie definiert sich "auf frischer Tat betroffen?" ... 1. räumlich: unähe zum Tatort zeitlich: zw. Vollendung und Beendigung. 35
- 1. Was wird durch den § 248b StGB mitbestraft und ... 1. Der Diebstahl am Benzin. Der 248 würde sonst ins Leere laufen. 40
- 1. Grenze den Rab von der Erpressung ab. 1. Rechtsprechung: Raub lex spezialis zur Erpressung, Erpressung benötigt keine Vermögensverfügung (Wortlaut) , also auch bei vis absoluta anwendbar. Abgrenzung erfolgt anhand vom aüßeren Erscheinungsbild. ...
- 1. Welche Anforderungen werden an das "Hilfe leisten" ... 1) e.A: subjektive Tätervorstellung a.A: objektive Eignung h.M: Tathandlung muss objektiv geeignet sein,den Täter im Hinblick auf die Vorteilssicherung besser zu stellen und auch mit dieser Tendenz ...
- 1. Erläutere den Finalzusammenhang beim Raub! 2. ... 1. Die Gewaltanwendung oder Drohung müssen vom Täter für die Wegnahme als nötig erachtet werden. 2. Bei oder während der (fortdauernden) Gewaltanwendung. 31
- 1. Wann spricht man von einem "sonstigen Werkzeug ... 1) Wenn der Gegenstand aus der Sicht des Täters, seiner objektiven Erscheinung und aus den konkreten Umständen seiner geplanten Anwendung geeignet ist, bei dem Opfer den Eindruck von Gefährlichkeit ...
- 1. Welches ungeschriebene Tatbestandsmerkmal fordert ... 1) Den Unmittelbarkeitszusammenhang. 2) Die Gefahr des § 251 StGB muss aus der konkreten Gefahr des Raubes ,Gewaltanwendung oder der Drohung folgen. (nicht Wegnahme oder so,z.B: Tabletten . . .) ...
- 1. Kann man von Enteignungsvorsatz sprechen, wenn ... 1) Str:e.A: Der Verkaufserlös ist ein Vorteil aus dem Geschäft mit der Sache, kein unmittelbarer Vorteil aus dem durch die Sache verkörperten Wert. -> keine Zueignunsgabsicht.a.A: Täter tritt dem ...
- 1. Nenne Lösungen für die vier Fälle im Rahmen ... 1) GD+, RB + -> 242, 243 GD+, RB (V) -> 242 GD (V), RB + -> 242, 22, 23 i.V.m. 243 GD (V), RB (V) -> str. entweder 242, 22, 23 i.V.m. 243 oder nur 242 Fall 8
- 1. Erläutere die Problematik des Gewaltbegriffes ... 1) kein Raub, weil kein Widerstand. Opfer hält Tasche nur fest, damit sie nicht auf den Boden fällt. Der Täter will dem Widerstand zuvorkommen. Fall 16
- 1. D haut E K.O. und klaut ihm seinen Füller. Problemfelder? ... 1) Gewahrsam bei Bewusstlosen (vorhanden, Gewahrsamswill besthe noch fort), Geringwertigkeit (Antrag). Fall 17
- 1. Was versteht man unter dem Begriff des sonstigen ... 1) Alle Gegenstände, welche nach ihrem äußeren Erscheinungsbild dazu geeignet sind, den Eindruck zu erwecken, es handle sich um eine echte Waffe. Fall 18
- 1. Nenne die tauglichen Vortaten gibt für den räuberischen ... 1) DIebsrtahl, Raub (Diebstahl enzhalten), NICHT die Erpressung. 252 verwiest auf den Diebstahl und die Erpressung beinhaltet nicht die Merkmale des 242 (wie der Raub) Fall 23
- 1) Worin ist der V-Nachteil bei einer Spritzfahrt ... 1) Die fehlende Möglichkeit der PKW Nutzung für diese Zeit, sowie der Benzindiebstahl.
- 1. Was ist bei einem vemeintlichen Betrug in einer ... 1) Der Betrug muss von dem Diebsthal in mittelbarer Täterschaft abgegrenzt werden. 2) Der betrug setzt ein besonderes Näheverhältnis voraus, sodass die Handlung des Verf. dem Gesch. zugerechnet werden ...
- 1. Wie muss eine Vermögensverfügung sein, damit ... 1. Freiwillig, innerlich freie WIllensentschließung. Bsp: vermeintlicher Beamter beschlagnahmt Geld. Fall 29
- 1. Wann kann, auch wenn das Opfer ein wirtschaftlich ... 1) a) wenn die Leistung nicht oder nicht wie vereinbart genutzt werden kann -> individueller Schadenseinschlag. Dies wird durch nach der h.M. von einem objektiven Dritten bestimmt. Fall 32
- 1. Wann spricht man von einer schadensgleichen Vermögensgefährdung? ... 1) z.B. im Rahmen des Eingehungsbetruges, d.h. wenn durch einen Kaufvertrag bereits eine schadensgleiche Vermögensgefährdung gegeben ist. -> Bei Anfechtung liegt die Beweislast beim Käufer (kein Verbrauchsgüterkauf) ...
- 1. Erfasst der Betrug eine bewusste Selbsstschädigung? ... 1) Nein. 2) Wenn das Opfer mit der VermögensVerf. einen sozialen Zweck verfolgt. (Lehre der sozialen Zweckverfehlung) 3) Dann, wenn kein wirtsch. Äquivalent vorliegt. (z.b: Kaufvertrag) Fall 33
- 1. Wann kann, iR einer Einstellung, von einem Betrug ... 1) Wenn der Angestellte entweder eine persönliche oder fachliche Eignung vermissen lässt. Fehlende fachl. Eignung ist gegeben, wenn z.B. eine Ausbildung vorgetäuscht wird. Eine fehlende persönl. Eigung ...
- 1. Was versteht man unter Stoffgleichheit iRd. Betruges? ... 1) Der Schaden muss die Kehrseite des Vermögens sein. Das Geld muss ohne Umweg über eine andere Vermögensmasse in das Vermögen des Geschädigten übergehen. 2) Sollte der die Mehrung des Drittvermögens ...
- 1. Der Hehler muss die Sache durch die Tat eines anderen ... 1) e.A: bejahen dies mit dem Wortlaut der §§ 26, 27 StGB. Hiernach unterstützt der Teilnehmer die Tat. Fall 38
- 1. Was ist, wenn Hehlerei Handlungen bereits vor der ... 1. Keine Vortat, keine Hehlerei! Fall 39
- 1. Wie verhält es sich mit einer Hehlerei, wenn der ... 1) h.M: Absatzerfolg ist Tatbestandsvoraussetzung! BGH: Bemühen reicht aus, aber nur wenn es konkret geeignet ist die rechtswidrige Vermögenslage aufrechtzuerhalten. Fall 40
- 1. Die Hehlerei setzt eine Bereicherungsabsicht für ... 1) Der Vortäter. Die h.M & die Rechtsprechung begründen dies mit dem Wortlaut des § 259: "sich" oder "ein Dritter". Fall 41
- 1. Was ist unter "Hilfe leisten" i.S.d Begünstigung ... 1) Eine Handlung, welche geeigent ist die Vorteile der Hauptat zu sichern und auch subjektiv mit dieser Tendenz vorgenommen wird. Fall 41