Politik (Fach) / Mitbestimmung (Lektion)
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Diese Lektion wurde von MaximilianWinter erstellt.
- Montanmitbestimmungsgesetz (1951) -Gilt für Kapitalgesellschaften des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie mit mehr als 1000 Beschäftigten -Aufsichtsräte sind paritätisch (gleichwertig) mit Anteilseignern und Arbeitnehmern ...
- Mitbestimmungsgesetz (1976) -Gilt für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten -Arbeitnehmer und Anteilseigner erhalten jeweils die Hälfte der Aufsichtsratssitze -Anteilseigner bestimmen Aufsichtsratsvorsitzenden, ...
- Drittelbeteiligungsgesetz (2004) -Gilt für Kapitalgesellschaften mit 501-2000 Beschäftigten -Anteilseigner erhalten zwei Drittel, Arbeitnehmer ein Drittel der Aufsichtsratssitze
- Soziale Angelegenheiten Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht
- Personelle Angelegenheiten Betriebsrat hat ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht
- Wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsrat hat ein Mitwirkungsrecht
- Mitbestimmungsrecht -Stärkstes Beteiligungsrecht des Batriebsrats -Betriebsrat ist gleichberechtigter Partner des Arbeitgebers -AG kann ohne Zustimmung nichts anordnen -Einigen sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht, ...
- Eingeschränktes Mitbestimmungsrecht -Betriebsrat kann Zustimmung verweigern, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen -Widerspruch hat aufschiebende Wirkung -Wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen, entscheidet Arbeitsgericht
- Mitwirkungsrecht -Arbeitgeber muss Betriebsrat über Maßnahmen informieren und sich mit ihnen beraten -Ob der Betriebsrat zustimmt, hat keine Auswirkung -Arbeitgeber trifft letzte Entscheidung
- Betriebsrat -Voraussetzungen -Größe -Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer über 18, von denen sich 3 wählen lassen -Wählbar sind volljährige Arbeitnehmer, die mindestens 6 Monate im Betrieb sind und Mitarbeiter anderer Unternehmen, ...
- Aufgaben des Betriebsrats -über Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen wachen -Beim AG Maßnahmen beantragen, die Betrieb und Belegschaft dienen -Beschäftigung im Betrieb fördern und sichern -Schutzbedürftige ...