Politik (Fach) / Mitbestimmung (Lektion)

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Diese Lektion wurde von MaximilianWinter erstellt.

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  • Montanmitbestimmungsgesetz (1951) -Gilt für Kapitalgesellschaften des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie mit mehr als 1000 Beschäftigten  -Aufsichtsräte sind paritätisch (gleichwertig) mit Anteilseignern und Arbeitnehmern  ...
  • Mitbestimmungsgesetz (1976) -Gilt für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten  -Arbeitnehmer und Anteilseigner erhalten jeweils die Hälfte der Aufsichtsratssitze  -Anteilseigner bestimmen Aufsichtsratsvorsitzenden, ...
  • Drittelbeteiligungsgesetz (2004) -Gilt für Kapitalgesellschaften mit 501-2000 Beschäftigten  -Anteilseigner erhalten zwei Drittel, Arbeitnehmer ein Drittel der Aufsichtsratssitze 
  • Soziale Angelegenheiten Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht 
  • Personelle Angelegenheiten Betriebsrat hat ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht 
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht 
  • Mitbestimmungsrecht -Stärkstes Beteiligungsrecht des Batriebsrats  -Betriebsrat ist gleichberechtigter Partner des Arbeitgebers -AG kann ohne Zustimmung nichts anordnen -Einigen sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht, ...
  • Eingeschränktes Mitbestimmungsrecht -Betriebsrat kann Zustimmung verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen -Widerspruch hat aufschiebende Wirkung -Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen, entscheidet Arbeitsgericht
  • Mitwirkungsrecht -Arbeitgeber muss Betriebsrat über Maßnahmen informieren und sich mit ihnen beraten -Ob der Betriebsrat zustimmt, hat keine Auswirkung -Arbeitgeber trifft letzte Entscheidung
  • Betriebsrat -Voraussetzungen -Größe -Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer über 18, von denen sich 3 wählen lassen -Wählbar sind volljährige Arbeitnehmer, die mindestens 6 Monate im Betrieb sind und Mitarbeiter anderer Unternehmen, ...
  • Aufgaben des Betriebsrats -über Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen wachen -Beim AG Maßnahmen beantragen, die Betrieb und Belegschaft dienen  -Beschäftigung im Betrieb fördern und sichern -Schutzbedürftige ...