ABWL2 (Fach) / Finanzmanagement (Lektion)

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6. Semester

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  • Zeichnen Sie ein Diagramm mit folgender Achsenbeschriftung: Die Ordinate bildet die Zuführung des monetären Faktors in Zahlungsqualität ab (prozentuale Mengeneinheiten des monetären Faktors); die Abszisse bildet die Zuführung des monetären Faktors in Haftungsqualität ab (prozentuale Mengeneinheiten des monetären Faktors). Tragen Sie nun in das Diagramm die unter (a) bis (d) genannten Zuführungen des monetären Faktors in Zahlungs- und/oder Haftungsqualität jeweils als ein Punkt ein. [Beispiel: Haftsummenzuschlag der Genossen einer Genossenschaftsbank (Zuführung  Mengeneinheiten des monetären Faktors in Zahlungsqualität / Zuführung des monetären Faktors in Haftungsqualität) = (0/100). Gewählt wird also im Diagramm der Punkt (0/100).] a) Kapitalerhöhung gegen Einlagen zu pari b) Haftungsübernahme durch Sacheinlage c) Darlehen mit 70prozentiger Teilhaftung d) Termineinlagen a) Kapitalerhöhung gegen Einlagen zu pari (100/0) b) Haftungsübernahme durch Sacheinlagen (0/100) c) Darlehen mit 70%iger Teilhaftung (0/100) d) Termineinlagen (100/0)
  • Erläutern Sie kurz die unterschiedlichen Überschuldungsdefinitionen nach § 19 Abs. 2 InsO seit Erlass der Insolvenzordnung am 1.1.1999. Bis 2008: Überschuldung, sobald das Vermögen des Schuldners bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr decken konnte Seit 2008: Überschuldung per Definition gilt wie vorher, ABER ist eine Fortführung des U. überwiegend wahrscheinlich, kann eine Überschuldung dadurch ausgeglichen werden.  --> das U. ist also nicht insolvent, sondern kann erstmal fortbestehen
  • „Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber seine mit Einführung der Insolvenzordnung getroffene Entscheidung der Festschreibung einer Insolvenzantragspflicht für Unternehmen selbst im Falle einer positiven Fortführungsprognose korrigiert. Denn der Überschuldungsbegriff […] muss letztendlich der Unterscheidung fortführungswürdiger Unternehmen von solchen, die unter Strafandrohung in das Insolvenzverfahren gezwungen werden sollen, dienen. […] Ein Unternehmen mit einer positiven Fortführungsprognose, also der Erwartung, dass dieses am Markt überleben und damit letztendlich auch seine Verbindlichkeiten tilgen wird, zwangsweise vom Markt zu nehmen, kann volkswirtschaftlich nicht sinnvoll sein.“ b) Nehmen Sie zum obigen Kommentar kritisch Stellung. - durch die neue Definition von Überschuldung, ist es für den Gläubiger schwieriger, die Haftungsqualität des Gläubiger zu bewerten, da Schulden und Vermögen betrachtet werden können, wobei die Fortführung eines U. auf Prognosen beruhen, die unsicherer sind. --> Leistungsbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner wird auf die Probe gestellt, da eine genaue Kontrolle nicht mehr gewährleistet ist
  • In einem aktuellen und vielfach aufgelegten Lehrbuch zu Grundlagen und Problemen der Betriebswirtschaft stößt man auf folgende Aussage zum finanziellen Gleichgewicht: „Das finanzielle Gleichgewicht ist bei einem Unternehmen gewährt, wenn es zu jedem Zeitpunkt den dann fälligen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.“ a) Benennen und erläutern Sie ganz kurz die finanziellen Existenzbedingungen nach der Insolvenzordnung (InsO). Finanzielle Existenzbedingungen: Zahlungsfähigkeit und Schuldendeckungsfähigkeit Zahlungsfähigkeit: I) Schuldner ist Zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen II) drohende Zahlungsunfähigkeit: Schuldner ist nicht in der Lage, bestehende Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen Schuldendeckungsfähigkeit: gewährleistet, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten deckt --> nicht der Fall, dann kann eine Überschuldung per Definition verhindert werden, wenn die Fortführung des. U. möglich ist
  • Welche Arten des finanziellen Gleichgewichts gibt es? Erläutern Sie die verschiedenen Arten und grenzen Sie diese voneinander ab. - Rentabilität = wenn alle betr. und privaten Kosten durch den erwirtschafteten Umsatz gedeckt werden können - Liquidität = U. ist in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen - Solvabilität = Ausstattung von Ek, um realisierende Risiken abzudecken und sichern so Ansprüche auch bei ungünstigen Entwicklungen
  • Haben Vermögensgegenstände mit denen gehaftet werden soll, denn alle die gleiche Haftungsqualität? Drei Kriterien für die Haftungsqualität --> Betriebsreinvermögensfundierung 1) Vermögensfundierung = ist das Vermögen womit gehaftet wird, schon vorhanden? Bsp.: Haftungszusage durch Bürgschaft --> Vermögen ist durch zukünftige Zahlungen 2) Betriebsfundierung = wenn Vermögen vorhanden ist, ist dieses Vermögen zur finanziellen Haftung aus Sicht des Betriebes schon in den Betrieb eingebracht worden? 3) Reinheit: VGs die nur eigenkapitalähnlichen Charakter haben oder die nicht gant unbelastet sind, besitzen das Kriterium der Reinheit nicht Höchste Haftungsqualität: VGs die betriebsreinvermögensfundiert sind (Bsp.: Grundkapital einer AG
  • Beschreiben Sie bitte graphisch und verbal die Analyse des Zinsänderungsrisikos mittels Zinselastizitätsbilanz. Graphisch siehe Datei von Jendrik 3 Varianten 1) Zinsänderungsrisiko besteht, wenn bspw. einem Aktivgeschäft zu Festkonditionen kein Passivgeschäft zu Festkonditionen in gleicher Höhe gegenüberstehen --> Passivische Festzinslücke 2) anderes Zinsänderungsrisiko: einem Passivgeschäft zu Festkonditionen steht nur einem Aktivgeschäft zu Festzinskonditionen in geringerer Höhe gegenüber und der Rest des Passivgeschäft über ein Aktivgeschäft mit variablen Konditionen besteht (aktivische Festzinslücke) 3) Aktiva und Passiva stehen sich zu variablen Konditionen gegenüber --> Wenn sich die variablen Konditionen in beiden Fällen nicht im gleichen Maße ändern, könnte dies zu Problemen führen
  • Definieren Sie die Zinselastizität = wie hoch die Veränderung der durchschn. Aktiv- bzw. Passivzinssätze ist, wenn sich der Marktzins um 1% ändert
  • ) Erläutern Sie mittels des Zinselastizitätskonzepts, inwieweit das festzinsbestimmte Zinsänderungsrisiko ein Sonderfall des variablen Zinsänderungsrisikos ist. Besonderheit liegt darin, dass auf der Aktivseite die Zinsen festgeschrieben sind, während sie auf der Passivseite variabel sind. Bsp.: Steigt der variable Zins, lässt sich diese Veränderung nicht auf der Aktivseite weitergeben.
  • Definieren sie kurz Zinsänderungsrisiken. = beschreiben die Gefahr einer negativen Abweichung vom erwarteten Finanzerfolg in einer Periode, ausgelöst durch eine unvorteilhafte Änderung des Zinsniveaus --> unterschiedliche Anpassungsfähigkeit
  • Ergänzen Sie die unten stehende Tabelle: Tabelle Übung 3 Aufgabe 3b
  • Erläutern Sie unter Einbeziehung Ihrer Ergebnisse in b), inwiefern diese Situation zu einem Problem für den Bankbetrieb werden kann. Banken geben meist festverzinste Kredite aus, aber sie finanzieren sich nur über kurzfr. verzinste Einlagen --> Bei Schwankungen der Zinssätze führen zu Perioden, in denen die Zinsmarge (Differenz zwischen dem Einlagenzinssatz und dem zu den Kredite vergeben werden) zu klein ist, um die anfallenden Kosten ausreichend zu decken --> weitere Folge: Anschlussrisiko = langfr. garantierte Aktiva können möglicherweise nicht ausreichend mit kurzfr. Passiva refinanziert werden
  • Wie bezeichnet man die beiden Positionen A1 und P1? Tabelle Übung 3 Aufgabe 4 --> geschlossene Währungsposition
  • Erläutern Sie das Währungsrisiko WÄR1 es besteht kein Währungsrisiko, da den Aktivgeschäften in einer Fremdwährung, Passivgeschäfte in der Fremdwährung in gleicher Höhe gegenüberstehen
  • Wie bezeichnet man die Position A2? Tabelle Übung 3 Aufgabe 4 --> Aktivüberhang
  • Wie bezeichnet man die Position P2? Übung 3 Aufgabe 4 Tabelle --> Passivische Währungslücke
  • Erläutern Sie das Währungsrisiko WÄR2. --> Währungsrisiko besteht, da den Aktivgeschäften in einer Fremdwährung (A2) nur Passivgeschäfte in heimischer Währung gegenüberstehen (P2) --> Wertet nun die Fremdwährung ab (oder die heimische Währung auf), kann dies dazu führen, dass der erwartete Periodenertrag nicht erreicht wird
  • Wie bezeichnet man die beiden Positionen A3 und P3? Übung 3 Aufgabe 4 A3 = sonstige Aktiva P3 = sonstige Passiva
  • Erläutern Sie das Währungsrisiko WÄR3. kein Währungsrisiko, da den Aktivgeschäften in heimischer Währung auch Passivgeschäfte in heimischer Währung gegenüber stehen
  • Das deutsche Unternehmen „BleibDrin“ nahm im Jahr 2016 bei der britischen Brexit-Bank einen zwei-jährigen Kredit in Höhe von 1.000.000 Pfund Sterling (GBP) auf, in der Hoffnung, dass der GBP abwertet. Der Wechselkurs (in Mengennotierung) betrug 2016 1,17 GPB für einen Euro. Im Jahr 2018 musste „BleibDrin“ den Kredit in voller Höhe zurückzahlen. Der Wechselkurs fiel im Jahr 2018 von 1,17 auf 1,12 GBP für einen Euro. Es erfolgte demnach eine Abwertung des Euro. Den Verbindlichkeiten von „BleibDrin“ stehen keine GBP auf der Aktivseite gegenüber. Wie nennt man diesen Sachverhalt in der Währungsbilanz? Sachverhalt nennt man in der Währungsbilanz "Passivüberhang"
  • Das deutsche Unternehmen „BleibDrin“ nahm im Jahr 2016 bei der britischen Brexit-Bank einen zwei-jährigen Kredit in Höhe von 1.000.000 Pfund Sterling (GBP) auf, in der Hoffnung, dass der GBP abwertet. Der Wechselkurs (in Mengennotierung) betrug 2016 1,17 GPB für einen Euro. Im Jahr 2018 musste „BleibDrin“ den Kredit in voller Höhe zurückzahlen. Der Wechselkurs fiel im Jahr 2018 von 1,17 auf 1,12 GBP für einen Euro. Es erfolgte demnach eine Abwertung des Euro. Berechnen Sie die Kredithöhe in Euro für die Jahre 2016 und 2018. (Sie können Ihre Ergebnisse auf ganze Zahlen runden.) 2016: 1.000.000 GBP : 1,17 GBP/ Euro = 854.701 Euro 2018: 1.000.000 GBP : 1,12 GBP/ Euro = 892.857 Euro
  • Erläutern Sie, ob „BleibDrin“ im Jahr 2018 nach § 19 InsO überschuldet gewesen wäre, wenn dessen Eigenkapital vor Währungsumrechnung 20.000 Euro betrug. Ob das U. überschuldet gewesen wäre, kann nicht endgültig beantwortet werden, da weitere Umstände des U. unbeachtet bleiben --> Ek vom U. im Jahr 2018 ist negativ --> kein alleiniger Faktor für Überschuldung --> Überschuldung nach $ 19 InsO liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die Verbindlichkeiten des Schuldners nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. --> wenn eine positive Fortführungsprognose für das U. vorliegt, liegt keine Überschuldung vor --> negative Fortführungsprognose: U. ist überschuldet
  • Bei der Bewältigung der Zahlungsfähigkeit souveräner Staaten als Teil des Länderrisikos greift man gelegentlich auf eine „Renegotiation“ zurück. Was ist eine Renegotiation und inwieweit lindert es Zahlungsfähigkeitsprobleme souveräner Staaten? = vereinbarter Schuldenschnitt, wenn ein Land Schwierigkeiten hat, seine Gläubiger zu bedienen --> Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen --> überschuldete Staaten können dadurch überhaupt weiterhin ihren Schuldendienst leisten und die Gläubiger verlieren nicht ihre kompletten Forderungen
  • Warum ist bei der Renegotiation der tatsächliche Finanzerfolg des Investors regelmäßig geringer als der geplante Finanzerfolg? Ziehen Sie bei der Beantwortung investitionstheoretische Überlegungen heran Bei der Renegotiation --> Gläubiger muss auf einen Teil seiner Forderungen (z.B. Tilgungszahlungen) verzichten --> ursprünglich anvisierte Finanzerfolg wird in der Regel nicht erreicht, außer der Teilausfall der Forderungen in der tatsächlichen Höhe wurde schon bei Entstehunge der Forderungen antizipiert
  • Erfolgsrisiken und Ausfallrisiken Erfolgsrisiken = Einfluss des betr. Erfolgs (Differenz Erträge und Aufwendungen) Ausfallrisiken: Gläubigerrisiken - Geldleihe --> Forderungen gegenüber Schuldiger , dem man Geld geliehen hat; Risiko = Schuldner kann den Kapitaldienst nicht leisten (Zinsen, Tilgung) - Kreditleihe --> verleihen des "guten Namens" (Bsp.: Bürgschaft, Bonität wird verliehen) Anteilseignerrisiken = Erhaltung von erfolgsabh. Vergütung von einem anderen U. - Beteiligungswerte --> kleine Anzahl Aktien eines U. --> Aktien können an Wert verlieren; große Anzahl Aktien (Ü25%) --> Wert der Aktien kann sinken, man kann aber um Ek gebeten werden, da großer Anteilseigner - Anteilswerte --> z.B. Aktien --> Erhalt erfolgsabhängigen Dividende, ABER: Anteilswerte könnten an Wert verlieren Länderrisiken - wirtschaftlich --> wirtschaftliche Potential des Staates --> Staat muss Wirtschaft durch finanzielle Mittel am Laufen halten; Risiko: Staat verteilt Kredite durch Devisen - sozio-politisch --> destabilisierende politische oder ideologische Eigenschaft die nicht in der Hand der Staatsführung liegen --> Unruhen, die eine Reaktion des Staates nicht möglich macht
  • Aktivüberhang und Passivische Festzinslücke Aktivüberhang = Ford. mit festen Zinspositonen (Zinsbeträge bleiben gleich) Passivische Festzinslücke = Vbk, die Zinssätze haben, verändern sich mit dem Marktzinsniveau (steigt der Marktzins, so steigt auch die passivische Festzinslücke)
  • Passivüberhang und aktivische Festzinslücke Passivüberhang = Zinsaufwendungen bleiben stabil aktivische Festzinslücke = Zinserträge können variieren --> sinkt der Marktzins, dann sinken die Erträge und so kann es zu einer möglichen Überschuldung kommen
  • Monetisierbarkeit und Liquidierbarkeit Monetisierbarkeit = wie schnell kann man aus VGs durch Verkauf wieder Zahlungsmittel machen Liquidierbarkeit = Wiedergeldwertung von VGs im normalen Leistungserstellungsprozess