Recht (Fach) / #1 (Lektion)
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Diese Lektion wurde von lina_99 erstellt.
- Rechtswirksame Handlungen Minderjähriger - In einigen Fällen können Minderjährige auch ohne Mitwirkung ihrer gesetzlichen Vertreter rechtswirksam handeln- Rechtsgeschäft bringt dem beschränkt Geschäftsfähigen nur rechtliche VorteileBeispiel: Bargeldschenken- bei Sachgeschenken ergeben sich hingegen oftmals VerpflichtungenBeispiel: ein Jugendlicher erhält eine Katze geschenkt, so hat er für das Haustier zu sorgen, bei einem Moped sind Steuer und Versicherungen zu zahlen
- Definition – Taschengeldparagraph der beschränkt Geschäftsfähige verfügt über Mittel, die ihm zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen werden Beispiel: Ein 13-jähriger Realschüler erhielt von seinen Eltern wöchentlich 15€ zur freien Verfügung. Aus dem daraus ersparten Geld kaufte er sich bei einem Musikgeschäft eine CD zum Preis von 19,80€. Die Eltern wollten den Kauf rückgängig machen und verklagten deshalb den Plattenhändler. Nach Meinung des Amtsrichters hatte der Schüler die Zahlung aus Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen wurden. Mit der Übergabe des Taschengeldes haben die Eltern stillschweigend in alle Geschäfte eingewilligt, die üblicherweise demnach von Anfang an als rechtsgültig anzusehen sind. Die Klage wurde abgewiesen · im Streitfall ist es für Einzelhändler oftmals schwierig zu beweisen, ob tatsächlich Taschengeld im Sinne des Gesetzes verwendet wurde · Rechtsgeschäfte ergeben sich aus einem vom gesetzlichen Vertreter erlaubten eigenen Arbeitsverhältnis · Ein Minderjähriger Angestellter ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter, Arbeitskleidung kaufen oder ein Gehaltskonto eröffnen · Nach dem Gesetz gilt diese Regel nicht für Ausbildungsverhältnisse! · Das beschränkt Geschäftsfähige ist vom gesetzlichen Vertreter mit Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes ermächtigt worden · Zustimmung könnte z.B. dann erlangt werden, wenn der Sohn wegen des Todes des Vaters, dessen Handwerksbetrieb übernimmt Beispiel: Peter ist gerade 16 geworden und möchte von nun an bei Ihnen im Fitnessstudio trainieren. Ein Mitarbeiter Ihres Studios schlägt vor, den Peter einen 18-Monate Trainingsvertrag vor, den Peter auch sofort unterschreibt. Auf Peter kommt eine Anmeldegebühr von 250 € zu und monatliche Beiträge von je 50€.Sie erfahren von dem Vorgang. Überlegen Sie sich, wie dieser Vorfall rechtlich zu bewerten ist. Was würden Sie nun tun?
- Nichtige Rechtsgeschäfte · Rechtsgeschäfte können nichtig sein, wenn sie einen im Gesetz aufgeführten Mangel aufweisen · Rechtlich ohne Wirkung – Verträge werden von Anfang an als unwirksam betrachtet · Die Vertragspartner werden deshalb so gestellt, als ob sie niemals einen Vertrag geschlossen hätten – der Gesetzgeber hat bestimmte Willenserklärungen als nichtig erklärt (1) Mangel in der Geschäftsfähigkeit · Rechtsgeschäfte mit Geschäftsunfähigen sind IMMER nichtig · Rechtsgeschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen sind nichtig, wenn die vom Gesetzgeber geforderte Zustimmung der gesetzlichen Vertreter verweigert wird (2) Willensmangel · die Vertragspartner haben keinen wirklichen Willen, einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen (3) Scheingeschäfte · Rechtsgeschäfte, die nur zum äußeren Schein abgegeben werden, ohne dass verpflichtende Rechtsfolgen entstehen sollen, sind nichtig (4) Scherzgeschäft · Äußerungen, die in der berechtigten Erwartung abgegeben werden, dass der andere den Scherz erkennt, sind von vornherein ungültig (5) Willenserklärungen, die im bewusstlosen Zustand oder bei vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben werden, sind Inhaltsmangel · Die Vereinbarungen sind verboten oder sittenwidrig (6) Illegale Verträge erhalten keine Gültigkeit und sind deshalb nicht einklagbar (7) sittenwidrige Geschäfte · liefen vor, wenn eine Notlage, der Leichtsinn oder die Unerfahrenheit eines Vertragspartners ausgenutzt wird- als Richtmaß gilt „Treu und Glaube“ sowie die Verkehrssitte (8) Formmangel · der Gesetzgeber hat für bestimmte Rechtsgeschäfte zwingende Formvorschriften erlassen, um die Beteiligten vor übereilten Versprechen zu schützen, sofern die Leistung jedoch tatsächlich erbracht wird, kann dieser Formmangel teilweise „geheilt“ werdenBeispiel: Schenkung ist rechtsgültig, wenn der versprochene Gegenstand übergeben wurde
- Anfechtbare Rechtsgeschäfts 7 Werden durch Anfechtung rückwirkend nichtig (§§119-120 BGB) Rechterheblicher Irrtum (1) ErklärungsirrtumWille und Erklärung stimmen nicht überein, d.h. jemand wollte eigentlich etwas anderes äußern, hat sich aber versprochen oder verschrieben (2) Inhaltsirrtumder Anfechtende hat mit seiner Erklärung einen anderen Inhalt verbunden, als er tatsächlich vereinbart hat (3) Übermittlungsirrtumdie Erklärung wird durch einen Dritten falsch oder unvollständig übermittelt (4) Eigenschaftsirrtumder Erklärende war bei der Abgabe seiner Willenserklärung über wesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache im Irrtum- eine Anfechtung ist nur dann möglich, wenn die Gründe von „wesentlicher Bedeutung“ sind- sofern jedoch z.B. jemand Aktien erwirbt, weil er der Meinung ist die Kurse würden steigen, kann er das Geschäft nicht nachträglich anfechten, wenn die Kurse tatsächliche fallen sollten Hinweis ! Ein Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum) ist kein Anfechtungsgrund! · Die Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte vom Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt · 10 Jahre nach Abgabe der Willenserklärung ist die Anfechtung ausgeschlossen (§121 BGB) · Arglistige Täuschung: es wurden bewusst falsche Angaben gemacht, um jemanden zu einer Willenserklärung zu Bewegen - Anfechtung muss hier innerhalb eines Jahres nach der Entdeckung der Täuschung erfolgen (§124 BGB) · Widerrechtliche Drohung: Willenserklärungen, die durch gesetzwidriges Verhalten erzwungen werden, können angefochten werden | innerhalb eines Jahres nach dem Wegfall der Zwangslage kann ein Rechtsgeschäft angefochten werden | Anfechtung ist 10 Jahre nach der Abgabe der Willenserklärung ausgeschlossen
- Folgen der Anfechtung - Sofern eine Anfechtung wirksam wird, ergeben sich daraus bestimmte Rechtsfolgen: o Die bisher erbrachten Leistungen sind zurückzugeben o Hat ein Vertragspartner bei Anfechtung werden Irrtums einen Schaden erlitten, weil er sich auf die Erklärung verlassen hatte, so muss der Anfechtende diesen sog. „Vertrauensschaden“ ersetzen o Bei Anfechtung wegen arglistige Täuschung oder widerrechtlicher Drohung hat dagegen der Vertragspartner, der widerrechtlich gehandelt hat, Schadensersatz zu leisten - Kannte ein Geschädigter den Grund der Anfechtbarkeit oder hat er ihn aus Fahrlässigkeit übersehen, so hat er kennen Ersatzanspruch
- Definition - Sachenrecht = regelt als objektives Recht die Frage, wie Sachgüter durch Menschen beherrscht werden
- Abstraktionsprinzip - Wesentlicher Grundsatz des deutschen Zivilrechts – beruht auf dem Trennungsprinzip, nachdem Kausalgeschäfte und abstrakte Geschäfte in ihrem rechtlichen Bestand voneinander unabhängig sind Beispiel: Ein Käufer erwirbt ein Auto und bezahlt noch am gleichen Tag. Den Wagen und die Papiere werden jedoch erst eine Woche später übergeben.Rechtlich sind hierbei folgende Vorgänge zu unterschreiben: 1. Verpflichtungsgeschäft: Kaufvertrag2. Abstraktes Geschäft: Übergabe des PKW. Verfügungsgeschäft durch Übertragung des 3. Eigentums durch den Verkäufer und Zahlung durch den Käufer - Verträge sind somit in ein Verpflichtungs- & Verfügungsgeschäft zu trennen
- Definition – Verpflichtungsgeschäft beim Vertragsabschluss werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgelegt
- Definition – Verfügungsgeschäft bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen wird unmittelbar über die Rechtslage eines Rechtsobjekts (Sache oder Recht) verfügt
- Abstraktionsprinzip - Folgen - Abstraktionsprinzip hat die Folge, dass die abstrakten Geschäfte auch wirksam sind, wenn das Kausalgeschäft, also der Kaufvertrag, unwirksam ist- War der Verkäufer z.B. bei Abschluss des Kaufvertrages wegen Volltrunkenheit nicht geschäftsfähig, ist der Kaufvertrag unwirksam- Der Käufer wird trotzdem Eigentümer des Wagens, wenn der Verkäufer bei der Übereignung wieder geschäftsfähig ist- Das Abstraktionsprinzip schafft in der Praxis Rechtssicherheit
- Definition - Besitz wird bei beweglichen Sachen durch die Übergabe der Sache, bei unbeweglichen Sachen (Mietwohnung) durch die Gebrauchsüberlassung der Sache (Schlüsselübergabe) übertragen
- Definition – Eigentum wird bei beweglichen Sachen durch Einigung (Vertrag) und Übergabe übertragen. Bei unbeweglichen Sachen, d.h. Grundstücken und Gebäuden, ist eine Einigung vor einem Notar (Auflassung) und Eintragung ins Grundbuch zur Eigentumsübertragung notwendig
- Eigentumsvorbehalt · Vertragliche Vereinbarung, durch die der Verkäufer Eigentümer der Ware bleibt, bis der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat · Sicherung erfolgt dadurch, dass der Verkäufer die Waren erst übereignet, wenn sie vom Verkäufer bezahlt werden („die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung unser Eigentum“) · Käufer ist bis zur Zahlung lediglich unmittelbarer Besitzer · Der Eigentumsvorbehalt muss bei Vertragsschluss vereinbart werden – nachträglich erklären Eigentumsvorbehalte durch den Verkäufer sind unwirksam · Die Vereinbarung ist an keine bestimmte Formgebunden und kann stillschweigend erfolgen, wenn dies branchenüblich ist oder bei Geschäftsverbindung regelmäßig Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde o der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug sofort berechtigt vom Vertrag zurückzutreten o ohne eine Nachfrist setzen zu müssen, kann er die Herausgabe seines Eigentum verlangen
- Definition – Aussonderungsrecht gerät der Käufer in Konkurs, kann die Ware aus der Konkursmasse ausgesondert werden – bei Pfändung der Ware, kann der Verkäufer verlangen, dass die Ware wieder freigegeben wird
- • Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn o der Kaufpreis gezahlt wurde o der Verkäufer auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich verzichtet o der Verkäufer aufgrund des Zahlungsverzugs vom Vertrag zurücktritt und die Ware zurückverlangt o die Ware mit einer unbeweglichen Sache verbunden wird o die Ware mit einer anderen Sache vermischt wird o die Ware verarbeitet oder verbraucht wird o die Ware vernichtet wird o die Ware an einen gutgläubigen Dritten weiterveräußert wird · da der Käufer bis zur Bezahlung eigentlich nur Besitzer ist, kann er die Ware eigentlich nicht verkaufen · dem Eigentümer geh t sein Eigentum verloren, wenn der Käufer die Ware an einen gutgläubigen Dritten weiterveräußert aus dem Grund ist es sinnvoll, die Wirkung des Eigentumsvorbehalts zu verlängern
- Verlängerter Eigentumsvorbehalt -> Vertragspartner vereinbaren, dass im Falle der Weiterveräußerung der Waren durch den Käufer die Forderungen aus dem Verkauf an den Verkäufer abgetreten werden
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- Leistungsstörungen beim Kaufvertrag - Mangelhafte Lieferung (Schlechtleistung oder Sachmangel) · Eine Schlechtleistung liegt nach geltendem Recht vor, wenn die Kaufsache frei von Sachmängeln ist – dies ist i.d.R. der Fall, wenn o wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat o wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet o wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet & eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann – eine solche Erwartung kann auch durch Äußerungen in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache begründet sein · In der Praxis kommen eine ganz Fülle von Sach- & Qualitätsmängeln vor : o unsachgemäße Montage o mangelhafte Montageanleitung, die zu fehlerhaften Montage geführt hat o Lieferung einer anderen Sache o Lieferung einer zu geringen Menge o Mangel in der Qualität o Mangel in der Beschaffenheit (fehlerhafte, verdorbene oder beschädigte Ware) o nach der Erkennbarkeit, offene oder versteckte Mängel · Gewährleistungsrechte, die dem Käufer zustehen, hängen davon ab ob der Verkäufer eine Sache liefert, die einen Mangel aufweist der sich beheben lässt (Pflichtverletzung) oder der sich nicht beheben lässt (Unmöglichkeit) · Pflichtverletzung: der Käufer kann eine Nacherfüllung verlangen, entweder als Nachbesserung oder als Nachlieferung – schlägt die Nacherfüllung fehl hat der Käufer folgende Möglichkeiten: o Rücktritt vom Vertrag o Minderung des Kaufpreises o Schadensersatz Unmöglichkeit: der Käufer hat ebenso diese 3 Rechte, allerdings muss er vorher keine Nachfrist setzen und abwarten
- Leistungsstörungen beim Kaufvertrag - Lieferverzug - Entsteht, wenn der Verkäufer zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefert, der Kunde deswegen mahnt und eine Nachfrist setzt und der Käufer auch die Mahnfrist verstreichen lässt- Gemäß BGB hat der Käufer folgendes Recht: - Recht auf Lieferung - Recht auf Schadensersatz statt Leistung - Recht auf Rücktritt vom Vertrag
- Leistungsstörungen beim Kaufvertrag - Annahmeverzug - Der Käufer kann ebenfalls in Verzug kommen, und zwar wenn er die angebotene bzw. bestellte Ware nicht annimmt- Gemäß BGB kann der Verkäufer den Ersatz möglicher Aufwendung en verlangen, die ihm durch die Nichtannahme entstehen (z.B. Anlieferung, Lagerung)
- Definition - Handelskauf (einer oder beide Partner sind Kaufleute) gelten ergänzend bestimmte Regelungen des HGB – Der Verkäufer kann die Ware z.B. auf Kosten des Käufers legen
- Definition – Selbsthilfekauf der Verkäufer kann die Ware an jemand anderen verkaufen oder versteigern lassen – Pflicht ist hierbei eine Ankündigung durch den Verkäufer ggü. dem Käufer, der sich im Annahmeverzug befindet
- Leistungsstörungen beim Kaufvertrag - Zahlungsverzug - Entsteht, wenn ein Käufer die vereinbarte Summe nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist leisten kann – sofern der Verkäufer die Zahlung mittels einer Mahnung mit Fristsetzung reklamiert, kommt er bereits durch die Zustellung der Mahnung in Verzug - Verzichtet der Käufer auf eine Mahnung, kommt der Käufer in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt Rechte Verkäufer - Recht auf Zahlung- Recht auf Schadensersatz statt Leistung- Recht auf Rücktritt vom Vertrag- Recht auf Verzugszinsen -> der Verzugszinssatz liegt bei 5% über dem Basiszinssatz bzw. bei Geschäften unter Kaufleuten bei 8% über dem BasiszinssatzBasiszinssatz = Leitzins der EZB – wird 2x jährlich aktualisiert
