Strafrecht (Fach) / Strafrecht I (Lektion)

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Strafrecht erstes Semester

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  • Strafbar ist fahrlässiges Verhalten allerdings nur dann, wenn ... es im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht ist, § 15 StGB (z.B. in § 222 StGB für die fahrlässige Tötung).
  • Neben reinen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten kennt das StGB auch ____. Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen
  • Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen sind solche, die hinsichtlich eines Teiles des Tatbestandes ... Vorsatz verlangen und hinsichtlich eines anderen Teiles Fahrlässigkeit genügen lassen (z.B. die Gefährdung im Straßenverkehr nach § 315c III Nr. 1 StGB: Vorsatz hinsichtlich des Autofahrens in betrunkenem Zustand, Fahrlässigkeit hinsichtlich einer dadurch verursachten Gefahr für andere).
  • Erfolgsqualifizierten Delikte zählen zu den ... Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen.
  • Erfolgsqualifizierten Delikte ... knüpfen an die vorsätzliche Verwirklichung eines Grunddeliktes an und verlangen zusätzlich den Eintritt einer wenigstens fahrlässig herbeigeführten besonderen Tatfolge (z.B. die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB: vorsätzliche Körperverletzung nach § 223 StGB + Fahrlässigkeit hinsichtlich des durch diese Körperverletzung verursachten Todes).
  • Bei den vorsätzlich verwirklichten Begehungs- und Unterlassungsdelikten ist schließlich noch zu unterscheiden, ob der Täter die Straftat ... vollendet oder lediglich versucht hat.
  • Vollendung: Beim vollendeten Delikt ... hat der Täter einen Straftatbestand vollständig verwirklicht.
  • Versuch: Beim versuchten Delikt ... wollte der Täter zwar einen Straftatbestand verwirklichen. Allerdings ist es zu dieser Verwirklichung nicht gekommen, obwohl der Täter hierzu unmittelbar angesetzt hat, vgl. § 22 StGB.
  • Strafbar ist der Versuch einer Straftat dann, wenn ... - es sich bei dem versuchten Delikt um ein Verbrechen handelt (vgl. § 12 I StGB), oder - die Versuchsstrafbarkeit im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist, § 23 I StGB (so z.B. in § 223 II StGB).
  • Eine Besonderheit der erfolgsqualifizierten Delikte bilden hier die sog. Unternehmensdelikte, (z.B. §§ 81, 82 StGB), die mit der Tathandlung des „Unternehmens“ den Versuch der Vollendung von vornherein gleichstellen, vgl. § 11 I Nr. 6 StGB. 
  • Bei Unternehmensdelikten (z.B.§§ 81, 82 StGB) wird die mit der Tathandlung des „Unternehmens“ ... der Versuch mit der Vollendung von vornherein gleichgestellt, vgl. § 11 I Nr. 6 StGB. 
  • Die Vorsatz-Fahrlässigkeitskombinationen sind: • das fahrlässige Begehungsdelikt • das vollendete vorsätzliche Unterlassungsdelikt • das versuchte vorsätzliche Unterlassungsdelikt • das fahrlässige Unterlassungsdelikt
  • Versuchs-Fahrlässigkeitskombinationen sind... keine Straftaten.
  • Warum stellen Versuchs-Fahrlässigkeitskombinationen keine Straftaten dar? In einer solchen Konstellation liegt nämlich sowohl auf der objektiven Seite – wegen der fehlenden Verwirklichung der Rechtsgutsbeeinträchtigung – als auch auf der subjektiven Seite – wegen des fehlenden Vorsatzes – ein Defizit im Unrechtsgehalt vor. Nach gesetzlicher Wertung reicht das verbleibende geringe Unrecht (= der Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht) für einen Strafbarkeitsvorwurf nicht mehr aus.
  • Delikte können nach der ____ _____, dem ____ und __ des ____, der ____, und nach dem ___ eingeteilt werden. - angedrohten Strafe - Erfordernis und Art des Erfolges - Dauer - Täterkreis
  • Die Einteilung nach der angedrohten Strafe erfolgt in ____ und ____. Verbrechen und Vergehen
  • Verbrechen sind ... Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind, § 12 I StGB (z.B. der Totschlag nach § 212 StGB).
  • Vergehen sind... allen anderen Straftaten, die keine Verbrechen sind, d.h. die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind, § 12 II StGB (z.B. der Diebstahl nach § 242 StGB).
  • Bei Verbrechen ist _ ____ stets strafbar, bei Vergehen dagegen nur, wenn das Gesetz, d.h. die konkrete Strafvorschrift, dies ausdrücklich anordnet. der Versuch
  • Bei der Einteilung nach Erfordernis und Art des Erfolges werden Delikte in .... Erfolgsdelikte und Tätigkeitsdelikte eingeteilt.
  • Bei den Erfolgsdelikten kann noch nach der Art des Erfolges unterschieden werden: - Verletzungsdelikte - konkrete Gefährdungsdelikte
  • Bei Erfolgsdelikten muss... ein vom Verhalten des Täters zu unterscheidender Erfolg in der Außenwelt eintreten, für dessen Eintritt das Verhalten des  Täters auch kausal war (z.B. der Tod des Opfers beim Totschlag nach § 223 StGB, der Vermögensschaden beim Betrug nach § 263 StGB).
  • Bei den Tätigkeitsdelikten wird... der Straftatbestand bereits durch das bloße im Gesetz umschriebene Tätigwerden als solches erfüllt, ohne dass es irgendeines konkreten Erfolges bedarf (z.B. die uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB).
  • Bei den Verletzungsdelikten muss... eine bestimmte Schädigung eintreten (die Körperverletzung nach § 223 StGB).
  • Bei den konkreten Gefährdungsdelikten braucht... keine tatsächliche Schädigung einzutreten; es reicht aus, dass es zur konkreten Gefahr einer solchen Verletzung kommt (z.B. die konkrete Gefahr einer Gesundheitsschädigung bei der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB).
  • Tätigkeitsdelikte sind dagegen ___ _____. abstrakte Gefährdungsdelikte
  • Bei den abstrakten Gefährdungsdelikten braucht... es weder zu einer Schädigung noch zu einer konkreten Gefahr einer Schädigung zu kommen. Sie beruhen auf der gesetzlichen Vermutung, dass bestimmte Verhaltensweisen als solche für bestimmte Rechtsgüter generell so gefährlich sind, dass sie auch unabhängig vom Eintreten einer konkreten Gefahr strafwürdig sind (z.B. die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB)
  • Einteilung nach der Dauer werden... - Dauerdelikte und - Zustandsdelikte unterschieden.
  • Bei den Dauerdelikten verwirklicht... nicht nur das Herbeiführen des widerrechtlichen Zustands, sondern auch sein Fortdauernlassen den gesetzlichen Tatbestand. Die Straftat ist zwar bereits mit Eintritt des widerrechtlichen Zustands vollendet, jedoch erst mit seiner Aufhebung beendet(z.B. die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB).
  • Bei den Zustandsdelikten erschöpft... sich der tatbestandliche Unrechtsgehalt dagegen in der Herbeiführung des widerrechtlichen Zustands, so dass die Tat mit Eintritt des Erfolges vollendet und i.d.R. zugleich beendet ist (z.B. die Körperverletzung nach § 223 StGB, die Sachbeschädigung nach § 303 StGB).
  • Bei Zustandsdelikten ist die Tat i.d.R. beendet, ... sobald der Erfolg, d.h. der Schaden, vorliegt
  • Bei Dauerdelikten ist die Tat erst beendet, wenn ... der Erfolg, d.h. der Schaden, wieder beseitigt ist, also etwa bei der Freiheitsberaubung der Eingesperrte seine Freiheit wiedererlangt hat.
  • Bei der Einteilung nach dem Täterkreis wird zwischen - Allgemeindelikten - Sonderdelikte - eigenhändige Delikte unterschieden.
  • Allgemeindelikte sind... solche Straftatbestände, die den Täterkreis nicht näher einschränken und somit von jedermann verwirklicht werden können (z.B. der Totschlag nach § 212 StGB).
  • Sonderdelikte stellen... dagegen an den Täter spezielle Anforderungen; er muss einem bestimmten Personenkreis angehören (z.B. die Amtsträgereigenschaft bei der Bestechlichkeit nach § 332 StGB).
  • Bei den eigenhändigen Delikten muss... der Täter die Ausführungshandlung persönlich vollziehen (z.B. die uneidliche Falschaussage nach § 153 StGB). Wer dies nicht tut, kann bei diesen Delikten nicht Täter (auch nicht Mittäter oder mittelbarer Täter), sondern lediglich Teilnehmer, d.h. Anstifter oder Gehilfe, sein.
  • Die Straftatbestände des StGB-BT dienen grds. dem ___ ___ ___. Schutz bestimmter Rechtsgüter.
  • Innerhalb zusammenhängende Gruppen von Straftatbeständen, die dasselbe Rechtsgut schützen ist zu unterscheiden zwischen: - Grundtatbestand - unselbständigen Abwandlungen - verselbständigten Abwandlungen - Regelbeispielen
  • Der Grundtatbestand bildet... die Grundform eines Deliktstyps.
  • Der Grundtatbestand enthält... die Mindestvoraussetzungen der Strafbarkeit, die einem Delikt sein typisches Gepräge geben und seinen Unrechtsgehalt bestimmen.
  • Bei unselbständigen Abwandlungen wird... der Grundtatbestand um spezielle Merkmale – z.B. hinsichtlich Tatzeit, Tatort, Begehungsweise, Verwendung bestimmter Tatmittel – erweitert.
  • Das Vorliegen einer unselbständigen Abwandlung führt dazu,... dass der tatbestandliche Unwert anders zu gewichten ist:
  • Qualifikationen: Qualifizierend ist eine Abwandlung, wenn sie eine im Vergleich zum Grundtatbestand strengere Rechtsfolge anordnet
  • Privilegierungen: Als privilegierend wird die Abwandlung bezeichnet, wenn sie eine günstigere Rechtsfolge vorsieht (z.B. die Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB). 
  • Unselbständig ist die Abwandlung, wenn sie... mit dem Grundtatbestand in einem Stufenverhältnis steht, d.h. der Grundtatbestand bildet gleichsam das „Erdgeschoss“, auf dem die Qualifikation/Privilegierung als „erstes Geschoss“ aufbaut.
  • Erkennen kann man die Unselbständigkeit daran, dass... der Tatbestand der Qualifikation bzw. Privilegierung nicht noch einmal alle Merkmale des Grundtatbestandes wiederholt, sondern pauschal auf den Grundtatbestand verweist.
  • Eine verselbständigte Abwandlung liegt dagegen vor, wenn... sie vom Grundtatbestand gelöst und zu einem neuen Delikt mit eigenständigem Unrechtsgehalt ausgestaltet worden ist (z.B. der Raub in § 249 StGB im Verhältnis zum Diebstahl, § 242 StGB).
  • Erkennen kann man die Verselbständigung daran, dass... der Tatbestand der Abwandlung nicht pauschal auf den Grundtatbestand verweist, sondern dessen Tatbestandsmerkmale selbst enthält.
  • Verselbständigte Abwandlungen können dann wiederum ___ ___ oder ___ ____ haben. - eigene Qualifikationen (z.B. der schwere Raub nach § 250 StGB) oder - eigene Privilegierungen
  • Von den Abwandlungen streng zu unterscheiden sind __ ____. die Regelbeispiele.